Asura Geschrieben 24. Juli 2015 Teilen Geschrieben 24. Juli 2015 ne ist es nicht, wenn der Beamer nicht explizit von der IHK im Einladungsschreiben erwähnt wird und das sie ihn stellen, bist du selbst verpflichtet einen mitzubringen, wenn du das nicht tust und einfach davon ausgehst das einer vorhanden ist, dann gibt das nunmal Punktabzug weil du wie daZza schon sagt bei den Punkten Medieneinsatz und Visualisierung die Anforderungen nicht erfüllen konntest. Grundsätzlich IMMER einen eigenen Beamer mitbringen, sogar wenn im Einladungsschreiben gesagt wird das einer vorhanden ist den man verwenden kann, sicher ist sicher in diesem Fall (gerade bei der Abschlussprüfung würde ich kein Risiko eingehen), denn was machst du wenn dieser Beamer kaputt ist oder ausgerechnet mit deinem Laptop ein Problem hat? Alles schon erlebt in der Berufsschule bei uns da wollte auch einer ne Präsi halten, hat seinen Rechner an den Beamer geklemmt aber der Beamer hat kein Signal vom Rechner bekommen, am Ende musste er sich ein Laptop von nem Mitschüler ausleihen wo es ging. Ach herrrjeee, soviel Text wegen einem Missverständniss.. Natürlich gibt es Abzug wenn die Präsentation aufgrund so einem Fehler nicht ordentlich gehalten werden kann. Allerdings gibt es vornherein keinen pauschalen Abzug weil er einen Beamer vergessen hat. Es wird später in dem Gebiet Medieneinsatz und Visualisierung einen Abzug geben. Nicht aber weil der Beamer vergessen wurde, eher weil er nicht so präsentieren kann wie es geplant war.. Ich hatte keinen Ersatzbeamer dabei und prompt teilte mir einer der IHK-Prüfer mit, dass es Punkteabzüge gibt und ich nun ohne den vorhandenen Beamer im Raum meinen Vortrag halten muss. Der Satz lässt mich davon ausgehen, dass ein Beamer zur Verfügung gestellt wurde oder er einen dabei hatte. Er spricht von einem Ersatzbeamer, was davon ausgehen lässt, dass es wohl einen primären gab. Mir ist komplett bewusst, dass er einen Abzug bekommt. Aber nicht nach der Methode "Oh, sie haben also den Ersatzbeamer vergessen falls der primäre Beamer nicht mehr geht. Das gib Pauschal 10 Punkte abzug". Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Albi Geschrieben 24. Juli 2015 Teilen Geschrieben 24. Juli 2015 Dann hat man als Backup Folien für den OHP dabei. Ist dieser ebenfalls defekt (wobei das dann in der Tat die "Schuld" der IHK wäre, denn dieses Mittel wird gestellt sofern du es anforderst) kann man die vollständige Präsentation als gebundenen Ausdruck aushändigen. In der Regel hat der nächste Prüfling, der oft schon vor dem Raum wartet, auch zwei Beame dabei (--> ausleihen). Gut wäre bei mir der Beamer im Raum und mein Ersatzbeamer net gegangen dann hätte ich wohl ein Problem gehabt xD Wurde dir vorher schriftlich bestätigt, dass du diesen Beamer verwenden kannst? Falls nicht, dann wird wahrscheinlich der Ton die Musik gemacht haben. Die Prüfer ****en dir in der Regel nicht ans Bein, sofern du es nicht vorher tust und vor allem nicht wenn alle anderen Prüflinge den Beamer ja scheinbar benutzen durften... Ich denke auch das hier die Prüfer kein Problem gehabt hätten dich den Beamer verwenden zu lassen wenn du wenigstens den guten Willen gezeigt hättest und deinen eigenen dabei gehabt hättest einfach um zu zeigen du bist vorbereitet, da du ihn aber nicht dabei hattest hat das auf die Prüfer wie ne Trotzreaktion gewirkt aller "Da is ein Beamer im Raum also warum soll ich einen Mitbringen" und tja da is es halt dann so wie man in den Wald hineinschreit so kommts oft wieder raus, also haben sie dir die Verwendung des vorhandenen Beamers untersagt, das wäre nur dann nicht Rechtens wenn sie in der Einladung explizit angegeben hätten das ein Beamer zur Verwendung bereit steht und sie dir die Verwendung dann untersagt hätten, da das aber eher unwahrscheinlich ist kann man hier nix ändern und man sollte sich in der Zukunft einfach absichern. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
