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timmi-bonn

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Alle Inhalte von timmi-bonn

  1. Das wird unterschiedlich gehandhabt. Trage doch mal Deinen Wohnort (zuständige IHK) ins Profil ein. Dann kann man Dir hier gezielter antworten. gruss, timmi
  2. Das hatte ich doch geschrieben: siehe heimliche "Verhaltens- und Leistungskontrolle". gruss, timmi
  3. Wer will das denn? gruss, timmi
  4. Richtig! Es dürfen keinerlei heimlichen Auswertungen zur Verhaltens- und Leistungskontrolle (darunter fällt das) stattfinden. Daher dürfen zwar Logs angelegt werden, aus denen das hervorginge - aber sie dürfen nicht danach ausgewertet werden. gruss, timmi
  5. Warum hast Du nur seit "ein paar monaten" gelernt? Warum dauert die Ausbildung denn dann (normalerweise) 3 Jahre? gruss, timmi
  6. Hast Du 'ne Ahnung, was ich schon alles an Schriftgrössen und -arten in Dokus gesehen habe ... Ausserdem: Bei proportional und nicht-proportional, Zeilenabständen Blocksatz usw. bist Du von einem "versteht sich von selbst" aber schon recht weit entfernt. Obwohl ich beim Lesen eine Brille trage, so bezweifle ich dennoch, dass eine Schriftgrösse von deutlich über 24 Punkt in einer Doku besondere Glückshormone bei mir zur Ausschüttung bringen würde. gruss, timmi
  7. Ohne das festzuschreiben würde die Maximal- und Minimal-Seiten-Regelung doch wohl wenig Sinn machen, oder?! gruss, timmi
  8. In Bezug auf seine Ausbildung schon. Aber das ändert nix an der Zulässigkeit oder Berechtigung der Prüfungsfragen. Die richten sich strikt nach dem Rahmenlehrplan. Und das war Thema meines Beitrages. gruss, timmi
  9. Die IHK Bonn gibt dazu jedem Prüfling ein umfangreiches Handout. Wie das bei Deiner IHK ist weiss ich nicht; die kenne ich ja nicht einmal, weil Du diesbezüglich nix im Profil eingetragen hast. Daher wird Dir hier wohl niemand eine zufriedenstellende Antwort geben können. gruss, timmi
  10. Woher hast Du denn den Unfug? Entscheidend für die Berechtigung einer Prüfungsfrage ist alleine der Rahmenlehrplan. Alles, was hier drin steht, das kann geprüft werden. Dabei ist es völlig unerheblich, ob das in der Schule gelehrt wurde oder auch ob das im Ausbildungsbetrieb Gegenstand der Ausbildung war. Ich weiss, dass einige Ausbildungsbetriebe in Bezug auf die Lerninhalte schludern; und auch manche Schulen mögen bestimmte Lehrinhalte nicht (ausreichend) vermitteln. Der Rahmenlehrplan ist schliesslich jedem, auch dem Azubi, zugänglich. Es ist mir immer wieder unverständlich, wieviele Azubis den offensichtlich gar nicht kennen. Es ist euer ureigenstes Interesse, während der Ausbildung darauf zu achten, dass euch auch alles beigebracht wird. ... Wer sonst sollte das tun?!? gruss, timmi
  11. Dann gibt es hier bei uns halt wohl nur diese Deluxe-Prüfungen. gruss, timmi (Deluxe-Prüfer)
  12. Ich vermute, dass es sich dabei um das Band handelt, welches der Revisonspflicht genügend 10 Jahre aufbewahrt wird. gruss, timmi
  13. Ich gehe mit Dir konform, dass wohl seltenst ein Prüfer den kompletten Quellcode zur Prüfung lesen wird. Dennoch könnte es hilfreich sein ihn verfügbar zu haben, falls eine Frage durch Einsicht in den Sourcecode schneller und klarer zu beantworten ist. Ich würde es auch begrüssen - falls ich AE-Prüfer wäre - wenn der Sourcecode im Anhang zu finden wäre. Aber ich gehe ebenso mit Dir konform, dass ein "Werkzeug" nicht zur Prüfung beigelegt werden muss. gruss, timmi
