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timmi-bonn

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Alle Inhalte von timmi-bonn

  1. Ausserdem bin ich mir auch noch meiner Verantwortung gegenüber "dem Personalchef" (als pars pro toto für: Firma, Industrie, Wirtschaft ...) bewusst, der das von mir unterschriebene Zeugnis als Auswahlkriterium bei Neueinstellungen heranzieht. Wenn ich da nicht gleichbleibend fair allen Prüflingen gegenüber agiere und bei Prüfungen immer nur ein Auge zudrücke, dann verliert ein von mir gezeichnetes Zeugnis schnell an Wert. gruss, timmi
  2. Hallo, aus gegebenem Anlass weise ich (wieder mal) darauf hin, dass ich bezüglich mir als PersMail zugeschickter Anfragen zu kompletten Anträgen, Dokus usw. keine Stellung nehme. Wie ich hier im Forum schon mehrfach schrieb: Komplette Anträge oder Dokus kommentiere ich nicht - auch nicht ausserhalb dieses öffentlichen Forums. Mein Urteil über eine solche Arbeit hätte sowieso keine juristisch verwertbare Aussagekraft, da mir die örtlichen Vergleichskriterien des Anfragenden fehlen. Ausserdem will ich vermeiden, dass aufgrund meines Urteils als PA-Mitglied hier jemand eine präjudizierende Wirkung in meine ganz persönliche Meinung hineininterpretiert. Ich bin nur EIN Mitglied des PA FISI hier in Bonn - nicht DER Prüfungsausschuss. Auf gezielte Fragen gebe ich hier im Forum immer gerne Antworten - soweit ich dazu etwas zu sagen weiss. gruss, timmi
  3. Sonst würde die Vorschrift in den hiesigen "Handreichungen zur Prüfung" keinen Sinn ergeben; denn da wird vorgeschrieben, wie breit der Korrekturrand bei der Doku sein muss. Aber natürlich kann man - mit erheblich mehr Aufwand - die Korrektur-Anmerkungen auch auf gesonderten Blättern machen. Es wäre vielleicht mal ganz interessant, bei Eurer IHK nachzufragen, was diese Anweisung soll. gruss, timmi
  4. Laaaangsam... Evaluieren heisst nicht, "kurz auf dem Markt umschauen und sehen, was es (...) gibt und was diese Lösungen kosten oder (...) können." Denn "wenn man es selber machen möchte, scheint es keine bezahlbare oder brauchbare Lösung zu geben" ist schlichtweg eine falsche Schlussfolgerung. Wäre dem so, dann würde keine vernünftige Firma (mehr) abwägen, ob kaufen nicht vielleicht doch günstiger wäre als selbst machen. Du musst schon plausibel nachweisen, dass die von Dir gewählte Lösng günstiger ist, als die übrigen infrage kommenden. Das gilt auch für verschiedene Lösungsansätze, die Du selbst durchführst! gruss, timmi PS: Trage doch bitte mal deinen Wohnort (IHK) ins Profil ein.
  5. Huch?!? Das habe ich aber in mehreren Prüfer-Seminaren bei der IHK Bonn ganz anders gelernt: Es sollte alles, was zur Abwertung führt, deutlich auf dem Korrekturrand zu erläutert sein. Es sollte deutlich zu erkennen sein (sowohl bei GH1/2 und WiSo, wie auch bei der Doku), welcher Prüfer welche Kommentare geschrieben hat. Empfohlen werden z.B. unterschiedliche Farben bei der Korrektur. Und auch die Einsicht in die Prüfungsunterlagen (alle!) ist nur nach Abschluss der gesamten Prüfung (Zeugnis) mit schriftlicher Begründung möglich. Falls eine IHK das anders handhabt, so ist das menschlich zwar verständlich, aber verwaltungsrechtlich mehr als bedenklich. gruss, timmi
  6. Und wo erstellst Du das Test-Konzept? gruss, timmi
  7. Du darfst z.B. bei einer Bewerbung in den USA kein Passbild beilegen. Hintergrund ist der, dass jeder Personalchef Angst vor dem Vorwurf der Diskriminierung hat, falls auf dem Bild ein Weisser zu sehen ist. Jedes Land hat halt so seine eigenen Besonderheiten. gruss, timmi
  8. Huch?!? Verwaltungsrechtlich ist das aber nicht zuläsig. Welche IHK macht denn sowas? gruss, timmi
  9. Ich glaube nicht, dass der Ausbildungsbetrieb sehr viel Verständnis für diesen "Trick" aufgebracht hat. Leider gibt es aber keine Mittel daegen. Das Ausbildungsverhältnis verlängert sich halt bei Nicht-Bestehen auf Verlangen des Azubis um 6 Monate. gruss, timmi
  10. Verrätst Du mir bitte, meinetwegen auch in einer PersMail, genaueres zu diesem Fall: Zuständige IHK, Ansprechpartner dort, Datum usw.? Ich würde dem gerne versuchen nachzugehen. Natürlich werde ich Deine Angaben vetraulich behandeln. gruss, timmi
  11. Wir haben hier in Bonn genau diesen Fall schon einmal gehabt. Damals kam ein Prüfling, der dem PA klipp und klar sagte, dass er gerne durchfallen möchte. Während der 30-minütigen Prüfung sagte er kein weiteres Wort, fiel damit durch ... und holte die Prüfung (mit Erfolg) später nach. Rechtlich ist ein solches Vorgehen einwandfrei. gruss, timmi
