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Muss ich die Hinweise zur Projektarbeit zu 100% beachten?


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Moin Leute,
ich stehe gerade wirklich aufm Schlauch. Ich habe mir ein paar mal die "Hinweise zur betrieblichen Projektarbeit in den IT-Berufen" der IHK angeschaut, dort wird folgendes erläutert:
image.png.6f37639f09884ac474a50bf6c109938c.png
Verstehe ich das richtig, dass ich nur 10 Textseiten schreiben darf? Das ist doch eigentl. zu wenig 😕

und sonst noch diese Gliederung: 
image.png.c300170499e95a3f969c1978c6437b64.png

Ist das eine Vorgabe der IHK, die man wirklich beachten muss? 
Ich finde die Aufteilung wie im Bild total blöd. Ich würde, wie in vielen Beispieldokus, die IST-Analyse in die Analysephase bei 3.0 rein packen und die Doku so strukturieren:

1     Einleitung. 
1.1       Projektbeschreibung. 
1.2       Projektziel 
1.3       Projektbegründung. 
1.4       Projektschnittstellen. 
1.5       Projektabgrenzung. 
2     Projektplanung. 
2.1       Projektphasen. 
2.2       Abweichungen vom Projektantrag. 
2.3       Ressourcenplanung. 
2.4       Entwicklungsprozess. 
3     Analysephase. 
3.1       Ist-Analyse. 
3.2       Wirtschaftlichkeitsanalyse. 
3.2.1     Make or Buy-Entscheidung. 

(und nebenbei, 3 cm Abstand Links und 3 cm Rechts sieht besonders schei*e aus)

 

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vor 6 Stunden schrieb NigglzFIAE:

Moin Leute,
ich stehe gerade wirklich aufm Schlauch. Ich habe mir ein paar mal die "Hinweise zur betrieblichen Projektarbeit in den IT-Berufen" der IHK angeschaut, dort wird folgendes erläutert:
image.png.6f37639f09884ac474a50bf6c109938c.png
Verstehe ich das richtig, dass ich nur 10 Textseiten schreiben darf? Das ist doch eigentl. zu wenig 😕

und sonst noch diese Gliederung: 
image.png.c300170499e95a3f969c1978c6437b64.png

Ist das eine Vorgabe der IHK, die man wirklich beachten muss? 
Ich finde die Aufteilung wie im Bild total blöd. Ich würde, wie in vielen Beispieldokus, die IST-Analyse in die Analysephase bei 3.0 rein packen und die Doku so strukturieren:

1     Einleitung. 
1.1       Projektbeschreibung. 
1.2       Projektziel 
1.3       Projektbegründung. 
1.4       Projektschnittstellen. 
1.5       Projektabgrenzung. 
2     Projektplanung. 
2.1       Projektphasen. 
2.2       Abweichungen vom Projektantrag. 
2.3       Ressourcenplanung. 
2.4       Entwicklungsprozess. 
3     Analysephase. 
3.1       Ist-Analyse. 
3.2       Wirtschaftlichkeitsanalyse. 
3.2.1     Make or Buy-Entscheidung. 

(und nebenbei, 3 cm Abstand Links und 3 cm Rechts sieht besonders schei*e aus)

wenn du eine 1 haben willst dann ja, wenn dir bestehen ausreicht dann nicht.

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Das fiese an dieser Geschichte... und da muss ich dieser Frage Recht geben:

Es ist von IHK zu IHK verschieden. Damals durfte man im Einzug meiner IHK 15 Seiten nutzen. Und es ist selbst da mitunter schwierig gewesen, ein Projekt, welches tatsächlich eine 1-Benotung ermöglicht, in 15 Seiten "schön" unterzubringen. Und wie schwierig wird es erst ibei nur 10 Seiten. Möchte man nur Stichwörter = Next Gen = TikTok?

Und wenn man im Internet schaut, da gibt es 100%-Dokus mit weit mehr Seiten und so viel Input/Grafiken/Gestaltung, dass jeder sofort weiß, dies hätte niemand allein in der vorgegebenen Zeit geschafft - selbst wenn die gesamte Dauer des Projekts nur für die Doku drauf ging. ;)

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vor 9 Stunden schrieb CrazyS.:

Als FISI waren es bei mir 20 Seiten soweit ich mich noch richtig erinnern kann. Das fand ich schon knapp weil einige Seiten für Deckblatt, Verweise usw drauf gegangen sind. Deine 10 Seiten sind dagegen echt wenig.

Lernst du FISI oder was anderes?