daZza Geschrieben 24. Juli 2015 Teilen Geschrieben 24. Juli 2015 (bearbeitet) Der Satz lässt mich davon ausgehen, dass ein Beamer zur Verfügung gestellt wurde oder er einen dabei hatte. Er spricht von einem Ersatzbeamer, was davon ausgehen lässt, dass es wohl einen primären gab. So wie ich es verstanden habe, ist er davon ausgegangen einen im Raum bereits vorhandenen Beamer nutzen zu können. Das hat ihm der PA untersagt und er hatte keinen eigenen Beamer dabei. Zumindest bei uns gilt ein Beamer nicht als "zur Verfügung gestellt" nur weil er im Prüfungsraum vorhanden ist. Sofern die IHK in der Prüfungseinladung nicht explizit die Verwendung erlaubt, muss ein eigener Beamer mitgebracht werden und das ist auch durchaus sinnvoll, denn der PA müsste ansonsten die Funktionsfähigkeit des vorhandenen Beamers sicherstellen und das entsprechende Risiko einer Fehlfunktion tragen. Gut wäre bei mir der Beamer im Raum und mein Ersatzbeamer net gegangen dann hätte ich wohl ein Problem gehabt xD Der Fall ist auch eher unwahrscheinlich, aber sicher ist sicher Bearbeitet 24. Juli 2015 von daZza Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Albi Geschrieben 24. Juli 2015 Teilen Geschrieben 24. Juli 2015 So wie ich es verstanden habe, ist er davon ausgegangen einen im Raum bereits vorhandenen Beamer nutzen zu können. Das hat ihm der PA untersagt und er hatte keinen eigenen Beamer dabei. Zumindest bei uns gilt ein Beamer nicht als "zur Verfügung gestellt" nur weil er im Prüfungsraum vorhanden ist. Sofern die IHK in der Prüfungseinladung nicht explizit die Verwendung erlaubt, muss ein eigener Beamer mitgebracht werden und das ist auch durchaus sinnvoll, denn der PA müsste ansonsten die Funktionsfähigkeit des vorhandenen Beamers sicherstellen und das entsprechende Risiko einer Fehlfunktion tragen. Ganz genau das war auch der Grund den die IHK und der Prüfer bei denen ich nachgefragt habe genannt haben warum sie nie einen Beamer stellen und man immer zur Sicherheit einen mitbringen muss und den PA trotzdem vorher fragen soll ob man den Beamer im Raum dann verwenden darf, wenn der Nein sagt muss man halt damit leben und den eigenen Verwenden. Normal ist der PA aber immer bereit das man den vorhandenen verwenden darf außer eben man kommt schon mit der sicheren Einstellung rein das man es darf und hat deshalb keinen eigenen dabei, dann siehts schlechter aus. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Asura Geschrieben 24. Juli 2015 Teilen Geschrieben 24. Juli 2015 (bearbeitet) So wie ich es verstanden habe, ist er davon ausgegangen einen im Raum bereits vorhandenen Beamer nutzen zu können. Das hat ihm der PA untersagt und er hatte keinen eigenen Beamer dabei. Dann ergibt es für mich mehr Sinn, dann hat Albireo20 natürlich recht. Zumindest bei uns gilt ein Beamer nicht als "zur Verfügung gestellt" nur weil er im Prüfungsraum vorhanden ist. Sofern die IHK in der Prüfungseinladung nicht explizit die Verwendung erlaubt, Ich hatte meine Präentation im Video-Raum auf den Uni-Gelände im Gebäude der Informatikstudenten.. 