Neyo88 Geschrieben 19. Mai 2011 Teilen Geschrieben 19. Mai 2011 Hallo, ich werde wahrscheinlich noch diesen Monat bei meinem AG zum 30.06.2011 kündigen, da ich einen neuen gefunden habe. Ich habe 30 Tage Urlaub im Jahr und 6 Tage AZV Bisher habe ich 11 Tage genommen, hätte also noch 19 übrig + die 6 AZV. Nun die Frage, wie sieht es da mit diesem Resturlaub bei der Kündigung aus? Wie viel darf ich nehmen? Stet mir alles zu? Hoffe jemand kann mir da helfen.^^ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Snipes83 Geschrieben 19. Mai 2011 Teilen Geschrieben 19. Mai 2011 Wenn du 30 Tage Urlaub im Jahr hast, steht dir das natürlich nur einteilig zu! Soll heißen 30/12 = 2.5 Vom 1. Januar bis 30. Juni sinds dann 6 Monate. 6 * 2,5 = 15. Ergo hättest du dann insgesamt 15 Tage Urlaub von denen du ja schon 11 genommen hast. Bleiben also nur noch 4 übrig. MFG Snipes83 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 19. Mai 2011 Teilen Geschrieben 19. Mai 2011 (bearbeitet) Wenn du mehr als 6 Monate beim alten Arbeitgeber, dann hast du theoretisch Anspruch auf Vollurlaub. Siehe Bundesurlaubsgesetz Problem ist nur http://dejure.org/gesetze/BUrlG/5.html (1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer ... c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Und 30.06. ist mMn in der ersten Jahreshälfte, dann hast nur anteilsmässig Anspruch. Dein neuer AG kann aber so oder so eine Urlaubsbescheinigung vom alten AG verlangen um "doppelten Urlaub" zu verhindern. Bearbeitet 19. Mai 2011 von bigvic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Neyo88 Geschrieben 19. Mai 2011 Autor Teilen Geschrieben 19. Mai 2011 Also bleiben dann wohl nur die 4 Tage...ich hatte mit mehr gerechnet, aber gut.^^ Hätte aber auch noch einige Überstunden zum abbauen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Snipes83 Geschrieben 19. Mai 2011 Teilen Geschrieben 19. Mai 2011 @bigvic Krass, das wusst ich nicht, wenn wir dich nicht hätten . Aber meine Aussage stimmt ja trotzdem so halb: Das Arbeitsverhältnis wird am 30. Juni 2008 beendet. → Dieser Grenzfall ist umstritten. Nach einer Auffassung (Leinemann/Linck, BUrlG, § 5 Rn. 21) entsteht nur ein 6/12-Anspruch, da § 4 BUrlG davon spreche, dass der Vollurlaubsanspruch erst „nach“ Ablauf der Wartezeit entstehe. Eine Gegenauffassung kommt zu einem 12/12-Anspruch. Da glaub ich her das sich der AG auf Leinemann/Linck beziehen wird. Am besten einfach mal bei deinem aktuellen AG nachfragen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 19. Mai 2011 Teilen Geschrieben 19. Mai 2011 (bearbeitet) Da glaub ich her das sich der AG auf Leinemann/Linck beziehen wird. Da geht es aber um die umstrittene Wartezeit von 6 Monaten und nicht um die "erste Jahreshälfte". Aendert aber am Ergebnis wohl nichts. Bearbeitet 19. Mai 2011 von bigvic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 19. Mai 2011 Teilen Geschrieben 19. Mai 2011 Ändert an der Gesammtsituation sicher nichts, da er, wenn er jetzt seinen gesammten Urlaub verpulvert nicht beim neuen AG noch einmal Anspruch auf Jahresurlaub hat, oder seh ich das falsch? Also selsbt wenn er jetzt die 100% nehmen dürfte, hätte er bis Ende des Jahres keinerlei Anspruch auf noch mehr, richtig? