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Schulnote auf IHk-Abschlusszeugnis vermerken lassen - Berechnung
p490 antwortete auf bndr's Thema in IHK-Prüfung allgemein
Sowas wie Reli oder Sport haben wir hier z.B. nicht. Nur insgesamt 6 Fächer: ITS (Informationstechnik und Systeme, könnte natürlich auch Informationstechnische Systeme heissen *G*), WiPo (Wirtschaft & Politik), AWE (Anwendungsentwicklung), BeP (Betriebliche Prozesse), Kommunikation und Englisch. Um Englisch wärs net schade, aber die Kom Note war immer recht gut ^^. Wobei ich noch nie ne schlechtere Note als ne 2 auf dem Zeugnis hatte (nur leider wird mir das in der AP nicht helfen...) -
HUAH, also in der PKV steigen Deine Beiträge mit dem Alter. Wird Dir leider nie so gesagt. Das ist ganz normal. Was meinst Du warum viele Ältere undbedingt wieder in die GKV zurück wollen? Die können die Beiträge im Alter nicht zahlen mit einer mickrigen Rente und haben Pech, weils kein zurück gibt. In die GKV kommst Du aber generell zurück, wenn Du eine reguläre beitragspflichtige Arbeitsstelle annimmst. Aber wie schon gesagt wurde, ist dies bei 5 Mio. Arbeitslosen nicht einfach. Grundsätzlich sollte man erst über einen Wechsel nachdenken, wenn "die Familienplanung" abgeschlossen ist. Da die Kinder, wenn ein Ehepartner in der PKV ist, unter bestimmten Voraussetzungen auch nicht in die Familienversicherung des GK-Versichterten können....
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...computer helfen uns nur die probleme zu lösen, die wir ohne sie nicht hätten.
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Wobei ich in der Prüfung beide Subnetze (nutzbar und nicht nutzbar) angeben würde. Die Prüfer sollen sich dann die richtige Adresse raussuchen *G*
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Nur leider stimmt Wiki nicht im letzten Absatz der Aufgabe: Damit wäre net Subnetzbroadcast 181.45.255.255. Das ist aber auch der Broadcast für das Gesamtnetz und damit ist das Subnetz nicht nutzbar. Das letzte nutzbare Netz geht bei 181.45.(111110)00.00000000 (181.45.248.0) los, damit ist der erste Host im letzten (nutzbaren) Netz = 181.45.248.1 und der letzte Host im letzten (nutzbaren) Subnetz liegt bei 141.45.251.254. Der Broadcast bei 181.45.251.255. Liegt allerdings wieder in der Definition der Aufgabe. Ich selbst würde bei "letztem Netz" aber vom letzten nutzbaren Netz ausgehen.
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Für meine ZP null gelernt und 67% erreicht, des passte. Wobei man sagen muss, dass letztes Jahr der gesamte WiSo Part über das BBiG ging. Dumm war, dass wohl 50% zu schusselig waren, um zu merken, dass alle Antworten in den angehängten Paragraphen des BBiG drin standen und man nur die nur lesen musste, um dort 100% zu machen (was besagte 50% unserer Klasse nicht gemerkt haben und deswegen "geraten" haben). Des wird bei der AP sicherlich anders sein ^^
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Kenne ich. Hat aber nach einigen Bewerbungen dennoch geklappt. Ich war damals auch 27 und hab meine Ausbildung nun fast rum. Lustigerweise war ich Offizier der Bundeswehr und habe dort mein Studium geschmissen. Leider gabs damals nur Stellen in Koblenz (dort ist die Haupt IT der BW), außerdem kann man als Offizier keine Ausbildung machen. Da ist nur studieren angesagt...
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hey super. danke für die links. wußte gar nicht, dass es sowas gibt...
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ups, in dem zitierten Wikipedia-Eintrag steht es sinngemäß auch in Deutsch.
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Für die die Englisch können: Examples and comparisons with SI prefixes one kibibit 1 Kibit = 2^10 bit = 1024 bit one kilobit 1 kbit = 10^3 bit = 1000 bit one mebibyte 1 MiB = 2^20 B = 1 048 576 B one megabyte 1 MB = 10^6 B = 1 000 000 B one gibibyte 1 GiB = 2^30 B = 1 073 741 824 B one gigabyte 1 GB = 10^9 B = 1 000 000 000 B Once upon a time, computer professionals noticed that 2^10 was very nearly equal to 1000 and started using the SI prefix "kilo" to mean 1024. That worked well enough for a decade or two because everybody who talked kilobytes knew that the term implied 1024 bytes. But, almost overnight a much more numerous "everybody" bought computers, and the trade computer professionals needed to talk to physicists and engineers and even to ordinary people, most of whom know that a kilometer is 1000 meters and a kilogram is 1000 grams. Faced with this reality, the IEEE Standards Board decided that IEEE standards will use the conventional, internationally adopted, definitions of the SI prefixes. Mega will mean 1 000 000, except that the base-two definition may be used (if such usage is explicitly pointed out on a case-by-case basis) until such time that prefixes for binary multiples are adopted by an appropriate standards body. Die Änderung gibts also nur wegen den vielen "Fachidi*ten" bzw. welche über Computer sprechen und sich einfach nur nicht auskennen. Aber mal im Ernst: Die Definitionen sind ausm Dezember 98! Wer hat denn in der BS schonmal davon gehört? In den IHK-Prüfungen wird bis heute also falsch gerechnet? Ich hab aber davon noch nie gehört vorher...
