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p490

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  1. Warum sollte man die nicht zahlen müssen als Halbwaise?!?
  2. Und da ließt man gar, daß schriftliche zur mündlichen Note 2:1 gewichtet wird. Damit musst Du in der Fachquali 94 Punkte sammeln. Na denn VIEL GLÜCK!!!
  3. Hrhr, oder auch nicht. Wenn ich bedenke, dass Du am Tag 100 km bei etwa 220 Arbeitstagen im Jahr hast gilt folgendes: "Übersteigen die Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte den Betrag von 5.112 € (bei Dir wären das 220 * 100 * 0,3 = 6600 > 5112), müssen Sie Bei Nutzung des PKW die gefahrenen Kilometer nachweisen (z.B. durch Inspektionsrechnungen, Einstufung in die Kfz-Versicherung). Die Führung eines Fahrtenbuches ist grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Benutzung anderer Verkehrsmittel werden über 5.112 € hinausgehende Beträge nur anerkannt, wenn der gesamte Betrag durch Belege nachgewiesen wird." Na dann viel Spass beim belegen ^^ P.S. Wenn Du eine Zweitwohnung hast, wird Dir das Finanzamt eh nicht abnehmen, dass Du jeden Tag in der Erstwohnung gewesen und von dort zur Arbeit gefahren bist.
  4. Genau. Los, Butter bei die Fische. Fragen wir anders: Weshalb hast Du sie bekommen?
  5. Es gibt einige AG, gerade kleinere Unternehmen, die sowas nicht gerne sehen, da die "Angst" groß ist, dass der AN nach erfolgreichem Studium sofort das Unternehmen verläßt. Größere Unternehmen sehen das dagegen meist sehr gerne, dass sich ein AN eigenständig weiterbildet. Das ist bei den AG sehr, sehr unterschiedlich.
  6. Also eine Nebentätigkeit ist dem AG anzuzeigen, ob das auch fürs Fernstudium gilt weiß ich aber nicht. Ich denke aber nicht, solange Du natürlich keinen Bildungsurlaub haben willst.
  7. ok, aber weswegen? 1er durchschnitt, bester des jahrgangs der orts-ihk oder wat?
  8. ******* egal. Wenn Du den Wagen nutzt, um zur Abeit zu kommen, kannst Du auch die km angeben. Allerdings ist das mittlerweile egal, ob Du mit Auto oder sonstwas fährst. Sind eh dieselben Sätze.
  9. Du könntest zumindest überprüfen, ob im BIOS die Platte überhaupt noch angezeigt wird. Ansonsten würde ich erstmal so verfahren wie bimei vorgeschlagen hat. und ob Du willst oder nicht ist der Platte *******egal. Wenn se kaputt ist, ist sie kaputt. Da hilft leider kein "will ich nicht"....
  10. Sind die Dateien im Netzwerk freigegeben? Dann könnte es sein, dass einfach die Berehtigungen fehlen. Dann müßte ein leeres Dokument angezeigt werden bzw. Datei existiert nicht (beim expliziten Zugriffsversuch). Es können die Berechtigungen aufs Laufwerk sein oder im Internet Explorer ist der Ordner nicht als "sicher" eingestuft. Dieses Problem hatte ich mal bei einer Hilfe in HTML, die der im Netzwerk nicht angezeigt wurde bzw. leer blieb.
  11. nein. der laufwerksbuchstabe von systemparitionen kann in der datenträgerverwaltung nicht geändert werden. mit der registry, so wie in dem ms-artikel beschrieben habe ich es noch nicht versucht.
  12. Bei Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung 2004 per ELSTER müssen nur »gesetzlich vorgeschriebene« Belege einreicht werden. Die Finanzämter aller Bundesländer verzichten grundsätzlich auf die Einreichung von Belegen, soweit sie nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften einzureichen sind. Seit 2004 also nix mehr mit Belegen (bei Verwendung von Elster).... wenn die welche brauchen kann man die dann nachreichen. Bei hoher km-Zahl hätte ich aber immer nen Werkstatt oder ähnlichen Beleg in der Hinterhand...
  13. kurz und bündig: Haus dir rein und verkürze, wenns geht. Die Note ist dabei nicht so entscheidend. Ich hatte den umgekehrten Fall und wollte verkürzen, doch man lies mich nicht. Das bisschen BS sollte eigentlich kein Problem darstellen. Als Messlatte kannst Du ja einfach die Abschlußprüfungen der letzten Jahre durchgehen. Wenn Du um und bei 80% liegst, kann doch gar nichts schiefgehen...
  14. Im Merkblatt für die BAB (erarbeitet durch den Gesamtverband der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände) heißts: Förderungsfähige Ausbildungen/berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen Ausbildungen: - betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf - abgeschlossener Ausbildungsvertrag, der bei der zuständigen Stelle (Landwirtschaftskammern, -ämter, -ministerien) eingetragen ist - nur die erste Ausbildung, u. U. für die zweite Ausbildung bei Abbruch der ersten Ausbildung Ich gehe auch davon aus, dass nur die erste BAB i.S. von abgeschlossene BAB gefördert wird. Da Deine erste Ausbildung nicht beendet wurde, kannst Du also weiterhin BAB bekommen. Dann natürlich am neuen Arbeitsort. Einfach BAB immer beantragen. Wenns durchgeht ok, wenn nicht beantragt man halt Wohngeld. Wohngeld bekommt man eh nur, wenn man keinen Anspruch auf BAB hat, und da brauchst eh den Ablehnungsbescheid vom BAB. Das ist ja auch der Witz daran. Wohngeld bekommt man nicht, wenn man Anspruch auf BAB hat, aber dafür wird z.B. eine Zweitwohnung (Erstwohnsitz bei den Eltern) nur mit 90€ angerechnet. Das ich für 90 € nicht mal nen Monat aufm Zeltplatz bleiben kann zählt nicht. Damit hat man zwar Anrecht auf BAB, aber "in Höhe von 0€". Damit bekommt man dann kein Wohngeld. Da sind die Grenzen zwar höher, aber man hat ja schließlich Anrecht auf BAB. Wenn auch in Höhe von nullkommanix. <- Nicht lachen, ist meiner (damals noch) Freundin passiert.
