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Vergütung Rufbereitschaft


bigvic

Vergütung Rufbereitschaft  

150 Benutzer abgestimmt

  1. 1. Wie wird eine Woche Rufbereitschaft vergütet?

    • Es wird gar nicht vergütet (bzw. mit dem Gehalt abgegolten).
    • 1 - 100 Euro
    • 101 - 200 Euro
    • 201 - 300 Euro
    • 301 - 400 Euro
    • 401 - 500 Euro
    • 501 - 600 Euro
    • 601 - 700 Euro
    • 701 - 800 Euro
    • 801 - 900 Euro
    • 901 Euro - 1000 Euro
      0
    • 1001 Euro oder mehr


Empfohlene Beiträge

Also ähnlich wie es bei uns "eingeführt" werden will. Man redet nicht gerne darüber und eigentlich ist es auch nicht da. 😁

Ja ich bin auch relativ neu und es ist natürlich "unangenehm" mit so einer Situation umzugehen.
Ich habe aber erstmal ganz diplomatisch meinen Vorgesetzten gesagt, dass ich das so nicht kenne (Verfügbar sein während Urlaub) und man ja bestimmte Dinge vorher abklären müsste. Bei was kann man angerufen werden und "muss" rennen, Reaktionszeit etc.
Das ist alles nicht definiert und da hab ich natürlich auch keine Lust 7 Tage während meines Urlaubs erreichbar zu sein.

Ganz egal ob die Wahrscheinlichkeit bei 0,0001 % dass jemand Hilfe braucht.

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vor 1 Minute schrieb Bitschnipser:

Und das auch nicht legal ist, ausser der Urlaubstag wird dir dann gutgeschrieben. Wobei sogar das glaube ich noch eine Grauzone ist.

Natürlich ist es nicht egal. Mir ist durchaus bewusst, dass man im Urlaub vom Arbeitgeber nur bei bestimmten Dingen angerufen werden darf.
Erreichbar muss man sowieso nicht sein.

Ich glaube selbst das ist nicht wirklich legal, aber da kenne ich mich zu wenig aus. 
Es bringt ja nur dem AG etwas, wenn ich erreichbar sein muss und im schlimmsten Fall wird mir der Urlaubstag gutgeschrieben.
Wenn es aber keinen Notfall gibt bekomm ich gar nichts.
Wer sowas mit sich machen lässt ist selbst schuld.

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Mein Arbeitgeber darf mich privat außerhalb meiner Arbeitszeit anrufen, um Schaden von Leib und Leben abzuwenden, vielleicht noch wenn aufgrund von unvorhersehbaren Ausfällen (durch Unfall oder Tod) alle geplant anwesende möglichen Stellvertreter wegfallen und die Aufrechterhaltung des Betriebs akut gefährdet ist, ich trotz planmäßigem Arbeitstag deutlich nach üblicherweise spätestem Arbeitsbeginn ohne vorherige Information nicht auftauche, ... - in solchen Ausnahmefällen.

Wenn ich an einem freien Tag sogar noch aktiv werden muss, ist der freie Tag nicht nur einfach zu vergüten sondern ich wünsche mir da schon einen Bonus in irgend einer Form.

Soll ich außerhalb der Arbeitszeit erreichbar sein, hat mir der Arbeitgeber entsprechende Ausstattung zu stellen und die Zeit auch angemessen zu vergüten. Dabei ist es ein Unterschied, ob ich nach telefonischer Anforderung binnen 15 Minuten arbeitfähig sein muss oder ob ich innerhalb von 2h auf den Anruf reagiert haben muss.

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1 Tag Rufbereitschaft am WE/Feiertag = 4 Stunden Arbeitszeit
1 Tag Rufbereitschaft unter der Woche = 2 Stunden Arbeitszeit

11+ Stunden Rufbereitschaft zählen als vollwertiger Tag, ansonsten sinds 12,5% (25% am WE) der Rufbereitschaftszeit.

