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p490

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  1. Es muss jetzt nachgewiesen werden, wieviel man privat und geschäftlich fährt. Die Pauschale von 1% gibts nicht mehr.
  2. Ich denke genau das hat der Dozent gemeint.
  3. Right. Du hast das Projekt ja für jemanden erstellt. Sollen jetzt die Techniker angesprochen werden, da Du viel Code drin hast in der Präsi, sag es. Oder halt die Kaufleute des Unternehmens. Damit wird bewertet, ob Du die Zielgruppe korrekt angesprochen hast. Wenn Du sagst "es ist für den Geschäftsführer des Unternehmens" und Du behandelst viel Code, wird der PA natürlich meinen, dass die Präsi dafür ungeeignet ist (und dementsprechend Punktabzug).
  4. nein, seit den letzten refomen ist es definitiv nur 60% des azubigehaltes. wer mehr braucht muss ALG 2, also hartz IV, beantragen. das "was wäre wenn"-gehalt gibts nicht mehr.
  5. Zählt nicht zur Abschlußprüfungsnote. Man muss nur teilnehmen, um zur Abschlußprüfung zugelassen zu werden. Vorbereitung? Also ich hab nix gemacht und hab 67% gehabt. Des hat mir voll und ganz gelangt... Ansonsten musst halt die alten Prüfungen durchgehen und den Stoff den Ihr in der BS hattet nochmals durchackern.
  6. Deswegen sagte ich ja: ..., also ich denke auch, dass 200 bei dem Preis realistisch sind. Gruß @ bimei p490 P.S. und ja, Schand über mein Haupt: Ich habe nachgetreten
  7. Haha, also ich denke auch, dass 200 bei dem Preis realistisch sind. Ich frage mich nur, was Du 70 Stunden gemacht hast? Ehrlich gesagt, wäre derjenige besser gefahren sich nen schnellen Rechner von Dell zu holen und schluß (meiner hat auch mal 1250 € gekostet und ich brauchte den nur einschalten). Ich hätte den Rechner in max. 30 min zusammengebaut (und selbst das ist schon großzügig gerechnet). Windows zu installieren und updaten dauert 20 min. Der Rest ist doch nur zuschauen wie der Fortschrittsbalken läuft. Das Update dauert natürlich, aber einmal Windowsupdate starten und dann 3 Stunden später nachguggn, obs durch ist. Erzähl doch bitte keinem, dass Du dafür 70 h gebraucht hast. Ich stelle mir gerade vor, dass ich in der Fa. meinem Chef erzählen soll, dass ich alleine 2 Wochen(!!) für einen Rechner benötigt hätte.............der hätte mich gefragt, ob ich noch alle beisammen habe. Aber wie schon timmi-bonn meinte: Sowas gehört ins Angebot. Dann muss ich mich nicht hinterher ärgern, daß ich nurn Appel und nen Ei bekommen habe (so ganz ohne und zeitintensiv isses natürlich) oder darum gestritten werden muss.
  8. Najo, habs ein wenig grob gesagt. Man muss auch in wenigen Worten viel sagen können *G*. Tut mir leid, wenn ich die SI über einen Kamm geschert habe. Sicherlich ist die Ausrichtung hinterher viel breiter, als die eigentlichen Fachrichtungen aussagen. Man macht eh viel mehr. Es ist eigentlich ganz egal, was ich alt IT'ler für ne "Grundausbildung" habe. Es gibt viele AE, die mehr SI-Angelegenheiten hinterher erledigen, als manche SI'ler. Genauso wie ich auch als Informatikkaufmann auch Bereiche aus der AE und SI mache.
  9. Ich hasse diese Fragen, die man mit einem kurzen Anruf bei der IHK beantworten könnte. Aber stattdessen wird lieber in nem Forum gefragt und teilweise Tage auf Antworten gewartet, die bei jeder IHK anders sind.
  10. Es gibt schon Richtwerte. Also man weiß ja was in den letzten Jahren vorkam und kann sich dementsprechend vorbereiten, aber man findet keinen Lehrer mehr, der einem definitives sagen kann. Das meinte ich. Ich kann auch rätselraten und hinterher sagen "siehst, 80% von dem was ich sagte, kam in irgendeiner Form dran"...
  11. Das ist bei Dir aber dann schon ein wenig her oder? Mittlerweile wird das ALG 1 sehr wohl von der Auszubildendenvergütung errechnet und nicht mehr von einem fiktiven Lohn, den man nie erhalten hat. Das galt nur bis 2003 oder 2004.
  12. Tja, da Du ja vielmehr Infos in diesen Dingen hast, kannst Du mich ja auf dem laufenden halten. Da bin ich ja gespannt @ Topicstarter: Ich kann Dich zu der Verkürzung nur beglückwünschen und drücke Dir die Daumen, dass es bei der Prüfung hinhaut. Viel Glück!!!
  13. Hehe, immer ruhig Zander. Hier wollen Dir die Leute helfen. Vor allem sollte Dir zu denken geben, dass jeder Einwände gegen die Art der Sicherung hat. Sicherlich lassen sich auch Gründe für Deine Art finden, jedoch musst Du genau mit denselben Fragen spätestens im Fachgespräch nach der Präsentation Deines Projektes rechnen. Bereite Dich darauf lieber gut vor. Und dass Dein Projekt genehmigt wurde, heißt nicht, dass die Lösung gut ist, sondern nur, dass es die fachlichen Anforderungen an ein Abschlußprojekt erfüllt. Gruß p490
  14. Schließe mich einfach kingofbrain an. Schau auf der Seite der IG Metall einfach nach. Wüßte aber zugerne, was man denn bei der Urlaubs- und Weihnachtsgeldregelung nicht verstehen können sollte.
