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p490

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  1. p490

    Gehaltnachfrage

    Eine Nebentätigkeit muss generell vom Chef abgesegnet werden. Dieser hat allerdings auch fast die Pflicht zuzustimmen. Nur bei Verdacht, dass dem Arbeitgeber nicht mehr die volle Arbeitskraft zur Verfügung steht könnte er seine Zustimmung verweigern und würde vor dem Arbeitsgericht damit durchkommen. Ausübung einer Nebentätigkeit ohne Zustimmung kann ein Kündigungsgrund sein. Vieles kann man hier nachlesen: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Nebentaetigkeit.html
  2. omg. Jetzt weiß ich erst worauf Du hinaus willst. Sorry, aber nicht in 3 Worten sagen können, was ich will, sondern auf Fragen mit Zitaten zu antworten ohne deutlich zu machen was ich will, finde ich Käse. Ich hab Dein Posting 5 mal gelesen und wußte immer noch nicht auf was genau Du hinaus willst. Und in dem Fall ist es so, dass es EIN Wort ist. gemeinsam Damit hast Du recht und ich meine Ruh. Basta....................
  3. Wirst Du doch am ersten Tag merken und ändern kann man daran eh nix. Also Tee trinken und gespannt auf den ersten BS-Tag warten
  4. Das Wichtigste kann in der Broschüre "Lohnsteuer XXXX" nachgelesen werden. Die gabs früher bei den Lohnsteuerkarten dazu. Heute nur noch als Download, z.B. bei der Oberfinanzdirektion Niedersachsen. http://www.ofd.niedersachsen.de/master/C12060809_N9590_L20_D0_I636.html Da gibts auch noch ein paar mehr Infos.
  5. Wenn ich mir die Rechtschreibung so angucke, geh zur Schule! Ok, abgesehen davon. Du hast keinen Betrieb mehr? Hast Du keine Verlängerung der Ausbildung bei Deinem Betrieb verlangt? Der AG muss einem Antrag auf Verlängerung zustimmen. Da kann er sich auf den Kopf stellen. Ansonsten kannst Du als Aussenstehender auch ohne Betrieb an der nächsten Prüfung teilnehmen. Allerdings müßtest Du wohl die Prüfungskosten übernehmen, die ja ansonsten der Betrieb zahlt. Gleiches gilt wohl für die Kosten der BS. Obwohl es sein kann, dass man dies als Privatperson dann auf Antrag erlassen bekommt. Aber einige müssen derartiges ja schon erlebt haben, also Freiwillige vor! Wer hat schon ohne Betrieb die Prüfung wiederholt? Wie siehts mit den Kosten aus?!?
  6. Wie meinen? Der Ausbildende gestaltet ja die Ausbildung. Er hat ja völlige Handlungsfreiheit (abgesehen vom Rahmenplan). Ich versteh überhaupt nicht worauf Du hinaus willst. Schreib das doch einfach, anstatt zu zitieren. Das hilft nicht wirklich weiter. Fakt ist, dass ich eine Verkürzung nach Abschluss des Ausbildungsvertrages bei der IHK beantragen muss, da es sich um eine Änderung handelt. Fakt ist auch, dass entweder die Initiative vom Ausbildungsbetrieb, als auch vom Azubi selbst ausgehen kann. Aber, der Ausbildungsbetrieb muss auf alle Fälle Stellung nehmen und kann diesem Antrag auf Verkürzung wiedersprechen. Muss dann aber begründet werden. Letztendlich liegt die Entscheidung dann bei der IHK. Heißt im Umkehrschluss, dass ich die Verkürzung gegen den Willen des Betriebes durchdrücken kann, aber gerade beim Abschlussprojekt will ich ja Unterstützung des Betriebes oder ich will nach der Ausbildung übernommen werden. Können tut man, aber ob man es sollte, ist eine andere Frage.
  7. (Benutzt doch erstmal die Suchfunktion für solche Fragen. Das ist schon x-mal gefragt worden.) Schlati hat ja eigentlich alles wichtige geschrieben. Zahlst Du keine Steuern brauchst es nicht, wenn keine VL oder Riester-Rente bestehen. Zudem spielt die Höhe der Werbungskosten eine Rolle, da dies mehr oder minder der einzige Posten ist wo man wirklich etwas erstattet bekommen kann (wenn man keine aussergewöhnliche Belastung hatte wie Wohnungsbrand etc.). 920 € sind als Pauschale schon in den LSt-Tabellen eingerechnet, erst wenn man tatsächlich drüber liegt - und das ist bei Dir sicherlich nicht der Fall (geringer Eigenanteil) -, kann dies zu einer Erstattung führen.