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rofl. seit anbeginn der rechner sind 1024 B = 1 KB, dass kommt halt dadurch, dass es ne 2er Potenz ist (2^10). Kilo heisst es wohl nur deshalb, weil es annähernd 1000 ist und man es halt abkürzen musste. Ist reine Vermutung, aber es sind und bleiben 1024 KB. Und das ist auch ein Standard, wenn auch ein technischer. Bei Festplatten wird als "üblicher Trick" die Größe mit der Basis 10 angegeben, wodurch sich bei großen Festplatten recht große Unterschiede zwischen der gekauften Größe und der am PC angezeigten ergibt. Nachtrag: Es gibt wohl seit längerer Zeit schon Bestrebungen, dass auseinanderzuhalten. So gibt es schon seit Dez. 98 folgende Bezeichnungen der IEC (die ich bis dato nicht kannte): one kibibit 1 Kibit = 2^10 bit = 1024 bit one kilobit 1 kbit = 10^3 bit = 1000 bit Heisst also, dass es auf alle Fälle bis dahin kilo = 1024 war. Ich kenne keine Schule, die es aber so unterrichtet. Geschweige denn kenne ich jemanden, der das Wort kibibit kennt.
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d.h. dass nach Deinen Angaben 1750 + halbjährliche Steigerung von 250 €? Das wäre am anfang eine Steigerung von fast 30% jährlich ohne Arbeitskampf oder Gespräch beim Chef "bitte mehr Kohle". Gibts eigentlich was besseres?
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?!?!? Wie durchgesetzt? 1 MB = 1024 KB. Ist so und wird immer so sein. Dass die Marketing*******er meist von 1000 ausgehen ist ne andere Sache, aber Du musst mit 1024 rechnen.
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aua, ich wäre schon mit 30 TEUR zufrieden, denke aber auch, dass 250-300 im Monat mehr realistisch sind.
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Hilfe!Das leidige Thema Kleidung
p490 antwortete auf dragi's Thema in Jobsuche, Bewerbung und Zeugnisse
Was? Völlig falsch nach meiner Meinung. Ich habe mich auch bei einem mittelständischen Unternehmen beworben. War dort in Anzug. Gegenüber beide Gesprächspartner in Pulli und Jeans. Kam mir völlig overdressed vor. Nach dem Gespräch wurde mir aber deutlichgemacht, dass ich gar nicht in Betracht gekommen wäre, wenn ich nicht in Anzug erschienen wäre. Hey, das ist ein Bewerbungsgespräch. Ich kenns nur so, dass man zu so einem Gespräch in Anzug geht. Wir haben danach viele Leute gehabt, die so aussahen, als wenn Sie frisch vom Sofa zu Hause ins Gespräch gefallen sind. Sorry, aber ich finde das auch persönlich völlig daneben. -
zivildinst steht evtl übernahme im weg, was tun?
p490 antwortete auf Fatality23's Thema in IT-Arbeitswelt
Ich würde mir da echt keine Gedanken machen. Als wenn die BW genau in diesen 2 Wochen bei Dir auf der Matte steht. Easy bleiben und Tee trinken. Wenn es so kommt, dann kann man sich immer noch mit dem Thema befassen. Solange das nicht der Fall ist gilt: Keep it easy. Und diese "Wie drücke ich mich am Besten"-Vorschläge würde ich auch gleich wieder vergessen.......... -
Wie auf Zwischenprüfung am besten vor bereiten ?
p490 antwortete auf SchnittenP's Thema in IHK-Prüfung allgemein
Schon ausverkauft oder was? Wieso sollte es die denn auch im Internet geben. Würde doch schließlich gegen das Urheberrecht bzw. Copyright verstossen, wenn man Sie nicht über http://www.u-form.de/ ersteht. -
Es gibt ne tolle Seite namens www.minijobzentrale.de , wurde glaube ich auch schon zitiert. Dort heißt es: Hauptberuf und Minijob. Ab dem 1. April 2003 können Sie neben Ihrem Hauptberuf noch einen 400-Euro-Job ausüben, der sozialversicherungsfrei bleibt. Ihr Arbeitgeber zahlt die für Minijobs üblichen Pauschalabgaben. Alle weiteren 400-Euro-Jobs werden allerdings mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und sind sozialversicherungs- und steuerpflichtig. Dies gilt auch für 400-Euro-Jobs, die Bezieher von Vorruhestandsgeld ausüben. Kurzfristige Beschäftigungen neben einem Hauptberuf werden mit der Hauptbeschäftigung nicht zusammengerechnet. Auch eine Ausbildungsstelle gilt in diesem Zusammenhang auch als Hauptberuf , da diese sozialversicherungsrechtlich gleich zu werten sind.
