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p490

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  1. also nächsttieferen denke ich. so rechnet auch die ihk in den musterlösungen, oder nicht? wieso sollte ich (mehr-)steuern zahlen, wenn ich das entgelt nicht erreicht habe?
  2. ?!? wie rum du was abziehst ist eigentlich egal, kommt doch dasselbe raus (also netto bzw. auszahlungsbetrag). im normalfall wird aber erst LSt, Soli und KiSt abgezogen. Ist auch einfacher, da Soli und KiSt von der Lohnsteuer berechnet werden (also 5,5 und 9 (bawü und bayern) bzw. 8 (restliche bundesländer) der LSt) und nicht vom brutto. Bruttogehalt in diesem Beispiel: 160 h * 15, 10€ + 10 h * 15,10€ * 1,25 + 25 € (VL-Anteil AG) = 2629,75
  3. sonst ruf doch einfach mal an ^^
  4. nein, die fahrtzeit muss natürlich nicht miteingerechnet werden. dann müßte ich die wartezeit auf eine bestellung ja auch reinrechnen aber du hast 2 testphasen drin. ich denke doch, dass die zeit alles in allem dafür echt nicht reicht. man sollte nicht vergessen, dass man nur 35 stunden hat. abzüglich 8 stunden doku sind das gerade mal 3 arbeitstage. wobei wir uns wohl alle einig sind, das 8 stunden für die doku auch immer untertrieben sind. schließlich will man ne gute note dafür und da nehmen sich sicherlich 80% mehr als die doppelte zeit. *G*
  5. 21 stunden und 13 min and counting ... tick, tick, tick
  6. also geht mal so an die prüfung ran: es kann doch gar nicht so in die tiefe gehen, da dazu die fachgebiete viel zu groß sind. mit einem gesunden halbwissen, sollte man gut 70 oder 80 % machen, wenn man dazu noch ein wenig gelernt hat. rest ist glückssache. entweder man hat sich gerade die sachen (restlichen 20/30%) angeguckt oder nicht. ansonsten: immer schön was schreiben zu einer aufgabe, auch wenn man nicht viel plan hat. wer nix stehen hat, bekommt 0 punkte. wer was stehen hat, bekommt mit glück doch ein oder zwei gnadenpunkte bzw. hat richtig geraten. wiso: hey, mal im ernst. was ist denn an wiso so schlimm? ich hab 3 alte prüfungen durchgemacht. das meiste ist kreuzchen setzen und ich hab in allen um die 80% gehabt. ohne gelernt zu haben. was mir viel mehr sorgen macht ist unachtsamkeit morgen: ich hab einige rechenaufgaben immer nen zahlendreher drin. da ist z.b. als brutto beim zusammenrechnen aus 1571,32 dann 1571,23 geworden. reine dummheit meinerseits und mindestens ein verschenkter punkt....
  7. Ich denke ganz einfach, dass der Prüfungsausschuss dir nicht abnimmt, dass das alles in 35 h ohne fremde Hilfe machbar ist. Deswegen sollste du erklären, was Du tust und wo Prozessschnittstellen liegen zu Sachen, die andere Leute leisten. Du müßtest zur Installation, jedenfalls so wie ich des rauslese, auch nach Berlin, da ja drinsteht "3) Installation in der Produktionsumgebung 3 Std. -Umsetzung des Installationskonzeptes -Abschließender Test der Installation" Das nimmt man Dir wohl u.U. nicht ab. Ist aber auch nur "geraten".
  8. kommt ganz auf die thematik an. wenn ich aber z.b. einleitungs- und endfolie abrechne, würde ich mit 6 oder 7 folien "inhaltsfolien" locker auf 15 min kommen. ansonsten isses nur wildes "folienwechselspiel". besser wäre noch nen weiteres medium miteinzubinden.... (aber des ist meine meinung und wie ich des kenne nicht die der prüfer )
  9. wir mussten unsere berichtshefte mit der doku des abschlußprojektes zusammen am 04.05. abgeben. ihk kiel.
  10. ich hab auch montag frei. muss ja wenigstens einen tag lernen ok, ich schau mal weiter formal 1 *G*
  11. es mag zum basiswissen eines it'lers gehören, wann mit 1000 und wann mit 1024 zu rechnen ist. fakt ist jedoch auch, dass bei uns in der bs kein lehrer was von den "neuen" normen je gehört hat. eine unterscheidung a la kibibit und kibit gabs nie. dabei gibts die norm schon seit 1999, wenn ich mich recht entsinne. allerdings ist es nunmal so, dass es sich in der it nie wirklich durchgesetzt hat mit der 10er potenz.
  12. bei uns wars sogar 4 fach. 3 für die prüfer und 1 die man zurück erhält. vielleicht wird die bei euch intern nochmal kopiert. bei uns anscheinend nicht. wer weiß das schon immer
  13. IHK Kiel: nicht erlaubt. in der zp wars eh egal, da alle angaben im beiliegenden gesetzestext standen. wer da nicht 100% hatte, war zu doof zum lesen aber des wird auch ohne it-handbuch schon gehen. warum das allerdings in einigen ihk's erlaubt ist, ist mir schleierhaft.
  14. Ich glaube so einen Weiter Button hat jeder schonmal gesehen. Wäre ja dasselbe, als wenn ich den Button "Start" in der Windows-Taskleite einblenden würde. Ich denke nicht, dass dergleichen sinnvoll ist.
  15. sicherlich sollte es beachtet werden, ansonsten kommt man auf falsche werte ^^. aber wenn z.b. ein kv-beitrag unter 10% ist, ists sicherlich nur der AN anteil, genau wie beim rv-beitrag. die ungefähren zahlen sollte eigentlich jeder wissen oder guckt ihr nie auf eure lohnabrechnungen?
  16. in den letzten prüfungen war explizit immer der AN-Anteil angegeben. macht euch also nicht verrückt.
  17. Ich meine mich zu erinnern, dass die Angaben bei den Aufgaben in den letzten Jahren immer direkt "AN-Anteil" waren und man nie irgendwas zu oder abrechnen musste.
  18. PV: altersabhängig (und kinderabhängig) Er muss das 23. Lebensjahr abgeschlossen haben. Das doch eindeutig oder? Wann hat man denn das 1. Lebensjahr abgeschlossen? Wenn man 1 Jahr alt wird (so merk ich mir des immer) KV: nicht altersabhängig Eigentlich ganz einfach, aber wurde von den Anderen auch ausführlich beantwortet
  19. p490

