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bigvic

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  1. Fertig editiert? Gut. Okay, dann sag ich es deutlicher, da du mein ersten Post anscheinend nicht verstanden hast... Es liegt nicht in deiner Kompetenz irgendwelche Threads und Diskussionen hier zu unterbinden - egal wie sehr du in der Vergangenheit auch anderer Meinung warst. Wenn du dies in Zukunft nicht unterlässt, dann wird das Konsequenzen haben.
  2. Sowohl ein Studium, als auch Betriebe/Berufsschulen bei der Ausbildungs setzen idR mehr auf Eigenständigkeit als die "normale Schule". Daher wird sich die Lehrmethode so oder so für dich ändern. Wobei bei einem Studium normalerweise noch weniger Kontrolle und somit noch mehr Selbstdisziplin angesagt ist. Das ist aber nichts schlimmes und völlig normal.
  3. Es geht nicht darum, ob ein Richter das anordnen darf, sondern um die Verhältnismässigkeit ab wann dies legitim ist. Ein Richter kann beispielweise auch eine Telfeonüberwachung anordnen, aber eben nicht wegen einer Kleinigkeit wie z. B. Aufklärung eines Ladendiebstahls. Und das man die Verhältnismässigkeit auch anderst sehen kann, zeigte ein anderer Fall (und der auch).
  4. ... E-Mail-Beschlagnahme ist keine Überwachung Daher: GNU Privacy Guard ? Wikipedia ciao, vic
  5. Der grösste Unterschied wird die Mathematik sein. Bei einem Studium wird da sehr viel Wert drauf gelegt, bei der Ausbildung nicht. @fach_i_81 Ein neuer User will den Unterschied wissen und daran ist erstmal überhaupt nichts verwerfliches dran, sondern das ist sogar äusserst begrüssenswert, wenn man sich objektiv vorab informieren will. Daher bitte ich dich, dass du nicht jedes Mal den Anfang einer solchen Diskussion mit für den User unnützen Aussagen wie "Das hatten wir doch alles schon" kommentierst. Du kannst gerne ein paar Links zu alten Diskussionen setzen. Danke.
  6. Es gibt solche "Listen" beim Arbeitsamt und bei der jeweilgen IHK - ruf da mal an und frag nach. Jedoch sind da sind nicht alle ausbildenden Firmen drauf, daher solltest du deine lokale Tageszeitung durchschauen und bei den möglichen Firmen auf deren Website schauen.
  7. Bei Berufenet steht: Schulische Vorbildung - rechtlich Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Ich hab jetzt nicht im BBIG nachgesehen, aber wird schon stimmen schätz ich.
  8. Fakt ist, dass eine Petition ein zanhloser Tiger ist. Selbst wenn theoretisch alle stimmberechtigten Bürger sie unterschreiben würden, wäre das Parlament nicht daran gebunden. D.h. nicht, dass man dieses relative stumpfe Schwert nicht benutzen soll (im Gegenteil), sondern nur, dass man darin nicht zu viele Erwartungen steckt (bislang hatte afaik keine Petition je Erfolg - zumindest nicht dokumentiert). Ich persönlich sehe hauptsächlich den Vorteil, dass es Oeffentlichkeit in der breiten Masse gibt, da sich die Medien darauf stürzen. Und unangenehme Fragen über das Ignorieren von Petitionen mit grosser Zustimmung mag kein Politiker. Jedoch ist meiner Meinung nach der viel effektivere Weg ein Volksentscheid. Leider gibt es das nicht auf Bundesebene, aber immerhin auf Landesebene. Daher frage ich mich, warum die Organisationen, Parteien, etc. nicht diesen Weg gehen? Immerhin wurde ja auch z. B. in Berlin über den Flughafen Tempelhof und Reli als Pflichtfach in der Schule abgestimmt ...
