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tTt

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Beiträge von tTt

  1. @Spillermen

    Abwarten ob die Zusage kommt und erst danach dann um die Entgeltgruppe feilschen. 
    Mit 20Jahren Berufserfahrungen sollte es problemlos möglich sein, wenn es der Arbeitgeber in Spe auch will.

    Entweder man nimmt dich mit EG11 oder halt nicht. Das musst du auch für dich entscheiden, ob du mit einer EG10 auskommen würdest und das auch willst, ggf. Job einfach ablehnen und die investierte Zeit als Lebenserfahrung verbuchen. Aber jede Behörde agiert anders. Pauschalisieren lässt sich da nix, „den öD“ gibt es nicht.

     

    Grundsätzlich ist es durch Corona aktuell wieder schwieriger, die Durchlässigkeitsregeln anzuwenden. Die Bewerberlage ist aus AG-Sicht wieder etwas besser und es gibt somit keinen Bewerbermangel mehr.
    Vorrang haben nunmal formell die Studiumsabsolventen. 


    Meine aktuelle Behörde hat die Durchlässigkeit prompt in den aktuellen Ausschreibungen wieder entfernt. 

    Ob das so klug ist, sei mal dahingestellt. 

    Ab 2021 gibt es im TV-L die gleichen Fallgruppen wie im TVöD-VkA (Kommunen). Dort gibt es jetzt bereits Fallgruppen mit >=EG10, die kein abgeschlossenes Studium erfordern, die es dann auch bei den Ländern (außer Hessen) gibt.
     

  2. Rein Subjektiv ist für mich bei den SW-Entwicklern (FIAE) etwas mehr beim Gehalt drin. Insbesondere die Startgehälter sind gegenüber dem FISI ungefähr 2-10k€ p.a. höher.
    Der FISI holt diesen Vorsprung perspektivisch nur in absoluten Mangelbereichen wieder ein (z.B. Projektmanagement, Consultant, Security).  

    Das heißt aber nicht, dass es bei den FISI grundsätzlich schlecht läuft.

    Ganz im Gegenteil. Noch sind die Gehälter für beide Ausbildungsberufe auf einem vergleichsweise hohen Niveau, insbesondere im Branchenvergleich.

    Mit fortlaufender Berufserfahrung scheint ein FISI etwas im Vorteil zu sein und nähert sich dem FIAE ggf. wieder an.
    Der FISI hat es mit mehreren Jahren Berufserfahrungen zumindest im Vorstellungsgespräch selbst etwas leichter als ein FIAE. Den SW-Entwicklern wird in den Vorstellungsgesprächen ziemlich viel zugemutet, wenn man dem Forentenor Glauben schenken mag.

    Es kommt natürlich stark auf den gesuchten Bereich an (Mangelbereich oder nicht).
     

    @Max112

    Ein DevOp lässt sich nicht in einen der beiden Fachrichtungen stecken. Sowohl ein FIAE als auch ein FISI kann jeweils ein DevOp sein. Und je nach Technologiestack und Erfahrungszeiten geht da grad sehr viel oder eher nicht. Ein DevOp ist da halt ein Bindeglied, der in beiden Bereichen (SW-Entwicklung bzw. Skripting und klassische Systemadministration) Erfahrungen benötigt.
     

    Ich bin da subjektiv gesehen in einer Wahrnehmungsblase und das muss nicht überall so gelten.

    Es spiegelt lediglich meine persönlichen Erfahrungen wieder.

  3. Ich bin auch grundsätzlich ein Typ, der sich davon nicht ganz so stressen lässt. 

    In der Ruhe liegt die Kraft.

     

    Ich fange auch an das Problem/Die Störung systematisch einzugrenzen. Das geht auch nur durch viele Fragen an den Nutzer, ich lasse mir auch gerne den Fehler zeigen.

    zum einen sind die Anwender dann i.d.R. abgeholt und freuen sich, dass sich endlich jemand drum kümmert (das ist eine positive Grundstimmung), zum anderen lässt das Raum für Smalltalk um das Stresslevel des Betroffenen zu senken. Ich habe mehr Informationen und der Anwender fühlt sich (endlich) verstanden und gut bei mir aufgehoben (win-win).
     

    Komme ich nicht weiter (festgebissen), versuche ich mit einer Runde frischer Luft, einen Themenbruch etc. herbeizuführen, denn wenn ich zu verbissen auf der Suche nach der Ursache bin, finde ich den Fehler/die Ursache wohlmöglich erst zu spät. 
     

    Grundsatz Nummer eins: Abwägung, ob es irgendwie einen Workaround gibt und wie viel Arbeitsaufwand die Umsetzung des Workarounds bedeutet.
    Ein Workaround nimmt grundsätzlich einmal Druck aus dem Kessel, wenn Anwender zumindest eingeschränkt wieder arbeiten können. Das macht die Ursachenforschung wesentlich einfacher, als wenn der Anwender ständig zuschaut. Hilft aber auch nur dann, wenn der Workaround schneller ist als die Ursachenbeseitigung.
     

    Ganz wichtig ist auch die Kommunikation mit den Anwendern, um sie zu beruhigen. Das gibt dann auch viel Raum/Zeit zur Lösung, man muss aber auch abliefern können, wenn man dann einen Zeitaufwand nennt.

    Ebenso einen täglichen Statusbericht, wenn sich die Bearbeitung länger hin zieht. 
    Zuhause dann hilft Sport, Ablenkung oder eben nicht mehr an die Arbeit zu denken. 
    Stress kommt und geht, wichtig ist, sich davon nicht fertig zu machen.
    Viele kritisieren nicht meine Person, sondern meine Funktion auf Arbeit. i.d.R. Kriegt der erste Ansprechpartner eben halt auch den persönlichen Frust abgeladen. 
     

    Da heißt es, das nicht allzu persönlich zu nehmen und Verständnis zu zeigen. 

  4. Grundsätzlich:

    Darauf achten ob Reisezeit als Arbeitszeit gilt. 