  12. Korrekte Antwort! Die IHK Bonn ist derzeit mit der Umsetzung beschäftigt. Wann es soweit sein wird, das ist noch nicht genau absehbar. Meine persönliche Vermutung aus dem Bauch heraus (wovon ich eine ganze Menge habe) ist, dass die nächsten 18 bis 24 Monate wohl noch nicht damit zu rechnen ist. gruss, timmi
  13. Völlig richtig! Denn die Ausbildung zielt ja auf eine Abschlussprüfung hin, die bestanden werden will. Aber daraus lässt sich noch lange nicht ablesen, ob ein gut Abschliessender anschliessend im Berufsleben immer noch genau so lernbereit sein wird, wie während der Ausbildung - im Hinblick auf eine gute Note. Ausserdem ist für den ersteinstellenden Betrieb noch völlig unklar, wie er sich im "echten" Berufsleben ins Team integrieren wird; wie gut er Stess-Situationen gewachsen ist ... Kurz: Seine soziale und fachliche Kompetenz sind in der Praxis noch nicht getestet worden. Nebenbei bemerkt: Ich lese hier im Forum immer wieder, dass das Bestehen einer FI-Prüfung viel mit Glück zu tun hat. (Ich bin übrigens ähnlicher Meinung.) Auch deshalb ist es doch verständlich, dass ein neuer Chef seine Neuerwerbung erst einmal testern will, ob der auch wirklich fachlich für seinen Betrieb geeignet ist - und halt nicht nur Glück bei der Prüfung hatte. gruss, timmi
  14. Da ist über die Struktur von Dokus doch alles gesagt. Was genau fehlt Dir noch? gruss, timmi
  15. Bleibt die entscheidende Frage offen, nach wessen Werteskala hier gemessen wird - und ob derjenige, der bezahlen soll, die selbe Werteskala benutzt. gruss, timmi
  16. Schau doch mal in diesen Thread. gruss, timmi
  17. Du vergreifst Dich arg im Ton! Ob jetzt Schule oder Betrieb - beide bilden nach dem Rahmenlehrplan aus. Daher ist es egal, wer da gerade versagt, Schule oder Betrieb. Du schreibst wörtlich "wenn der Ausbildungsrahmenplan nicht eingehalten wurde". Wie sollen wir daraus schliessen können, dass Du den von Dir geschilderten Fall bereits rechtzeitig bei allen zuständigen Stellen und darüber hinaus auch noch bei der IHK angezeigt hattest? Aber Du hast dann doch bestimmt saubere Unterlagen, mit denen Du dieses Fehlverhalten der Schule und Deine jeweils rechtzeitigen Interventionen lückenlos beweisen kannst?!? Damit sollte rechtlichen Schritten gegen die Schule nix im Wege stehen. gruss, timmi
  18. Tip am Rande: Lasse die Motorräder lieber weg. Denn ich weiss aus eigener Erfahrung: Wenn der Personalchef nicht zufäüllig selbst Moppet fährt, dann wird das eher negativ gesehen. Stichworte "Rocker, gefährlich, viele Unfälle, leichtsinnig" usw. Und das Hobby "Computer" würde ich - gerade als IT-ler - genauer spezifizieren. gruss, timmi
  19. Ja, ist es: Du kannst ab dem Moment, wo Dir die Prüfungsergebnisse verbindlich mitgeteilt wurden (Zeugnis-Übergabe) genau einen Monat lang schriftlich und begründet bei Deiner IHK Akteneinsicht beantragen. gruss, timmi
  20. Ich halte das weniger für Betrug als für - sorry - eigene Dummheit. Der Rahmenlehrplan ist schliesslich kein Geheimpapier, da sollte jeder Azubi bereits zu Beginn seiner Ausbildung mal reinschauen. Denn Ausbildungsbetrieb und Schule unterrichten beide (duales System); und da kann es schon'mal passieren, dass die eine Seite glaubt, der andere Part werde dieses Thema schon durchnehmen. Wer, wenn nicht der Azubi selbst, soll denn der Koordinator zwischen seinen beiden Ausbildungs-Stätten sein?!? Wenn ein Azubi erst ganz zum Schluss seiner Ausbildung feststellt, dass Ausbildungsinhalte fehlen, dann muss er sich schon die Frage gefallen lassen, warum er denn nicht (im eigenen Interesse!) viel früher aufgeschrien hat. gruss, timmi
  21. Ich will nur Anregungen geben - nicht korrigieren. gruss, timmi
  22. Ich würde das anders angehen. Stelle die Frage an den Anfang, ob die Lösung DLT noch die günstigste ist und evaluiere andere Lösungen, u.a. auch NAS. Damit hast Du eine Eigenleistung mehr drin, mit der Du punkten kannst - sofern Du die NAS-Lösung als sinnvollste rausarbeiten kannst. Die DLT-Laufwerke werden ja schliesslich nicht aus modischen Gründen ausgetauscht, oder? gruss, timmi
  23. Nach Auffassung unseres Konzern-Datenschutzbeauftragten hat man die eben sehr wohl. gruss, timmi
  24. Und welche das ist, das entnehmen wir unserer Glaskugel? gruss, timmi (mit Zaunpfahl in Richtung Profil winkend)

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