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Geschrieben

ich darf... darf auch icq benutzen ... gelogged wird bei uns mit sicherheit auch glaube aber nich das die admins sich das angucken :)

ist bei mir relativ locker... ich glaube durchgucken dürfen sie sich die logs aber der darf nicht direkt als kündigungsgrund angegeben werden.. aber da findet sich ja zur not was anderes.. :)

weiss es aber nicht.. :)

Geschrieben
surfen ist kein problem, solange man bei uns seine Arbeit erledigt und die nicht liegen bleibt! :marine

Hier genau so. Außerdem brauche ich das, ab und an einfach mal 5 Minuten nebenbei surfen und ablenken.

Geschrieben

Bei uns ist es auch locker. Solange man nicht dauernd wild rumsurft und auf Seiten ist, die partout nichts mit der Arbeit zu tun haben, sagt auch keiner was.

Das meiste wird sowieso durch den Webfilter gesperrt :(

Der ist total *******e, da er kontextbasierend ist, d.h. wenn kaum mal 1 Wort "Games" auf einer Seite vorkommt, wird die schon gesperrt.

Geschrieben

Also klar kann man die Logs, die man während seinen surfen löschen, aber dann werden die Admins mit Sicherheit auf jmd aufmerksam. Und dann gucken sie mal zufällig auf deinem Rechner, während du surfst.

Via Dameware, VNC oder was es da noch für schöne Sachen gibt.

Und dann, wenn du Pech hast, is das auch evtl nen Kündigungsgrund. Aber da muss man dich auch vorher mal ermahenen, glaub ich zumindest.

Also wenn du es nicht darfst, dann lass es lieber bevor es zu spät ist.

Geschrieben

In Logs, speziell auf Logs, die ausschliesslich eine einzelne Person betreffen, darf man nicht "einfach mal so" reinschauen. Denn das faellt unter solche Dinge wie Leistungskontrolle und da wuerde mindestens ein Betriebsrat (sofern vorhanden) kraeftig meckern, vom Datenschutzbeauftragten ganz zu schweigen. Meist ist es so geregelt, dass nur bei einem begruendeten Verdacht erlaubt ist, das Log einzusehen. Ebensolches gilt fuer den Remotezugriff auf einem Rechner ohne Einverstaendnis des Benutzers - das ist zwar technisch machbar, darf aber nicht, da auch hier der Betriebsrat und vermutlich auch der Datenschutzbeauftragte ein ordentliches Woertchen mitreden.

Nebenbei: Loescht ruhig Eure History im Browser. Helfen wird das wenig, da Ihr nicht direkt rausgeht, wird spaetestens an der Firewall geloggt, von wo welcher Traffic kommt usw.

Geschrieben

Hallo,

man darf sehr wohl Auswertungen der Logs fahren und wenn da halt mal ebay.de oder sex.de drin steht hat man selbst als BR enorm schlechte Karten zu verargumentieren, dass die personenbezogenen Daten nicht rausgegeben werden dürfen um den Übeltäter zu finden. Voraussgesetzt das Unternehmen verbietet den MA, dass private surfen, was aber denke die Regel ist.

cya

alligator

Geschrieben
man darf sehr wohl Auswertungen der Logs fahren und wenn da halt mal ebay.de oder sex.de drin steht hat man selbst als BR enorm schlechte Karten zu verargumentieren, dass die personenbezogenen Daten nicht rausgegeben werden dürfen um den Übeltäter zu finden.

Ich darf also ohne unbegruendeten Verdacht, grundsaetzlich immer personenbezogene Auswertungen fahren? Dann sag' mir mal, wo das steht.

EDIT:

Voraussgesetzt das Unternehmen verbietet den MA, dass private surfen, was aber denke die Regel ist.

Aha. Das ist aber eine volkommen andere Situation und bei weitem nicht ueberall so. Denn hierbei willigt der User auch ein, dass geloggt und auch ausgewertet wird. Dann darf ich es - keine Frage. Dann hat aber der User auch sein Einverstaendnis gegeben. Aber es gibt noch eine Menge Betriebe, bei denen das Surfen generell nicht verboten ist.

Geschrieben

Mooooooment bitte.

Das mitloggen des Internetverkehrs ohne Information an die Internetnutzer im Betrieb, ohne Information an den Betriebsrat oder ohne Betriebsvereinbarung ist nicht statthaft.

Ein paar Links zum Thema:

http://www.heise.de/ix/artikel/2003/02/094/

http://www.arbeitsrechtberlin.de/Ausgewaehlte_Arbeits-_und_betriebsverfassungsrechtliche_Fragen_bei_der_privaten_Internetnutzung_von_Arbeitnehmern_c4_a42_.html

Geschrieben

Hallo,

k.A. ob das so ist, aber das hab ich auch nicht gesagt. Kannst mir aber mal zeigen, wo steht, dass er das nicht darf ...

Ich sagte aber man kann Auswertung fahren wohin gesurft wurde z.B. sex.de und dann kann der Chef die Rausgabe der Daten verlangen, zur not vorm Arbeitsgericht und da hat in 99 % der BR bzw. MA verschissen.

cya

alligator

Geschrieben
Ich sagte aber man kann Auswertung fahren wohin gesurft wurde ....

Ohne Einwilligung der Internetnutzer durch Einzelvereinbarungen oder Betriebsvereinbarung darf überhaupt nicht geloggt werden.

Hier noch eine Info des Bitkom, Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. zum Thema Internetnutzung am Arbeitsplatz: http://www.bitkom.org/de/publikationen/1357_7594.aspx

Geschrieben
k.A. ob das so ist, aber das hab ich auch nicht gesagt. Kannst mir aber mal zeigen, wo steht, dass er das nicht darf ...