Einsatzzeiten während der Rufbereitschaften zählen voll (inklusive Anfahrt/Abfahrtsweg) aufgerundet auf halbe Stunden.

Am Ende kann man sich das aussuchen ob man sich das auszahlen lässt (Festgehalt auf Stundensatz runtergebrochen) oder die Überstunden abbummelt.

Eine volle Woche Rufbereitschaft wären somit 5 Tage á 2 Stunden + 2 Tage á 4 Stunden, also insgesamt gleichwertig zu 18 Stunden Arbeitszeit. Je nach Gehalt dann im Bereich 300 - 600 €.

Bearbeitet von Noaphiel
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  • 1 Monat später...

Meine Erfahrung bezüglich der Rufbereitschaft sind eher negativ. Ich selbst habe noch keine Rufbereitschaft gemacht, werde ich auch nicht wirklich wollen, da ich im Umfeld gesehen habe, wie das ablaufen kann... 👎

Grundsätzlich mal dazu eine Frage. Darf der AG, im Gegensatz zu den Überstunden, die im AV festgelegt sind, darauf bestehen das Rufbereitschaft eingeführt wird, natürlich mit Alternativen. 

 

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vor 1 Stunde schrieb VanilleWaffel:

Grundsätzlich mal dazu eine Frage. Darf der AG, im Gegensatz zu den Überstunden, die im AV festgelegt sind, darauf bestehen das Rufbereitschaft eingeführt wird, natürlich mit Alternativen. 

Meines Wissens nach:

Wenn eine Rufbereitschaft in Arbeitsvertrag, Betriebsverinabrung oder Tarifvertrag vereinbart sind, kann der AG jederzeit mit ensprechender Ankündigung (und Personaldecke) eine Rufbereitschaft einführen. Allerdings muss - soweit ich weiß - in diesen Vereinbarungen die RB vernünfitg geregelt sein. Also Dauer, Frequenz, Vergütung, "Erwartungshaltung*" etc.

Gib es keine solche "generelle Verpflichtung", dann hat der AG Pech gehabt, dann muss man im Zweifelsfall den AV ändern und da muss der AN mitspielen. Bedeutet der Chef muss ein Angebot unterbreiten dass ich als AN nicht abschlagen kann (was in meinem Fall bedeutet ohne zusätzliche Zahl vor dem Komma beim Jahresgehalt kann er das vergessen, und das war bis jetzt jedem zu teuer). Oder er geht den Schritt einer Änderungskündigung, was aber auch nach hinten losgehen kann. Dann steht er im blödesten Fall nicht nur ohne RB-Admin da, sondern komplett ohne Admin.

*Also wie schnell muss was sein? Muss das Problöem innerhalb von 15 Min gelöst sein oder muss ich innerhalb von 2h am Rechner sitzen und mit der Lösungsfindung anfangen? Ersteres ist mMn "richtige" Bereitschaft und keine RB da der Chef den Aufenthaltsort extrem eingrenzt. Theoretisch kann man da ja noch nicht mal kurz zum Bäcker.

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Rufbereitschaft? Oder Bereitschaftsdienst?

Innerhalb des üblichen Arbeitszeitfensters bei flexibler Arbeitszeit?

Ist der Arbeitsvertrag an einen Tarifvertrag gebunden/angelehnt und/oder gilt eine Betriebsvereinbarung?

 

Im schlimmsten Fall klärt ein Richter, ob dies zulässig war.

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  • 2 Jahre später...

Dauer je Rufbereitschaft: 1 Woche (Montag 10:00 bis Montag 10:00 Uhr = 128 Stunden)
Reaktionszeit: 30 Minuten
Höher der Vergütung: 50€ pro Werktag, 100€ Samstag, Sonntag, Feiertag + Stundensatz ggf. Zuschläge für tatsächlichen Einsatz
Modell: Vergütung 
Vertraglich geregelt: Ja
Häufigkeit/Dauer der Einsätze: ca. 3 Mal im Jahr
Branche: Automobilindustrie
Ort: Ingolstadt
Tätigkeit: Systemadmin

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