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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Nabend,

ich fange demnächst die Weiterbildung zum Operative Professional (IT-Projektleiter) an. Als Voraussetzung ist der Nachweis eines "zertifizierten Spezialisten" notwendig, der auf verschiedenen Wegen nachgewiesen werden kann. Ich würde mir den Nachweis durch den AG geben lassen: "eine Bescheinigung insbesondere von Arbeitgebern (betriebliches Zeugnis), die die Breite, die Tiefe und das Verfahren der Spezialistenqualifizierung abbildet." Von den Spezialistenprofilen trifft der Systemadministrator auf mich zu. Kann ich die Inhalte des Profils einfach übernehmen und mir entsprechend vom AG bestätigen lassen? Wäre super, wenn mir jemand, der den Nachweis bereits erbringen durfte, hier helfen könnte.

 

FG
Aten

Öhhhhmm ....

verwechselt da bitte nichts.

Es gibt eine definierte Fortbildung für den "IT Specialist" nach DIN EN ISO 17024 und die kann ein AG nicht mal eben so bescheinigen ;)

Meines Wissens ist auch exakt diese Zertifizierung der EInstieg zur Fortbildung zum ITP ... den haben wir hier auch rumliegen.

Also, reine IT Kenntnisse durch einen AG bescheinigt zu bekommen reicht für den DIN ITS definitiv nicht ;)

 

https://www.it-specialists.eu/index.php/lehrgangsinhalte

 

 

vor 30 Minuten schrieb charmanta:

verwechselt da bitte nichts.

Ich verwechsel da nichts. Für den Start der Fortbildung zum IT-OP ist die Arbeitgeberbescheinigung, dass deine Kentnisse denen eines IT Spezialisten entsprechen ausreichend. Die Zertifizierung ist nicht notwendig. Die Zertifizierung hatten in meinem Jahrgang 2-3 Personen von 40.

Bei mir ging es ja auch obwohl ich keine Zertifizierung zum IT Spezialisten habe.

Bearbeitet von OkiDoki

Also ich musste überhaupt nichts abgeben. Fange auch bald die Fortbildung an und wurde bereits bei der IHK für die Prüfung zugelassen. ohne Bescheinigung. Musste nur die Arbeitszeugnisse abgeben um die einjährigen Berufspraxis vorzuweisen, vielleicht zählten die einfach automatisch schon als "Spezialistenqualifikation"

Die IHK hat auch alles was mit dem IT Spezialisten aus den Voraussetzungen gestrichen:

Zitat

Zur Prüfung der operativen Professionals ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der dem Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik zugeordnet werden kann und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.

Bearbeitet von Patrick1995

  • 2 Wochen später...
Öhhhhmm ....
verwechselt da bitte nichts.
Es gibt eine definierte Fortbildung für den "IT Specialist" nach DIN EN ISO 17024 und die kann ein AG nicht mal eben so bescheinigen [emoji6]
Meines Wissens ist auch exakt diese Zertifizierung der EInstieg zur Fortbildung zum ITP ... den haben wir hier auch rumliegen.
Also, reine IT Kenntnisse durch einen AG bescheinigt zu bekommen reicht für den DIN ITS definitiv nicht [emoji6]
 
https://www.it-specialists.eu/index.php/lehrgangsinhalte
 
 
Doch, kann er.
Einseitiges A4 mit Beschreibung deiner Tätigkeiten der letzten Jahre und gut ist. Wichtig ist halt der Satz, dass inhaltlich deine Tätigkeiten dem eines IT Specialists entsprachen.

Ich habe mich damals (ca. 2013) direkt bei der IHK beraten lassen und mir wurde explizit von der Fortbildung/Zertifizierung des IT-Specialist abgeraten. Das würde nur unnötig Geld und Zeit kosten, würde hier in einem 80 km-Umkreis nicht angeboten und sei dann auch nur 2 Jahre gültig. Ich soll mir das einfach vom Arbeitgeber bestätigen lassen. Das reiche vollkommen aus.

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