4 Beamer an der Decke, 2 große Fernseher, 3 Beamer standen gestapelt auf den Tischen im hinteren Teil des Zimmers und 3 Flipcharts. Mir wurde natürlich der Gebraucht im vorherein untersagt. Bearbeitet 24. Juli 2015 von AsuraDeYien Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimpfi Geschrieben 24. Juli 2015 Teilen Geschrieben 24. Juli 2015 (bearbeitet) hier ein paar Fakten: a) in der Einladung stehts nichts darüber, dass man einen Ersatzbeamer mitbringen muss ich hatte mich im Vorfeld telefonisch erkundigt, ob im Prüfungsraum ein Beamer mit VGA-Anschluß vorhanden ist, das wurde bejaht, mir reicht das. c) nirgendwo in der IHK-Prüfungsordnung steht, dass der IHK-Prüfungsausschuß Hilfsmittel die im Raum stehen dem Prüfling verweigern darf, andernfalls begehen sie einen Verfahrensfehler und Rechtsbruch. Das Recht auf Chancengleichheit aller Prüflinge ist hiermit nicht mehr gewährleistet. d) ich besitze keinen Beamer e) nur wenn der vorhandene Beamer im Prüfungszimmer nicht funktioniert hätte, wäre die IHK aus dem Schneider und ich könnte nichts machen da ich keinen Projektor mitgebracht hatte. Fazit: Letztendlich muss das ein Fachanwalt klären ob Aussicht auf Erfolg besteht. Meiner Meinung nach hat hier die IHK ihre Kompetenzen klar überschritten, aber ich bin kein Rechtsexperte. Bearbeitet 24. Juli 2015 von bimpfi Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Asura Geschrieben 24. Juli 2015 Teilen Geschrieben 24. Juli 2015 (bearbeitet) Nein, muss er nicht. Beispielsweise Berlin: https://www.ihk-berlin.de/blob/bihk24/aus_und_weiterbildung/downloads/pdfdoc_download/Leitfaden_Abschlusspruefung/2278680/4105c3938d4ea54d2dee33d7a7a4fc78/Leitfaden_Fachinformatiker_Systemintegration-data.pdf Bitte beachten Sie, dass Beamer und Laptop grundsätzlich nicht von der IHK gestellt werden Des Weiteren wird im Fenster des Projektantrages normalerweise angegeben, was zur Verfügung gestellt wurde und was nicht, zumindest bei der IHK-Nürnberg war es ebenfalls fett gedruckt. a) in der Einladung stehts nichts darüber, dass man einen Ersatzbeamer mitbringen muss Welche IHK bist du? In meinen Augen hast du nicht richtig gelesen und vorallem nicht richtig informiert. ich hatte mich im Vorfeld telefonisch erkundigt, ob im Prüfungsraum ein Beamer mit VGA-Anschluß vorhanden ist, das wurde bejaht, mir reicht das. Auch gefragt ob du ihn verwenden darfst? Hast du einen Beweis dafür? Wie hieß die Dame mit der Auskunft? War sie berechtigt Auskunft zu erteilen? c) nirgendwo in der IHK-Prüfungsordnung steht, dass der IHK-Prüfungsausschuß Hilfsmittel die im Raum stehen dem Prüfling verweigern darf, andernfalls begehen sie einen Verfahrensfehler und Rechtsbruch. Das Recht auf Chancengleichheit aller Prüflinge ist hiermit nicht mehr gewährleistet. Deswegen wird meistens alles im Antrag geklärt und in den Informationsblättern der jeweiligen IHKs. d) ich besitze keinen Ersatzbeamer Dumm gelaufen, wie du merkst. Arbeitgeber oder ähnliches? e) nur wenn der vorhandene Beamer im Prüfungszimmer nicht funktioniert hätte, wäre die IHK aus dem Schneider Du bist nicht der erste der der IHK ans Bein pinkeln will und für das Überlesen bist wahrscheinlich nur du Schuld. Letztendlich kannst du es versuchen, aber ich würde sagen du wirst wenig bis gar keinen Erfolg haben. Bearbeitet 24. Juli 2015 von AsuraDeYien Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Albi Geschrieben 24. Juli 2015 Teilen Geschrieben 24. Juli 2015 hier ein paar Fakten: a) in der Einladung stehts nichts darüber, dass man einen Ersatzbeamer mitbringen muss ich hatte mich im Vorfeld