    Bei wechselnden Einsatzorten beim Kunden (Außendienst) gibt es regelmäßig keine erste Tätigkeitsstätte, wobei auch die Kombination: Wohnung -> Büro (Zeiterfassung Kommen) -> Kunde -> Büro (Zeiterfassung Gehen) -> Wohnung möglich ist. 
    Außendienstfahrten direkt zum Kunden mit Dienst-KFZ vom AG von privater Wohnung zum Kunden sind arbeitsrechtlich regelmäßig auch als Dienstreisen zu werten.
    Fahrzeiten im Auto sind ebenfalls Arbeitszeiten, denn während der Fahrzeit muss sich auf den Verkehr konzentriert werden.
    Bahn- Taxi- oder Flugzeiten sind differenziert zu betrachten, denn theoretisch könntest du in der Zeit entspannen (z.B. schlafen). Stehst du dem Arbeitgeber während der Fahrzeit aber mittels Telefon und/oder Laptop zur Verfügung, ist auch diese Zeit i.d.R. Arbeitszeit.
    Die EU-Rechtsprechung ist bei Außendiensten mittlerweile ziemlich eindeutig.

     

  5. Bei uns wird in Berlin demnächst noch einmal wieder ausgeschrieben, definitiv besser bezahlt (mindestens EG8 TVöD). 
    In der letzten Ausschreibung konnten nicht alle offenen Stellen besetzt werden.

    Im übrigen ist die Gehaltsangabe nichts wert, wenn keine Tätigkeiten dazu vermerkt sind. 

    Grundsätzlich aber kein wirklich gutes Angebot bei >6 Jahren BE - unabhängig von den Tätigkeiten, es sei denn es handelt sich ausschließlich um 1st-Level Support. 

  6. Das Zeugnis ist keine 1-2, aber es gibt immer mal wieder gute Einzelnoten.

    Am 7/31/2020 um 4:29 PM schrieb thaga:

    Thaga erledigte alle ihre Aufgaben engagiert, selbständig, proaktiv und zu unserer vollen Zufriedenheit.

    Die Gesamtleistungsbeurteilung ist eine glatte 3. 

    Die Satzstellungen sind manchmal etwas falsch (typische Fehler, wenn man kein Muttersprachler ist). 
    Ich schließe mich dem Tenor an: Es wirkt so, als ob du Personal-, zumindest aber Fachverantwortung hattest. 
     

    Die Bedauerung über dein Verlassen ist positiv und hebt das Zeugnis Noch auf eine 2-3. aber es ist keine 1-2... 
     

  7. vor 10 Stunden schrieb ChrisG123:

    Mal eine Rückmeldung mehr als die EG5 ist nicht machbar laut Betrieb. Ich verstehe es halt nicht meinen Kollegen haben die mit EG9 eingestellt. Hat aber auch Berufserfahrung. Ich habe mir nochmal sagen lassen das es eigentlich zwei Stellen waren und auf einer sitze ich nur mit der schlechteren Bezahlung.

    @ChrisG123
    Wie gesagt, sprich mit deinem Chef, dass gemäß Entgeltordnung für ITler keine EG5 vorsehen kann!

    Druck den Teil der Entgeltordnung aus (ist mit Hilfe von Google sehr leicht zu finden) und sag ihm, dass du sofort um Korrektur und Erklärung bittest. Wobei es klug wäre eine Tätigkeitsdarstellung zu bekommen. 
    Sollte das nicht fruchten bzw. es weiterhin bei der v.g. Aussage bleiben, wäre ein anderer Weg der Personalrat. Die können sich das ja auch mal für dich anschauen.
     

    Grundsätzlich würde ich dir aus der gesamten Situation empfehlen dich auch mal woanders zu bewerben, Stichwort Marktwert und Optionen prüfen.

    Ich wiederhole mich: Eine EG5 ist eigentlich nicht möglich, andernfalls ist es nur eine Verwaltungsstelle mit weniger als 50% IT-Aufgaben. Wenn du dich also ausschließlich mit der IT beschäftigst, kann die Tätigkeitsbewertung nicht passen -> Bewertungsirrtum. 
     

    Bitte argumentiere niemals mit einer anderen Stelle. Das funktioniert nur dann, wenn beide Stellen die gleichen Tätigkeitsdarstellungen haben. Das ist aber meistens nie der Fall. Du wirst bezahlt nach den auszuübenden Tätigkeiten (sprich, das was in der Tätigkeitsdarstellung festgehalten wurde).

    Gibt es keine Tätigkeitsdarstellung, kannst du die Arbeit an IT-Systemen quasi einstellen. Mit der EG5 können es im Höchstfall nur 49,9% deiner Gesamtarbeitszeit sein. 

    I.d.R. ist ausschließlich die Personalabteilung befugt, dir Aufgaben zuzuweisen oder zu entziehen, aber nicht deine Referatsleitung. Welche das in deinem Falle genau sind, steht inkl. Zeitaufteilung in der besagten Tätigkeitsdarstellung (Stellenbewertung).

  8. vor 42 Minuten schrieb ChrisG123:

    Meinst du ich sollte versuchen eine höhere Gruppierung zu bekommen?

    Ich vermute wenn ich mich ruhig verhalte und nichts sage werde ich schön die EG 5 behalten und nur die Stufensteigerung bekommen und das war’s.

     

    Wenn mich etwas stört, spreche ich darüber mit meinem Vorgesetzten und versuche eine für mich zufriedenstellende Lösung zu erhalten bzw. habe entsprechende Konsequenzen gezogen wenn es keine Lösung gab. 

    Aber: Das musst du letztlich für dich selbst entscheiden, die kann ich nicht für dich treffen.

    Die Entgeltordnung ist schon einmal auf deiner Seite. Aber Recht haben und Recht bekommen sind leider zwei Paar Schuhe... 

    Wie gesagt du hast viele Möglichkeiten. Ob der eingeschlagene Weg der richtige war, merkst du sowieso immer erst im Nachhinein.
    Die Frage ist: Was willst du?