  9. Und hier mal ein bisschen reale Zahlen .... Quelle: Berufenet
  10. Forum Fachinformatiker.de - Ankündigungen im Forum : IT-Arbeitswelt
  11. Bringst du eine Pinnwand mit oder hat es eine in dem Prüfungsraum?
  12. Stimmt! Es gibt ein "Modify Full Screen Video Options"-Reiter: Ich hab die Möglichkeit zwischen: 1) Also show it fully screen on my: autodetect 2) Only show it in my viewing application Bisher war 1) angeklickt und wenn ich 2) anklicke, dann klappt es wunderbar. Danke.
  13. Post doch einfach mal was du bisher hast, denn ein bisschen Eigeninitiative muss schon sein. Verbessern - ja, komplett schreiben - nein.
  14. Noch eine kleine Idee ... Wenn man bei den Abonnements ist, dann wäre eine Funktion "als gelesen markieren" bei den "Ausgewählte Themen:" ne tolle Sache
  15. A) So etwas wird vor Gericht nicht zugelassen. Damit macht man sich strafbar. => Strafgesetzbuch §201
  16. Wieso schreibst du dann überhaupt hier und willst Feedback von der FI-Community? Also wenn ich den Thread hier so lese, dann willst du nur Meinungen lesen, die deine Ansicht vertreten und alle die nicht deiner Meinung sind oder sich kritisch äussern sind entweder "unverschämt, unpassend oder ungerechtfertigt".
  17. Da liegt aber das Problem. Es ist eben nicht nur das Problem eines Einzelnen, wenn jemand die Einstellung hat: "Bevor ich wegziehe um eine Arbeit zu bekommen bleib ich lieber hier und kassiere Geld vom Staat" (Das rot markierte hat Vaimpír nan Deireath nicht gesagt und ich will es ihr auch nicht unterstellen. Um hier gleich mal Missverständnissen vorzubeugen.) Deshalb zahlen andere, welche eben für Arbeit wegziehen mit all den Nachteilen (neben den Vorteilen) , mehr Steuern, höhere Soz.-Beiträge, etc. Und ich glaub das daher auch teilweise diese Schärfe in den Beiträgen kommt, da man das - mMn zurecht - nicht tolerieren will.
  18. - gleiche Auflösung - gleiche Monitorgrösse - NVIDIA Quadro NVS 110M steht im Device Manager Ich glaub aber es ist wirklich irgend eine (versteckte) Einstellung beim vlc, da jedes andere Programm problemfrei funktioniert.
  19. Hi, folgende Situation: - Windows XP - 2 Bildschirme als "dual view" konfiguriet, also unabhängig voneinander - VLC 1.0 Wenn ich ein Video in VLC starte, dann bleibt bei meinem Hauptbildschirm das Video wie gewollt in der Grösse des VLC-Players. Jedoch wird das Bild auf den zweiten Bildschirm in Vollbild gezeigt und überlagert alles. Wenn ich den VLC vorher auf den zweiten Bildschirm ziehe, dann kommt das Vollbild auf dem Hauptbildschirm. Hab mich schon bei Extras->Einstellung->Video (Einstellung zeigen: alle) dumm und dämlich gesucht, aber find es einfach nicht, wo ich das ändern kann, so dass der 2te Bildschirm überhaupt nicht betroffen ist. Jemand eine Idee? Gruss, vic
  20. Ok, auch wenn du mit deinen Aussagen einen Kommentar dazu provoziert hast. Das weiss niemand.
  21. Ich weiss zwar nicht worüber du dich so echauffierst, aber es ist nun mal meine Meinung, dass heutzutage Immobilität Luxus ist, den sich die wenigsten leisten können. Ich kann ihn mir zumindest nicht leisten und musste ebenfalls für meinen Job mehrere hundert KM weg ziehen - weg von Freunden, Familie, etc. Und wenn du solche Kommentare bei deiner Ansicht nicht hören willst, dann solltest du nicht posten und um Feeback fragen.
  22. Dann ruf doch mal bei einer Kammer an, die wird dir die Rechtslage erklären.
  23. Solange du dir den Luxus leisten kannst indem du jemand findest der das finanziert, kannst du machen was du willst.

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