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stefanniehaus

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Alle Inhalte von stefanniehaus

  1. korrekt. Wenn der Schüler aus betrieblichen oder eigenen Gründen nicht am Unterricht teilnimmt, so ist das das Problem des Schülers und nicht der Schule. "Nicht erteilt" bedeutet auch wirklich "nicht erteilt". Wenn ein Betrieb meint, seinen Schüler immer freistellen zu müssen (was er grundsätzlich nur in ausnahmefällen darf; das ist hier anscheinend nicht gegeben), so kann die Schule dem Schüler durchaus eine 6 für nicht erbrachte Leistungen reindrücken. Anders wäre es lediglich, wenn der Lehrer immer krank gewesen wäre. edit: Wenn der Schüler natürlich das ganze Jahr über krank geschrieben ist oder grundsätzlich am Sport-Unterricht nich teilnehmen darf, ist das natürlich was anderes. Nicht, dass das mißverstanden wird
  2. Aus welchem Gesetz haste das denn hergezaubert ?
  3. Was bewegt dich denn Fächer abwählen zu wollen? Das macht sicherlich keinen guten Eindruck!
  4. was anderes habe ich ja auch nicht gesagt... siehe Verweis auf Lohnsteuertabelle
  5. Dem sollte nicht so sein, weil 1. wie schon gesagt die Dokus erst kurz von der mündlichen Prüfung korrigiert werden und 2. man bei einer noch so schlechten Doku noch die Chance hat mit der mündlichen Prüfung über 50% zu kommen. Also allein rechtlich wäre es dann eigentlich schon unzulässig, jemanden nicht zur mündlichen zuzulassen.
  6. Einen genau festgelegten Steuersatz gibt es bei der Lohnsteuer nicht. Hierfür gibt es eine Lohnsteuertabelle, die hergibt, wann man wieviel Steuern zahlen muss. Zu finden beispielsweise hier. Gruß Stefan
  7. Ganz einfach... die Prüfungen sind urheberrrechtlich geschützt und dürfen entsprechend nicht verteilt werden. Wer die auf dem "Schulserver" bereit stellt, macht sich somit strafbar.. deswegen findet man die Prüfungen auch so selten öffentlich
  8. Bei der mündlichen müsstest du dir dann ein neues Thema suchen!
  9. Wenn nur schriftliche nicht bestanden --> nur schriftliche wiederholen. Wenn nur mündliche nicht bestanden --> nur mündliche wiederholen. Beides nicht bestanden --> beides wiederholen. So einfach ist das
  10. Nein völliger Quatsch! Schriftliche und mündliche Prüfung hängen nicht zusammen. Auch wenn man die schriftliche Prüfung nicht bestanden hat, macht man trotzdem die mündliche Prüfung. Wiederholt wird dann nur die schriftliche (falls mündliche bestanden). Die Einladung zur mündlichen Prüfung sagt zum Ergebnis der schriftlichen gar nichts aus.
  11. Die Präsentation braucht erst zur mündlichen Prüfung fertig zu sein.
  12. Wenn du die Nachricht bekommen hast, dass du die Prüfung bestanden hast, dann ist die Ausbildung damit beendet.
  13. Die Einladungen werden ja unabhängig vom Ergebnis der Schriftlichen verschickt. Auch wenn man die Schriftliche verhauen hat, macht man ja trotzdem noch die mündliche. In den Meisten >MIR< bekannten Fällen bekommt man aber nach der Mündlichen einen Wisch mit, ob man bestanden hat oder nicht. Ich vermute mal, dass deine IHK bis dahin die ERgebnisse hat. Aber natürlich ohne Gewähr.
  14. Ich kann jetzt keine Gesetzestexte nennen, aber ich denke schon, dass das rechtens ist. Unter normalen Angestellten kann das auch vorkommen. Aus wichtigen Gründen kann der Betrieb sicherlich einen Urlaubsantrag ablehnen (sonst bräuchte man ihn ja gar nicht beantragen..); da kann es auch durchaus sein, dass der Betrieb festlegt, welche Azubis unbedingt gebraucht werden und welche nicht. Bei uns in der Firma gabs auch schon mal Urlaubssperren für ganze Abteilungen, sodass manche Azubis Urlaub nehmen konnten, andere nicht. Solange sichergestellt ist, dass du bis Ende März 2009 deinen Jahresurlaub aus 2008 genommen hast, kann man da wohl kaum was gegen machen. edit: Außer beschweren und mal fragen warum das so ist natürlich...
  15. Also wenn die Ergebnisse feststehen, werden diese in der Regel eigentlich auch zeitnah rausgeschickt.. eigentlich
  16. Kommt etwas auf die Zeitplanung der jeweiligen IHK an. In der Regel sollte das Ergebnis vor der mündlichen Prüfung feststehen, da man dort meist schon gesagt bekommt, ob man insgesamt bestanden hat oder nicht.
  17. Die Gebühr hat der Ausbildungsbetrieb zu zahlen. Aber ok.. wo kein Aubildungsbetrieb, da auch keiner der die Gebühren übernehmen könnte...
  18. Du machst erstmal beide Prüfungsteile - unabhängig davon ob bestanden oder nicht. Und was du nicht bestanden hast, wiederholste dann n halbes Jahr später.
  19. Bei mir wurden alle Unterlagen in die Firma geschickt. D.h. 1.) Ergebnis der Abschlussprüfung; geschlüsselt nach GA1, GA2 und WiSo 2.) Gesamtergebnis; geschlüsselt nach Teil A (Projekt) und Teil B (schriftl. Abschlussprüfung) Gruß Stefan
  20. Ich denke bei dir wäre das Vorziehen der Prüfung richtig. Damit würde ja auch die Ausbildung früher enden. Verkürzen der Ausbildung meint denke ich mal den direkten Einstieg in das 2. Ausbildungsjahr, wenn man z.B. Abi hat und die Firma damit einverstanden ist. Kommt bei dir aber dann ja nicht mehr in Frage.
  21. Wenn sich die Gegebenheiten zwischen Antrag und Projektdurchführung ändern, sollte das in der Doku kurz erklärt werden und das sollte dann reichen. Falls das von dir durchgeführte Projekt dadurch mehr Zeit in Anspruch nimmt, müsstest du deine Zeiteinteilung dann noch etwas überdenken.
  22. Als gemein würde ich das nicht bezeichnen. Man muss halt wirklich mal lesen was dort steht und mitdenken. Alles andere wären doch nur geschenkte Punkte - völlig ungeeignet für eine Abschlussprüfung !

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