    Offensichtlich warst du unzufrieden, denn sonst hättest du hier nicht nachgefragt.

    Aber aus meiner Erfahrung heraus: 

    Von allein hat sich eher selten etwas verändert.

    Jeder ist seines Glückes Schmied.

  9. vor einer Stunde schrieb WYSIFISI:

    1a. Nach schauen, ob Du als ITler eingestellt wurdest. Der ÖD stellt gerne mal als Techniker ein, um Geldnzu sparen.

    @ChrisG123Der Arbeitgeber hat sich mit der EG5 schon mal ein Eigentor gelegt.

    Gemäß Entgeltordnung TV-Hessen im Abschnitt 11 sind die Eingruppierungsrichtlinien für ITler beschrieben:

    Zitat

    11. Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik Vorbemerkungen:
    1. 2.
    Für die in diesem Abschnitt eingruppierten Beschäftigten gilt § 38b.
    1
    Unter diesen Abschnitt fallen Beschäftigte, die sich mit Systemen der Informations-
    und Kommunikationstechnik (IKT) befassen ohne Rücksicht auf ihre organisatorische
    2
    Eingliederung. Zu diesen Systemen zählen insbesondere informationstechnische
    Hard- und Softwaresysteme, Anwendungsprogramme, Datenbanken, Komponenten
    der Kommunikationstechnik in lokalen IKT-Netzen und IKT-Weitverkehrsnetzen so-
    3 wie Produkte und Services, die mit diesen Systemen erstellt werden. Dabei werden Tätigkeiten im gesamten Lebenszyklus eines solchen IKT-Systems erfasst, also dessen Planung, Spezifikation, Entwurf, Design, Erstellung, Implementierung, Test, Integration in die operative Umgebung, Produktion, Betrieb, Optimierung und Tuning,
    4
    Pflege, Fehlerbeseitigung und Qualitätssicherung. Auch Tätigkeiten zur Sicherstellung der Informationssicherheit fallen unter die nachfolgenden Merkmale.

    5 Damit den
    informations- und kommunikationstechnischen Systemen in der Regel Produkte oder Services erstellt werden, gelten die nachfolgenden Tätigkeitsmerkmale auch für die Beschäftigten in der Produktionssteuerung und im IKT-Servicemanagement.
    6Nicht unter diesen Abschnitt fallen Beschäftigte, die lediglich IKT-Systeme anwenden, oder Beschäftigte, die lediglich die Rahmenbedingungen für die Informations- und Kommunikationstechnik schaffen und sich die informations- und kommunikationstechnischen Spezifikationen von den IKT-Fachleuten zuarbeiten lassen.
    Entgeltgruppe 13
    1. Beschäftigte der Fallgruppe 2,
    deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch das Maß der Verantwortung erheblich aus der Fallgruppe 2 heraushebt.
    (Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage nach Anlage E Abschnitt I Nr. 16.)
    2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 2 mit langjähriger praktischer Erfahrung,
    deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 2 heraushebt.
    (Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage nach Anlage E Abschnitt I Nr. 14.)
    3. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 mit langjähriger praktischer Erfahrung,
    die durch ausdrückliche Anordnung als Leiterin oder Leiter einer IT-Gruppe bestellt sind und denen mindestens
    a) zwei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 12 oder
    b) drei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 11 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
    (Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage nach Anlage E Abschnitt I Nr. 7.)
    Entgeltgruppe 12

    1. Beschäftigte der Fallgruppe 2 mit langjähriger praktischer Erfahrung,
    deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierig- keit und Bedeutung oder durch Spezialaufgaben aus der Fallgruppe 2 heraushebt.
    (Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage nach Anlage E Abschnitt I Nr. 14.)
    2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10,
    deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.
    (Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage nach Anlage E Abschnitt I Nr. 14.)
    (Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)
    3. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 mit langjähriger praktischer Erfahrung
    die durch ausdrückliche Anordnung als Leiterin oder Leiter einer IT-Gruppe bestellt sind und denen mindestens
    a) zwei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 11 oder
    b) drei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 10 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
    (Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage nach Anlage E Abschnitt I Nr. 7.)
    4. Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2,
    deren Tätigkeit sich durch den Umfang und die Schwierigkeit der Koordinie- rung mit anderen Stellen aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 heraushebt.
    (Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage nach Anlage E Abschnitt I Nr. 14.)
    Entgeltgruppe 11
    1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10,
    deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.
    (Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage nach Anlage E Abschnitt I Nr. 14.)
    (Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)
    2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, denen fachliche Weisungsbefugnis durch ausdrückliche Anordnung übertragen ist.
    (Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage nach Anlage E Abschnitt I Nr. 14.)
    Entgeltgruppe 10

    1. Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z.B. in der Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Be- schäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
    (Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage nach Anlage E Abschnitt I Nr. 14.)
    2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b, deren Tätigkeit einen Gestaltungsspielraum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 hinausgeht.
    (Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage nach Anlage E Abschnitt I Nr. 14.)
    Entgeltgruppe 9b
    Beschäftigte der Entgeltgruppe 9a,
    deren Tätigkeit umfassende Fachkenntnisse erfordert.
    (Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage nach Anlage E Abschnitt I Nr. 17.)
    (Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)
    Entgeltgruppe 9a
    Beschäftigte der Entgeltgruppe 8,
    deren Tätigkeit zusätzliche Fachkenntnisse erfordert.
    (Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage nach Anlage E Abschnitt I Nr. 17.)
    Entgeltgruppe 8
    Beschäftigte der Entgeltgruppe 7,
    deren Tätigkeit über die Standardfälle hinaus Gestaltungsspielraum erfordert.
    (Beschäftigte in dieser Entgeltgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage nach Anlage E Abschnitt I Nr. 17.)
    Entgeltgruppe 7
    Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, die ohne Anleitung tätig sind.
    (Beschäftigte in dieser Entgeltgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage nach Anlage E Abschnitt I Nr. 17.)
    Entgeltgruppe 6
    1. Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung (z.B. Fachinformatikerinnen und Fachinformatiker der Fachrichtungen Anwendungsentwicklung oder Systemintegration, Technische Systeminformatikerinnen und Technische Systeminformatiker, IT-System-Kaufleute oder IT-Syste- melektronikerinnen und IT-Systemelektroniker) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.

