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Tätigkeitsnachweis für die Zulassung zur Weiterbildung


ChiefMav

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Seid gegrüßt, edle Freunde,

nach 3 Jahren habe ich meine Berufsausbildung (FIAE) abgeschlossen. Bald fängt der AdA-Kurs an, außerdem geht es nahtlos auch direkt zur Weiterbildung zum IT-Projektleiter (Januar 2024). Ich werde den AdA-Kurs sowie die Weiterbildung eigenständig finanzieren. Begründung kurz zusammengefasst: Mein alter Arbeitgeber hat mich blockiert und Steine in den Weg gelegt. Ich musste meinen Meister mittendrin abbrechen, weil ich nach Abschluss der Basisqualifikation noch die handlungsspezifische Qualifikation absolvieren musste – dafür benötigte ich einige Blöcke (2-3 Wochen am Stück) frei. Ich hatte angeboten, bis zum Ende der Weiterbildung jeden Samstag zu arbeiten. Während meiner Abwesenheit würde ich keinen Lohn erhalten und mich für einige Jahre verpflichten (obwohl ich alles selbst bezahlt hatte lol...), uvm. Aber sie wollten nicht. Sie kamen mit der Aussage: "ChiefMav, die Belegschaft ist zu alt. Wir brauchen jeden Mitarbeiter." Es tat sehr weh, aber wie bereits erwähnt, musste ich meinen Meister eiskalt abbrechen.

Nach 2 Jahren nach Abbruch des Meisters habe ich eine Ausbildung zum FIAE begonnen und vor einigen Monaten abgeschlossen. Jetzt habe ich mich bei einem Anbieter zum IT-Projektleiter angemeldet. Und jetzt kommt auch meine Frage: Ich brauche so ein seltsames Zertifikat, das mich als Spezialisten bestätigt, um dann einen Kurs zum IT-Projektleiter zu absolvieren (komplett unnötig; Geld- und Zeitverschwendung, weil die Gültigkeit dieses Zertifikats sowieso zeitlich befristet ist lol, aber diese Diskussion ist für irgendwann anders geplant). Da ich dieses Zertifikat nicht machen will bzw. man auf die Alternative umschwenken kann und sich vom Arbeitgeber über die Tiefe und Breite der alltäglichen Arbeiten bestätigen lassen kann, das eben zeigt, dass man im IT-Bereich tätig ist, habe ich mit dem HR unserer Firma ein Dokument erstellt, in dem genau die beschriebenen Elemente aufgeführt werden, wie z. B. Tätigkeitsbereiche, Verantwortlichkeiten und Aufgaben usw. Jetzt ist meine Frage: Darf der Arbeitgeber bzw. mein Teamleiter, der dieses Dokument unterschreiben wird, mir diese Weiterbildung bzw. dieses Dokument verbieten?

Ich möchte noch einmal erwähnen, dass ich alles komplett selbst bezahle und alles bis auf die Prüfung online ablaufen wird. 1-2 mal pro Woche gibt es Onlineunterricht von 18-21 Uhr. Was sagt ihr dazu? Kommt evtl. Stress auf mich zu?

Diesmal werde ich mich nicht unterkriegen lassen. Wenn es sein muss, werde ich den Weg der Kündigung gehen. Ich werde mich entfalten.

 

I will keep moving forward.

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Wann hast Du Deine Ausbildung denn abgeschlossen? Die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung zum IT Operative Professional beinhalten:

Zitat

Um die Prüfung zum Operativen IT Professional ablegen zu dürfen, müssen bestimmte Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein. Sie benötigen zum Zeitpunkt der Prüfung entweder

- einen Bildungsabschluss in einem Beruf des IT-Bereichs plus 1 Jahr IT-Berufspraxis oder
- einen Bildungsabschluss in einem sonstigen Beruf plus 2 Jahre IT-Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis im IT-Bereich.
In allen Fällen muss zusätzlich der Nachweis eines IT-Spezialisten vorhanden sein. Bei den IT-Spezialisten werden in 5 Profilgruppen 14 verschiedene Spezialistenprofile unterschieden. 
Deren Funktionsbilder, Aufgabenfelder und Qualifikationen sind inhaltlich definiert und hier hinterlegt. Dieser Nachweis kann erbracht werden, indem Ihr Arbeitgeber bestätigt, dass Ihre Kompetenzen, Aufgaben und Verantwortung nach Breite und Tiefe der Qualifikation eines zertifizierten IT-Spezialisten entsprechen.

Musst Du also erst zur Prüfung haben, bei mir war das ein formloser Schrieb von HR. Ja, es wird stressig, würde es aber immer wieder machen.

Zu Deiner Frage: Es ist eine freiwillige Leistung des AG, Dir so etwas auszustellen.

Bearbeitet von SoL_Psycho
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vor 9 Stunden schrieb ChiefMav:

Frage: Ich brauche so ein seltsames Zertifikat, das mich als Spezialisten bestätigt

Wo steht das denn ?

