Woher hast Du denn den Unfug? Entscheidend für die Berechtigung einer Prüfungsfrage ist alleine der Rahmenlehrplan. Alles, was hier drin steht, das kann geprüft werden. Dabei ist es völlig unerheblich, ob das in der Schule gelehrt wurde oder auch ob das im Ausbildungsbetrieb Gegenstand der Ausbildung war.
Ich weiss, dass einige Ausbildungsbetriebe in Bezug auf die Lerninhalte schludern; und auch manche Schulen mögen bestimmte Lehrinhalte nicht (ausreichend) vermitteln.
Der Rahmenlehrplan ist schliesslich jedem, auch dem Azubi, zugänglich. Es ist mir immer wieder unverständlich, wieviele Azubis den offensichtlich gar nicht kennen. Es ist euer ureigenstes Interesse, während der Ausbildung darauf zu achten, dass euch auch alles beigebracht wird. ... Wer sonst sollte das tun?!?
gruss, timmi