    (Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage nach Anlage E Abschnitt I Nr. 17.)
    2. Beschäftigte,
    deren Tätigkeit gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordert.
    (Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage nach Anlage E Abschnitt I Nr. 17.)
    (Hierzu Protokollerklärung Nr. 3)
    Protokollerklärungen:
    Nr. 1 Besondere Leistungen sind Tätigkeiten, deren Bearbeitung besondere Fachkenntnisse oder besondere praktische Erfahrung voraussetzt.
    Nr. 2 Umfassende Fachkenntnisse bedeuten gegenüber den in der Entgelt- gruppe 9a geforderten Fachkenntnissen eine Steigerung der Tiefe und der Breite nach.
    Nr. 3

    1Gründliche Fachkenntnisse erfordern nähere Kenntnisse von Rechtsvorschriften oder näheres kaufmännisches oder technisches Fachwissen 2usw. des Aufgabenkreises. Die gründlichen und vielseitigen Fachkenntnisse brauchen sich nicht auf das gesamte Gebiet der Verwaltung [des 3Betriebes], bei der die Beschäftigten tätig sind, zu beziehen. Der Aufgabenkreis der Beschäftigten muss aber so gestaltet sein, dass er nur beim Vorhandensein gründlicher und vielseitiger Fachkenntnisse ordnungsgemäß bearbeitet werden kann.

    Die EG6 ist wie bereits erwähnt die kleinste Entgeltgruppe, die zulässig wäre. Man hat dich entweder nicht auf eine IT-Stelle gesetzt oder betreibt vorsätzlich einen Bewertungsirrtum. 
    Das ist für dich eine ideale Grundlage um das ausbessern zu lassen. 
    Ehemalige IT-Azubis in die EG5 zu stecken, nur weil es bei Verwaltungs-Azubis möglicherweise korrekt ist, macht die Situation nicht besser. 

  10. Grundsätzlich ist mir eine Eingruppierung in EG6 für Angestellte mit einschlägiger IT-Ausbildung als niedrigste Bezahlung bekannt, alles darunter ist mMn. Tarifbruch = der AG irrt mit der Eingruppierung. 
     

    Grundsätzlich ist das Thema Bezahlung quasi ein Dauerbrenner im öD. 
     

    Auf die Gefahr hin die Antwort schon zu kennen: Bist du befristet oder unbefristet übernommen worden und noch in der Probezeit?

    Falls befristet und/oder noch in Probezeit: Möchtest du dort dauerhaft bleiben? 
     

    Abhängig von deinen Antworten gibt es mehrere Möglichkeiten:

    Variante 1: Mit Deinem Vorgesetzten über die Diskrepanz sprechen und Nachfragen/verhandeln das Anzupassen. Im TV-H nachschauen ob in der Entgeltordnung für ITler eine EG5 überhaupt zulässig ist und ggf. argumentieren. 

    Variante 2: Ohne Tätigkeitsdarstellung weißt du nicht, welche Aufgaben zu erledigen sind. Zurücklehnen und Zeit absitzen (nicht empfehlenswert wenn du befristet oder noch in Probezeit bist).

    Variante 3: wie von den Vorrednern schon geschrieben: Tätigkeitsdarstellungen von dir und dem Kollegen vergleichen und falls identisch Entgelt einklagen (nicht empfehlenswert wenn du befristet oder noch in Probezeit bist).

    Variante 4: Deine täglichen Aufgaben mindestens 6 Monate lang dokumentieren und dann auf Eingruppierungsfeststellungsklage einreichen und Zahlung einfordern. 

    Variante 5: Du suchst dir schleunigst einen neuen Arbeitgeber.

    Variante 6: Du tust nichts und bist glücklich mit dem was du hast.
     

    Wie auch immer du dich entscheidest, ich wünsche dir viel Erfolg bei deinem weiteren Weg. Leider keine allzu leichte Entscheidung.

  11. Bei einem Nervenzusammenbruch professionelle Hilfe suchen,  die Umstände, die dazu geführt haben, analysieren und abschalten (beides bereits erfolgt).

     

    Grundsätzlich entscheide ich nach dem Gesamteindruck,  -Angebot persönliche Vorlieben und Bauchgefühl.

    Bei knappen Ergebnissen ohne klaren Sieger gehe ich auf die Themen ein, die mir wichtig sind (z.B. Gehalt, Arbeitszeiten, Arbeitsweg Fahrzeiten, Tätigkeiten, Homeofficemöglichkeiten, Teamgröße, Flexibilität usw.). 
    Ich vergebe dann für jeden Themenschwerpunkt Punkte (z.B. 3 = Wunsch voll erfüllt, 2 Wunsch teilweise erfüllt,1 = Wunsch unerfüllt) und dopple oder verdreifache die Punkte bei den für mich wichtigsten Themen.

    Heraus kommt eine Gesamtpunktzahl, die für mich bei mehreren guten Angeboten quasi die Priorität festlegt. Bei Punktgleichheit (kam bisher nie vor) entscheide ich dann nach dem Bauchgefühl.
     

    Vielleicht hilft das ja.

  12. Ich habe meine Ausbildung abgebrochen und im gleichen Beruf noch einmal neu begonnen.

    Für mich war das im Nachgang gesehen der richtige Schritt.

    Besonders rechtfertigen musste ich mich nicht, es wurde allerdings bei den ersten Anstellungen im Anschluss der Ausbildung nach den Wechselgründen gefragt. 
    Ich habe sie ehrlich beantwortet und bekam daraufhin mehr positive als negative Reaktionen.