telefonisch erkundigt, ob im Prüfungsraum ein Beamer mit VGA-Anschluß vorhanden ist, das wurde bejaht, mir reicht das. c) nirgendwo in der IHK-Prüfungsordnung steht, dass der IHK-Prüfungsausschuß Hilfsmittel die im Raum stehen dem Prüfling verweigern darf, andernfalls begehen sie einen Verfahrensfehler und Rechtsbruch. Das Recht auf Chancengleichheit aller Prüflinge ist hiermit nicht mehr gewährleistet. d) ich besitze keinen Beamer e) nur wenn der vorhandene Beamer im Prüfungszimmer nicht funktioniert hätte, wäre die IHK aus dem Schneider und ich könnte nichts machen da ich keinen Projektor mitgebracht hatte. Fazit: Letztendlich muss das ein Fachanwalt klären ob Aussicht auf Erfolg besteht. Meiner Meinung nach hat hier die IHK ihre Kompetenzen klar überschritten, aber ich bin kein Rechtsexperte. a) muss es auch nicht, wie schon mehrmals geschrieben es reicht wenn bei den gestellten Präsentationsmitteln kein Beamer aufgeführt ist und der Hinweis im schreiben steht das alle zusätzlichen Präsentationsmittel selbst mitzubringen sind, darunter fallen dann eben Beamer, Laptop usw. und damit hast du einen Fehler gemacht. Das können sie ja bejahen das heißt aber nicht das du ihn verwenden darfst, das hat der PA zu entscheiden. c) Nein tun sie nicht, wenn in der Einladung nicht steht das sie einen Beamer stellen dann ist das defacto so als wäre kein Beamer im Raum auch wenn einer drin ist und damit können sie dir die Verwendung untersagen d) das ist nicht das Problem der IHK, das ist deine Aufgabe für einen zu sorgen, ich hab mir einen aus der Arbeit ausgeliehen, zur not hättest du dir einen von nem anderen Prüfling der nach dir kommt ausleihen können oder eben einen Kaufen und dann nach der Prüfung zurückbringen e) Nein stimmt so nicht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
daZza Geschrieben 24. Juli 2015 Teilen Geschrieben 24. Juli 2015 a) in der Einladung stehts nichts darüber, dass man einen Ersatzbeamer mitbringen muss Steht dort drin, dass ein Beamer zu den von der IHK gestellten Geräten gehört? ich hatte mich im Vorfeld telefonisch erkundigt, ob im Prüfungsraum ein Beamer mit VGA-Anschluß vorhanden ist, das wurde bejaht, mir reicht das. Bei wem hast du dich erkundigt? Bei der IHK oder beim "Provider" des Prüfungsraumes (Berufsschule, ... falls die IHK keine eigenen Räumlichkeiten hat)? Hast du lediglich nach dem Vorhandensein gefragt oder auch nach der Nutzung? Ist das schriftlich bestätigt worden? c) nirgendwo in der IHK-Prüfungsordnung steht, dass der IHK-Prüfungsausschuß Hilfsmittel die im Raum stehen dem Prüfling verweigern darf, andernfalls begehen sie einen Verfahrensfehler und Rechtsbruch. Das Recht auf Chancengleichheit aller Prüflinge ist hiermit nicht mehr gewährleistet. Nirgendwo in der Prüfungsordnung steht, dass die IHK die im Raum vorhandenen Hilfsmittel für den Gebrauch durch den Prüfling freigeben muss. Jeder Prüfling hat die Chance seine benötigten Gerätschaften selbst mitzubringen. d) ich besitze keinen Beamer Aber dein Unternehmen sicherlich? e) nur wenn der vorhandene Beamer im Prüfungszimmer nicht funktioniert hätte, wäre die IHK aus dem Schneider und ich könnte nichts machen da ich keinen Projektor mitgebracht hatte. Eben nicht und aus diesem Grund wurde dir die Nutzung des vorhandenen Beamers wahrscheinlich untersagt. Gibt die IHK den Beamer zur Nutzung frei, ist sie nämlich in der Verantwortung die Funktionsfähigkeit sicherzustellen und trägt auch das Risiko bei einer Fehlfunktion Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimpfi Geschrieben 24. Juli 2015 Teilen Geschrieben 24. Juli 2015 (bearbeitet) ...also haben sie dir die Verwendung des vorhandenen Beamers untersagt. und genau das dürfen sie nicht, hier hat die IHK ihre Kompetenzen überschritten. Alle anderen durften ihn verwenden. (bewußte Benachteiligung gegen mich, Befangenheit der Prüfer). erkundigt hatte ich mich bei dem IT-Systemhaus wo die mündlichen IHK-Prüfungen abgehalten wurden. nur telefonisch, ich kenne aber die Person und er kann bestätigen dass ich mich erkundigte. Ist auch logisch, wer hält freiwillig seine Präsentation ohne Hilfsmittel. nur nach dem Vorhandensein des Beamers hatte ich gefragt, mir war klar, dass ich ihn benutzen durfte, wozu steht der denn im Raum, sicherlich nicht zur Zierde. war in keiner Firma, war eine rein schulische Ausbildung (Umschulung) im ungünstigsten Fall ist es unklar. Das soll ein Anwalt für Prüfungsrecht sich genauer anschauen. Bearbeitet 24. Juli 2015 von bimpfi Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Albi Geschrieben 24. Juli 2015 Teilen Geschrieben 24. Juli 2015 und genau das dürfen sie nicht, hier hat die IHK ihre Kompetenzen überschritten. nein hat sie nicht, wie oft müssen wir dir das jetzt noch sagen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Asura Geschrieben 24. Juli 2015 Teilen Geschrieben 24. Juli 2015 Ich hoffe nicht, dass das dein ernst ist Bimpfi. Es haben dir gerade 3 Leute, inklusive mir gesagt was in der Regel bei der IHK los ist. Du Antwortest auf gar nichts.. In der Regel steht dort, welche zur Verfügung gestellt wurden mit dem Satz: "Alle Hilfsmittel die nicht aufgelistet sind, sind vom Prüfling mitzunehmen" - oder ähnlich. Ist also ein Beamer nicht explizit aufgelistet, ist es der Prüfern soetwas von egal ob du jetzt 100 Beamer vor deiner Nase hast oder nicht, du wirst die Beamer in dem Raum einfach nicht benutzen. Fertig aus, ich weiß nicht was es daran zu diskutieren gibt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Albi Geschrieben 24. Juli 2015 Teilen Geschrieben 24. Juli 2015 Ich hoffe nicht, dass das dein ernst ist Bimpfi. Es haben dir gerade 3 Leute, inklusive mir gesagt was in der Regel bei der IHK los ist. Du Antwortest auf gar nichts.. In der Regel steht dort, welche zur Verfügung gestellt wurden mit dem Satz: "Alle Hilfsmittel die nicht aufgelistet sind, sind vom Prüfling mitzunehmen" - oder ähnlich. Ist also ein Beamer nicht explizit aufgelistet, ist es der Prüfern soetwas von egal ob du jetzt 100 Beamer vor deiner Nase hast oder nicht, du wirst die Beamer in dem Raum einfach nicht benutzen. Fertig aus, ich weiß nicht was es daran zu diskutieren gibt. Soweit ich weiß is Bimpfi bei der IHK Nürnberg. Es ist am Ende den Entscheidung des PA ob er dich den Beamer doch verwenden lässt oder net, du hast dir halt keinen gefallen getan das du keinen eigenen dabei hattest und damit gezeigt hast das du nicht vorbereitet bist und die Einladung nicht richtig gelesen hast. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimpfi Geschrieben 24. Juli 2015 Teilen Geschrieben 24. Juli 2015 (bearbeitet) ich will hier niemanden ans Bein pinkeln sondern lasse das rechtlich im Vorfeld prüfen ob Aussicht auf Erfolg besteht bei einem Widerspruch. Anwaltskosten übernimmt der Staat. Ich bin da zuversichtlich. Die Meinungen gehen hier eben auseinander, dafür ist auch ein Forum da. In der Einladung steht nichts davon, dass ich einen Beamer mitbringen muss, das zählt. Bearbeitet 24. Juli 2015 von bimpfi Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Asura Geschrieben 24. Juli 2015 Teilen Geschrieben 24. Juli 2015 Wenn du IHK-Nürberg bist, kann ich dir zu 100% sagen, dass Beamer nicht gestellt wird und sogar daraufhingewiesen wird, dass du selbst einen mitbringen musst. Da mein Abschluss mittlerweile vorbei ist, kann ich meinen Antrag nichtmehr bearbeiten und die Zeile mit dem Beamer hier als Bild einbinden. Bei der IHK-Nürnberg wirst du bei dieser Sache definitiv keinen Erfolg haben. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
