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Datawrapper

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  1. Das ist so ziemlich das, was in der Prüfung für FIAE dran kommt. Wenn das nicht sitzt sehe ich schwarz. Aber @NigglzFIAE was ist an Pseudocode so schwer? Beispiel: Abfrage Vorname Ausgabe "Hallo " + Vorname Das wäre Pseudocode. Ist doch relativ einfach. Als Tipp für dich zum Üben: Überleg dir ein kleines Programm und schreibe dazu einen Pseudocode. Gib den Pseudocode an ChatGPT mit der Angabe einer Programmiersprache. Wenn du den Code den dir ChatGPT ausgibt am Ende erfolgreich ausführen kannst, dann bist du mit deinem Pseudocode ganz gut unterwegs. Hinweis: Das ist natürlich nur eine Möglichkeit, um zu Überprüfen, ob dein Pseudocode verständlich ist.
  2. Arbeitgeber schreiben in Stellenbeschreibungen grundsätzlich ihre Wunschvorstellung. Das diese ganzen Punkte niemand leisten kann ist klar. Jeder Arbeitgeber setzt die Schwerpunkte anders. Einfach bewerben. Es kann ja nichts passieren. Wenn ein Arbeitgeber sagt, ihm ist mehrjährige Berufserfahrung sehr wichtig, dann bekommst du eine Absage. Wenn aber ein Arbeitgeber sagt, mehrjährige Berufserfahrung ist wünschenswert, aber nicht wichtig, dann wird er dich einladen. Wichtig ist nur, dass in der Stellenbeschreibung in beiden Fällen stehen wird: "Ausbildung im Bereich Informatik mit mehrjähriger Berufserfahrung."
  3. Und ich glaube du verstehst nicht, dass man sich im Nachhinein nicht befreien kann. Befreien geht vorher, sagt auch die IHK. Wenn die Prüfung einmal angetreten und nicht bestanden wurde, ist ein befreien im Nachhinein nicht möglich. Dann sollte ja ein erneutes wiederholen der Prüfung für dich ein leichtes sein. Auch mit Du hast dich zu einer Prüfung (von der Weiterbildung) angemeldet. Zu dem Zeitpunkt hättest du die Befreiung beantragen können. Da du das nicht gemacht hast, kannst du das während der laufenden Prüfung nicht mehr nachholen. Da du nicht bestanden hast und somit die Prüfung wiederholst, befindest du dich aber immer noch in der laufenden Prüfung. Und in der Laufenden Prüfung kannst du keine Befreiung mehr anmelden. Das einzige was du eventuell machen könntest (das musst du aber bei der IHK nachfragen) ist, die Prüfung komplett abzubrechen, alle bisherigen Ergebnisse zu verwerfen, die Weiterbildung neu starten und dann die Befreiung beantragen.
  4. @ocseolbap Wenn deine IHK bei der du die Prüfung machst, sagt, dass es nicht mehr geht, dann wird das so sein. Was willst du jetzt dagegen tun? Die IHK ist verantwortlich für die Prüfung. Und jetzt so aus Sicht der IHK haben Sie da jemanden vor sich sitzen, der die Prüfung gemacht hat, den Teil nicht bestanden hat und sich dann nachträglich befreien lassen will. Du kannst dich ja nur deshalb befreien lassen, weil die IHK davon ausgeht, dass jemand, der den Ada Schein hat, diese Prüfung nicht mehr machen muss, weil er das sowieso kann. Ist bei dir anscheinend nicht der Fall. Also könnte die IHK auch so argumentieren, dass der Grund dich zu befreien nicht mehr gegeben ist. Mach die Prüfung einfach nochmal. wirst du nicht unbedingt besänftigen, wenn du jetzt da ein riesen Heckmeck machst.
  5. Ich persönlich würde bei Hobbies nur das wichtigste Hobby angeben. Also wenn du gerne Rad fährst, Modellbaust, Sportverein bist usw. dann würde ich da das angeben was für mich persönlich am wichtigsten ist, bzw. das was für die Stelle gut passt. Wenn ich im Sportverein bin und das auch erwähne und das dann negativ angesehen wird, will ich die Stelle dann überhaupt haben? Wenn DAS für den Chef der ausschlaggebende Punkt ist? Genauso mit anderen Ehrenämtern. Solange ich pünktlich auf der Arbeit erscheine und meine Arbeit mache, geht es den Chef nichts an was ich in meiner Freizeit mache. Und wenn ich dann abends um 18 Uhr nach der Arbeit im Sportverein bin und mein Chef mir das krumm nimmt/verbieten will, dann will ich in dieser Firma auch nicht arbeiten.
