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dableiben oder kündigen?!richtig oder falsch?!
hades antwortete auf armerAzubi's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Bei der Berufsschulpflicht kommt es auf das Alter und auf den Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns an, nachzulesen im Abschnitt Berufsschule in der FAQ Ausbildung/Job-Forum. @armerAzubi: Hast Du fuer die bisherigen Monate ein Berichtsheft gefuehrt und dieses auch vom Chef unterschreiben lassen? Das Berichtsheft ist waehrend der Ausbildung neben dem Ausbildungsvertrag das wichtigste Dokument. Es zeigt den Verlauf Deiner Ausbildung und kann notfalls auch vor Gericht als Beweis herangezogen werden. Ohne Berichtsheft hat Deine IHK nichts Verwertbares gegen Deinen Betrieb in der Hand. Sie kann sich dann lediglich vor Ort ueberzeugen, ob etwas mit der Ausbildung nicht stimmt. Nur geschehen diese Besuche i.d.R. angemeldet und dann ist die Ausbildung genau an diesem Tag ok. Und danach geht dann alles wie gehabt weiter. Gruss <FONT COLOR="#a62a2a" SIZE="1">[ 21. November 2001 02:11: Beitrag 1 mal editiert, zuletzt von hades ]</font> -
Aehm...2-frozen, ganz stimmt da glossar.de nicht NT4/Win2000/XP kann bei FAT16 mit 65.536 Clustern (entspricht einer Partitionsgroesse von 2.049-4.096 MB) voll arbeiten (Lesen, Schreiben und Formatieren). Dagegen koennen MS-DOS/Win9x/ME, UNIX/Linux u.a. Betriebssysteme darauf lesen und schreiben, aber beim Formatieren nur maximal 32.768 Cluster (entspricht einer Partitionsgroesse von 1.025-2.048 MB) anlegen. Die Kopie der FAT liegt nur bei FAT16 direkt hinter der Original-FAT. Bei FAT32 ist das nicht so. NT4 kann mit zusaetzlichen OS/2-Treibern von MS auch HPFS. @R.Schindler: NTFS ist sicherlich ueberlegen, aber es gibt noch Backupsoftware und Versionen von Imageprogrammen die nur FAT koennen. Und den Notfall, wo sich Dein XP nicht mehr hochfahren laesst, weil irgendein wichtiger Treiber dahin ist, kannst Du nur mit FAT und einer (DOS-)Startdiskette beheben. Also, wenn nicht unbedingt spezielle Benutzerrechte auf Dateien verlangt werden, dann faehrst Du bei XP mit FAT32 am besten. Gruss
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Hallo BigMac, in Urlaubsfragen gilt fuer alle (Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Azubis) ein respektive zwei Gesetze: fuer Erwachsene das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) und fuer Jugendliche zusaetzlich noch das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Du hast grundsaetzlich pro laufendes Kalenderjahr einen Urlaubsanspruch von 24 Werktagen. (BUrlG §3) Wenn Du noch keine 18 Jahre alt bist, erhoeht sich der Mindestanspruch auf 25 Werktage (unter 18 Jahre), 27 Werktage (unter 17 Jahre) oder auf 30 Werktage (unter 16 Jahre). (JArbSchG §19 Abs.2) Der Urlaub ist fuer das laufende Kalenderjahr zu nehmen und auch zu gewaehren. Eine Uebertragung des Urlaubs in das folgende Kalenderjahr ist nur aus betrieblich dringenden Gruenden statthaft. Falls Urlaub in das folgende Kalenderjahr uebernommen wird, dann muss dieser in den ersten drei Monaten genommen und gewaehrt werden. (BUrlG §7 Abs.3) Der Urlaub soll Berufsschuelern in den Berufsschulferien gewaehrt werden. (JArbSchG §19 Abs.3) Denn der Urlaub ist zusammenhaengend zu gewaehren. Ausser, es liegen dringende betriebliche Gruende vor, die eine Aufteilung des Urlaub rechtfertigen. (BUrlG §7 Abs.2) Eine Urlaubssperre von einem halben Jahr ist rechtlich gesehen, ohne Deinen Resturlaub zu betrachten, bedenklich. Welche betrieblich dringenden Gruende rechtfertigen eine zusammenhaengende Urlaubssperre von einem halben Jahr? Glaube kaum, dass das nur am Weihnachtsgeschaeft liegt. Mit Resturlaub wird es noch interessanter, es wird Dir hier keine Gelegenheit gegeben, Deinen gesamten Resturlaub von 34 Tagen in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres zu nehmen. Also ist diese Regelung Deiner Firma unzulaessig, genauso wie die Ansammlung von Urlaubstagen vom vorhergehenden Kalenderjahr nach dem 31.03. des folgenden Kalenderjahres. Rede mit Deinem Betrieb darueber und wenn das nichts hilft, eventuell vorhandenen Betriebsrat einschalten bzw. an Deine IHK wenden. Gruss <FONT COLOR="#a62a2a" SIZE="1">[ 17. November 2001 13:20: Beitrag 1 mal editiert, zuletzt von hades ]</font>
