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p490

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  1. Dieser Satz ist wohl nur darauf zurückzuführen, dass einige AG neben der Beschreibung, welche ja zugegebenermaßen für nicht Eingeweihte kaum zu deuten ist, eine Zusammenfassung bzw. Benotung in Schulnoten mit auf nehmen. Damit kann man den Text besser bewerten und Zeugnisse besser vergleichen. Du hast also nen "gut" bekommen. Ist doch ok.
  2. ja, durchschnittentgelt der letzten 12 monate wird herangezogen als bemessungsgrundlage, also bei dir 7 * normal + 5 * azubigehalt / 12.
  3. ZP ist so nen Ding für sich. Ich habe ehrlich gesagt gar nicht dafür gelernt. Warum auch? Ergebnis spielt keine Rolle, die Teilnahme ist halt notwendig, um zur AP zugelassen zu werden. Höchstens der AG kann natürlich ein gewisses Interesse an dem Ergebnis haben, um den Lernstand des Azubis kontrollieren zu können. Ich hatte glaube ich 69% und war damit wirklich zufrieden, da ich wie gesagt gar nicht gelernt habe. In der Firma hat man mich natürlich schräg angeschaut, da man doch erwartet hat, dass ich lerne. ZP mag natürlich auch ein Gradmesser sein, um für sich selbst zu wissen wie weit man "im Stoff steht", aber das muss jeder für sich beantworten....
  4. als Treiber ansonsten immer verwenden: NA2000-kompatible Netzwerkkarte damit funktioniert eigentlich jede Karte....
  5. Ich bin ein großer Befürworter der "alten" Wörter daher und hiermit und verwende sie deswegen auch. Diese "ich" Sätze hasse ich auch wie die Pest (in formellen Schreiben), auch wenn der erste in meinem Posting so anfängt. Grundsätzlich denke ich nicht, dass es an einzelnen Wörtern liegt, wenn ein Bewerber genommen oder nicht genommen wird. Es kommt immer aufs Gesamtbild an. Schlimm finde ich es nur, wenn jemand schreibt wie "ihm der Schnabel gewachsen ist". Ich habe schon zig Bewerbungen gelesen, in denen ausser "ich, ich, ich" und Rechtschreibfehlern nicht viel anderes zu finden war.
  6. Link? Da könnte ja jeder kommen! Als wenn ich einfach so alles anklicken würde!! Also wirklich nicht Kann gut sein, dass man an einen guten Berater kommt, der das so hinnimmt. Ich kenns wie gesagt nur so, dass man Zuschüsse nur bekommt, wenn es die Arbeitssuche beendet (und die ist de facto schon beendet, wenn ich die Zusage bzw. den Vertrag habe). Ich habe mich blöderweise nämlich auch mal zwei Monate zu früh bei meiner Freundin als Wohnsitz gemeldet und als es dann drum ging eine Hilfe zu bekommen sagte man nur "sie wohnen doch schon da und nicht erst jetzt wegen Arbeit", obwohl es halt nur vorweggenommen war. Tja, dumm gelaufen. Aber sicherlich kann es in diesem Falle durchaus anders sein.
  7. Ich bin auch gegen diese Unsicherheit von 24 Monaten Probezeit, aber faktisch war eben auch eine Befristung des Arbeitsverhältnisses auf 24 Monate möglich und üblich und diese entfällt ja jetzt. Zumal ein AG jemanden auch so los werden kann, wenn er es drauf anlegt. Hat was Gutes, aber auch was schlechtes. Nimmt sich in meinen Augen nicht viel.
  8. vom arbeitsamt gibts nix, da die stütze nur für den fall wäre, dass du nicht arbeitslos bzw. arbeitssuchend bleibst. da du die stelle aber schon hast, ist nix zu wollen vom amt. du kannst nur bei der steuer deine kosten für den wohnortwechsel angeben, da berufsbedingter umzug.
  9. kommt ganz aufs finanzamt an, obs angemahnt wird oder nicht....