  8. Also ich habe als Informatikkaufmann die Fächer: ITS (Informationstechnik und Systeme), Betriebliche Prozesse, Kommunikation, Englisch, WiPo (Wirtschaft und Politik) und Anwendungsentwicklung, wobei wir mit den IT-Systemkaufleuten in eine Klasse gehen. Die Fachinformatiker sind zusammen in einer weiteren Klasse, haben aber die gleichen Fächer (mit einer etwas anderen Gewichtung und Inhaltsschwerpunkten). Die Abschlussprüfung ist nunmal zu 75% identisch in allen Fächern. Allerdings gibts einige die in der BS klassische Fächer wie Sport, Deutsch, Ethik oder Sozialkunde haben *graus*.
  9. Genau, und was steht da von Berufschulunterricht? NIX. Da steht "Verkürzung der Ausbildungszeit". Also Ausbildung von 3 z.B. auf 2 Jahre, aber das heißt nicht, dass ich nicht die BS besuchen muss. Vor allem ist das BBiG Bundessache. Die Schulgesetzgebung aber Ländersache.
  10. Auto? Wieso brauchst nen Auto? Also nen Führerschein ok, aber wenn Du Firmenfahrten machen solltest, dann gibts Firmenwagen oder entsprechend Entschädigung. Und wenn er es unter der gesetzlichen Erstattung von 0,3 € / km für Dienstreisen macht und Dir sagt "Differenz sollst Du bei der Steuer absetzen", dann würde ich mal laut lachen und sagen, dass Du mit dem Einkommen wohl keine Steuern zahlst. lächerlich.............
  11. Ist ja lustig bei Euch. Wir haben keine "allgemeinen" Fächer (wenn man Englisch mal aussen vor läßt...). Als da wären: ITS (Informationstechnik und Systeme), Betriebliche Prozesse, Kommunikation, Englisch, WiPo (Wirtschaft und Politik) und Anwendungsentwicklung. Nix Sport, nix Deutsch, keine Ethik............
  12. Bei der Umsatzsteuervoranmeldung wird es nicht angegeben was abgesetzt wird. Das ist doch nur ein "1-Seiten Formular". Du überschlägst ja nur Deinen Umsatz und darauf Deine Umsatzsteuer (abzgl. Vorsteuer). Erst am Ende des Jahres wird "abgerechnet" und ausgeglichen.
  13. 1) Man kann die BS nicht einfach "streichen". Es besteht berufschulpflicht, die allerdings in manchen Bundeländern umgangen werden kann, wenn man z.B. schon eine abgeschlossene Ausblidung hat o.ä. (und damit nicht mehr pflichtig ist). Bist Du pflichtig mutt Du Schule. Ganz einfach. Ob das Abitur reicht, um nicht bs-pflichtig zu sein, weiß ich nicht. Hier in SH reicht das jedenfalls nicht. 2) Bei allen Anträgen muss der Betrieb gar nix. Natürlich kann der Ausbilder eine andere Meinung haben und eine Verkürzung oder anderes nicht befürworten. Letztendlich entscheidet aber nicht der AG, sondern die IHK. Auch diese muss bei nix einfach zustimmen, sondern hat alle Argumente abzuwägen. Natürlich kann man alles gegen den Willen des AG versuchen durchzufdrücken, aber ob das sinnvoll ist muss jeder für sich entscheiden....
  14. p490

    Alg2

    Sicher? Also ich kenne es nur so, dass man Kindergeld IN der Ausbildung bekommt oder arbeitslos ohne Ausbildung ist (längstens bis 27). Sobald man man eine Ausbildung abgeschlossen hat, ist essig damit. Naja, Antrag stellen kann man. Mehr als ablehnen geht ja net....
  15. Genau wie hier schon gesagt wurde brauchst Du eine Entschuldigung wegen Fehlstunden. Kommt dabei ganz auf den Betrieb an. Sicherlich ist es so, dass Dich der Betrieb freistellen muss, aber er sieht es meistens auch gerne, wenn Du stattdessen arbeiten gehst und schreibt Dir eine entsprechende Entschuldigung (aus betrieblichen Gründen). Das gilt jedoch nur für kleinere Unternehmen. Bei größeren kenn ich es so, dass Du es hingeschickt wirst und wehe Du fehlst ohne gute Begründung. Das weitere hängt von der Schule und den Lehrern ab. Es kann sein, dass Du mit manchem Klassenlehrer arge Probleme bekommst damit, da er auf die Pflicht pocht (Du bist schließlich angemeldet). Dann kann es auch sein, dass er ein Fax in den Betrieb schickt oder gar anruft und mit dem Chefe sprechen will (bei mir vorgekommen). Anderen gehts am Popo vorbei bzw. sehen das lockerer. Jedenfalls gibt es einige bei denen man wegen vieler Fehlzeiten auf alle Fälle ne Note schlechter bekommt - zumindest im mündlichen, beim schriftlichen zählen Deine Arbeiten; da kann nichts "gedreht" werden. Auf den Zeugnissen werden die Fehlstunden aufgeführt. Falls Du dann arbeiten warst, gehts natürlich mit dem Betrieb in Ordnung. Ich habe "dasgleiche" Problem. Ich habe meist eine Anwesenheit von 60-70% in der BS (Stunden alle entschuldigt), aber dennoch immer einen Schnitt von 1,5 und besser gehabt (insbesondere wegen BWL Vordiplom). Bei einigen Lehrern gibts dennoch nie ne 1, da man mir dafür im mündlichen nur eine 2 oder gar 3 gibt. Man verweißt darauf, dass man nicht so viel mitarbeiten würde, da man ja ständig nicht da sei. Auf dem Abschlußzeugnis (am Ende der Ausbildung) stehen die Fehlstunden dagegen nicht. Habe mir extra welche von den vorherigen Azubis angesehen.