arlegermi Geschrieben 24. Juli 2015 Teilen Geschrieben 24. Juli 2015 Im Prüfungsraum stehen für den Prüfling ein Flipchart, ein Tageslichtprojektor mit Projektionsfläche, eine Pinwand und zwei Tische (je ca. 120x60cm) für den Aufbau der mitgebrachten Präsentationsmittel zur Verfügung. Die Prüfungsräume können vorab nicht besichtigt werden. Das schreibt die IHK Nürnberg in den Informationen online: http://www.ihk-nuernberg.de/de/media/PDF/Berufsbildung/Berufeindex-A-Z/merkblatt-fachinformatiker-in.pdf Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Hans Geschrieben 24. Juli 2015 Teilen Geschrieben 24. Juli 2015 erkundigt hatte ich mich bei dem IT-Systemhaus wo die mündlichen IHK-Prüfungen abgehalten wurden. Das heißt, die Aussage, dass ein Beamer vor Ort sei, kommt von einem Mitarbeiter des Systemhauses, der selbst allerdings keinen Bezug zur IHK hat? Verstehst du das ernsthaft unter "bei der IHK nachgefragt"? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
daZza Geschrieben 24. Juli 2015 Teilen Geschrieben 24. Juli 2015 mir war klar, dass ich ihn benutzen durfte So klar war es ja scheinbar nicht Ich frage mich ernsthaft wie einem etwas klar sein kann, was in keinster Weise von offizieller Seite kommuniziert worden ist. In der Einladung steht nichts davon, dass ich einen Beamer mitbringen muss, das zählt. Was zählt ist, ob dort explizit drin steht, dass ein Beamer gestellt wird. war eine rein schulische Ausbildung Off-Topic: Wie/Wo hast du dann ein praktisches Projekt durchgeführt? Oder darf man dann in solchen Fällen ein "Gedankenexperiment" machen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Albi Geschrieben 24. Juli 2015 Teilen Geschrieben 24. Juli 2015 und genau das dürfen sie nicht, hier hat die IHK ihre Kompetenzen überschritten. Alle anderen durften ihn verwenden. (bewußte Benachteiligung gegen mich, Befangenheit der Prüfer). erkundigt hatte ich mich bei dem IT-Systemhaus wo die mündlichen IHK-Prüfungen abgehalten wurden. nur telefonisch, ich kenne aber die Person und er kann bestätigen dass ich mich erkundigte. Ist auch logisch, wer hält freiwillig seine Präsentation ohne Hilfsmittel. nur nach dem Vorhandensein des Beamers hatte ich gefragt, mir war klar, dass ich ihn benutzen durfte, wozu steht der denn im Raum, sicherlich nicht zur Zierde. war in keiner Firma, war eine rein schulische Ausbildung (Umschulung) im ungünstigsten Fall ist es unklar. Das soll ein Anwalt für Prüfungsrecht sich genauer anschauen. Sie haben dich nicht Benachteiligt und sind auch nicht befangen, du hast dich selbst benachteiligt weil du eben nicht richtig auf die Einladung geschaut hast und dich net richtig erkundigt hast, dann wäre dir klar gewesen das du einen Beamer mitzubringen hast, weil du das nicht getan hast, die anderen aber wahrscheinlich alle schon, hast du beim PA eben den unvorbereiteten Eindruck hinterlassen und sie dich entsprechend auflaufen lassen weil du eben mit der "Beamer is da, darf ich verwenden" Einstellung reingekommen bist, das Recht hat