    Bei Behörden wird ein Wechsel von vielen Vorgesetzten gerne als Verrat ihrer Person gewertet, was ich allerdings nie verstehen werde. 
    Sprich vorher unbedingt mit deinem Ausbilder über deinen Unmut, denn du solltest ihm die Chance einräumen etwas zu verändern / verbessern. Wenn sich aus deiner Sicht nichts verändert, heißt es für dich die störenden Punkte zu verändern. Es geht schließlich um deine eigene Zukunft.
    Wenn ein Wechsel des Ausbildungsbetriebs für dich das geeignete Mittel ist, solltest du den Punkt weiter verfolgen. Ob deine Entscheidung so richtig war, wirst du immer erst danach herausfinden. 

  13. @whoisqr
    Grundsätzlich muss es ja schon eine Stellenbewertung geben, denn die Ausschreibung erfolgt i.d.R. erst dann, wenn die Stelle bereits bewertet wurde und Haushaltsmittel dafür zumindest beantragt, meistens aber bewilligt sind. Natürlich kann der AG die Stellenbewertung noch abändern, aber das regelt jede Behörde/Organisation noch einmal getrennt. 
    Und zusätzlich wird dann vor der Einstellung noch geprüft, ob die persönlichen Voraussetzungen vom Bewerber erfüllt werden.
    Eine IT-Stelle mit EG10 im TVöD-Bund erfordert z.B. beim Bund immer ein abgeschlossenes Studium oder gleichwertige Erfahrungen. Ohne Studium gibts halt eine Entgeltgruppe Abzug = EG9c im Falle des Bundes.
    Im TVöD-VkA (Kommunen)gibt es Fallgruppen, die eine IT-Stelle mit EG10 auch ohne Studium erlaubt.
    Im TV-L wird bereits ab EG9b ein Studium vorausgesetzt(ab 2021 übernimmt der TV-L die Regelungen des TVöD-VkA, was sich positiv für viele ITler auswirken dürfte). 


    Sofern du bereits die Zusage hast, ruf einfach kurz an und frag nach, in welcher Entgeltgruppe die Stelle bewertet ist.
    Oftmals winden sich personaler etwas, alá: „Die Stelle wird gerade noch durch alle Gremien bewertet“, da heißt es aber etwas hartnäckig zu bleiben.

    Meist gibt es dann die Information, dass die Bewertung vorläufig bei EGxyz liegt.

    Zu 90% ändert sich daran meist nichts mehr, ab und zu wird es eine EG höher, weil der Personalrat aufgepasst hat...

    Die meisten öffentlichen AG wollen sparen und versuchen es erst einmal mit der niedrigeren Entgeltgruppe. Gerade bei Institutionen, deren Stellen durch Bund-Mittel finanziert werden, zahlt der Bund für die Stelle nach EG10 und die Institution schreibt das nur als 9b aus um die Mittel anderswo einzusetzen... 

  14. Grundsätzlich sind 3000€ p.M., sprich 36k€ p.a. bei Vollzeit kein schlechtes Einstiegsgehalt. Bezogen auf Teilzeit absolut gesehen natürlich schon etwas mager. Aber das ist tatsächlich „Privatvergnügen“, auch wenn Kinderbetreuung so ziemlich der häufigste Grund dafür ist.
    In der Region Hamburg ist aber durchaus ein höheres Einstiegsgehalt möglich.
    Ich meine mich erinnern zu können, dass im Forum berichtet wurde, in HH zum Start direkt nach der Ausbildung 42k€ zu erzielen.
    Das Gehalt hängt maßgeblich aber auch von den Tätigkeiten ab, die dann zu erledigen sind.
    Im RZ zu arbeiten und eher Kabel im Doppelboden verlegen oder Server einschrauben sind jetzt auch nicht unbedingt die komplexesten Aufgaben und rechtfertigen somit auch kein höheres Gehalt.
    Aus meiner Sicht eher ein notwendiges Übel, die auch an Personal ohne zwingender IT-Ausbildung delegiert werden kann. Für Kabel verlegen und Schrauben eindrehen (plakativ formuliert) benötigt es halt keine zwingende Fachausbildung als Voraussetzung. Die Server dann konfigurieren, entsprechende Parameter setzen und ggf. per selbst geschriebenen Skripten in Betrieb zu nehmen hingegen schon eher.
    Den Rollout in Gesamtheit planen genauso.
    Die Ausführung an sich kann halt wunderbar in Teilaufgaben herunter gebrochen werden. Heraus kommt einerseits der/die „Strippenzieher/in“ mit tendenziell eher einfachen bis mittleren Schwierigkeitsgrad und eben der Admin der das System oder Netzgerät dann konfiguriert bzw. endgültig in Betrieb nimmt mit mittleren bis komplexen Aufgaben, der dem/der Strippenzieher/in sogar Anweisungen erteilt und Anleitungen zur Verfügung stellt. 

    Für die aktuell genannten Tätigkeiten halte ich 36-38k (Vollzeit, in Teilzeit entsprechend prozentual weniger) schon für das obere Maximum zum Einstieg.

    Einer Frau in der IT zu begegnen hat leider noch immer Seltenheitswert, es ist nicht auszuschließen, dass sich diese Seltenheit geringfügig positiv auf das Gehalt auswirken könnte.
    Kann aber genauso gut gegenteilig sein, denn viel zu oft verkaufen sich Frauen in Gehaltsverhandlungen leider sehr deutlich unter ihrem tatsächlichen Wert.
    Dies sind meine persönlichen Erfahrungen und müssen nicht zwingend der Allgemeinheit entsprechen. 
    Teilzeit und Homeoffice sind gerade in der IT oftmals sogar relativ einfach möglich.  Homeoffice im RZ von Natur aus natürlich eher weniger.

    Insofern kann ich einigen Vorrednern hier nicht ganz so folgen, dass Teilzeit  unüblich sei.

  15. Gesamtleistung ist eine zwei:

    Am 7/10/2020 um 4:15 PM schrieb Kaasu:

    Herr X hat seine Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt und unseren Erwartungen in jeder Hinsicht gut entsprochen.

    Ansonsten sind die Einzelleistungen im Bereich 2-3. 