  6. Wenn du den Teil nicht bestanden hast, dann ist es vielleicht sinnvoll, dass du dir die Themen doch nochmal zu Gemüte wirst und beim nächsten Mal den Teil bestehst. Offensichtlich kannst du die geforderten Themen nicht. Blöd gelaufen würde ich sagen. Nachträglich befreien lassen ist natürlich nicht möglich. Macht ja auch keinen Sinn, es heißt ja befreien. Von etwas befreien lassen, was man schon gemacht hat ist ja sinnfrei. Das ist wie wenn ich in die Abitur-Nachprüfung gehe, weil ich hoffe mich ein wenig verbessern zu können und wenn ich mich dann verschlechtere, dann möchte ich die Note auf ein Mal doch nicht mehr haben.
  7. Wieso rufst du dann nicht bei deiner IHK an und fragst da nach? Hier wirst du, weil keine zuverlässige Antwort bekommen können.
  8. Das ist ärgerlich. Dann musst du da jetzt wohl oder übel durch. Unabhängig davon, dass sich diese Themen alle nicht als Projekt eignen, ein Rat von mir. Du MUSST die Punkte die du genannt hast dennoch anpacken! Und zwar meiner Meinung nach mit folgender Prio: Fremdgeräte an dein eigenes Netzwerk anschließen: SOFORT ÄNDERN! SQL DB und Warenwirtschaftssystem auf einen vernünftigen Client umziehen: Wichtig! Backup Redundanz: Wichtig! Wifi instabil: Nice 2 have
  9. Sehe ich auch so. Du hättest/solltest eher eine Ausbildung als IT Systemelektroniker machen wollen. Bei FISI bist du mit deinen Interessen (die sich aus deinem Beitrag herauslesen lassen) falsch. Vielleicht kannst du den Ausbildungsberuf noch wechseln. In der normalen Ausbildung geht das, wie das bei einer Umschulung ist, weiß ich nicht.
  10. Mega! Jetzt noch Zahlen über 100 blockieren und dann habe ich erstmal nichts mehr zu bemängeln
  11. Also ganz ehrlich, das kann dir die aktuelle Firma nicht bieten. Die Arbeit die da ist, muss erledigt werden, die können ja nicht einfach für dich "interessantere Aufgaben" erfinden. Mehr Geld und weniger Stunden ist auch immer so eine Sache, da wird der Arbeitgeber aufpassen, weil sonst das Gefüge innerhalb der Firma nicht mehr passen könnte, dann steigen ihm die anderen Mitarbeiter auch aufs Dach. Du wünscht dir hier sehr viel, ist ja auch dein Recht, aber du solltest nicht erwarten, dass der Chef am Montag sagt: Ok Herr Tim, machen wir so. Hauptsache Sie bleiben. Firmen lassen sich so nicht durch Ihre Mitarbeiter erpressen und das ist auch keine gute Grundlage für ein Arbeitsverhältnis. Ich würde an deiner Stelle zu einem anderen Unternehmen wechseln. Aber auf keinen Fall zur DB, die machen weniger Wochenstunden bei mehr Gehalt nicht mit
  12. Mündliche Nebenabsprachen, die in keinem offiziellen Dokument schriftlich festgehalten wurden, sind so als hättest du keine Absprache getroffen. IMMER ALLES was mündlich besprochen wurde, in den Arbeitsvertrag schreiben lassen, ansonsten nicht unterschreiben.
  13. Du hast einen Ausbilder, der MUSS sich um deine Betreuung und dein Projektthema kümmern. egal wie groß oder klein der Betrieb ist. und nach wie vor, solange du nichtmal klar festlegen kannst, was du Monitoren willst, brauchst du auch nicht die Auswahl eines Tools einplanen. Was soll denn das Tool können, wenn du nicht weißt, was du Monitoren willst?
  14. Wenn es überhaupt kein Projektziel gibt, kann es auch kein Projekt geben. Es muss bei euch intern jemanden geben, der Ziele definiert und deine Aufgabe ist es dann, für die Erreichung dieser Ziele im Rahmen der Projektarbeit Lösungen zu finden. So sehe ich da erstens kein Vernünftiges Projektziel, weil, was willst du den "allgemein überwachen"? Jede Sekunde einen Ping zu jedem Computer ob der noch erreichbar ist? Das muss zuerst klar definiert sein, bevor du überhaupt dein Projekt und die Zeiten planen kannst. Wenn du kein Ziel hast aktuell, wie konntest du dann die Zeiten planen? Hast du einfach geraten wie lange das dauern könnte? Weil ohne Ziel kannst du den Umfang ja gar nicht abschätzen.