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 19. Mai 2011 Teilen Geschrieben 19. Mai 2011 Also selsbt wenn er jetzt die 100% nehmen dürfte, hätte er bis Ende des Jahres keinerlei Anspruch auf noch mehr, richtig? Theoretisch ist das richtig, aber ob ein neuer AG nach so einer Urlaubsbescheinigung fragt steht auf einem anderen Blatt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Neyo88 Geschrieben 25. Mai 2011 Autor Teilen Geschrieben 25. Mai 2011 Habe da nochmal eine Frage, bin da etwas verunsichert. Also ich habe eine neue Stelle die am 1.7 beginnt. Ich muss also spätestens am 30.05 die Kündigung abgeben. (1 Monat Frist) Aber was muss ich jetzt reinschreiben? Welches Datum? "Ich kündige hiermit fristgerecht zum 30.6"? Oder muss ich dann doch den 30.5 reinschreiben?^^ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hellspawn304 Geschrieben 25. Mai 2011 Teilen Geschrieben 25. Mai 2011 30.06. ist das richtige datum. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hund555 Geschrieben 26. Mai 2011 Teilen Geschrieben 26. Mai 2011 hallo, ein anderer fall: kündigungsfrist 3 monate. man kündigt erst am 1.6. darf man dann am 1.9 bei neuen firma anfangen, oder müssen es 3 volle monate sein? (d.h. bis 30.9 arbeiten und erst am 1.10 bei neuen firma anfangen) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 26. Mai 2011 Teilen Geschrieben 26. Mai 2011 Normal ist eine Kündigungsfrist "drei Monate zum Ende eines Kalendermonats". Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hund555 Geschrieben 26. Mai 2011 Teilen Geschrieben 26. Mai 2011 was ist wenn es aber nicht 3 volle monate sind? d.h. hier müsste man bis 30.9 arbeiten? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 26. Mai 2011 Teilen Geschrieben 26. Mai 2011 Wenn es zum Ende eines Kalendermonats ist, dann muss die Kündigung am letzten Tag des Monats zugestellt sein, der 3 Monate vor dem Kündigungsmonat liegt. IMO heisst das die Kündigung zugestellt am 01.06. hat die identische Kündigungsfrist wie einer Kündigung die am 30.06. zugestellt wird. Ergo ... d.h. hier müsste man bis 30.9 arbeiten? ... ist dem so. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hund555 Geschrieben 26. Mai 2011 Teilen Geschrieben 26. Mai 2011 hmm.. ich habe am 31.5 zweiten vorstellungsgespräch. falls ich eine Zusage bekomme, reicht es aus, wenn ich am 31.5 Kündigung per Brief rausschicke? Wenn nicht, reicht eine Kündigung per Fax aus? Notfalls müsste ich an dem Tag noch in die Firma hinfahren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 26. Mai 2011 Teilen Geschrieben 26. Mai 2011 Also ich würde da nicht hetzen. Selbst wenn der AG sofort zusagt (und den Vertrag ausstellt! - was ich nicht glaube), dann solltest du ja vllt. auch nochmal eine Nacht drüber schlafen. Sag dem neuen AG wie es ist - 3 Monate - dann wird er schon Verständnis haben, wenn du nicht am gleichen Tag kündigen kannst. Du kannt ja andeuten, dass du versuchen wirst die Kündigungsfrist mit dienem alten zu verkürzen. Die ist ja nicht in Stein gemeisselt, sondern auch Verhandlungssache. Und wenn er im Zweifel nicht mal einen Monat länger warten kann, dann ist es meist eh nicht die optimale Arbeitsbeziehung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
afo Geschrieben 26. Mai 2011 Teilen Geschrieben 26. Mai 2011 1. Wenn der neue AG dich wirklich will, dann wartet er auch einen Monat länger. 2. Du kannst vielleicht was mit deinem alten AG verhandeln, dass er dich früher ziehen lässt. Was nüttz ihm ein AN, der nur noch kommt weil er muss, aber keinen Bock hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
