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Technische (analog, ISDN, DSL ...), Nebenstellen, VoIP, Bandbreite ... Eine Grafik in der Doku, die dieses darstellt ist nicht falsch. Aber im Antrag hat das noch nix zu suchen. Da werden ein paar karge Fakten aufgeführt (Was will der Kunde eigentlich?) und die Lösung grob skizziert (nicht die Evaluierung vorwegnehmen!). Also: Ziel: Der Kunde will mit Aussenstelle(n) verbal kommunizieren können. Die aktuelle Telefonanlage reicht dazu nicht mehr aus (warum?). Vorgehen: Vergleich verschiedener Lösungsmöglichkeiten; evtl. Zusatzfeatures (Beratung: VoIP) und Erstellen Angebot (Kosten-/Nutzenrechnung); anschliessend Durchführung und Dokumentation. Zusätzlich kann man noch einbauen: Zukunftsaussichten, Skalierbarkeit, Datensicherheit ... gruss, timmi
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Was verdienen Fachinformatiker-Systemintegration? :-)
timmi-bonn antwortete auf AndiKeppler's Thema in IT-Arbeitswelt
Hupps?!? Das erstaunt mich jetzt aber auch ein bisschen. Ich beobachte eigentlich hier im Bonn / Rhein-Siegkreis eher den gegenteiligen Trend: Es werden viele Mitarbeiter betriebsbedingt entlassen, und Bewerbungen sind da natürlich auch nicht gerade sinnvoll. Ich gebe Dir ja Recht. Aber aus diesem Grunde müsste es doch eigentlich genügend Ausbildungsplätze in der Region geben. Gibt es aber nicht. Ich weiss, dass die IHK Bonn um jeden einzelnen Ausbildungsplatz ringen muss. Wenn alle Firmen so logisch denken würden, wie Du skizziert hast, dann dürfte das doch eigentlich gar nicht nötig sein. gruss, timmi -
Das ist ganz unterschiedlich. Aber letztlich ist es gar nicht schwer, den Antrag zu schreiben. Denn die meisten IHKn haben dafür ein Formblatt und viele auch noch ein Handout, in dem alles erklärt wird. Womit Du das machst, das bleibt völlig Dir überlassen - und was Du nimmst, das ist letztlich Geschmacksache. gruss, timmi
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IT Handbuch bei der Abschlussprüfung
timmi-bonn antwortete auf Wember's Thema in IHK-Prüfung allgemein
IHK-GBA-News, Ausgabe 8/2000 Schriftliche Abschlussprüfung, IT-Berufe, Hilfsmittel Neben dem Taschenrechner ist ab dem Prüfungstermin Winter 2000/20001 zur Bearbeitung der Ganzheitlichen Aufgaben I und II in der Abschlussprüfung der IT-Berufe auch ein Tabellenbuch als Hilfsmittel zugelassen. Dadurch soll der zur Abschlussprüfung Sommer 2000 vorgetragenen Kritik Rechnung getragen werden, dass zur Bearbeitung praxisnaher, beruflicher Handlungssituationen auch die Zulassung des praxisüblichen Hilfsmittels in Ausbildungsbetrieb und Berufsschule erforderlich sei. Analog zu der in den Abschlussprüfungen der PAL in den gewerblich-technischen Ausbildungsberufe üblichen Verfahrensweise erfolgt auch in den IT-Berufen keine Beschränkung auf eines oder wenige "Standardwerke" bestimmter Verlage und Autoren. Es werden auch keine Empfehlungen ausgesprochen. Im Sinne eines ordnungsgemäßen und kontrollierbaren Prüfungsablaufes und einer einheitlichen Prüfungsdurchführung darf aber von jedem Prüfling nur 1 Tabellenbuch verwendet werden. Die Verwendung mehrerer Tabellenbücher durch einen Prüfling ist nicht zugelassen. Ausgenommen hiervon ist nur der (seltene) Ausnahmefall, dass ein Tabellenbuch keine Formelsammlung enthält und diese separat zur Prüfung mitgeführt wird. Köln, 22. Septemper 2000 ><> ><> ><> ><> ><> ><> ><> ><> ><> ><> ><> ><> ><> ><> ><> ><> Ausgabe 3/01 Schriftliche Zwischenprüfungen IT-Berufe Hilfsmittel für die Zwischenprüfungen der IT-Berufe Neben dem Taschenrechner ist ab dem Prüfungstermin Herbst 2001 analog zu den Abschlussprüfungen auch bei den Zwischenprüfungen ein Tabellenbuch als Hilfsmittel zugelassen. Im Sinne eines ordnungsgemäßen und kontrollierbaren Prüfungsablaufes sowie einer einheitlichen Prüfungsdurchführung darf jeder Prüfling nur ein Tabellenbuch verwenden. Ausgenommen hiervon ist nur der (seltene) Ausnahmefall, dass ein Tabellenbuch keine Formelsammlung enthält und diese separat zur Prüfung mitgeführt wird. Die Verwendung mehrerer Tabellenbücher durch einen Prüfling ist nicht zugelassen. Es erfolgt keine Beschränkung auf eines oder wenige "Standardwerke" bestimmter Verlage oder Autoren, ebenso werden keine Empfehlungen für bestimmte Tabellenbücher ausgesprochen. Nürnberg, 01-04-11 ><> ><> ><> ><> ><> ><> ><> ><> ><> ><> ><> ><> ><> ><> ><> ><> gruss, timmi -