der PA. Das du dich nur beim IT-Systemhaus informiert hast und nicht bei der IHK direkt spricht dann auch schon bände, es ist jacke wie hose was das IT-Systemhaus sagt wie Asura schon gesagt hat und wenn in dem Raum 100 Beamer sind wenn der PA dir nicht erlaubt sie zu verwenden dann darfst du sie eben auch nicht nutzen. "nur nach dem Vorhandensein des Beamers hatte ich gefragt, mir war klar, dass ich ihn benutzen durfte" und da hast du eben falsch gedacht und je mehr ich von dir lese desto mehr denke ich wird dir auch kein Anwalt helfen weil der das wohl ähnlich sehen wird, du wurdest drauf hingewiesen das kein Beamer gestellt wird, du hast es ignoriert und dich dann auch noch bei einem dritten der nix mit der Prüfung zutun hat und lediglich die Räumlichkeiten stellt falsch informiert und bist davon ausgegangen das was der sagt richtig ist, damit hast du dir halt ein Eigentor geschossen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Polar Geschrieben 24. Juli 2015 Teilen Geschrieben 24. Juli 2015 Das IT-Systemhaus stellt die Räumlichkeiten für die IHK zur Verfügung und der Azubi ruft im Systemhaus an und fragt seinem Bekannten, der da arbeitet, ob dort ein Beamer verfügbar ist. Er bejahte es und der Prüfungsausschuss verweigerte die Nutzung des Beamers - der dem Systemhaus gehört? Da würde ich auch was gegen unternehmen - sofern sich die Geschichte so zugetragen hat. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Albi Geschrieben 24. Juli 2015 Teilen Geschrieben 24. Juli 2015 Das IT-Systemhaus stellt die Räumlichkeiten für die IHK zur Verfügung und der Azubi ruft im Systemhaus an und fragt seinem Bekannten, der da arbeitet, ob dort ein Beamer verfügbar ist. Er bejahte es und der Prüfungsausschuss verweigerte die Nutzung des Beamers - der dem Systemhaus gehört? Da würde ich auch was gegen unternehmen - sofern sich die Geschichte so zugetragen hat. Der Azubi ist in dem Fall selber schuld weil er sich bei der Falschen Stelle informiert hat, hier zählt nur die Aussage der IHK ob er ihn verwenden darf, die IHK hat im vorraus darauf hingewiesen das kein Beamer gestellt wird und das hat der Azubi in diesem Fall ignoriert und anstatt sich dann bei der IHK selbst zu erkundigen die in solchen Fällen die erste und einzige Anlaufstelle ist, hat er es vorgezogen sich falsche Informationen bei einem Bekannten zu holen dessen Aussagen wie schon gesagt in diesem Fall null und nichtig sind. Der PA hat das letzte Wort nicht der Angstellte des IT-Systemhauses in dem die Prüfung statt findet. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wuwu Geschrieben 24. Juli 2015 Teilen Geschrieben 24. Juli 2015 Der Azubi ist in dem Fall selber schuld weil er sich bei der Falschen Stelle informiert hat, Voellig irrelevant. Wenn andere Personen zum gleichen Zweck das Geraet benutzen durften liegt eine klare Benachteiligung vor, allein an dem Punkt haette ich den PA fuer befangen erklaert und die Pruefung vertagt. Auch ein Punktabzug nur fuer das nicht Mitbringen eines Beamers ist nicht gerechtfertigt, Mediennutzung und Visualisierung gehen wunderbarst ohne eine einzelne Powerpoint Folie! Der PA hat das letzte Wort nicht der Angstellte des IT-Systemhauses in dem die Prüfung statt findet. Besitz und Eigentum sind unterschiedliche Sachen, was bimpfi wohl klaeren moechte ist ob der momentane Besitzer die Nutzung unter Pruefungsbedingungen bei einzelnen Teilnehmern wirklich untersagen darf, so einfach wie, die IHK darf alles, ist es in Deutschland eben