  15. Also erstmal freue ich mich, dass Du eine Ausbildungsstelle ergattern konntest. Viele würden sich freuen, wenn Sie eine Stelle angeboten bekommen. Du hast sogar zwei zur Auswahl. Allerdings heißt das auch, daß Du einem anderen willigen Azubi die Stelle u.U. verbaust, evtl. wird das Unternehmen dem Du kurzfristig absagst (erst nach Ausbildungsbeginn) keinen neuen Azubi einstellen. Schon alleine deshalb solltest Du Dich schnell entscheiden. Zum anderen sind es aber noch verschiedene Stellen. Daß man bei zwei AE oder SI Stellen unentschlossen ist, kann ich ja gut nachvollziehen, aber dies sind zwei völlig verschiedene. Kommt halt ganz drauf an, was Du lieber machst. Programmieren (also AE) oder eher hardwaretechnisch (SI). Denke doch, dass man diese Entscheidung für sich schnell fällen können müßte, oder? Zumal Dir der eine Betrieb eher zusagt.
  16. Ansonsten wäre das wieder eine klassische Frage für: "Frage einfach mal bei der IHK an...."
  17. Na, so generell würde ich das nicht sagen. Vor meiner Ausbildung war ich z.B. 8 Jahre bei der Bundeswehr und habe während der Ausbildung zum Offizier mehr Kommunikationsunterricht gehabt, als mir jetzt in der Ausbildung zum Informatikkaufmann vermittelt wird. :beagolisc Aber "normal" würde ich das auch nicht mitaufnehmen und eher eine Einweisung bevorzugen...
  18. Da haben Sie ihr einen vom Pferd erzählt. Im Kurzmerkblatt zum Kindergeld 2005 heißt es explizit: "Ihr Kind wird über das 18. Lebensjahr hinaus bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres berücksichtigt, wenn es für einen Beruf ausgebildet wird,...". Eine Änderung für 2006 ist mir nicht bekannt. Google-Suche: AHHHHHH, die erwähnte Änderung bis 25 gilt ab 2007. Steht im Koalitionsvertrag. # Kindergeld sowie der steuerliche Kinderfreibetrag werden künftig nur noch bis zum 25. Lebensjahr gewährt: bisher bis zum 27. Lebensjahr
  19. Würde es nicht auf die Startseite bappen. Erst Titel, dann weitere Folie mit "geplanter Verlauf" und ab der nächsten Seite ider der Verlauf dann als Balken mit drin. Schluß, aus, die Maus
  20. Das halte ich für mehr als ein Gerücht! Schau Dir mal bitte die ganzen Postings an, wie sauer viele waren, dass so saublöde Fragen drankamen mit denen keiner gerechnet hat. Seitdem es 2000 oder 2001 mal die Problematik gab, dass vorab einige Fragen druchgesickert sind, werden genug Vorkehrungen getroffen, dass derartiges nicht mehr passiert. Gerade die BS-Lehrer sehen die Abschlußaufgaben am Tag der Prüfung auch das erste Mal.
  21. Also zuviel gezahltes Kindergeld wird vom Staate zurückgefordert. Wenn Du es also zu unrecht kassierst, dann richte Dich auf eine Rückzahlung ein. Daß Du arbeitslos bist, wird früher oder später auch an die entsprechenden Stellen dringen, spätestens wenn Dein AG die Jahresmeldungen über Deine Arbeitsstelle macht. Das kann aber dauern. Allerdings hast Du mit abgeschlossener Berufsausbildung KEIN Anrecht mehr auf Kindergeld, denn Voraussetzung für die Zahlung von Kindergeld über das 18. Lebensjahr hinaus gilt: "Für ein Kind, das bereits das 18. Lebensjahr vollendet hat, wird Kindergeld unter folgenden Voraussetzungen weiterhin gezahlt: bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn sich das Kind noch in Schul- oder Berufsausbildung oder noch im Studium befindet." Es sei denn es gilt: "Ist Ihr Kind arbeitsuchend, kann es bis zum vollendeten 21. Lebensjahr berücksichtigt werden." (Du bist also unter 21). Demnach musst Du wohl Wohngeld oder ALG 2 beantragen müssen, wenn Du mit dem ALG 1 nicht auskommst.
  22. Sorry, aber das ist natürlich hart. Keine Frage. Aber finanziell gesehen auch nix anderes, als wenn sich die Eltern scheiden lassen. OK, es gibt zwar Unterhalt, aber es gibt auch einige unterhaltspflichtige Eltern, die diesen nicht zahlen können oder wollen. Und ja, ich finde nicht, dass Halbwaisen anders behandelt werden sollten. Wenn Dich das aufregt, muss ich damit leben.
  23. Also wenn Du "Angst" hast, sollte das nicht der richtige Job für Dich sein. Denke eher, dass Du ein wenig nervös bist, oder? Leider habe ich bei der Lufthansa sowas nicht gemacht, aber bei der Bundeswehr. Die haben einen halt ausgequetscht was die eigentlichen Beweggründe für die Bewerbung sind. Die wollten das "dahinter" wissen. Waren auch alles Psychologen, welche einen mit Fragen gebohrt haben, aber man muss einfach man selbst sein und aufrichtig, da man sich sonst sehr schnell widersprüchlich antwortet und das mögen die Damen und Herren nicht wirklich. Macht man aber wirklich so nen aufhebens dort? Also wirklich "psychologisch" oder nur einfach ein weiterer Wissenstest, der nicht aufs "mathematische" zielt (also eher IQ-like)?

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