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Wochenendarbeiten ohne Vertrag


FISI16

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Hallo Com,

derzeit habe ich einigen Ärger mit meinem Arbeitgeber, denn ich habe die Ausbildung vor einem Monat mit einem guten Ergebnis abgeschlossen und Ihm zum 01. Oktober diesen Jahres gekündigt. Seither habe ich keinen schriftlichen Arbeitsvertrag, weiß aber, dass ein mündlicher Vertrag gilt.

Nun möchte mein Arbeitgeber, dass ich die nächste drei Wochenenden, jeweils Samstag und Sonntag, auf Arbeit erscheine. Da ich keinen schriftlichen Vertrag habe und Details des mondlichen nicht kenne, frage ich mich ob es sinnvoll ist, den Arbeiten zuzustimmen? Es wird dafür keinen Ausgleich geben, weder in Form von Geld, oder die Freistellung eines anderen Arbeitstages.

Meinen Chef habe ich auch um einen schriftlichen Vertrag gebeten. Dies ist zwei Wochen her, wie sollte ich mich weiter verhalten?

Vielen Dank im Vorraus für Eure Antworten!

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Meine persönliche Meinung die keine Rechtsauskunft ist: Alles was über die reguläre Arbeitszeit Montag - Freitag hinaus geht ist Mehrarbeit und entsprechend zu vergüten. Oder es gibt einen Arbeitsvertrag wo dies entsprechend geregelt ist mit sowas wie mit dem Gehalt abgegolten oder so ähnlich.

Frank

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Das klingt ja wieder mal nach "3-Mann-Klitschen-Manier", der Chef meint, nur weil er als selbstständiger ackern muss ohne Ende, soll das auch der Arbeitnehmer tun, und das ohne Ausgleich?!

Lass stecken, ich würde ablehnen. Wieso sollst du einen Mehrwert für den Arbeitgeber schaffen, wenn dieser das nichtmal ansatzweise zu würdigen weiß? Man hat ja wohl an seinem Wochenende wirklich besseres zutun, als den armen Samariter für Cheffe zu spielen.

Such dir ein vernünftiges Unternehmen mit menschlichen Arbeitsbedingungen. Sowas ist unprofessionell, deiner Arbeit gegenüber verachtend (keine Wertschätzung) und gehört verboten.

Viel Erfolg!

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Hallo,

Montag bis Freitag regulär. Samstag und Sonntag kommen sporadisch dazu. [...]

...Sonntagsarbeit ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen können entstehen u.a. durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder durch die Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Du müsstest also prüfen, ob irgendetwas davon bei Euch existiert...eine Betriebsvereinbarung z.B. wäre meines Wissens nach auch für Deinen mündlichen Vertrag für Dich gültig. Ebenso müsste ein bestehender Tarifvertrag für Dich gültig sein...aber bitte: ebenso wie bei robotto ist das keine Rechtsauskunft!

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Würde ich nicht pauschal beantworten. Bist Du auf den Job angewiesen oder er auf dich? Ich würde "aus meiner Sicht" meinen Vorrednern zustimmen (käme für mich nicht in die Tüte).

In jedem Fall würde ich ein Gespräch suchen, mach dich dabei nicht kleiner als du bist!

DU bist im Recht!

WENN er dich überzeugen kann dennoch zu kommen mach es, lass ihn aber wissen das du IHM dabei massiv entgegen kommst und lass dich nicht Einschüchtern.

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...Sonntagsarbeit ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen können entstehen u.a. durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder durch die Genehmigung der Aufsichtsbehörde.[...]
Wo steht DAS denn bitte? :confused:

Wenn du dir einmal die ganzen Pflege- und Gastronomie-Berufe anschaust... glaubst du, die dürfen das nur, weil es im Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen steht? Ich glaube eher nicht...

Und gerade im IT-Bereich ist es oftmals so, dass Änderungen (z.B. Updates einspielen, Netzwerkanbindungen umschwenken, etc) nur samstags, sonntags und/oder aber nachts gemacht werden können.

Ich würde meinem Chef klipp und klar sagen, dass ich solange ich keinen schriftlichen (mit mir abgesprochenen Vertrag) vorliegen habe, zu keinerlei Sonderdiensten bereit bin und auch nur dazu bereit sein werde, falls diese entweder entlohnt werden, oder aber zumindest Freizeitausgleich gegeben ist.

Wer nicht dazu bereit ist, an Samstagen und Sonntagen gerecht zu entlohnen, für den kann es auch nicht so wichtig sein, dass an diesen beiden Tagen gearbeitet wird.

Oder aber du klärst das vorher ab (entweder vor Zeugen, oder aber schriftlich), dass du für die Tage entsprechend entlohnt wirst.

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Wo steht DAS denn bitte? :confused:

Wenn du dir einmal die ganzen Pflege- und Gastronomie-Berufe anschaust... glaubst du, die dürfen das nur, weil es im Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen steht? Ich glaube eher nicht...

...Arbeitszeitgesetz (ArbZG) §9 und §10, sowie §§11 und 12

Und gerade im IT-Bereich ist es oftmals so, dass Änderungen (z.B. Updates einspielen, Netzwerkanbindungen umschwenken, etc) nur samstags, sonntags und/oder aber nachts gemacht werden können.

...was wiederum in §10 geregelt wäre...und in den §§ 11/12 eingeschränkt wird

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Danke! Manchmal ist man blind.

BTT: Wenn ich noch ein paar Wochen hätte, bereits einen neuen Job in der Tasche, ein Arbeitszeugnis auf dem Tisch zuhause und mich meiner bisherigen Arbeitsstelle einschliesslich der Kollegen nicht verpflichtet fühlte, ginge ich nicht hin.

Die neue Stelle wird dich sicher beanspruchen, da brauchst du nicht mit durchgearbeiteten Wochenenden antreten.

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Hallo Leute,

vielen Dank für die zahlreichen Antworten. In der Tat ist das Verhältnis zwischen meinem Arbeitgeber und mir sehr angespannt, es läuft immer mehr zu einem Spitzroutenlauf hinaus. Dennoch wollte ich ihm die Zeit bis Oktober gewähren, um einen Ersatz oder ähnliches zu finden.

Da es sich bei den Wochenendarbeiten nicht um die Aufrecherhaltung unserer Systeme handelt, sondern vielmehr um Besprechungen, neue Aufgabenplanungen, etc. werde ich ihn diese Woche noch darüber informieren, dass ich meine private Zeit nicht für die Firma "opfern" möchte. Was it-Specialist geschrieben hat, trifft sehr passend zu. Mein Chef arbeitet sehr viel, dass ist richtig, dennoch möchte er, dass ich dies auf einem ähnlichen Niveu wie er mache.

Einen neuen Arbeitsplatz habe ich schon sicher, daher werde ich diesen einen Monat noch hinter mich bringen (ohne Wochenendarbeiten, sofern keine tech. Ausfälle, etc.).

Vielen Dank

Fisi16

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