nicht Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Albi Geschrieben 24. Juli 2015 Teilen Geschrieben 24. Juli 2015 Voellig irrelevant. Wenn andere Personen zum gleichen Zweck das Geraet benutzen durften liegt eine klare Benachteiligung vor, allein an dem Punkt haette ich den PA fuer befangen erklaert und die Pruefung vertagt. Nein tut sie nicht, denn die anderen Personen hatten ihren eigenen Beamer dabei und damit zumindest gezeigt das sie Vorbereitet sind da war es nur ein zeigen von gutem Willen das der PA ihnen den Aufbau ihres eigenen Beamers erspart hat. bimpfi hat keinen mitgebracht weil er einfach davon ausgegangen ist das er den Beamer im Raum verwenden darf ohne sich vorher bei der IHK zu erkundigen (die das aber sogar in der Einladung schon verneint hat in dem sie keinen Stellen), er hätte ja auch bei der IHK die Erlaubnis Schriftlich im Vorraus einholen können eben mit der Begründung das er keine Möglichkeit hat einen eigenen Beamer mitzubringen was er aber nicht getan hat. Damit liegt in diesem Fall keine Schikane oder ähnliches vor sondern einfach nur ein unvorbereiteter Azubi der mit einer Fehleinschätzung seinerseits zur Prüfung aufgetaucht ist und dabei eben keinen guten Eindruck hinterlassen hat der beim PA auch keinen Grund für den guten Willen geliefert hat. Auch ein Punktabzug nur fuer das nicht Mitbringen eines Beamers ist nicht gerechtfertigt, Mediennutzung und Visualisierung gehen wunderbarst ohne eine einzelne Powerpoint Folie! Doch ist es wenn er eben keine Ersatzmedien verwendet bzw. vorbereitet hat, was er ja scheinbar nicht getan hat. Besitz und Eigentum sind unterschiedliche Sachen, was bimpfi wohl klaeren moechte ist ob der momentane Besitzer die Nutzung unter Pruefungsbedingungen bei einzelnen Teilnehmern wirklich untersagen darf, so einfach wie, die IHK darf alles, ist es in Deutschland eben nicht Niemand sagt das die IHK alles darf, aber in diesem Fall hat die IHK klar drauf hingewiesen das kein Beamer gestellt wird, bimpfi ist von einer Annahme seinerseits als Tatsache ausgegangen und wurde bei der Prüfung eines besseren belehrt in dem die IHK ihm diesen Beamer eben nicht benutzen hat lassen, die in diesem Moment die alleinige Entscheidungsgewalt hatte. Wenn Bimpfi wie gesagt schon im Vorraus schriftlich von der IHK und vom Systemhaus nachweisbar eine Erlaubnis eingeholt hätte aufgrund seiner "ich hab keinen Beamer" situation und nachweisen hätte können das er von beiden Seiten die erlaubnis hat den Beamer zu verwenden wäre das sicher anders ausgegangen aber da er das nicht hatte, ist die IHK hier im Recht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Polar Geschrieben 24. Juli 2015 Teilen Geschrieben 24. Juli 2015 Der Beamer wurde auch nicht von der IHK gestellt, sondern vom Systemhaus. Es ist doch im Grunde irrelevant, ob der eigene Ausbildungsbetrieb den Beamer stellt, oder das Systemhaus. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Albi Geschrieben 24. Juli 2015 Teilen Geschrieben 24. Juli 2015 Der Beamer wurde auch nicht von der IHK gestellt, sondern vom Systemhaus. Es ist doch im Grunde irrelevant, ob der eigene Ausbildungsbetrieb den Beamer stellt, oder das Systemhaus. Falsch, er hat nur nach dem vorhandensein des Beamers gefragt, er hat selbst gesagt das er nach der Bestätigung das einer vorhanden ist von selbst davon ausgegangen ist das er diesen auch verwenden darf, er hat also nicht gefragt ob er ihn auch benutzen darf! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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