  10. hehe, oder sagen wir mal so: natürlich posten eher die leute, welche nen guten durchschnitt haben. die anderen schweigen lieber
  11. 1) 1,5 , 2) 1,5 , 3) 1,33 4) 1,16 Das jetzige wird aber deutlich schlechter *G* Dabei bin ich gerade mal 60-70% der Zeit in der BS....
  12. aber immer doch. Ich finde es nur gut zu wissen, dass die Lehrer nicht immer Recht haben und auch gerne dazulernen
  13. Hallo, vorerst wäre es interessant, wie du versichert bist? Als Studentin in der KvdS oder familienversichert über die Eltern? In der KvdS spielt das monatliche Entgelt keine Rolle. Wichtig ist nur, dass du weniger als 20 Stunden wöchentlich arbeitest und das Studium im Vordergrund steht. Als Werkstudent werden nur Rentenversicherungsbeiträge fällig. Steuern? Wenn Du familienversichert bist, dann darfst Du monatlich 400,00 EUR verdienen. Diese Grenze darfst du 2 Monate jährlich ohne Konsequenzen übersteigen. Ist diese Voraussetzung erfüllt werden keine Sozialabgaben fällig (ausser die Pauschalen die der AG abführt). Weitere Infos findest Du dazu unter www.Minijobzentrale.de Gruß Sandy
  14. brauchst du richtige infos frag immer den azubi (also mir)
  15. Beim Manager Magazin gibts nen zweiseitigen Bericht eben zu diesem Urteil: klickst du hier
  16. Ist auch eigentlich schwachsinnig, da die Einzelteile nicht einzeln nutzbar sind. Ein aus Einzelteilen zusammengeschraubter PC sollte also genau wie ein Komplett-PC zu behandelt und sollte gemäß AfA abgeschrieben werden. Aber lt. neuer Rechtsprechung des BFH gilt das für Peripherie, und dazu zählt ja eine Grafikkarte z.B. nicht. Ob also so ein Einzelteil-PC geringwertig ist oder nicht weiß ich nicht. Aber wie ich schon sagte: Das Urteil nachdem diese Peripheriegeräte nicht mehr als geringwertige Wirtschaftsgüter anzusehen sind kann hier nachgelesen werden.
  17. Ich habe von meinem Computer insg. 75% betriebl. geltend gemacht, da ich schon des öfteren von Finanzämtern gehört habe, die bei einer 100% Angabe alles haarklein prüfen und meist weniger annehmen als gewollt. Bei der eigentlichen Abgabe der Steuererklärung hab ich mich aber in den Hintern gebissen, da es keinen zu interessieren schien "wie sehr ich ihn privat nutze". Anzumerken ist natürlich, dass er als Werbungskosten abzusetzen ist. Die Halbjahresregelung von der gesprochen wurde, gibt es aber nicht mehr. Also Kauf im 1.Halbjahr heißt nicht mehr, dass er komplett in dem Jahr angesetzt werden kann (bzw. Kauf im 2.Halbjahr nur zur Hälfte). Es ist monatsgenau abzurechnen, also Kauf im März heißt, dass ich in diesem Jahr 10/12 ansetzen kann (da 10 Monate in meinem Besitz). Ein Kauf ist natürlich gemäß AfA-Tabellen auf 3 Jahre abzuschreiben. Bei 1000 € insgesamt wäre das also 333€ pro Jahr und davon dann 10/12 macht 277,50 bei der ersten Erklärung. Anschließend 2 Jahre je 333 und im letzten Jahr nur noch 55,50. Bei Software isses dagegen so, dass es keine AfA gibt. Diese kann sofort in voller Höhe abgezogen bzw. angegeben werden. Da es bei mir die Halbjahresregelung noch gab und ich Monitor und Rechner sowie Software im ersten und zweiten Halbjahr gekauft habe und beide nur zusammen nutzbar sind, hat der freundliche Finanzbeamte nen Auga zugedrückt und ihn komplett fürs ganze Jahr angerechnet. Selbst bei Peripheriegeräten (z.B. Drucker, Tastatur etc.), welche nach dem Wert eigentl. als geringwertiges Wirtschaftsgut (Anschaffungspreis unter 410 €) gelten würden und komplett in einem Jahr angegeben werden könnten, gilt dies nicht mehr (Urteil Bundesfinanzhof vom 19.02.2004 (VI R 135/01)). Sogenannte Peripherie-Geräte sind regelmäßig nicht selbständig nutzungsfähig und damit keine sofort abschreibbaren geringwertigen Wirtschaftsgüter, sondern müssen ebenfalls über drei Jahre monatsgenau abgeschrieben werden. Ausnahmen bilden die selbständig als FAX oder Kopierer nutzbaren Kombigeräte sowie externe Datenspeicher.
