Das ist kein Impressum, sondern ein Disclaimer, noch dazu völlig wirkungslos (@Hajooo: Das gleiche gilt für deinen Vorschlag). Das Impressum ist im §6 Teledienstgesetz geregelt, da steht auch, was alles rein muß.
Was private Seiten angeht, ist ein Impressum nicht notwendig. Jetzt kommt aber die große Außnahme, was wohl auf die meisten privaten Seiten zutrifft. Nach einem Urteil vom Langericht Hamburg (Landgericht Hamburg - Urteil vom 01.03.2000, Az. 315 O 219/99.) gilt eine Seite nicht mehr als privat, sobald Werbeeinblendungen erfolgen. Dazu zählen auch automatische Werbeeinblendungen durch den Provider, wie bei einigen kostenlosen Anbietern, oder z.B. beim verbilligten Tarif von 1und1.