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Vom Chef nicht zur Zwischenprüfung angemeldet worden.


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Mein Ausbildungsleiter hat von der IHK Nbg. die Info bekommen, das es eigentlich egal ist, wann Du die ZP machst, hauptsache vor der AP.

(Da ich meine Ausbildung erst letzten April angegangen hatte, verschiebt sich meine ZP wegen irgendwelchen Fristen auch auf Oktober, obwohl ich ganz normal mit meinen Mitschülern im nächsten Jahr die AP schreibe).

Aber die Nichtanmeldung als Strafe halte ich persönlich für eine Frechheit. Erkundige Dich am besten bei Deiner IHK ob dies rechtlich zulässig ist. Für Verfehlungen gibt es immerhin noch die Möglichkeit der Abmahnung.

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Es ist auch eine Frechheit von ihm, da ich in dem Falle doppelt bestraft wurde, zuerst hab ich da nämlich eine Abmahnung bekommen, weil ich zuhause keine Zeit hatte, Dokumentationen über den Apache Webserver zu lesen..... Der Grund hies dann "Nichtverfolgung von Azubi-Pflichten". Naja, spätestens nach der Ausbildung bin ich hier weg.....

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Originally posted by Marcus18FISI

(...)zuerst hab ich da nämlich eine Abmahnung bekommen, weil ich zuhause keine Zeit hatte, Dokumentationen über den Apache Webserver zu lesen..... Der Grund hies dann "Nichtverfolgung von Azubi-Pflichten". (...)

Eigentlich hier OT - aber:

Ich glaube nicht, das diese Abmahnung begründet war (jedenfalls nicht wegen der von Dir geschilderten Tatsachen). Ein Azubi muss natürlich daheim für die Berufsschule, Prüfung lernen, ABER IMHO ist er nicht verpflichtet, Dokumentationen oder sonstige Sachen zu lernen, die er im Betrieb lernen soll.

Warum hat er den verlangt, dass Du die Doku zu Hause lesen musstest?

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Originally posted by Marcus18FISI

Hi,

mein Chef hat mich als Strafe nicht zur kommenden Zwischenprüfung im März angemeldet, nun wollte ich mich erkundigen, was das jetzt für mich genau bedeutet und wann ich die Prüfung nachschreiben kann? Dauert meine Ausbildung jetzt automatisch 6 Monate länger?

Danke

Marcus

ich würde mich an deiner Stelle bei der IHK beschweren

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Originally posted by James T. Kirk

...ich weiß allerdings nicht, ob das bei jeder ihk gleich gehandelt wird, denke aber schon...:confused:

Ich denke eher nicht! Es läuft soviel unterschiedlich zwischen den IHKs, da ist das auf jeden Fall auch mit dabei. Vor allem wenn ich was unterschreiben musste und andere nicht. Das ist doch schon eindeutig, oder??

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Originally posted by BigB

Ich denke eher nicht! Es läuft soviel unterschiedlich zwischen den IHKs, da ist das auf jeden Fall auch mit dabei. Vor allem wenn ich was unterschreiben musste und andere nicht. Das ist doch schon eindeutig, oder??

meine zwischenprüfung ist zwar schon etwas her (war vor ca. einem jahr), aber ich musste damals auch einen anmeldebogen unterschreiben!

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Hallo Marcus,

da hier Uneinigkeit bezüglich der Anmeldepflicht zur ZP besteht: Frag entweder bimei ;) oder Deine zuständige IHK.

Zur Abmahnung kann ich nur sagen, wenn es sich tatsächlich so verhält, wie Du schreibst, ist sie meiner Meinung nach anfechtbar. Das hiesse für Dich: ab zum Betriebsrat, und wenn es den nicht gibt Kontaktaufnahme zum zuständigen Sachbearbeiter bzw. Juristen bei Deiner IHK.

Ich drück' Dir die Daumen!

Gruss

Saga

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Hallo zusammen,

die Anmeldeprozedur ist von IHK zu IHK unterschiedlich. Oft habe ich es nun gehört, das sich Azubis selbständig bzw. vom Betrieb aus angemeldet werden.

Bei uns ist es so, das bei Ausbildungsbeginn der Vertrag zur IHK geschickt wird. Die machen sich dann eine Kopie und melden sich bei Dir. Sie teilen Dir dann mit, das Du das und das unterschreiben mußt.

Was die Abmahnung und die Strafe angeht, würde ich auf jeden Fall dagegen angehen. Eine Abmahnung ist okay, solang sie vertretbar ist. In deinem Fall müßte man genau analysieren, was dort vorgefallen ist. Aber eine Nichtanmeldung zur ZP als STRAFE ist rechtlich nicht zugelassen.

Selbst wenn die Tatsache nichts daran ändern würde, die Strafe ist der Knackpunkt. Geh zum Betriebsrat oder zur IHK und rede mit denen... so kann es nicht weitergehen.

In diesem Sinne, alles Gute...!

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