    Der letzte Absatz hat alles für eine Empfehlung drin: 

    Am 7/10/2020 um 4:15 PM schrieb Kaasu:

    Herr X verlässt unser Unternehmen auf eignen Wunsch. Wir danken Herrn X für die geleistete Arbeit und jederzeit gute Zusammenarbeit. Wir bedauern ihr Ausscheiden und wünschen Herr X für die weitere Zukunft beruflich und persönlich alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

    Der AG hätte also gerne länger mit dem AN zusammengearbeitet, es wird sich für die Leistungen bedankt und der AG spricht auch ein Bedauern für die entstandene Lücke aus. Zudem wünscht man dem ehemaligen AN weiterhin viel Erfolg. Ohne eine solch vergleichbare Formulierung wird sonst das gesamte Zeugnis abgewertet, ist hier aber alles ok. 
     

    Das Zeugnis ist durchweg als gut und somit eher überdurchschnittlich zu bezeichnen.

    Die Schönheitsfehler mit „ihr“ würden als Abwertung gewertet werden (mangelnder Respekt vor dem AN).
    Insofern handelte es sich wohl um eine Vorlage, die nicht an den AN angepasst wurde (Flüchtigkeitsfehler).
    Ich würde vermuten, dass das nicht beabsichtigt war.

    Nachhaken und unbedingt ausbessern lassen.

  16. Werkstudententätigkeiten gelten zumeist nicht als gleichwertig.

    Pflichtpraktika hingegen könnten durchaus Anrechnung finden, aber auch da gibt es eng gesetzte Grenzen, die ich hier nicht als erfüllt ansehe.

    Anrechnungsfähig sind Tätigkeiten, die quasi 1:1 fortgesetzt werden. Das ist aber nur selten der Fall. Praktikazeiten gemäß TV-Praktikanten sind anzurechnen.


    Der Potenzielle Arbeitgeber kann alle Praktika- und Werksstudentenzeiten als förderlich anerkennen, wenn er es denn will.
    Erfahrungsgemäß kommt das nur selten vor (insbesondere bei Bewerbermangel) und dann auch nur, wenn vor Einstellung darüber verhandelt wird (Der Bewerber muss klarstellen: „unter Erfahrungsstufe x fange ich nicht an“). Gleiches gilt für etwaige weitere Zulagen (z.B. IT-Fachkräftezulage)

    Das birgt aber das Risiko, dass sich die Verwaltung oder hier die kirchliche Organisation für einen günstigeren Bewerber entscheidet, sofern es einen anderen gibt.
    Das ist eben jedes Mal ein Einzelfall.

    Vermutlich gibt es aber nur die Erfahrungsstufe 1.

    Die Entgeltgruppe würde ich spätestens im Vorstellungsgespräch erfragen. Für jede Stelle müsste es eigentlich vorab eine Stellenbeschreibung geben. 

  17. Das Zeugnis an sich ist überwiegend mit guten Einzelnoten versehen. 
    Das Unternehmen scheint nicht sehr groß zu sein.
    Interessant finde ich auch die Auslegung von Mitarbeiterführung im Rahmen von Einarbeitungen... 

    Nichts desto trotz wird das Zeugnis am Ende deutlich abgewertet, weil zunächst einmal die Aufhebung als überraschend  bezeichnet wird und man sich letztlich nur für die Arbeitsleistung bedankt, aber kein Erfolg dabei war (=Qualität ungenügend). 
    Das Bedauern über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses geht dadurch völlig unter und erweckt den Eindruck, dass es irgendwie Spannungen im Arbeitsverhältnis gab. 
     

    Da das Zeugnis einen sehr langen Zeitraum abdeckt:

    Unbedingt nachhaken 
    ob das vom Verfasser so gewollt war. 
     

    Das Zeugnis ist nicht mega schlecht, aber auch kein wirklicher Türöffner und auch nicht wirklich gut. 
     

    Es fehlt zudem die Bewertung deiner Kundenkontakte (negativ).
     

    Da du um Aufhebung gebeten hast, gehe ich davon aus, dass du bereits einen neuen Job bzw. Anstellung hast.
    Das wäre eindeutig positiv und auch anzuraten. 
    Wie gesagt, eine Empfehlung sieht für mich anders aus.

  18. Die erfolgreichste und schnellste Variante, die oftmals funktioniert, ist nach dem ersten Fehlversuch des AG selbst ein passendes Zeugnis zu formulieren und es sich abzeichnen lassen. 
    Vorher noch fragen, welche Schulnote seitens AG beabsichtigt war. 
     

    unabhängig davon: 10 Jahre für ein Arbeitszeugnis???
    Irgendwie fehlt mir für das Zeugnis schon wieder die Relevanz.

    Zudem ich mich grad frag, was du dazwischen gemacht hast... 

    Die Schnipsel, die du bisher vorgelegt hast, lassen kaum eine vernünftige Beurteilung zu, sah jetzt aber auch nicht vollkommen daneben aus... 

    Grundsatz beim Arbeitszeugnis:

    Es muss wohlwollend formuliert sein und kann der AG der nichts positives sagen, lässt man es lieber weg. Gibt es nur Selbstverständlichkeiten wie Sorgfalt und Fleiß zu berichten, impliziert das sogar genau das Gegenteil und ist kein wirklich gutes Arbeitszeugnis.

  19. Am 6/5/2020 um 8:30 AM schrieb helbrass:

    Herr X arbeitete sich schnell in das Aufgabengebiet ein und war bereit, sich weiterzuentwickeln.

    Befriedigend

    Am 6/5/2020 um 8:30 AM schrieb helbrass:

    Der Mitarbeiter arbeitete selbstständig sowie engagiert.

    Befriedigend

    Am 6/5/2020 um 8:30 AM schrieb helbrass:

    Er führte seine Tätigkeiten sorgfältig und pflichbewusst aus.

