jaguarxxl Geschrieben 4. August 2010 Geschrieben 4. August 2010 Hallo an alle, mir schleicht schon seit LĂ€ngerem der Gedanke durch den Kopf nebenbei Geld zu verdienen. NatĂŒrlich will man als ehrlicher Mensch ( naja eher mĂŒssen ) das ganze rechtlich abgesichert machen. Zu mir: Ich bin 29 Jahre alt und verheiratet. Ich habe einen festen Job und möchte nun nebenbei noch ein wenig Geld verdienen. Ich schĂ€tze das ich pro Monat maximal 350 Euro zusĂ€tzlich verdienen kann. Ich weiĂ ich soll zum Gewerbeamt gehenund nachfragen aber ich wollte mir erstmal hier ein paar Meinungen einholen. AuĂerdem habe ich gelesen es gitb Freiberufler und Nebengewerbe und so weiter... Ziemlich groĂes Thema. Vielleicht gibt es ja hier ein paar alte FĂŒchse, die mir ein paar Tips geben können wie wo wann was. GruĂ, Jagu
carstenj Geschrieben 4. August 2010 Geschrieben 4. August 2010 Hi, ADMIN= Auch Dich Mach Ich Platt ? Genaueres kann ich dir leider auch nicht sagen, aber der erste Schritt sollte das AbklÀren mit deinem Arbeitgeber sein.
jaguarxxl Geschrieben 4. August 2010 Autor Geschrieben 4. August 2010 Die Signatur ist nur Spielerei habe ich vor ewigen Jahren mal so angelegt. NatĂŒrlich ist das auch einwichtiger Punkt und zu beachten. Immer weiter mit Tips. GruĂ, Jagu
Aleanthus Geschrieben 4. August 2010 Geschrieben 4. August 2010 vielleicht solltest du hier auch kurz beschreiben WAS du dir denn so vorstellst zu tun? zu der sache vonwegen mit arbeitgeber abklĂ€ren: solange dein zweit-job a) dich nicht daran hindert deine arbeit bei deinem arbeitgeber weiterhin zu erfĂŒllen (ĂŒbermĂŒdung, mit den gedanken woanders, terminliche ĂŒberschneidungen, etc...) und du mit deinem zweit-job in keinerlei konkurenz zu deinem arbeitgeber stehst, hat es deinem arbeitgeber soweit ich weiĂ egal zu sein was du tust. ist ja schlieĂlich aus seiner sicht deine freizeit die du da verplanst.
jaguarxxl Geschrieben 4. August 2010 Autor Geschrieben 4. August 2010 vielleicht solltest du hier auch kurz beschreiben WAS du dir denn so vorstellst zu tun? Ich Programmiere Webseiten ( wie so viele andere auch ), Grafikdesign, PC und Netzwerksupport. Zu der Sache mit dem Arbeitgeber: Ich denke das steht in keinerlei Konkurrenz, da mein Arbeitgeber im Lebensmittelbereich Vertieb tÀtig ist.
schepp Geschrieben 4. August 2010 Geschrieben 4. August 2010 vielleicht solltest du hier auch kurz beschreiben WAS du dir denn so vorstellst zu tun? zu der sache vonwegen mit arbeitgeber abklĂ€ren: solange dein zweit-job a) dich nicht daran hindert deine arbeit bei deinem arbeitgeber weiterhin zu erfĂŒllen (ĂŒbermĂŒdung, mit den gedanken woanders, terminliche ĂŒberschneidungen, etc...) und du mit deinem zweit-job in keinerlei konkurenz zu deinem arbeitgeber stehst, hat es deinem arbeitgeber soweit ich weiĂ egal zu sein was du tust. ist ja schlieĂlich aus seiner sicht deine freizeit die du da verplanst. Es sei denn er hat einen Arbeitsvertrag unterschrieben in der es eine Klausel zur Regelung von NebentĂ€tigkeiten gibt, dann ist diese natĂŒrlich zu beachten. GruĂ
AYXAYX Geschrieben 4. August 2010 Geschrieben 4. August 2010 Evtl. wĂ€r ja eine UG was fĂŒr dich: Unternehmergesellschaft (UG Gesellschaft) Ă» Unternehmergesellschaft, normale, GmbH, Euro, Mini, Haftung, GeschĂ€ftsfĂŒhrer, Stammkapital, Handelsregister, GrĂŒndung Ă» Unternehmergesellschaft - Die Mini GmbH
Crush Geschrieben 4. August 2010 Geschrieben 4. August 2010 Ich vermute, Du kannst zwar eine SelbstÀndigkeit starten (sogar steuerfrei als Kleinunternehmer, wenn Du unter 50.000⏠im Jahr bleibst), wirst aber Schwierigkeiten mit der Freiberuflichkeit haben. Dazu braucht man eine entsprechende Qualifikation und TÀtigkeit, die durch Webdesign und Fachinformatiker allein nicht ausreichend vorliegt. Es wird schwer sein, das den Leuten vom Finanzamt ausreichend darzustellen.