    Soll-Konzept

    Genauso hatte ich mir das auch gedacht. Allerdings ist das "Soll-Konzept" dadurch relativ kurz bzw. schnell beschrieben.
  20. Moin, bei der Beschreibung des Soll-Konzeptes komme ich ein wenig ins Grübeln. Soll hier schon detailliert das Ziel, welches am Ende erreicht wurde beschrieben werden, oder nur allgemein und die Details (z.B. welche Software verwendet wurde, um Problem zu lösen) dann in der eigentlichen Durchführung?
  21. Sicherlich gibt es einiges zubeachten, aber grundsätzlich sollte man zumindest die Versicherungsbeiträge und VWL-Leistungen können. Steuern werden immer angegeben oder zumindest Tabellen beigelegt, da man ansonsten da nie drauf käme. Natürlich wars viel einfacher, als es noch einfach 50/50-Aufteilung war.
  22. Falsch. Seit 01.07.2005 an ist von allen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung ein Sonderbeitrag in Form eines zusätzlichen Beitragssatzes in Höhe von 0,9 % auf die beitragspflichtige Einnahme zu zahlen. Heißt, dass bei einem Beitragssatz von 13% allgemein, der AG 6,5% zahlt (1/2) und der AN 7,4% (1/2 v. 13 + 0,9%). Wichtig ist zu beachten, dass wenn die Beitragsangabe in der Aufgabe beim AN mit z.B. 7% angegeben ist, wohl die 0,9% nicht draufzurechnen sind. Bei der Pflegeversicherung muss ein AN, der das 23 Lebensjahr abgeschlossen und keine Kinder hat, auch 0,25% mehr zahlen. Hat denn keiner im letzten Jahr die Änderungen mitbekommmen oder was?
  23. p490

    PKV als Grafiker?

    ?!? Ist das Dein Ernst? Stell Dir nur mal vor, dass Du Dir nen Bein brichst. Oder was anderes völlig unvorhergesehenes? Ich hab z.B. eine Nasennebenhöhlen-OP hinter mir. Die hat ohne Vor- und Nachbehandlung, also alleine die Kosten für ca. 5 Tage Krhs + OP, ca. schlappe 3000 € gekostet. Dabei haben wir hier in D den Vorteil, dass jeder unabhängig vom Krankheitsbild zu gleichen Beiträgen in der GKV versichert wird. Aber jedem das Seine...
  24. p490

    PKV als Grafiker?

    Wie wäre es, wenn Du Dich erstmal freiwillig in der GKV versicherst und dann einige Angebote für eine PKV einholst? In die PKV kannst Du ja "jederzeit" wechseln (ok, 2-monatige Kündigungsfrist...), nur umgekehrt nicht. Die PKV hat natürlich Wartezeit bei einigen Dingen (vertragsabhängig), dafür musst du in der GKV den Monat nachzahlen (wegen Nahtlosigkeit). Ich würde warten und GKV versichert bleiben. Vor allem, weil die nächste Gesundheitsreform ansteht und keiner weiß wie sie aussieht. Es ist ja auch im Gespräch, dass die PKV gleich mit reformiert wird. Wenn Du länger als 3 Monate wartest, kommst Du übrigens auch nicht mehr in die GKV...
  25. p490

    PKV als Grafiker?

    Sorry, da hab ich mich missverständlich ausgedrückt. Sicherlich spielt das Alter und das Gehalt eine Rolle. Deswegen meinte ich, dass die Rentner meistens zurück wollen, aber nicht können. Da ist der Zug mit 55 abgefahren. Unter beitragspflichtiger Arbeitsstelle meine ich demnach eine Arbeitsstelle bei der ich nicht über JAE (Jahresarbeitsentgeltgrenze) verdiene, da man mit Überschreiten dieser Grenze Versicherungsfreiheit erlangt (also aus der Versicherungspflicht rausfällt). Über JAE kann ich in die PKV wechseln oder freiwillig in der GKV versichert bleiben. Unter JAE bin ich versicherungspflichtig. Korrekt, der 54-jährige würde versicherungspflichtig und käme in die GKV zurück. Bei Beamten oder Angestellten des öffentlichen Dienstes aber keine Chance, da man dort nicht auf Gehalt verzichten kann. Allerdings muss der Gehaltsverzicht "dauerhaft" sein, da es für eine freiwillige GKV Versicherung (also über JAE und dennoch GKV) eigene Regelungen gibt (z.B. Vorversicherungszeit).

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