  16. Bei den Freunden ja, aber nicht im Bekanntenkreis. Mag sein, dass man dort als "Freund" gesehen wird, aber das sehe ich bei sowas ein bisschen anders. Aber seis drum. Des ja eher persönliches Problem *G*
  17. ...wenn Du nen persönlichen Termin schon hast, brauchst auch kein Anschreiben mehr.
  18. frech finde ich das nichtmal. Ich finde es schlimmer, dass die "Freunde" einem wegen jedem Pieps und Drecks nerven. Hier geht was nicht, da geht was nicht und der "Freund" soll quasi alles stehen und liegen lassen, damit der Rechner wieder läuft. Nicht mehr mit mir....
  19. Einem steht der Kinderfreibetrag zu und kann sich dementsprechend umtragen lassen (die Mutter). Bei nicht verheirateten sollte es ja so sein, dass die Mutter alleinerziehend ist. Du als Vater hast ohne Heirat keinerlei Rechte (es sei denn Du hast das Kind adoptiert). Aber bei solchen Fragen ist es doch einfacher kurz beim entsprechenden Amt anzurufen und nachzufragen statt hier zu fragen, oder? Wir sind schließlich keine Experten in diesen Dingen..... deswegen: alle Aussagen ohne Gewähr...
  20. Du hast Dich doch schonmal beworben, oder hast Du die Ausbildungsstelle zum Geburtstag geschenkt bekommen? Jetzt isses nichts anderes.........
  21. Wie schon angemerkt: Raus, wenn Du keine Lacher produzieren willst. Es sei denn, dass Du Dich auf eine Stelle in einem Orchester bewirbst. Den ausbildungsberuf "Systemadministrator" gibt es definitiv nicht. Wer ein wenig googelt kommt schnell zu einem Diskussionspapier aus dem ich gerne zitieren will: Im Gegensatz zu den 4 Grundausbildungen ist dieser Begriff nicht genau definiert, obwohl sich jeder etwas darunter vorstellen kann. Es mag auch sein, dass er von diversen Firmen benutzt wird, und vielfach gibt es auch Kurse bei Firmen im Bereich Weiterbildung (wie ILS oder SGD), aber bei der IHK wird dies sicherlich nicht auf dem Prüfungsbogen stehen. Unter Berufenet.de liest man dazu folgendes: Es ist also nur eine Spezialisierung.