Fraggla Geschrieben 5. August 2010 Geschrieben 5. August 2010 Ich vermute, Du kannst zwar eine SelbstĂ€ndigkeit starten (sogar steuerfrei als Kleinunternehmer, wenn Du unter 50.000⏠im Jahr bleibst), wirst aber Schwierigkeiten mit der Freiberuflichkeit haben. Dazu braucht man eine entsprechende Qualifikation und TĂ€tigkeit, die durch Webdesign und Fachinformatiker allein nicht ausreichend vorliegt. Es wird schwer sein, das den Leuten vom Finanzamt ausreichend darzustellen. selbst wenn er ne ltd aufmachen wĂŒrde?
jaguarxxl Geschrieben 5. August 2010 Autor Geschrieben 5. August 2010 Also wenn ich eure Antworten richtig interpretiere, ist Freiberuflicher schwierig mit dem was ich vorhabe zu machen. Die UG hingegen klingt ganz gut, habe ich allerdings bis heute noch nie gehört Was genau ist LTD? Was wĂ€re fĂŒr meinen Fall am Besten geeignet, da ich auch vorhabe einige GĂŒter abzuschreiben? FĂŒr meine TĂ€tigkeit benötige ich z.B. einen Computer der nicht die Welt kosten soll und muss aber den wĂŒrde ich gerne abschreiben. Auch An ein Auto habe ich gedacht...
Fraggla Geschrieben 5. August 2010 Geschrieben 5. August 2010 ltd = limited. Das ist die kleinst mögliche und gĂŒnstigste Unternehmens form, mit beschrĂ€nkter Haftung. Quasi eine mini Gmbh. Gabs zur Zeit als ich mich darĂŒber informiert habe jedoch nur in England. Konnte man aber auch in DE verwenden, wenn man ~ 600E im Jahr in ein "BĂŒro" in England investierte. Es sollte aber auch nach Deutschland kommen, keine Ahnung ob das schon durchgefĂŒhrt wurde.
Aleanthus Geschrieben 5. August 2010 Geschrieben 5. August 2010 Es sei denn er hat einen Arbeitsvertrag unterschrieben in der es eine Klausel zur Regelung von NebentĂ€tigkeiten gibt, dann ist diese natĂŒrlich zu beachten. Ist so eine Klausel rechtlich ĂŒberhaupt zulĂ€ssig?
Crush Geschrieben 5. August 2010 Geschrieben 5. August 2010 (bearbeitet) Ich habe mir auch mal ĂŒberlegt, ob es sich lohnt, eine ltd. aufzumachen. Diese bietet jedoch viele Nachteile. Gerichtsstand im Fall einer Klage ist in England, falls mal was vorfĂ€llt - das wird dann teuer. Ebenso gilt dann auch englisches Recht (wer kennt das schon?). Das Finanzamt in England ist anscheinend bei AuslĂ€ndern penibler, weil man schwerer zu prĂŒfen/ĂŒberwachen ist. Ich glaube nicht, daĂ die Gesetzte der Buchhaltungspflicht und des Kontenrahmens in Deutschland und England 1:1 ĂŒbereinstimmen. Kursverluste kann es auch geben, weil man den ⏠eben wechseln muĂ. Da gabs noch einiges mehr - aber das hat mir gereicht um das gleich wieder zu vergessen. Dann wĂŒrde ich doch lieber eine UG empfehlen. Wenn ich mir den Eintrag bei Wikipedia anschaue, wirds noch grausliger. Man muĂ 2x Doppelte BuchfĂŒhrung nach 2 Gesetzen fĂŒhren. Eine Unternehmerhaftung ist in der normalen Ltd. (davon gibts verschiedene GrĂŒndungsvarianten) nicht vorhanden im Gegensatz zur UG oder GmbH. Die einzige Form (Private Public Limited) benötigt ebenso ein recht hohes Startkapital wie die GmbH. Es gibt Kosten wie die englische Körperschaftssteuer, die auch nicht ohne ist mit 21-28%. Die anderen Ltd. ohne GrĂŒndungskapital haben einige rechtliche Nachteile. Wer sich das alles antut - der tut mir leid. Die UG sollte ja eine deutsche Alternative zur englischen Ltd. sein. Bearbeitet 5. August 2010 von Crush
spix Geschrieben 5. August 2010 Geschrieben 5. August 2010 Bevor ich auf die blöde Idee komme und ne ltd grĂŒnde, grĂŒnde ich lieber gar nix oder ĂŒberlege doch lieber eine GmbH oder fĂŒrn Anfang eine UG.