Bei unserer regionalen IHK sind beispielsweise folgende Voraussetzungen:

https://www.ihk.de/koblenz/bildung/weiterbildung/pruefungen-von-a-z/ada-5007660#titleInText1

"....Um an der Prüfung teilnehmen zu können, benötigen wir zur Zulassung zum Prüfungstermin Ihre fristgerechte Online - Anmeldung. Weitere Unterlagen werden nicht benötigt...."

Natürlich gibt es verschiedene Vorbereitungskurse, die man buchen kann, muss man aber nicht.

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vor 13 Minuten schrieb tkreutz2:

Wo steht das denn ?

Bei unserer regionalen IHK sind beispielsweise folgende Voraussetzungen:

https://www.ihk.de/koblenz/bildung/weiterbildung/pruefungen-von-a-z/ada-5007660#titleInText1

"....Um an der Prüfung teilnehmen zu können, benötigen wir zur Zulassung zum Prüfungstermin Ihre fristgerechte Online - Anmeldung. Weitere Unterlagen werden nicht benötigt...."

Natürlich gibt es verschiedene Vorbereitungskurse, die man buchen kann, muss man aber nicht.

AdA ist im IT Op enthalten, aber der IT Op nicht im AdA

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vor 15 Stunden schrieb ChiefMav:

Jetzt ist meine Frage: Darf der Arbeitgeber bzw. mein Teamleiter, der dieses Dokument unterschreiben wird, mir diese Weiterbildung bzw. dieses Dokument verbieten?

Ich möchte noch einmal erwähnen, dass ich alles komplett selbst bezahle und alles bis auf die Prüfung online ablaufen wird. 1-2 mal pro Woche gibt es Onlineunterricht von 18-21 Uhr. Was sagt ihr dazu? Kommt evtl. Stress auf mich zu?

Ich bin kein Jurist, aber wenn du die Weiterbildung selbst finanzierst und in deiner Freizeit machst kann ich mir nicht vorstellen, dass man die das verbieten kann. Ich weiß es kann ein Nebenjob aus wichtigen Gründen verboten werden, habe ich zumindest schon von gehört. Aber bei einer Weiterbildung würde das nach meinem Verständnis schon sehr weitreichend in die Persönlichkeitsrechte eingreifen.

Ob sie die das Dokument ausstellen müssen ist fraglich. Ich glaube auf sowas besteht kein Rechtsprechung. Meines Wissens nach hast du aber Anspruch auf ein Zwischenzeugnis. Mit dem könntest du das auch nachweisen.

 

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vor 38 Minuten schrieb Chris-Info:

Ich bin kein Jurist, aber wenn du die Weiterbildung selbst finanzierst und in deiner Freizeit machst kann ich mir nicht vorstellen, dass man die das verbieten kann. Ich weiß es kann ein Nebenjob aus wichtigen Gründen verboten werden, habe ich zumindest schon von gehört. Aber bei einer Weiterbildung würde das nach meinem Verständnis schon sehr weitreichend in die Persönlichkeitsrechte eingreifen.

Nicht wenn darunter seine Arbeitsleistung leiden würde und da reicht dann tatsächlich die subjektive Einschätzung von Chef / Vorgesetzten / Kollegen.

Um so etwas zu vermeiden, gibt es eine ganz tolle Sache die man Kommunikation nennt. Ist heute zugegebenermaßen, aus diversen Gründen (Chats, Messanger, Konfliktvermeidung etc) etwas aus der Mode gekommen, aber ist trotzdem mal einen Versuch wert.

Bearbeitet von SR2021
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Bitte was? :D
Prinzipiell ist was er nach Dienstschluss macht ist sein Privatvergnügen. Weder aktiv noch passiv hat ein AG dort mitzureden. Davon mal ab, was sollte sein AG realistisch dagegen haben, selbst wenn es nicht auf deren Mist gewachsen ist. Mitarbeiter bildet sich auf eigene Rechnung weiter und ich könnte davon später profitieren? Von solchen Leuten träumen wir hier.

1. Das Zertifikat ist halt ein zusätzlicher Schrieb, der aber erforderlich ist zusätzlich zu dem 1 Jahr BE nach der Ausbildung.
    Wenn dein AG dir so etwas ausstellt, muss es aber inhaltlich stimmig sein, d.h. in deinem Fall mindestens Koordinations- und vielleicht schon erste Führungsaufgaben oder eine Vorbereitung darauf drin erwähnt werden und ein konkreter zeitlicher Ablauf, der auf eine gezielte interne Vorbereitung hinweist (Start/Ende).
 Wenn es nicht abgesegnet wird (warum?), hast du immer noch die Ausweichmöglichkeit dafür bei Privatunternehmen zu bezahlen.