Oder kurz: Umfeld, Schnittstellen, Backup- und Test-Konzept. Service und Wartung spielen sich nicht mehr innerhalb des Projektes ab. Das endet mit der Übergabe an den Auftraggeber. gruss, timmi
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Wie wahr! ...Obwohl ich durchaus Vertreter kenne, die das gerne mal anders sehen. Unser Outsourcing läuft hier derzeit auch so ab: Erst'mal auslagern - und dann feststellen, dass der Grundbedarf im Hause nicht mehr abgedeckt ist. gruss, timmi
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Schreibe auf jeden Fall noch mit rein, dass Du eine Evaluierung durchführst und dass Du die auszusuchende Anlage auf sinnvolle Zusatzfeatures (hier: VoIP) hin bewerten wirst. Und natürlich rundest Du Dein Angebot an den Kunden mit einer Kosten-/Nutzenrechnung ab. gruss, timmi
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FI: Abschlußprüfungen deutschlandweit gleich?
timmi-bonn antwortete auf AndiKeppler's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Nein, über 30 Punkte. Rein rechnerisch kannst Du sogar mit einem Prüfungsteil bestehen, der unter 50 (nicht unter 30 ("ungenügend"), denn das ist ein KO-Kriterium) Punkten liegt. Zu diesem Thema gab es vor einiger zeit mal einen Thread hier im Forum. gruss, timmi -
Was verdienen Fachinformatiker-Systemintegration? :-)
timmi-bonn antwortete auf AndiKeppler's Thema in IT-Arbeitswelt
So weit weicht baba007 doch von Deinen Werten gar nicht ab. Rechne doch mal 5000 monatlich, 14 Jahresgehälter plus evtl. sonstige geldwerte Vorteile. Dann kommst Du schnell auf die von Dir behaupteten 60.000 Euro im Jahr. Abgesehen von der Rechnung selbst: Ich kenne keinen Dipl.-Inf., der nach 5 Jahren auch nur annährend dieses Gehalt bezieht. Und ich kenne doch einige - in den verschiedensten Firmen und Regionen Deutschlands. Insofern finde ich den Ansatz von baba007 schon realistischer. gruss, timmi -
Oh, danke! Den kannte ich noch gar nicht. gruss, timmi
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Ich vermute mal, Du meinst mit dem "Prüfungskatalog" den für die jeweilige Fachrichtung zutreffenden Passus "Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse" der "Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik"? Das ist zwar zutreffend; aber die Begriffe sind da so global und oberflächlich benannt, dass sich dahinter im Prinzip alles verbergen kann. Der "Rahmenlehrplan" im Anhang der o.g. Verordnung ist da auch nicht präziser und somit hilfreicher. gruss, timmi
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Daw wo es Sinn macht; will heissen, dort wo "ein Bild mehr aussagt als 1000 Worte", da eindeutig ja. Aber bitte nicht jede Eingabe mit einem kompletten Screenshot dokumentieren! Denn da hat ein Screenshot keinerlei Vorteil gegenüber der reinen Textzeile in der Doku. Btw., ich ziehe bei Dokus alle Bilder (und Tabellen) ab 1/4 Seite Grösse von der Gesamtseitenzahl ab, und danach erst prüfe ich, ob diese korrigierte Endsumme der Seitenzahl (immer noch) innerhalb der vorgeschriebenen Grenzen (hier 10 - 15) liegt. Also: Ein Bild oder eine Grafik immer (nur) da, wo sie "mehr aussagt als 1000 Worte". Das ist im Prinzip das selbe, wie die so beliebten - aber völlig überflüssigen bis sogar falschen - Folienübergäünge bei PPT-Präsentationen. gruss, timmi
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Was verdienen Fachinformatiker-Systemintegration? :-)