  18. Darüber diskutiert hier auch keiner. Fahrtzeit BS -> Arbeit = Arbeitszeit. Allerdings sind 8 BS-Stunden 6,5 Stunden. Bei einer Stunde Fahrtzeit wäre es immer noch nur 7,5 h (bzw. in dem Beispiel hier = 7 h insgesamt). Soweit ich noch in Erinnerung habe, muss man bei einem Tag BS in der Woche nicht in den Betrieb. Bei allem anderen ist es Sache des Betriebes. Finde aber den Text nicht mehr. Ich selbst würde so ne halbe Stunde lieber an anderen Tagen dranhängen, da es ansonsten unnötige Kosten wären. Aber was hilft Dir das ganze, wenn Du eh nicht mit Deinem AG darüber "streiten" willst?!?
  19. mit google wären Sie auch geholfen worden.....
  20. Also ich habe alle Unterlagen hier, bis aufs Anschreiben. Könnte mir bitte mal jemand eine Bewerbung schreiben, ich bin nämlich zu faul zum suchen und überhaupt.... Sorry, des ist wohl nen Satz mit x................
  21. Ich glaube kaum, dass sich unter den Mitgliedern Spezialisten für den Bereich der Insolvenzen bzw. Insolvenzrecht befinden und denke, dass man wohl bei einer Beratung beim Rechtsanwalt oder ähnlich gelagerten Stellen wohl besser aufgehoben ist.
  22. Verkürzen kann man auf Antrag immer, wenn man gewisse Voraussetzungen erfüllt. Allerdings ist es immer einfacher schon von vorne herein die Ausbildungszeit statt auf 3, nur auf 2,5 oder 2 Jahre festzusetzen. Also schon im Ausbildungsvertrag eine verkürzte Zeit drin stehen zu haben. Nun musst Du Dich mit Deinem Arbeitgeber auseinandersetzen, da er seine Zustimmung geben muss und leider sind einige AG nicht bereit Dich schon ein halbes Jahr früher als "regulär" richtig bezahlen zu müssen.
  23. Quark, strafbar macht sich keiner. Aber eine Nebentätigkeit muss in der Regel dem AG gemeldet werden. Dieser muss formell auch seine Zustimmung geben. Verweigern kann er das nur wenn man z.B. in der selben Branche tätig wäre (was durch den Arbeitsvertrag aber dann meist schon ausgeschlossen ist) oder wenn der AG fürchten muss, nicht mehr zu 100% die Arbeitskraft des AN zur Verfügung zu haben (Nachtdienst oder sowas). In der Ausbildung wird der AG aber mit einer Weigerung sicherlich durchkommen, da man ja eigentlich mehr lernen sollte (auch für die Schule) als der "normale" AN. Wenn eine Nebentätigkeitsmeldung im Arbeitsvertrag steht, kann es wirklich sehr unangenehme Konsequenzen haben (Abmahnung etc.).
  24. Wie dann allerdings die IHK enscheidet weiß ich halt net, aber die Firma muss nicht auf dem Antrag zustimmen. Abgeben kann ich den trotzdem....
  25. Argh, was hat denn das eine mit dem anderen zu tun? Stempel drunter, nein ankreuzen und begründen kann die Firma auch so............... Zur Not könnte ich des selbst "Nein, aber Firma will keine Begründung nennen" *G*

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