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Resturlaub bei ordentlicher Kündigung durch AN


Neyo88

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Hallo,

ich werde wahrscheinlich noch diesen Monat bei meinem AG zum 30.06.2011 kündigen, da ich einen neuen gefunden habe.

Ich habe 30 Tage Urlaub im Jahr und 6 Tage AZV

Bisher habe ich 11 Tage genommen, hätte also noch 19 übrig + die 6 AZV.

Nun die Frage, wie sieht es da mit diesem Resturlaub bei der Kündigung aus? Wie viel darf ich nehmen? Stet mir alles zu?

Hoffe jemand kann mir da helfen.^^

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Wenn du 30 Tage Urlaub im Jahr hast, steht dir das natürlich nur einteilig zu!

Soll heißen 30/12 = 2.5

Vom 1. Januar bis 30. Juni sinds dann 6 Monate.

6 * 2,5 = 15.

Ergo hättest du dann insgesamt 15 Tage Urlaub von denen du ja schon 11 genommen hast. Bleiben also nur noch 4 übrig.

MFG Snipes83

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Wenn du mehr als 6 Monate beim alten Arbeitgeber, dann hast du theoretisch Anspruch auf Vollurlaub. Siehe Bundesurlaubsgesetz

Problem ist nur http://dejure.org/gesetze/BUrlG/5.html

(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer

...

c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.

Und 30.06. ist mMn in der ersten Jahreshälfte, dann hast nur anteilsmässig Anspruch.

Dein neuer AG kann aber so oder so eine Urlaubsbescheinigung vom alten AG verlangen um "doppelten Urlaub" zu verhindern.

Bearbeitet von bigvic
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@bigvic

Krass, das wusst ich nicht, wenn wir dich nicht hätten :). Aber meine Aussage stimmt ja trotzdem so halb:

Das Arbeitsverhältnis wird am 30. Juni 2008 beendet.

→ Dieser Grenzfall ist umstritten. Nach einer Auffassung (Leinemann/Linck, BUrlG, § 5 Rn. 21) entsteht nur ein 6/12-Anspruch, da § 4 BUrlG davon spreche, dass der Vollurlaubsanspruch erst „nach“ Ablauf der Wartezeit entstehe. Eine Gegenauffassung kommt zu einem 12/12-Anspruch.

Da glaub ich her das sich der AG auf Leinemann/Linck beziehen wird.

Am besten einfach mal bei deinem aktuellen AG nachfragen!

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Ändert an der Gesammtsituation sicher nichts, da er, wenn er jetzt seinen gesammten Urlaub verpulvert nicht beim neuen AG noch einmal Anspruch auf Jahresurlaub hat, oder seh ich das falsch?

Also selsbt wenn er jetzt die 100% nehmen dürfte, hätte er bis Ende des Jahres keinerlei Anspruch auf noch mehr, richtig?

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Habe da nochmal eine Frage, bin da etwas verunsichert.

Also ich habe eine neue Stelle die am 1.7 beginnt.

Ich muss also spätestens am 30.05 die Kündigung abgeben. (1 Monat Frist)

Aber was muss ich jetzt reinschreiben? Welches Datum?

"Ich kündige hiermit fristgerecht zum 30.6"? Oder muss ich dann doch den 30.5 reinschreiben?^^

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Wenn es zum Ende eines Kalendermonats ist, dann muss die Kündigung am letzten Tag des Monats zugestellt sein, der 3 Monate vor dem Kündigungsmonat liegt.

IMO heisst das die Kündigung zugestellt am 01.06. hat die identische Kündigungsfrist wie einer Kündigung die am 30.06. zugestellt wird.

Ergo ...

d.h. hier müsste man bis 30.9 arbeiten?

... ist dem so.

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hmm.. ich habe am 31.5 zweiten vorstellungsgespräch.

falls ich eine Zusage bekomme, reicht es aus, wenn ich am 31.5 Kündigung per Brief rausschicke?