  22. generell ist es leider so, dass die technische seite des berufes in der bs nur unzulänglich vermittelt wird. von dieser seite wirst du im betrieb sicherlich viel mehr und besser lernen. allerdings hilft die das in der schriftlichen prüfung überhaupt nicht. die ganzen wirtschaftlichen teile werden zumindest durchgenommen. in wie weit man dann was versteht oder hängen bleibt hängt natürlich vom lehrer ab. damit hast du aber auf alle fälle einen grundstock und wenn man danach alte prüfungen durcharbeitet kommt einem vieles zumindest bekannt vor oder man weiß es (da ja doch etwas im gedächtnis bleibt). man muss es danach nur vertiefen. dies kann und sollte man eigentlich genau an den bs-tagen machen. dann brauch man nicht kurz vor der prüfung in panik verfallen. um sich auf diesen teil vorzubereiten ist die bs also "ideal". bei mir hat sich die frage leider nicht gestellt, da es in sh keine befreiung von der bs gibt. nur bei erfolgter erster abgeschlossener ausbildung, aber z.b. nicht weil man fachabi oder abi hat. die frage muss jeder für sich beantworten, aber in meiner klasse gibt es dennoch jemand, der darauf nicht verzichten wollte, obwohl er eine abgeschlossene erste ausbildung und damit erstmal nicht mehr berufsschulpflichtig war. wenn man im betrieb voll eingespannt wird, bleiben dann nämlich i.d.r. nur die wochenenden zum lernen. und das wird ja bekanntlich eher für was anderes genutzt sorry, aber groß-/kleinschreibung entfällt heute
  23. uff Steuerklasse I gilt für ledige und geschiedene Arbeitnehmer sowie für verheiratete Arbeitnehmer, deren Ehegatte im Ausland wohnt oder die von ihrem Ehegatten dauernd getrennt leben. Verwitwete Arbeitnehmer gehören ebenfalls in die Steuerklasse I, wenn der Ehegatte vor 2004 verstorben ist. Steuerklasse II gilt für die zu Steuerklasse I genannten Arbeitnehmer, wenn ihnen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zusteht. Voraussetzung für die Gewährung des Entlastungsbetrags ist, dass der Arbeitnehmer Alleinerziehender ist und zu seinem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das er Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhält und das bei ihm mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet ist. Ist das Kind bei mehreren Personen gemeldet, steht der Entlastungsbetrag demjenigen Alleinerziehenden zu, der das Kindergeld erhält. Lebt der Arbeitnehmer in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, kann der Entlastungsbetrag nicht gewährt werden. Das Gleiche gilt, wenn der Alleinerziehende mit einer anderen volljährigen Person, für die ihm kein Kindergeld oder Kinderfreibetrag zusteht, einen gemeinsamen Haushalt führt, es sei denn, dass es sich um ein volljähriges Kind handelt, das den gesetzlichen Grundwehr- oder Zivildienst leistet, sich freiwillig für die Dauer von nicht mehr als drei Jahren zum Wehrdienst verpflichtet hat oder eine vom gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer ausübt. Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag nicht vorliegen, steht dem Arbeitnehmer die Steuerklasse II nicht zu. Die Gemeinde darf die Steuerklasse II nur dann auf der Lohnsteuerkarte bescheinigen, wenn der Arbeitnehmer der Gemeinde schriftlich versichert hat, dass die Voraussetzungen für die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende vorliegen und ihm seine Verpflichtung bekannt ist, die Eintragung der Steuerklasse II umgehend ändern zu lassen, wenn diese Voraussetzungen wegfallen (Seite 13). Für die Berücksichtigung der Steuerklasse II bei Alleinerziehenden mit Kindern, die zu Beginn des Kalenderjahrs das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, ist das Finanzamt zuständig. Entsprechendes gilt für die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für verwitwete Alleinerziehende in Sonderfällen mit Lohnsteuerklasse III (Seite 23). Steuerklasse III gilt für verheiratete Arbeitnehmer, wenn beide Ehegatten im Inland wohnen, nicht dauernd getrennt leben und der Ehegatte des Arbeitnehmers keinen Arbeitslohn bezieht oder Arbeitslohn bezieht und in die Steuerklasse V eingereiht wird. Verwitwete Arbeitnehmer gehören nur dann in Steuerklasse III, wenn der Ehegatte nach dem 31. Dezember 2003 verstorben ist, beide am Todestag im Inland gewohnt und nicht dauernd getrennt gelebt haben. Steuerklasse IV gilt für verheiratete Arbeitnehmer, wenn beide Ehegatten Arbeitslohn beziehen, im Inland wohnen und nicht dauernd getrennt leben. Steuerklasse V tritt für einen der Ehegatten an die Stelle der Steuerklasse IV, wenn der andere Ehegatte in die Steuerklasse III eingereiht wird. Siehe hierzu die folgenden Abschnitte. Steuerklasse VI ist auf der zweiten oder weiteren Lohnsteuerkarte von Arbeitnehmern zu bescheinigen, die nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn beziehen. Diese Lohnsteuerkarte sollten Sie dem Arbeitgeber vorlegen, von dem Sie den niedrigeren Arbeitslohn (gekürzt um etwaige Freibeträge) beziehen.
  24. Du eine Beschäftigung nach Gleitzone hast, müßte Dein Einkommen dennoch nach Gleitzone berechnet werden. Du wechselst nicht einfach so in die Geringfügigkeit, da es auch sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen hat. Müßte in Deinem Arbeitsvertrag aber drin stehen. Zahlst Du als Umschüler eigentlich Arbeitslosenversicherung? Oder wird diese von der Agentur für Arbeit getragen?
  25. Les bitte mal nur 1 Satz weiter in meinem Post. Da steht nämlich, dass die Kirchensteuer aus der Lohnsteuer berechnet wird. Also 8 bzw. 9 % von 0 € Lohnsteuer sind nunmal auch 0 € Kirchensteuer. Ups, des muss natürlich VERheiraten heißen ^^

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