2. Dein AG muss gar nix, außer ein Arbeitszeugnis ausstellen wenn du gehst; aber welches Motiv sollte er haben dir da rein zu grätschen, wenn das nicht alles erfunden ist was drin steht :P. Glaubst du, das sie dir dabei nicht helfen wollen, oder ist das die Paranoia/PTSD die da aus dir spricht? In dem Fall siehe Ausweichprotokoll oben. Ich schließe mich anderen an und frage: Gibt es von Seiten deines AG grünes Licht oder unterstützten sie dich aktiv? Wenn nicht, warum nicht?
Bereite dich auf eventuelle Nachfragen von der Kammer vor, wenn sie dich abklopfen wollen.

3. Es ist das gleiche wie Abendschule; du musst in der Lage sein abends noch die nötige Energie aufzubringen um konzentriert zu arbeiten.
Das ist auch nicht unbedingt jedermanns Sache, ich kenne genug Leute die abends einfach fertig sind, 1h Fernsehen gucken und in die Heia gehen, weil sie ihre Seele am Arbeitsaltar opfern oder generell nicht sehr fit sind. Mach dir also auch Gedanken darüber, ob das jetzt der richtige Zeitpunkt ist oder ob du evtl noch irgendwo besser vorbereitet sein solltest.
Ein Problem dabei könnte sein, das du evtl. betrieblich noch relativ viel lernen musst, und dein Gehirn nur endliche Kapazität hat. Für viele, die an den Kursen teilnehmen, sind deren
Alltagsaufgaben schon Routine und verbrauchen deshalb wenig mentale Ressourcen, weshalb es da i.d.R. keine Konflikte gibt. Unterschätze das Pensum nicht.

Ansonsten eine durchaus gute Sache, fast schon ein Schleichweg auf DQR6. Viel Erfolg dabei.

Bearbeitet von pilsung
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Du willst eigenfinanziert in deiner Freizeit eine Weiterbildung machen, welche als Zulassungsbedingung ein Schriftstück auf dem Niveau Arbeitszeugnis hat, welches du bereits mit HR aufgesetzt hast, der Verantwortliche jedoch seine Unterschrift verweigert.

Habe ich das korrekt zusammengefasst?

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Am 28.9.2023 um 08:54 schrieb allesweg:

Du willst eigenfinanziert in deiner Freizeit eine Weiterbildung machen, welche als Zulassungsbedingung ein Schriftstück auf dem Niveau Arbeitszeugnis hat, welches du bereits mit HR aufgesetzt hast, der Verantwortliche jedoch seine Unterschrift verweigert.

Habe ich das korrekt zusammengefasst?

Exakt

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Kurze Rückmeldung: 

 

Danke für eure Antworten. Aktueller Status ist: Hab einen Tätigkeitsnachweis vom Arbeitgeber erhalten. Kurz zum Inhalt:


Chiefmav ist seit xx.xx.xxxx im Unternehmen. Hat ne Ausbildung zum FIAE absolviert. Tätigkeiten sind:

 

Softwareentwicklung (Maschinenspezifische Tools)

Maschinenkonfigurationen durchführen

Laserkonfigurationen durchführen

Verantwortlich für mehrere Maschinen 

Softwarefehler und Prozessfehler beheben

Verantwortlich für Softwareupdates von Maschinen

Regelmäßige Informationsrundgänge für Praktikanten

 

Denkt ihr diese Punkte reichen aus um für die Teilnahme an der Weiterbildung zum IT Projektleiter / IT Business Manager zugelassen zu werden? (Nochmal: Dieser Tätigkeitsnachweis soll den IT Spezialisten (=ist ein Zertifikat) ersetzen) 

 

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Hast du schon mal bei der IHK nachgefragt was du machen kannst wenn dein AG so zickt?

Ob denen ggf. ein Arbeitszeugnis ausreicht, aus dem man die Punkte raus interpretieren kann? Die wollen ja auch dass die Weiterbildung besucht und abgeschlossen werden, wollen aber auch, dass nicht jeder Hanz und Franz komplett ohne IT-Wissen das als Querseinsteigersprungbrett nutzt.

Und manchmal liegt auch das ein oder andere leere Blatt Firmenbriefpapier im Drucker. 😇

Am 27.9.2023 um 13:52 schrieb SR2021:

Nicht wenn darunter seine Arbeitsleistung leiden würde und da reicht dann tatsächlich die subjektive Einschätzung von Chef / Vorgesetzten / Kollegen.

Nope, das gilt nur bei Dingen bei denen der AG überhaupt mitreden darf. Also eher nur bei Nebentätigkeiten (auch Ehrenamt), aber selbst dort nur solange das keine hoheitliche Aufgabe ist. Also wenn ich bei der Feuerwehr bin, Schöffe oder IHK-Prüfer kann mein Chef das zwar doof finden wenn ich deswegen nicht zur Arbeit komme, kann es aber nicht untersagen.

Wenn nur die subjektive Einschätzung des AG reichen würde Dinge im Privatleben des AN zu verbieten würde bestimmt kaum einer Sport treiben dürfen (Verletzungsgefahr), zocken, fernsehen oder lesen (Risiko von Schlafmangel wenn es gerade spannend wird) oder Kinder bekommen (frag mal frisch gebackene Eltern was Schlaf ist).

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