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timmi-bonn

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Alle Inhalte von timmi-bonn

  1. 'Das kann ich nur bestätigen. Aber um das hier jemandem zu erklären, der dieses Tip-System nur vom Hörensagen kennt, würde das Forum gesprengt. Wie auch immer: Ich habe den Sinngehalt der diesbezüglichen Frage von TRGS immer noch nicht verstanden. Ebensogut hätte er auch nach der Mehrwertsteuer fragen können. gruss, timmi (immer noch grübelnd)
  2. Willkommen im Club! Ich habe nach einem Rückflug aus den USA - auch am Frankfurter Flughafen - genau das gleiche Erlebnis gehabt. Welcome back home ... gruss, timmi
  3. Mit "Meinung haben" hat das nu' aber gar nix zu tun. Arbeitszeugnisse werden mit speziell dafür formulierten Bausteinen zusammengesetzt. Jeder dieser Bausteine entspricht gewissermassen einer Schulnote in einem Schulfach. Und insofern ist das o.g. Zeugnis wirklich nicht "gut" zu nennen. gruss, timmi
  4. Wo würdest Du denn den Fachinformatiker einordnen, wenn nicht bei den Handwerkern? Bei den Künstlern? Wie runlevel5 ganz richtig schrieb, erhält der FI am Ende seiner (Grund-)Ausbildung einen Facharbeiterbrief. Damit bist Du also Facharbeiter. Wenn Dir diese Benamsung lieber ist, dann bittesehr. gruss, timmi
  5. Danke für dieses Statement! Ich lese hier immer wieder ziemlich erstaunt, dass es offensichtlich Fachinformatiker gibt, die sich - warum auch immer - für etwas besseres halten als "nur Handwerker". FI ist ein Handwerk; und es gibt - wie in allen anderen Handwerksrichtungen auch - allen Grund, stolz darauf zu sein, wenn man sein Handwerk beherrscht. Und dieses Stolzes bin ich mir bei jedem einzelnen Gesellenbrief (Abschluss-Zeugnis) bewusst, welches ich unterschreibe. gruss, timmi
  6. Zählt denn der Fachinformatiker für Dich nicht zu den Handwerksberufen? :confused: gruss, timmi (erstaunt)
  7. Ich möchte nur ungern überheblich wirken; aber ich glaube, dass ich als langjähriger Prüfer, der auch regelmässig an berufsübergreifenden Diskussionsrunden und Ausbilder-Workshops teilnimmt, da doch einen fundierteren Überblick habe. Für mich sind die IT-Prüfungen immer noch durchaus vergleichbar mit all den anderen Gesellen-Prüfungen des Handwerks. Die Regeln für IT-Prüfungensind genau so "fest" wie bei den anderen Berufen. gruss, timmi
  8. Elegant lösen lässt sich dieses (berechtigte) Dilemma z.B. dadurch, dass Du die Agenda auf einem FC-Blatt mitbringst und am Flipchart aufhängst. gruss, timmi
  9. Ja. Wie ich schon sagte: Darum heisst sie ja Projekt-Doku. gruss, timmi
  10. NEIN! Um Gottes Villen ... Prozessorientiert heisst, dass die einzelnen Prozess-Schritte dargestellt werden: Auftrag --> Soll/Ist --> Evaluierung --> Angebot --> Entscheidung(en) --> Pflichtenheft --> Durchführung --> QS --> Übergabe/Abnahme. Achtung: Das ist nur ein grobes, schematisches Beispiel! gruss, timmi
  11. RMON gab es bereits als Überwachungstool vor über 20 Jahren auf dem IBM-Mainframe. gruss, timmi
  12. Erstens sind viele PA-Mitglieder im "Zivilberuf" Berufsschullehrer und wissen daher sehr genau, welcher Stoff prüfungsrelevant ist. Zweitens gibt es einen Rahmenlehrplan. ... Und drittens: Was du "lernst" ist letztlich Deine Sache. Entscheidend ist, was "gelehrt" wird. Allens Chlor? gruss, timmi
  13. Nein. Im BBIG heisst es dazu: ><> ><> ><> ><> ><> ><> ><> ><> ><> ><> ><> ><> ><> ><> ><> ><> § 47 Prüfungsordnung (1) Die zuständige Stelle hat eine Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zu erlassen. Die Prüfungsordnung bedarf der Genehmigung der zuständigen obersten Landesbehörde. [...] (3) Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung erlässt für die Prüfungsordnung Richtlinien. <>< <>< <>< <>< <>< <>< <>< <>< <>< <>< <>< <>< <>< <>< <>< <>< Die "zuständige Stelle" ist hier die zuständige IHK. gruss, timmi
  14. WER wollte das??? Da du ja schliesslich eine Projekt-Doku und keine Produkt-Doku erstellen sollst, ergibt sich automatisch, dass die Doku, die gemeint ist (und die Du abgeben sollst) prozessorientiert ist. gruss, timmi