Daij Geschrieben 5. August 2010 Geschrieben 5. August 2010 Wir haben in der Schule gelernt , dass die UG die deutsche Version der ltd ist und somit ist die GrĂŒndung einer UG einer ltd klar vorzuziehen... Sie ist genauso haftungsbeschrĂ€nkt wie die GmbH und als Startkapital reicht glaube ich 1⏠... also wenn ich irgendwas grĂŒnde wo ich HaftungsbeschrĂ€nkt sein will dann doch eine UG Mehr Informationen dazu: Unternehmergesellschaft (UG Gesellschaft) Ă» Unternehmergesellschaft, normale, GmbH, Euro, Mini, Haftung, GeschĂ€ftsfĂŒhrer, Stammkapital, Handelsregister, GrĂŒndung Ă» Unternehmergesellschaft - Die Mini GmbH
Matschick Geschrieben 5. August 2010 Geschrieben 5. August 2010 War das nciht so das bei einer UG die ersten Gewinne bis 25kĂŽ⏠oder so als Stammkaptial genommen werden mĂŒssen man sich ab einer gewissen summe auch als GmbH einschreiben lassen kann ?! (NatĂŒrlich bekommt man Gehalt ) Ich kenn ncoh die GbR ?! Was ist mit der ?
ITwork Geschrieben 6. August 2010 Geschrieben 6. August 2010 GmbH und der ganze Kram scheint mir etwas ĂŒberdimensioniert fĂŒr eine kleine NebentĂ€tigkeit? Ich wĂŒrde da einfach ein Gewerbe anmelden und beim Finanzamt dann angeben, dass es sich um ein Kleingewerbe handelt (Kleinunternehmerregelung). Da hast du es mit der Gewinnermittlung einfach und brauchst keine BĂŒcher fĂŒhren. Du darfst dabei bis zu 17500 ⏠Umsatz machen bis das Finanzamt keine Lust mehr hat. Ich bezweifle aber irgendwie das du bei so wenig erwarteten Einnahmen ein Auto absetzen kannst? Das du sicher fast nur privat nutzen wĂŒrdest. Aber das kann dir dann nur dein Steuerberater sicher sagen.
spix Geschrieben 6. August 2010 Geschrieben 6. August 2010 Zu Risiken und Nebenwirkungen Fragen sie gleich die richtigen Stellen: BMWi ExistenzgrĂŒndungsportal | Kleinunternehmer- regelung
Sassy Geschrieben 6. August 2010 Geschrieben 6. August 2010 Wenn du nicht mehr als 400 Euro im Monat dazuverdienen willst, such dir doch jemanden der dich auf 400 Euro-Basis anstellt. Ist deutlich einfacher als fĂŒr deine 400 Euro im Monat SteuererklĂ€rungen und all den Mist zu machen MissHirnmatsch reagierte darauf 1
Wodar Hospur Geschrieben 6. August 2010 Geschrieben 6. August 2010 Wenn du nicht mehr als 400 Euro im Monat dazuverdienen willst, such dir doch jemanden der dich auf 400 Euro-Basis anstellt. Ist deutlich einfacher als fĂŒr deine 400 Euro im Monat SteuererklĂ€rungen und all den Mist zu machen Hat den Nachteil das er aufkeinenfall ĂŒber diese 400 ⏠kommen darf/kann. Sonst wird es erheblich teurer, bzw. unlukrativ. Da ist eine SelbststĂ€ndigkeit vorzuziehen. Dort besteht ja auch nicht sofort der Zwang zur SteuererklĂ€rung afaik bist du nichtmal verpflichtet Umsatzsteuer zu nehmen. Aber eine genaue ErklĂ€rung mit allen Möglichkeiten und Risiken sollte da ein dir wohlgesonnener Steuerberater besser geben können. Also freier in deiner Gestaltung inkl. Projektarbeiten und Arbeitszeit bist du bei der SelbststĂ€ndigkeit.
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