Ja richtig. Aber diese Auswertungen duerfen meist nur bei begruendetem Verdacht gefahren werden. Das heisst, wenn ein Benutzer auffaellig wird. Wenn dann in die Logs geschaut wird, ist das immer mit Einwilligung des BR und des DSB genehmigt. Andernfalls waere doch sonst jeder User im Betrieb fuer den Arbeitgeber per se ein User, der Sex-Seiten o.ae. waehrend seiner Arbeitszeit ansurft.

BTW: Koennen kann man alles. ;)

Siehe Chief Wiggums Post.
Geschrieben

Tach auch, bei uns ist Privates surfen nicht erlaubt (bei den Admins ist es was anderes, Inet ist ja quasi mit dem Beruf verwurzelt:D), es wird aber auch nicht kontrolliert. Wenn eine Seite zu viele Aufrufe hat, die keiner von uns Admins kennt, wird diese gesperrt.

Geschrieben

Hallo,

also ich find da auch ähnliche Aussagen mit anderen Schlussfolgerungen im Netz ...

Ausschnitt aus tecchannel

###

Fazit und rechtliche Aspekte

Im LAN ist es für den Arbeitgeber oder seinen Systemadministrator eine Leichtes E-Mails von Mitarbeitern zu überwachen und abgerufene Webseiten nachzuvollziehen.

Der Arbeitgeber ist dabei berechtigt die Netzdaten zu speichern, also Anzahl, Zeitpunkt und Ziel. Dies gilt jedenfalls für dienstliche Mails und Anfragen.

Bei dienstlichen Mails wird man dem Arbeitgeber ohne weiteres das Recht einräumen müssen, auch Mails der Mitarbeiter zu öffnen und zu lesen. Diese sind Teil des dem Arbeitgeber zu erbringenden Arbeitsergebnisses und einer offiziellen Geschäftspost gleichzusetzen.

Schwieriger ist die Frage bei privaten Mails und Web-Zugriffen zu beantworten. Hier ist als Eingangsfrage zu klären, ob die private Nutzung überhaupt vom Arbeitgeber erlaubt ist. Denn der Arbeitgeber hat das Recht die private Nutzung ohne weiteres zu untersagen. In diesem Fall kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass jede Mail geschäftlich ist und von ihm damit gelesen werden darf, es sei denn, diese ist ausdrücklich als privat gekennzeichnet.

Regelungen hinsichtlich der privaten Nutzung können im Arbeitsvertrag oder in Betriebsvereinbarungen getroffen werden, unterliegen aber der zwingenden Mitbestimmung des Betriebsrates und sind daher von Betrieb zu Betrieb verschieden. Das Lesen von erkennbar privaten Mails ohne ausdrückliche Vereinbarung ist jedoch im Hinblick auf den grundrechtlichen Schutz der Persönlichkeit unzulässig. Eine Registrierung der Webzugriffe und der Zugriffszeiten zu Abrechnungszwecken ist dagegen ohne weiteres zulässig. Wundern darf man sich daher nicht, wenn man einem bei intensiver privater Nutzung des Firmennetzes auf die Schliche kommt. (mhe)

cya

alligator

Geschrieben

So, jetzt mal grundlegendes.

Bei der Nutzung des Internetzugang des Betriebes gibt es ganz grob erstmal zwei grundlegende Unterscheidungen:

Die Nutzung des Internetzugangs ist durch einzelvertragliche Regelungen im Arbeitsvertrag oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt: dann kann, wenn dies in der Vereinbarung festgeschrieben ist, die Internetnutzung auf bestimmte Seiten begrenzt werden (Proxy sperrt dann nicht notwendige Seiten) und es kann mitgeloggt werden. Nochmal: das muss schriftlich vereinbart sein. Es kann auch vereinbart sein, dass der Angestellte den Internetzugang (in Arbeitspausen) privat nutzen darf. An diesem Punkt greifen alle Schutzbestimmungen von Datenschutz und Telekommunikationsgesetz. Es darf nicht geloggt werden.

Anders sieht es aus, wenn der Internetzugang generell ohne Betriebsvereinbarung oder Einzelvereinbarung ermöglicht wird. Dann ist loggen generell verboten.

Nochmal in Kurzform: Der Internetverkehr eines Betriebes darf nur dann Userbezogen geloggt werden, wenn ALLE User durch einzelvertragliche Regelungen oder eine Betriebsvereinbarung darüber informiert sind.

Geschrieben
Eine Registrierung der Webzugriffe und der Zugriffszeiten zu Abrechnungszwecken ist dagegen ohne weiteres zulässig.

Die "Registrierung" beinhaltet das Logging. Das bedeutet aber auch nicht, dass ich da ohne weiteres reinschauen und Auswertungen fahren darf.

Geschrieben

Bei uns ist privates Surfen gegen eine Gebühr ausserhalb der Arbeitszeiten (sprich in den Pausen) erlaubt.

Jeder Zugriff wird geloggt, darf aber nur bei Verdacht auf Missbrauch (z.B. priv. Surfen während der Arbeitszeit und die Arbeit liegen lassen) und unter Zustimmung eines Betriebsratsmitglieds eingesehen werden.

Wo die Leute ausserhalb der AZ surfen geht niemanden was an und darf auch nicht eingesehen werden.

Jeder Mitarbeiter wird darüber hinaus informiert, dass seine Zugriffe mitprotokolliert werden. Erst wenn er diese Vereinbarung unterschreibt, bekommt er seine Login-Informationen.

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