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WINS = Windows Internet Name Service. WINS arbeitet nur für ein LAN, hat nichts mit Internet zu tun. Ein WINS-Server loest dynamisch NetBIOS-Namen in IP-Adressen auf und umgekehrt. NetBIOS Namen bestehen aus maximal 15 Zeichen, duerfen keine Sonderzeichen enthalten und sind im Netzwerk immer eindeutig. Der Serverdienst von NT4 und die Datei- und Druckerfreigabe von Win9x/ME arbeiten mit NetBIOS Namen. Beide Dienste sind im Windows-Explorer fuer die Darstellung der freigegebenen Ressourcen verantwortlich. Wenn Du keinen WINS-Server im Netzwerk hast, dann kannst Du auch eine statische Namensaufloesung mit der LMHosts Datei vornehmen. Sie befindet sich bei Win9x/ME in %WINDIR% und bei NT4/2000 in %WINDIR%\System32\Drivers\etc. Gruss
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Hi Chief, es koennte irgendwo am DNS-Server liegen, dieser ist die Grundlage fuer das ActiveDirectory. diese Meldung koennten aber auch auf Beschraenkungen in Form von Gruppenrichtlinien kommen. In diesem Artikel der windows2000faq.com steht etwas ueber das Aufloesen von Objekten im AD. Vielleicht hilfts weiter. Gruss
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Hi Blubb, schau mal in diesen Artikel der MS KB. Und wenn es dann immer noch nicht funktionieren sollte, dann hat die Umwandlung des Win2k-Servers zum Domaincontroller nicht richtig funktioniert. Abhilfe gibts dann nur so: Die Domaene loeschen und neu anlegen, das Programm dazu muesste dcpromo oder so aehnlich heissen. Gruss
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Naberius: <STRONG>MCSE :confused: Könnte mich jemand über die Abkürzungen aufklären??</STRONG>
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Hi DerGeier, Das ist der grosse Nachteil bei Arbeitsgruppen: Jeder Benutzer, der auf eine Ressource zugreifen will, muss auf dem Rechner der betreffenden Freigabe bekannt sein. Das kann man zwar bei fest zugeordneten Clients mithilfe des Gastkontos umgehen. Aber das Problem tritt spaetestens dann wieder auf, wenn Du unterschiedliche Rechte fuer unterschiedliche Benutzer irgendwo im Netz brauchst. Bei einer Win2k-Domaene hast Du dann als zentrales Verwaltungselement fuer Benutzer- und Computerkonten das ActiveDirectory. Beim Anmeldefenster der Win2k-Professional kannst Du dann per Listboxauswahl entscheiden ob an der Domaene oder lokal angemeldet werden soll. Die zweite Moeglichkeit ist wieder das Arbeitsgruppenmodell und fuer unterwegs gedacht Oder sind die Notebooks nicht immer dieselben? Gruss
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Kommentar zum Username
hades antwortete auf microdommi's Thema in News und Feedback zu Fachinformatiker.de
Hi microdommi, such mal nach Mitglieder und Status. Gruss <FONT COLOR="#a62a2a" SIZE="1">[ 13. November 2001 22:11: Beitrag 1 mal editiert, zuletzt von hades ]</font> -
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von genius: <STRONG>Und wenn alles nicht funktioniert, dann löscht den mbr mit format /mbr.</STRONG>
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Moin Chief, zu Deinem Phaenomen: lokale Benutzer Deren Rechte gelten nur fuer die Kiste, auf der der Benutzer username diese auch bekommen hat. D.h. Du hast mithilfe des ActiveDirectories dem Benutzer username lokale Adminrechte fuer den Server und nicht, wie eigentlich beabsichtigt, fuer die Win2kProfessional gegeben. globale Benutzer Deren Rechte gelten uneingeschraenkt fuer die gesamte Domaene. Gruss