  15. Falls ein Arbeitgeber sich diese Regelung vom AN unterschreiben lässt, dann ist er, der AG, gut beraten, auch zu kontrollieren, ob diese Regelung auch eingehalten wird. Tut er das über längere Zeit nicht, dann darf der AN das als billigende Duldung auffassen - es entsteht ein Gewohnheitsrecht des AN, welches die Verpflichtung durch die unterschriebene Erklärung aufhebt. gruss, timmi
  16. Diese Benutzung der Begriffe "Junior" und "Senior" ist mir zur Unterscheidung von Tätigkeitsfeldern noch nie begegnet. In amerikanischen Firmen (also auch in internationalen Konzernen) wird als "junior" meist ein Mitarbeiter bezeichnet, der sein Tätigkeitsfeld relativ neu ausübt und noch keine praktischen Erfahrungen auf genau dieser Stelle besitzt. Der "Senior" hingegen ist stets ein Altgedienter Mitarbeiter, der meist eine Leitungsfunktion in seinem Bereich ausübt. Dazwischen gibt es durchaus eine Bandbreite individueller Interpretation der beiden Begriffe. gruss, timmi
  17. Nicht das Logging als solches ist problematisch - die Auswertung ist problematisch. Juristen unterscheiden da ganz klar. gruss, timmi
  18. Ja, das sollte eigentlich überall so sein. Denn es heisst ja auch Projekt-Präsentation. gruss, timmi
  19. Ja, das ist wirklich wertvoll! Diese Erfahrung habe ich hier auch machen dürfen. Es ist viel Arbeit - aber sie lohnt sich wirklich. gruss, timmi
  20. Auch ein BRAT darf nicht gegen gültige Gesetze handeln. So dürfen z.B. Betriebsvereinbarungen nur Regelungen enthalten, die den Arbeitnehmer besser stellen, als es die allgemeine Gesetzeslage sowieso tut. Ein heisser Tip: Lest doch mal das BDSG und die sonstigen für die IT relevanten Gesetzestexte. Speziell meinen Prüflingen würde ich dazu dringendst raten!! gruss, timmi
  21. Nein, ausnahmsweise ist das mal keine Falltür. Das ist eine übliche, neutrale Formulierung in Arbeitszeugnissen, die lediglich eine Beurteilung einleitet. gruss, timmi
  22. Bei diesem zeugnis schrillen bei mir sämtliche Alarmglocken. sehr ruhig = Schlaftablette; zuverlässig und sorgfältig = brauchte ewig, um etwas fertig zu kriegen; gutes Mass an Selbstständigkeit = man musste ihr ständig erklären, wie was gemacht werden muss; stets zur vollen (nicht vollSTen!) Zufriedenheit = insgesamt befriedigende Ergebnisse; Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen => und was ist mit Kunden? gruss, timmi (desillusionierend?)
  23. Welche Praktiken die Essener PAs so pflegen, das weiss ich leider nicht. Aber den PA als Zielgruppe zu wählen, das halte ich auch für das Sinnvollste. Über die Gefahren anderer Zielgruppen wurde hier ja bereits mehrfach diskutiert. Ich würde die Zielgruppe dann aber etwas verallgemeinernd "Fachkundiges Publikum" nennen. gruss, timmi
  24. Man sucht sich als AG irgendeine kleine Unregelmässigkeit bim AN; und die mahnt man dann an. Im Falle eines Falles ist damit eine Kündigung viel einfacher durchzuziehen. So erklärte es mir mal ein Personaler. Bei mir war der Abmahngrund damals (über 20 Jahre her): "Hat während der Arbeit die Füsse auf dem Schreibtisch. Daran kann man erkennen, dass er sich nicht mir seinen Aufgaben identifiziert." Soweit klingt das ja vielleicht sogar noch schlüssig. Aber wenn man die Umstände kennt, dann sieht das schon ganz anders aus: Es war gegen 3 Uhr morgens im Hochsicherheitstrakt Rechenzentrum; ich hatte Nachtschicht und wartete an der Konsole seit 2 Stunden auf den letzten Rechenjob in der Maschine; ausser dem Wort "ended" konnte nix mehr passieren. Also habe ich mir ein Handbuch geschnappt und darin gelesen. Plötzlich kam mein damaliger Abteilungsleiter mit seiner Frau rein. Die Beiden waren nach dem Theater noch etwas trinken gewesen und er wollte ihr danach, gut angetüdelt, seinen Wirkungsbereich zeigen. Und dabei hat er mich dann "auf frischer Tat ertappt". - Bleibt die Frage offen, wie eigentlich seine Frau in den Hochsicherheitstrakt gekommen ist. Denn das war strikt verboten. Aber "Quod licet Jovi non licet bovi!" gruss, timmi gruss, timmi

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