Wenn nicht, reicht eine Kündigung per Fax aus?

Notfalls müsste ich an dem Tag noch in die Firma hinfahren.

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Also ich würde da nicht hetzen. Selbst wenn der AG sofort zusagt (und den Vertrag ausstellt! - was ich nicht glaube), dann solltest du ja vllt. auch nochmal eine Nacht drüber schlafen.

Sag dem neuen AG wie es ist - 3 Monate - dann wird er schon Verständnis haben, wenn du nicht am gleichen Tag kündigen kannst. Du kannt ja andeuten, dass du versuchen wirst die Kündigungsfrist mit dienem alten zu verkürzen. Die ist ja nicht in Stein gemeisselt, sondern auch Verhandlungssache. Und wenn er im Zweifel nicht mal einen Monat länger warten kann, dann ist es meist eh nicht die optimale Arbeitsbeziehung.

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1. Wenn der neue AG dich wirklich will, dann wartet er auch einen Monat länger.

2. Du kannst vielleicht was mit deinem alten AG verhandeln, dass er dich früher ziehen lässt. Was nüttz ihm ein AN, der nur noch kommt weil er muss, aber keinen Bock hat.

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  • 2 Wochen später...

kommen wir nochmal auf das eigentliche Thema zurück:

Ich habe jetzt so einen Fall, dass ich die Firma zum 31.9 verlassen werde (steht noch nicht offiziell, evtl. 1-2 monate früher falls möglich sein wird)

D.h. mir steht Vollurlaub zu. Ich werde wohl nur anteilig Urlaub nehmen, da ich sonst in der neuen Firma in diesem Jahr rechtlich keinen Urlaub bekomme.

Und zu hoffen, dass die neue Firma nichts mitbekommt, dass ich in der Alten schon Urlaub verbraucht habe, ist wohl zu gewagt.

Vor allem man ist in der Probezeit.

Oder wie sieht ihr das?

Danke

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Kannst du in der neuen überhaupt Urlaub in der Probezeit nehmen?

Wenn nein, kannst du doch eh keinen Urlaub im Rest des Jahres nehmen. theoretisch kannst du also allen jetzt nehmen.

Andererseits, evtl. wird der alte Chef dich frpher gehen lassen mit dem Passus unter aufrechnung alle noch ausstehenden Urlaubstage und Überstunden.

Dann würdest du ihm ja quasi Urlaub "schenken".

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  • 2 Wochen später...

Habe jetzt mit meinem Projektleiter geredet, dass mir Vollurlaub zusteht.

Er: Das kann nicht sein, es steht immer anteilig Urlaub zu. So bekommst du hier Vollurlaub und dazu noch Urlaub bei deinem Neuen AG, da die AGs miteinander nicht kommunizieren.

Dann hat er in der Personalabteilung angerufen, die haben bestätigt, dass der Urlaub immer nur anteilig zusteht.

Anscheinend kennen diesen Gesetz nur sehr wenige ...

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Was für ein Gesetz soll das denn sein?

Ich bekomme doch, wenn ich bei einem AG nur 6 Monate beschäftigt bin auch nur den Urlaub anteilig für die 6 Monate. Sprich bei 30 tagen Jahresurlaub bekomme ich bei 6 Monaten Arbeiten auch nur 15 Tage für die 6 Monate.

Also nimmst du deine 75% des alten AG so wie du möchtest. Und vom neuen AG bekommst du natürlich nur 25% des Jahresurlaubs zugestanden

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Was für ein Gesetz soll das denn sein?

Nennt sich Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Speziell der Paragraf: BUrlG - Einzelnorm

Am besten du liest den Thread mal von anfang an.

Anscheinend kennen diesen Gesetz nur sehr wenige ...

Dann kläre sie auf. Das Recht ist ziemlich eindeutig. Einfach ausdrucken und zum lesen hinlegen. Lass die Leute nicht dumm sterben.

Bearbeitet von bigvic
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