  14. ??? Wie kommst Du denn darauf??? Ersetze "immer" durch "mindestens"! gruss, timmi
  15. Ich bin kein AE-ler; insofern kann ich das nicht schlussendlich beantworten. Aber aus meinem sporadischen Hineinschnuppern in die eine oder andere Programmsprache weiss ich, dass 2 Programmierer die selbe Aufgabe in der selben Sprache sehr unterschiedlich, mehr oder weniger elegant, lösen können. Ich denke dabei an solche Begriffe wie "strukturiert" und "Spaghetti-Code". Vielleicht ist das ein Ansatz für die Beantwortung Deiner Frage? gruss, timmi
  16. Es soll aber auch PAs geben, die unbedingt den Code sehen wollen. gruss, timmi
  17. Für die Prüfung erarbeitest Du aber ein Projekt, wenn auch in Minimalform. Und QS (Testen) gehört mit zu den Minimalanforderungen eines Projektes - sonst ist es keins. Wie das bei euch in der Praxis gehandhabt wird, das ist dabei völlig uninteressant. Du diskutierst ja bei schriftlichen Prüfungsaufgaben nicht darüber, dass das bei euch anders gemacht wird. ... Oder? gruss, timmi
  18. Hallo! ... Jemand zuhause? Wie der Chief oben bereits schrieb: Das ist IHK-abhängig; es gibt keine allgemeingültige Regel dafür. Solange der Frager nicht verrät, welche IHK für ihn zuständig ist und die Antworter das auch verschweigen, solange sind diese Hinweise hier wenig hilfreich. gruss, timmi
  19. Stimmt! ...Und ich suche immer noch die verbindliche, nachvollziehbare Quelle für "kilo = 1000 oder 1024" (s.o.). Wikipedia beschreibt nur, dass es so ist; sagt aber nicht, wo das verbindlich definiert wurde. gruss, timmi
  20. Wenn Du uns jetzt noch verrätst, wo genau "bei uns" ist, dann haben vielleicht wenigstens einige Weinige hier etwas von Deinem Statement. gruss, timmi ("Profil"-Neurotiker)
  21. Ich weiss nicht, wie die Kollegen in Siegen das handhaben; aber wir schauen uns hier die Einladung nie an. Ich will einen Ausweis sehen, falls der Kandidat nicht persönlich bekannt ist, und das Berichtsheft. Welcher Prüfling wann zur Prüfung kommen sollte, das weiss ich sowieso vorher. Alsor: Sicherheitshalber kurz bei der zuständigen IHK anrufen oder emailen. gruss, timmi
  22. Annahmen und Vermutungen. Falsch! Wie ich schon schrieb, verkauft "die" IHK die Urheberrechte an den U-Form-Verlag. Und der Verlag veröffentlicht die Prüfungen anschliessend (kostenpflichtig). ??? Diesen Teil deines Satzes habe ich schlichtweg inhaltlich nicht verstanden. gruss, timmi
  23. Eben! Wie ich oben schon fragte: "Könnte der Auftrag zu dem von Dir genannten Projekt nicht über deinen Ausbildungsbetrieb laufen?" gruss, timmi
  24. Was hat denn das mit "prinzipientreu" zu tun? Es gibt nunmal Vorschriften, in denen die Prüfungen geregelt werden. Daran haben sich Prüfer und Azubis zu halten. Mit "Prinzipien" hat das überhaupt nix zu tun. Und falls ein Ausbildungsbetrieb nicht in der Lage ist, "ein gescheites Projekt durchführen" zu lassen, so ist zu klären, wieso dieser Betrieb dann eigentlich die Ausbildungserlaubnis für diesen Beruf erhalten hat. Das ist dann Sache der zuständigen IHK. Du solltest dich lieber freuen, DASS wir Prüfer und so streng an die Vorschriften halten. Denn dadurch wird schliesslich auch Willkür vermieden und eine für alle gleich faire Prüfung gewährleistet. gruss, timmi
  25. Ach?!? In den ca. 10 Jahren, die ich das jetzt mache, waren wir immer in angemieteten Räumen. Woher beziehst Du denn die Informationen für deinen pauschalen Rundumschlag? gruss, timmi

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