Die deutsche Gesetzgebung ist in Stufen geliedert. Ganz oben steht das Grundgesetz, danach kommen die Bundesgesetzte, Ländergesetze usw.....
Ein Gesetz der oberen Stufe steht über denen der unteren Stufen, d.H. Wenn in einem Gesetz was steht und im untergeordnetem Gesetz das Gegenteil, gilt das obere.
Ob das Diskriminierung ist oder nicht, darüber läßt sich streiten und mit dem Argument sind ja auch schon oft genug Gerichte bemüht worden, allerdings gingen die Urteile immer gegen die Kläger aus.
Ob das ganze noch zeitgemäß ist, ist wieder ein anderes Thema, worüber sich wahrscheinlich noch mehr streiten läßt. aber das ist nunmal die Gestzesgrundlage die im Moment gilt.