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von developer: <STRONG>War das nicht beim Yellow Cable (10 Base 2) so. </STRONG>
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@imaus: Sei doch froh, dass sich Dein Pruefer im Vorfeld der Praesentation so intensiv mit Deinem Thema auseinandergesetzt hat. Was haettest Du anstelle Deines Pruefers getan, wenn das Thema der Dokumentation nicht unbedingt Deinem Spezialgebiet entspricht? Gruss
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Hi BlueByte, es haengt von Deiner zustaendigen IHK ab, welche(s) Buch (Buecher) zur Pruefung erlaubt ist. Frage dort einfach mal nach. Hier auf dem Board gibt es auch eine Suchfunktion, diese darf auch benutzt werden. Dein Thema gab es schon in unzaehligen Threads, suche einfach mal nach IT-Handbuch oder Tabellenbuch. Gruss <FONT COLOR="#a62a2a" SIZE="1">[ 11. November 2001 18:40: Beitrag 1 mal editiert, zuletzt von hades ]</font>
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Hi Miriam, Du hast bisher nicht erwaehnt, ob eine Firewall vorhanden ist und von wo aus Du Deinen Emailaccount abrufen moechtest. Diese Angaben koennten fuer die Loesung Deines Problems durchaus wichtig sein. Gruss
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Hi, schau mal auf THBs Seite, dort findest Du viele Extensions. Gruss
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Hi, Ein Hub arbeitet auf Schicht 1, ein Switch auf Schicht 2 des ISO/OSI-Modells. Ein passiver Hub verteilt, ein aktiver Hub verstaerkt zusaetzlich, Signale. Alle angeschlossenen Geraete teilen sich die Bandbreite des Netzwerkes. Beim Hub gibt es mehr Kollisionen der Datenpakete. Ein Switch dagegen schaltet zwei Ports anhand der MAC-Adresse der angeschlossenen Geraete zusammen, die beiden Ports erhalten die volle Bandbreite. Beim Switch gibt es weniger Kollisionen der Datenpakete. Gruss
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@Saturo: www.codeguru.com , ist aber sehr speziell und sehr umfangreich. Das VC++-Grundlagenwissen ist dort ein Muss.
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oder bei netzwerke.virtualave.net
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von nebel: <STRONG>also ich denke dein vorgesetzter da hat etwas durch die blume gesprochen</STRONG>
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HILFE ! SQL: TOP N WITH TIES ....order by ..
hades antwortete auf Admin_from_hell's Thema in Datenbanken
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von uebing: <STRONG>Das die Datensätze gebracht werden ist richtig, aber bei großen Datenmengen kannst Du sonst nicht sicher sein das diese auch stimmen! </STRONG> -
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von DJ Floh w.B.: <STRONG> Nebenbei habe ich vor 1,5 Jahren schon an das Kanzleramt geschrieben, warum sie nicht die Wehrpflichtigkeit bei Fachinformatikern aussetzen, anstatt irgendwelche Leute von wo anders zu holen. </STRONG>
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HILFE ! SQL: TOP N WITH TIES ....order by ..
hades antwortete auf Admin_from_hell's Thema in Datenbanken
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von uebing: <STRONG> Achte darauf, dass TOP immer zusammen mit ORDER BY steht, ..., sonst hast Du nur ein Zufallsergebniss. </STRONG> -
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von markus-23: <STRONG> Ich habe das jetzt schon mal mit MMC probiert, aber da ist ein Poblem, dass wenn ich Dinge ändere und zum Beispiel den Befehl "Ausführen" aus dem Startmenü rausnehme, dass es dann für alle komplett gilt, auch für den Administrator und das finde ich ein bisschen komisch ! Am libsten würde ich es so machen, dass ich eine Gruppe mit Rechten und eingene Startmenüs usw einrichte und die User nue noch dieser Gruppe zuordnen muß... Aber es soll alles lokal passieren ohne einen Server !!!! </STRONG>