    Befriedigend

    Am 6/5/2020 um 8:30 AM schrieb helbrass:

    Wir lernten ihn als zuverlässigen und rationellen Mitarbeiter kennen, der seine Aufgaben gewissenhaft, termingerecht und im allgemeinen mit der erforderlichen Diskretion erledigte

    befriedigend -> Du arbeitest termingerecht, redest gerne etwas zu viel -> Schwätzer

    Diskrete Branchen oder Bereiche sind für dich damit passé.
    -> unbedingt nachhaken und ggf. ausbessern lassen 

    Am 6/5/2020 um 8:30 AM schrieb helbrass:

    Herr X verfügt über über ein umfassendes und fundiertes Fachwissen, das er jederzeit gut in die Praxis umzusetzen wusste.

    Er verfügt über umfassende Branchenkenntnisse.

    Durch seine gute Auffasungsgabe fand Herr X passende Lösungen, die er gut in die Praxis umsetzte.

    Der Mitarbeiter war motiviert und zeigte auch bei schwierigen aufgaben Initiative und engagement.

    Auch bei bei hohem Arbeitsanfall erwies sich Herr X als belastbarer Mitarbeiter.

    Herr X war bereit auch zusätzliche Aufgaben zu übernehmen.

    Alles gute Einzelnoten 

    Am 6/5/2020 um 8:30 AM schrieb helbrass:

    Er verfügt über ein gutes analytisches-konzeptionelles und zugleich pragmatisches Urteils und Denkvermögen.

    Sein umgang mit Betriebsmitteln war immer sachgerecht.

    Du hälst dich nicht an die internen Weisungen, hast aber nie über die Stränge geschlagen -> eher negativ 

    Am 6/5/2020 um 8:30 AM schrieb helbrass:

    Herr X hat die ihm übertragenen aufgaben zu unserer vollen Zugriedenheit erledigt.

    Gesamtnote nur befriedigend 

    Am 6/5/2020 um 8:30 AM schrieb helbrass:

    Aufgrund seiner freundlichen, aufgeschlossenen und hilfsbereiten Art war er geschätzt. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Externen war stets korrekt.

    Du bist mit Vorgesetzten, Kollegen oder Kunden regelmäßig angeeckt.

    Am 6/5/2020 um 8:30 AM schrieb helbrass:

    Er trug zu einer guten Teamarbeit bei.

    Du bist mit deinen Kollegen angeeckt.

    -> Du bist ein Eigenbrödler

    Am 6/5/2020 um 8:30 AM schrieb helbrass:

    Herr X verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch. Wir danken Herrn X für die erbrachte Leistung und wünschen ihm für die Zukunft weiterhin alles Gute.

    Immerhin dankt man dir für deine Arbeiten,  erfolgreich warst du hier aber nicht = Man fand deine eigenen Lösungen eher nicht so toll.

    -> kein allzu gutes Zeugnis. 
    nachhaken ob das so geplant war und ggf. Nachbesserungen fordern.

  20. Ich stelle fest, dass die Auswahlverfahren bei den Entwicklern eindeutig anders laufen als bei den Systemintegratoren. 
    Ich kann keines der genannten Szenarien bestätigen. 

    Meine Abläufe:

    Headhunter/Recruitment schreibt mich an(XING/LinkedIn), „Profil interessant“ -> telefonisches Vorgespräch (inkl. Abklärung Unternehmen + Gehaltsrange) -> Abgabe Lebenslauf -> kurze Zeit später ging’s zum Vorstellungsgespräch mit Unternehmen -> Zu oder Absage

    Fachlich wird dann schon einmal abgefragt wie System X,Y,Z zu konfigurieren wäre, was die nächsten Handlungsschritte im Projekt wären etc. oder in welchem technischen Bereich Vorerfahrungen vorhanden sind.

    meistens habe ich im Prozess abgesagt, Entweder hat das Gehalt nicht gepasst oder der Ersteindruck passte mir nicht.
     

    Probearbeiten lehne ich stets mit dem Verweis auf Probezeit ab. Und die gilt halt auch für beide Seiten. Oftmals wurde ich dann noch dem Team vorgestellt oder mir wurde die Möglichkeit eingeräumt.

    Es ist manchmal lustig wie sehr das erste Angebot nach Absage noch aufgebohrt wird um mich zu ködern.
    Aus kein Homeoffice wurden z.B. erst 2, später drei Tage und das dann auch schon während Einarbeitung (war noch deutlich vor Corona) uvm.

    In meinem Umfeld kann ich einen gewissen Fachkräftemangel eher bestätigen, liegt aber oftmals eher an den Budgetgrenzen der AG.

  21. @Leimy84

    nichts für ungut, aber 25k€ brutto mit 8 Jahren Berufserfahrungen sind selbst in Ostdeutschland pure Ausbeutung! Aber natürlich gehören dazu auch zwei (Ausbeuter und Ausgebeuteter).  Ich schließe mich dem allgemeinen Tenor an. Eindeutig unterbezahlt! Das schadet allen in der Branche, wenn sich doch wieder einer zum Dumpingpreis so einfach abspeisen lässt. 

    Dein Nettogehalt liegt ungefähr bei 1450€ (St. Kl. 1). Sprich du steuerst sogar etwas weniger als die Hälfte eures Familieneinkommens bei. Wohlgemerkt in einer Branche, die tendenziell überdurchschnittliche Verdienstmöglichkeiten zu bieten hat.
    Zum besseren Vergleich wie viel und wie eklatant du es verschenkst: 

    Mit meinen 32 Lenzen liege ich bei fast 2750€ - netto (St. Kl. 1) das auch noch im sicheren öffentlichen Dienst (EG12).

    Und selbst dort liegt das geringste Gehalt bei mindestens! 33k€ brutto - wohlgemerkt das bietet die öffentliche Hand im schlimmsten Fall zum Berufsstart an (EG6 TVöD/TV-L) - maximal 1 Jahr lang denn dann kommt die erste Erhöhung. Mit 8 Jahren BE lägst du schon mindestens bei 38k€ brutto, wohlgemerkt in EG6, was die absolut unterste Vergütungsgruppe mit einfachsten Tätigkeiten bedeutet.
    Alle Gehälter unterhalb dieser Grenze sehe ich persönlich als Lohndumping für eine/n ausgelernte/n Fachinformatiker/in an.