inf0rmatiker Geschrieben 31. Mai 2011 Teilen Geschrieben 31. Mai 2011 Hallo, ich habe meine mündlichen Prüfung am 27.6, mit bestehen dieser Prüfung bin ich doch fertig mit der Ausbildung und fange am 28.6 bei einem neuen Arbeitgeber an zu arbeiten, da muss ich doch keine Kündigung schreiben oder?? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 31. Mai 2011 Teilen Geschrieben 31. Mai 2011 Hallo, ich habe meine mündlichen Prüfung am 27.6, mit bestehen dieser Prüfung bin ich doch fertig mit der Ausbildung und fange am 28.6 bei einem neuen Arbeitgeber an zu arbeiten, da muss ich doch keine Kündigung schreiben oder?? Nein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hund555 Geschrieben 14. Juni 2011 Teilen Geschrieben 14. Juni 2011 kommen wir nochmal auf das eigentliche Thema zurück: Ich habe jetzt so einen Fall, dass ich die Firma zum 31.9 verlassen werde (steht noch nicht offiziell, evtl. 1-2 monate früher falls möglich sein wird) D.h. mir steht Vollurlaub zu. Ich werde wohl nur anteilig Urlaub nehmen, da ich sonst in der neuen Firma in diesem Jahr rechtlich keinen Urlaub bekomme. Und zu hoffen, dass die neue Firma nichts mitbekommt, dass ich in der Alten schon Urlaub verbraucht habe, ist wohl zu gewagt. Vor allem man ist in der Probezeit. Oder wie sieht ihr das? Danke Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Enno Geschrieben 14. Juni 2011 Teilen Geschrieben 14. Juni 2011 Kannst du in der neuen überhaupt Urlaub in der Probezeit nehmen? Wenn nein, kannst du doch eh keinen Urlaub im Rest des Jahres nehmen. theoretisch kannst du also allen jetzt nehmen. Andererseits, evtl. wird der alte Chef dich frpher gehen lassen mit dem Passus unter aufrechnung alle noch ausstehenden Urlaubstage und Überstunden. Dann würdest du ihm ja quasi Urlaub "schenken". Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hund555 Geschrieben 14. Juni 2011 Teilen Geschrieben 14. Juni 2011 Man kann doch in (fast) jeder Firma über Weihnachten paar Tage Urlaub nehmen, zumindest hatte ich nie Probleme damit. Dazu könnte ich den Urlaub in den nächsten Jahr bis Ende April schieben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hund555 Geschrieben 28. Juni 2011 Teilen Geschrieben 28. Juni 2011 Habe jetzt mit meinem Projektleiter geredet, dass mir Vollurlaub zusteht. Er: Das kann nicht sein, es steht immer anteilig Urlaub zu. So bekommst du hier Vollurlaub und dazu noch Urlaub bei deinem Neuen AG, da die AGs miteinander nicht kommunizieren. Dann hat er in der Personalabteilung angerufen, die haben bestätigt, dass der Urlaub immer nur anteilig zusteht. Anscheinend kennen diesen Gesetz nur sehr wenige ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lietzzz Geschrieben 1. Juli 2011 Teilen Geschrieben 1. Juli 2011 Was für ein Gesetz soll das denn sein? Ich bekomme doch, wenn ich bei einem AG nur 6 Monate beschäftigt bin auch nur den Urlaub anteilig für die 6 Monate. Sprich bei 30 tagen Jahresurlaub bekomme ich bei 6 Monaten Arbeiten auch nur 15 Tage für die 6 Monate. Also nimmst du deine 75% des alten AG so wie du möchtest. Und vom neuen AG bekommst du natürlich nur 25% des Jahresurlaubs zugestanden Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 1. Juli 2011 Teilen Geschrieben 1. Juli 2011 (bearbeitet) Was für ein Gesetz soll das denn sein? Nennt sich Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Speziell der Paragraf: BUrlG - Einzelnorm Am besten du liest den Thread mal von anfang an. Anscheinend kennen diesen Gesetz nur sehr wenige ... Dann kläre sie auf. Das Recht ist ziemlich eindeutig. Einfach ausdrucken und zum lesen hinlegen. Lass die Leute nicht dumm sterben. Bearbeitet 1. Juli 2011 von bigvic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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