  15. DIe IHK schreibt dazu: Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen — auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung — wie folgt bewertet worden sind. 1- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend", 2. im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend", 3. in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend" und 4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend"
  16. Nein das ist richtig so wie es in @roodys rechner steht. Aktuell hast du nicht bestanden, weil du 2 5er hast, in Prüfungsteil 3 und 4. Um die 5 in Prüfungsteil 4 auszugleichen müsstest du in der MEP mindestens 89 Punkte haben. Dann wird aus der 5 eine 4. Es ist verwirrend, dass da die Note 3 steht, weil obwohl du mit 70 Punkten in der MEP und mit den anderen Noten auf insgesamt eine 3 kommst, hast du trotzdem in der gesamten AP2 2x die Note 5 was nicht sein darf. Deswegen ist Nicht bestanden hier richtig. Das macht der Prüfungsrechner der IHK tatsächlich genauso wie der von roody. Da steht auch Gesamtergebnis Note 3 und trotzdem "Nicht bestanden"
  17. Vielleicht geht das über den MS Business Store?
  18. Dann such dir doch ein Thema was auch mit Webentwicklung zu tun hat. Ich sehe bei den beiden von dir genannten Themen keine Verbindung zur Webanwendung
  19. Ich weiß nicht ob das durchgeht, weil es bereits Programme gibt, die Wasserzeichen auf Fotos hinzufügen können. Kurze Google Suche reicht um da ein paar zu finden. Da könnte es mit der wirtschaftlichen Begründung schwierig werden.
  20. Nein. AP1 ist nicht eigenständig wiederholbar. Wenn du in AP2 durchfällst dann musst du AP1 wiederholen, wenn dieser schlechter wie 4 war. Ansonsten bleibt die Note stehen. Wenn es dir schlecht geht, dann krankmelden. Deshalb wird vor der Prüfung gefragt.
  21. Ok wenn wir jetzt hier ganz genau sein wollen, dann findest du alles dazu im Berufsbildungsgesetz §37 Absatz 1: Wir haben bei der Fachinformatiker Ausbildung den Fall, dass sie in "zwei zeitlich ausanderfallenden Teilen" besteht. AP1 und AP2. "Nichtbestehens zweimal wiederholt werden" --> Die Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Das heißt, solltest du nicht bestehen, hast du die Möglichkeit, die Teile, die du nicht bestanden hast, zu wiederholen. Die die du natürlich mit 4 oder besser hast, müssen nicht wiederholt werden. "ist der erste Teil der Abschlussprüfung nicht eigenständig wiederholbar." --> Du kannst nur AP1 nicht wiederholen. Im Falle, dass du AP1 nicht bestanden hast und die gesamte Ausbildung auch nicht, musst du AP1 auch wiederholen. @Brapchu hat da schon recht.
  22. Da du in der AP1 auch weniger als 50 Punkte haben darfst, hat dieses Ergebnis so keinen direkten Einfluss auf dein Bestehen. Wenn die AP2 und Projekt super läuft und du in den AP1 und AP2 zusammen auf eine 4 kommst, kannst du in AP1 auch 0 Punkte haben. AP1 = 20% AP2 = 3 x 10% Wenn du dann deine Noten damit rechnest und auf eine Note 4 kommst bestehst du. Da kannst du dann auch nicht AP1 wiederholen weil die Ausbildung dann abgeschlossen ist. Gilt wie oben beschrieben nicht für die AP1
  23. Bitte nicht "nur" IT-Systemelektroniker. Wir alle machen unsere Jobs und der IT Systemelektroniker ist genauso wichtig in der ganzen Branche wie Fachinformatiker und die Kaufleute. Die Schwerpunkte sind halt woanders. Ich mache dir da jetzt keinen Vorwurf, ich habe nur sowas in die Richtung schon häufiger gehört und möchte das einmal klarstellen.
  24. Weil in der Prüfung ermittelt werden soll, ob du den Titel Fachinformatiker tragen können sollst und den Beruf ausüben kannst. In der Praxis, wenn du für Kunden arbeitest, dann kommt der Kunde auch zu dir und sagt: Ich will diese Dateien übertragen, wie lange dauert das. Und dann musst du wissen, dass der einen VPN benutzt. Der Kunde selbst wird es dir nicht sagen, weil er nicht weiß, dass das eine wichtige info ist
  25. Da hast du recht. Kann ich leider nicht beantworten. Ich persönlich finde es nicht schlimm, wenn hier jeder seine Fragen stellen kann. Wenn die keiner beantworten will/kann dann bleibt die Frage hier im Forum halt so stehen. Wäre auch nicht schlimm denke ich.

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