    Insofern verschenkst du enorm viel Geld und vor allem viele Möglichkeiten (Teilzeit bei gleichem Netto, um deutlich weniger zu arbeiten) - unabhängig von einer sicheren Altersarmut!

    Dein Einkommen liegt mindestens 1/3 unterhalb des durchschnittlichen Gehalts für einen Rentenpunkt in der gesetzlichen Rentenversicherung.

    Aber nun sei es drum, sofern du dort glücklich bist - prima, allerdings bleiben hier für mich schon erhebliche Zweifel. 

  22. Ganz ehrlich: 

    Bei einer 3-Mann-Bude kommt es doch voll auf die Chemie an!

    Ein einwöchiges, unbezahltes Praktikum ist mMn. für eine Ausbildung völlig überzogen. Und wer trotz der Länge nachher nicht die Spreu vom Weizen trennen kann macht etwas falsch oder sollte seine Erfassungsmethoden überarbeiten. 

    Wie tickt der/die Praktikant/in, ergreift der/die Praktikant/in Eigeninitiative oder muss man ihr/ihm stets auf die Finger schauen?

     

    Das inhaltliche soll die/der Auszubildende doch bei euch erlernen und sollte nicht wirklich im Fokus stehen!

    Es muss lediglich der Wille da sein etwas neues zu erlernen. Das lässt sich mit offenen Fragen und Nennung von Beispielsituationen abfragen.
    Hat sich die/der Bewerber/in quasi schon mal über das Berufsbild informiert usw?

    Letztlich könnt und müsst ihr euch in der Woche als Betrieb präsentieren und entweder völlig blamieren oder halt nicht. Möglichst natürlich nicht blamieren. 
    Ihr müsst die/den potenziellen Auszubildende/n letztlich für den Betrieb begeistern können. Ihr müsst wohl oder übel auf die Interessen der/des Bewerber/in eingehen, sonst kann ein gebastel schnell nach hinten los gehen. Lasst die/den Praktikant/in bloß nicht alleine vor sich her werkeln! -> einen Server alleine aufsetzen. Das muss definitiv begleitet passieren! Es entsteht sonst der Eindruck ich lerne hier nix, muss nur schaffen und das auch noch alles allein bzw. alles nur Show!

    Sofern die Probewoche tatsächlich von der/dem Bewerber/in kam, ist von einem größeren Interesse auszugehen, es sei denn, es soll lediglich dazu dienen, sich vor Anwesenheit in der Schule zu drücken, wie es bei @PVoss wohl üblich war. 

  23. Your state Tunesia is known as „secure state“, which means, there is almost no chance to get any refugee status in Germany.
    As non EU-resident it won’t be easy to get a working permit, either. 

    You won’t get a working permit for an apprenticeship. 
    You will definitely need a company, which will organize a blue card for you (German working permit in European Union).

    But therefore is at least a competitive German computer sciences degree ( three years apprenticeship or university diploma e.g. bachelor) or at least five years of relevant working experiences needed. Your experiences as industry technician are not countable as relevant working experiences!

    In general you’ll have to be an academic expert at computer sciences to get the blue card.
    All-in-all your experiences aren’t deep enough and relevant to match all those requirements.

     

    Your mentioned Certificates of CompTIA are not competitive enough to any computer sciences degrees in Germany, in general only nice to have for companies and less known or acknowledged by them. 
     

    I‘m sorry, but you should better inform yourself about working permits within EU Countries and should definitely go for a plan b.

  24. In der IT wird es immer Spezialisten wie auch Generalisten geben. Der eine Entwickler hat viele Programmiersprachen kennengelernt, der andere nur eine, kennt diese aber in der vollen Tiefe.
    Je nach Betrieb und Projekt ist manchmal das eine oder andere Fachwissen mehr gefragt. 

    Eine pauschale Empfehlung zu geben, fällt mir daher sehr schwer. 

    Gerade am Anfang ist der Generalist für mich eher im Vorteil. Jemand, der unterschiedliche Programmiersprachen gelernt hat (auch vielleicht eine etwas ältere), hat für mich bewiesen lernfähig zu sein bzw. zu bleiben.
    Der Spezialist mit einem tiefen Wissen in einer einzelnen Programmiersprache beweist für mich Ausdauer bzw. Biss, am Ball zu bleiben und nicht gleich beim ersten Widerstand aufzugeben. 
     

    Beides ist halt gefragt, abhängig vom Betrieb. Die eigenen Interessen zeichnen deinen weiteren Weg. 
     

    vor 11 Stunden schrieb Errraddicator:

    Meine Ratschläge:

    1. Besser ein IT-Job als gar keiner oder ein Fachfremder.
    2. Besser eine alte Technologie als keine.
    3. Beides ist nur befristet sinnvoll. Wenn Du in so einer Situation steckst und die Probleme erkennst, versuche, Deine Situation min. jährlich zu verbessern. 

    Dem kann ich mich auch fast komplett anschließen, wobei für mich gilt: Lieber ein fachfremder Job als kein Job. 
     

    Die Personalabteilung kann zumeist nicht ganz genau beurteilen, ob Programmiersprache X oder Y passend ist, sie kann aber unterscheiden, ob es fachfremd war oder nicht.

    Selbstlösungskompetenz steht bei mir ziemlich hoch im Kurs und gebe ich meinen Azubis immer mit: 

    Jede/r ist seines Glückes Schmied.
    Nicht immer nur abwarten, passiv bleiben und reaktiv handeln, sondern proaktiv arbeiten, stets alle Möglichkeiten in Betracht ziehen sowie selbstreflektiert durch die Welt gehen.
    Und natürlich ganz wichtig: den Spaß nicht vergessen! Wer in seinem Job nicht glücklich ist, wird langfristig auch nicht erfolgreich sein. 

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