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Sorry, aber mehr als generelle Antworten sind nicht drin. Für mein dafürhalten ist es einfach besser, dass zu melden. Wenn Du die genaue Stelle brauchst in den Quellen, welche ich angegeben habe, mußt Du leider selbst suchen.....
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Ausbildungsfortführung nach Kündigung
p490 antwortete auf DonUschi's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
hmmmm, den Berufszweig würde ich gerne mal sehen. Wo soll denn bitte schön ein "wirklich sicherer" Arbeitsplatz sein? @ topic: Die Begründung Deines Chefs klingt wirklich seltsam. Leider isses manchmal so, dass man auch "schlechtere" AN nimmt, welche dafür nicht den Mund aufmachen oder sich querstellen. Da hilft leider nue neu bewerben und hoffen. Allerdings glaube ich nicht, dass Du solche schlechte Chancen hast. Ich selbst habe auch meine zweite Ausbildung mit 27 begonnen......... -
Fragen und Antworten zum Thema Arbeit Nebentätigkeit Muß der Arbeitnehmer die Aufnahme einer Nebentätigkeit dem Arbeitgeber anzeigen? Ja, wenn die Interessen des Arbeitgebers bedroht sind. In diesem Fall besteht die Anzeigepflicht auch ohne vertragliche Vereinbarung. Quelle: Bundesarbeitsgericht 18.1.1996 AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 25 Bundesarbeitsgericht 18.1.1988 AP BGB § 611 Doppelarbeitsverhältnis Nr. 3
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Studentin auf 400 € Basis aber kurzfristige Mehrarbeit => Abzüge vom Brutto??
p490 antwortete auf Ishanka's Thema in IT-Arbeitswelt
KvdS = Krankenversicherung der Studenten. Also als Student bei einer KV versichert. Nennt man halt so... -
So, einfach copy & paste aus nem alten Text von mir: Aber eine Nebentätigkeit muss in der Regel dem AG gemeldet werden. Dieser muss formell auch seine Zustimmung geben. Verweigern kann er das nur wenn man z.B. in der selben Branche tätig wäre (was durch den Arbeitsvertrag aber dann meist schon ausgeschlossen ist) oder wenn der AG fürchten muss, nicht mehr zu 100% die Arbeitskraft des AN zur Verfügung zu haben (Nachtdienst oder sowas). In der Ausbildung wird der AG aber mit einer Weigerung sicherlich durchkommen, da man ja eigentlich mehr lernen sollte (auch für die Schule) als der "normale" AN. Wenn eine Nebentätigkeitsmeldung im Arbeitsvertrag steht, kann es wirklich sehr unangenehme Konsequenzen haben (Abmahnung etc.).
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Also einen Gesetzestext dafür wird man nicht finden. Es ist nur so, dass man natürlich den normalen Dingen des Lebens nachgehen darf, wenn man vom Arzt nicht bettlägerig geschrieben wurde. Man darf also nichts tun, was dem Heilungsprozess entgegenarbeitet. Natürlich darf man Einkaufen gehen oder zur Apotheke. Aber man sollte dennoch vermeiden zu oft auf die Strasse zu gehen. Ich halte es immer so, dass man in der normalen Arbeitszeit halt einkaufen geht, um zu vermeiden, dass man jemand aus dem Büro übern Weg läuft, da man doch immer denkt "was mag er/sie jetzt denken. ist er wirklich krank?". Das schon schei***. Außerdem sollte man natürlich tunlichst vermeiden, dass man an einem schönen Tag z.B. im Eiscafe oder beim Sport gesehen wird. Auch wenn man rausgehen darf, sieht sowas eher nach blaumachen aus.
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Also ich spreche als vermeintlicher Prüfling: Sicherlich denke ich, dass ein derartiges Verhalten zu einem deutlichen Punktabzug führen sollte. Aber wenn ich dennoch vor dem PA erscheine und sei es ohne Präsentationsmittel, würde ich mir verbitten, dass der PA den Vortrag ablehnt. Das ich für bestimmte Bereiche natürlich keine Punkte erwarten kann, wäre mir klar, aber ein guter Vortrag ohne Mittel ist sicherlich mehr wert, als eine super optische Präsentation ohne fachlichen Inhalt. Auch im beruflichen Leben bin ich gezwungen improvisieren zu können. Da stell ich mich bei einer Verkaufsveranstaltung auch nicht hin und sage diese ab, weil der Beamer nicht funktioniert, sondern mache das Beste draus. Warum sollten denn die z.B. Messeveranstalter sagen "Hey, ich verbiete Ihnen das! Schließlich wollten Sie andere Mittel brauchen." ?