  15. Hachja, "Spontanurlaub" gibts bei uns nicht, bzw. gibts schon, aber keinen "Gleittag" nur aus angesammelten Überstunden. Die können nur stundenweise abgebummelt werden. Jo, am Ende des Jahres. Da wird das Konto nämlich auf 0 gesetzt. *G* Es ist nunmal so, dass immer was zu tun da ist. Aber ich will mich nicht beschweren. Der Job macht Spass und das ist die Hauptsache. mfg p490
  16. hey, nem azubi im dritten lehrjahr kannst schon glauben
  17. Wobei man nicht vergessen sollte, daß 70% aller AG in kleinen oder mittelständischen Unternehmen beschäftigt sind. Ich habe alleine über 100 Überstunden und kaum Chancen diese abzubauen...
  18. jo, anscheinend schon. wenn ich ausgelernt habe, muss ich erstmal guggn, dass ich berufserfahrung bekomme. ausbildung zählt nicht als berufserfahrung. und zu lernen gibts noch genug, da kann man in der momentanen lage froh sein, dass man überhaupt einen bezahlten job angeboten bekommt. außerdem glaube ich sind in der edv bzw. it 40 stunden und mehr die regel und nicht die ausnahme. kenne niemanden der nur 35h/woche in der it arbeitet..
  19. Bei Standard-PC wird auch nur eine CPU genutzt. ACPI steht für Advanced Computing Power Interface (glaube ich *G*). ---- edit: ok, heißt Advanced Configuration and Power Management Interface, also fast richtig ---- Wenn man das abschaltet, merk man das dadurch, dass beim Herunterfahren des Rechners dieser nicht ausgeht, sondern die Meldung erscheint "Der Computer kann jetzt ausgeschaltet werden". Außerdem ist es z.B. für die automatische IRQ Vergabe zuständig u.ä. I.d.R. macht das keine Probleme ACPI wieder anzuschalten. Wenns danach nicht 100% läuft, kann mans ja wieder zurückstellen. Und ja, die Eigenschaften sind nicht lt. Windows nicht kompatibel, aber des quatsch. Moderne Rechner sind alle ACPI kompatibel, in einigen BIOS'en muss bzw kann mans sogar angeben, ob das OS ACPI kompatibel ist.
  20. Brutto mag es ja auch soviel sein, aber nach neuer Rechtsprechung wird das Nettoentgelt zur Beurteilung herangezogen, ob man Anspruch auf Kindergeld hat oder nicht. Bis letztes Jahr wars noch das Bruttoentgelt und damit haben jetzt mehr Anspruch auf Kindergeld.
  21. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, zahlt keiner mehr BAB, da BAB nur für die Erstausbildung gezahlt wird. Du müßtest dann z.B. Wohngeld im neuen Arbeitsort beantragen. Allerdings steht meist dabei "Wer bereits eine berufliche Erstausbildung (auch an einer Berufsfachschule) abgeschlossen hat, kann keine Berufsausbildungsbeihilfe beanspruchen." und abgeschlossen ist die Erstausbildung ja nicht, oder?
  22. nachschauen, ob als computer im gerätemanager "acpi-multiprozessor-pc" drin steht. wenn dort uniprozessor steht, wird auch nur einer genutzt. ansonsten rechtsklick, treiber selbst wählen und "multiprozessor-pc" installieren. danach sollte es wieder gehen.
  23. das mag ja sein, dass nach tarifverträgen sowas noch ein einstiegsgehalt ist. auch in diesen befragungen nach den azubigehältern sind die angaben superhoch. hier in der gegend um hamburg habe ich mit 500 € im ersten lehrjahr am meisten in meiner bs-klasse verdient. allerdings liegen die angaben z.b. auf berufenet.de (die seite der arbeitsagentur) mind. 100 € höher. das ist hier aber kaum zu erzielen und wenn dann nur mit viel glück. ich wäre mit einem gehalt von knapp 25000 € im jahr mehr als zufrieden, wenn ich dieses erreichen sollte. geld ist auch nicht immer alles. auch das arbeitsumfeld muss stimmen und dann verzichte ich lieber auf 100 oder 200 € brutto, wenn man dafür nicht immer akute unlust vor der arbeit hat (wegen arbeitskollegen, chef oder was auch immer).
  24. Ist doch ne einfache Rechnung. Du brauchst 50%, also 250 "Punkte" (wegen Gewichtung). Momentan hast Du 207 (33*2+51*2+39*1). Dir fehlen also 43. Ob Du Deine 39 in Wiso wirklich auf eine 82 schafft mag ich jetzt mal zu bezweifeln. Wird das nicht sogar 1:1 gewertet? Dann wäre selbst 39 (Vornote) + 100 (mündlich) / 2 "nur" 69,5, also zu wenig. Da dürfte es deutlich einfacher sein in GH1 von 39 auf 61 zu kommen, um die nötigen Punkte zu bekommen. Obwohl Du auch dort fast die 100er Marke erreichen müßtest..... Bei 90% in der Projektarbeit ist das gelinde gesagt "schei**e".....

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