AE

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Guten Morgen,

gestern habe ich den Prüfungsausschuss meiner IHK kontaktiert, da ich mit der vorgegebenen Gliederung Schwierigkeiten hatte. Hier ist die Vorgabe der IHK:

image.png.f5bd2a59edbc515a5e3023119323d5ea.png


Als Antwort darauf erhielt ich folgende Rückmeldung:

Zitat

„Grundsätzlich ist eine Anpassung der Gliederung möglich und auch notwendig. Das vorgegebene Grundgerüst dient lediglich als Orientierungspunkt. Es empfiehlt sich, dieses Grundgerüst zu nutzen, da es logisch strukturiert ist. Besonders wichtig ist, dass die Analysephase prominent platziert wird. Andererseits ist eine zu detaillierte Aufschlüsselung überflüssig. Die Projektbeschreibung sollte zudem eine klare Begründung für das Projekt enthalten. Es kommt häufig vor, dass das Inhaltsverzeichnis mehrere Seiten umfasst.“

Das bedeutet im Grunde, dass ich höchstens eine Seite für das Inhaltsverzeichnis verwenden darf. Dies schließt ein automatisches Inhaltsverzeichnis aus. Der Text soll maximal 10 Seiten umfassen und die Seitenränder sollten 3 cm betragen. Diese Einschränkungen empfinde ich als sehr restriktiv. Daher werde ich meine ursprüngliche Planung für eine ausführliche Dokumentation nun auf eine kürzere Fassung reduzieren müssen. Dann kann ich gefühlt auch gleich eine txt Datei abgeben. 

Ich finde es schwierig nachzuvollziehen, da viele Beispieldokumentationen, zum Beispiel auf IT-Podcasts, sehr detailliert und umfangreich sind.

Was halten Ihr davon?

 

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vor 2 Minuten schrieb Brapchu:

Bist du sicher das du als AE nur 10 Seiten haben darfst...?

Das ist üblicherweise eher die Seitenanzahl für den Systemkaufmann.

AE bewegen sich um die 45 Seiten bei so gut wie allen IHK.



Die 10 Seiten sind auf die Textseiten bezogen, also ohne Deckblatt & Anhang etc.
image.png.b106e0f11f030e85973f68f9410926f6.png
image.png.2900a1a10beb435b92755c6a2ef03fb6.png

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vor 14 Minuten schrieb NigglzFIAE:

Das bedeutet im Grunde, dass ich höchstens eine Seite für das Inhaltsverzeichnis verwenden darf. Dies schließt ein automatisches Inhaltsverzeichnis aus.

Nein.

Frage hierzu: wie willst du 10 Seiten Text so untergliedern, dasss so viele Überschriften entstehen, dass diese nicht auf eine Seite passen?

vor 15 Minuten schrieb NigglzFIAE:

Der Text soll maximal 10 Seiten umfassen und die Seitenränder sollten 3 cm betragen. Diese Einschränkungen empfinde ich als sehr restriktiv.

Überall wird nach Vergleichbarkeit geschrieen und dann gibt es Kriteren, um einen entsprechenden Rahmen zu schaffen - dann ist es auch wieder falsch. Übrigens gibt es Kammern, welche alle 4 Seitenränder, den Zeilenabstand, Schriftart und Schriftgröße vorgeben.

vor 17 Minuten schrieb NigglzFIAE:

Was halten Ihr davon?

Ich würde mich an die Vorgaben der örtlich zuständigen Kammer halten und prüfen, ob die Beispiel-Dokumentationen

a) nach aktueller PO sind.

b) auf ähnlichen Vorgaben basieren - soweit noch nachvollziehbar.

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vor 48 Minuten schrieb NigglzFIAE:

Das bedeutet im Grunde, dass ich höchstens eine Seite für das Inhaltsverzeichnis verwenden darf.

Nein, das verstehe ich anders. "Es kommt häufig vor das" heißt für mich: Es ist normal, je nach dem wie kleinlich man Untergliedert. Da das Inhaltsverzeichnis ja nicht in die max 10 Seitenr einzählt, ist es wurscht solange es nicht 1,5-2 Seiten sprengt. - Meine bescheidene Meinung dazu.

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bei uns stand glaub ich soweit ich das richtig im kopf hatte 10-20 seiten 

Und so sah das ganze aus als AE in BW
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da gabs dann noch ein Tabellenverzeichnis ein Verzeichnis für die Listings und eins für die Abkürzungen waren letztendlich 37 Seiten komplett und 15 Seiten rein Doku

 

Bearbeitet von Bants
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