timmi-bonn antwortete auf AndiKeppler's Thema in IT-Arbeitswelt
Wie schaffen das denn alle die anderen Handwerker nach ihrer Gesellenprüfung in diesen Gegenden? Oder kriegen die da wirklich soviel mehr als hier in Bonn oder im Rest der Republik? Ich bezweifle das mal. Mich beschleicht auch immer wieder der Eindruck, wenn ich die Gehaltsvorstellungen hier so lese, dass sich viele FI-ler nach der Abschlussprüfung irgendwie höherwertiger sehen - und daher einen deutlich höheren Lebensstandard pflegen müssen - als alle anderen "normalen" Handwerker. gruss, timmi -
Genau das steht alles in der von mir genannten Verordnung. Bei Fragen dazu hilft Dir bestimmt gerne Deine zuständige IHK weiter. ... Oder Du fragst halt hier gezielt nach Unklarheiten. gruss, timmi
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Das ist schon richtig. Aber häufig haben Betriebe gerade zum Prüfungszeitraum keinen "echten" Projektauftrag. Dann bekommte der Azibi halt einen Projektauftrag, für den kein externer Kunde existiert. Für das Projekt ist das letztlich egal: Es muss nur real, wirklich existierend sein. D.h., es braucht einen Auftraggeber und es muss nach den "Regeln der Verordnung" praktisch durchgeführt werden. Nirgendwo wird verlangt, dass das Projektergebnis später auch in die Produktion einfliesst. Natürlich kann ein sooches Konstrukt zu Schwierigkeiten bei der Kosten-/Nutzenanalyse führen. Muss es aber nicht unbedingt. Immer wieder gerne genommen wird in einem solchen Falle "Aufbau einer Testumgebung" oder "Aufbau Schulungsraum". gruss, timmi
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Wie bitte?!? Dann lasse Dich mal nicht erwischen! Du darfst mit der Projektarbeit (inkl. Doku) erst anfangen, nachdem der PA (die IHK) ihn genehmigt hat. gruss, timmi
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Pflichtenheft - Bereich Projektfunktionen
timmi-bonn antwortete auf ToBo's Thema in Abschlussprojekte
Das ist zwar bei fst allen ProjectManagementSystemen, die ich so kenne, genau so. Aber, wie ich bereits häufiger hier schrieb: Die Begriffe Lastenheft, Pflichtenheft, Fachkonzept und DV-Konzept werden sehr oft unterschiedlich bis sogar falsch benutzt. Laste- und Pflichtenheft werden sogar häufig als Synonyme verwendet. Die gängigen PMS, die ich kenne, die arbeiten auch mit der Reihenfolge: Pflichtenheft (gemeinsam mit Auftraggeber) --> Fachkonzept --> DV-Konzept. Das Wort Lastenheft kommt hier gar nicht vor. gruss, timmi -
Wenn das ein regelmässiger, zeitlich erwähnenswerter Ausbildungs-Inhalt bei Dir ist, dann schon. Denke dran: Das Berichtsheft dient NUR Dir, wenn Du später nachweisen willst, wo Lücken in Deiner Ausbildung waren. Ich hatte hier mal ein Berichtsheft vorliegen, da wurde einem Azubi vom Ausbilder mit Unterschrift Monat für Monat bescheinigt, dass er in der Datenerfassung eingesetzt worden war - zwei komplette Jahre lang! Unglaublich, was sich Ausbildungsbetriebe manchmal erlauben ... gruss, timmi
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Dann kann ich Dir nur diesen Link empfehlen. Und hier ganz besonders den "Verordnungstext" (§15) und den Punkt "Projektantrag" auf der genannten Site. gruss, timmi
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Ind diesem speziellen Falle wäre der Antrag ungeschickt, vielleicht sogar falsch - formuliert gewesen. Denn das Projektziel sollte lauten: Einrichten Fileserver: Evaluieren verschiedener Lösungsmöglichkeiten und Integration der Lösung in eine bestehende Infrastruktur (inkl. QS und Abnahme). Bei Deinem Antrag machst Du Dir den sehr wichtigen Punkt "Evaluierung und Angebots-Erstellung" direkt kaputt. Denn es gibt neben Windows ja z.B. auch noch Linux. Die wichtigsten Alternativen sollten auf Kosten/Nutzen hin untersucht werden. gruss, timmi
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Ja! Und natürlich begründen, warum das Projekt so gelaufen ist und wieso das beim Antrag nicht vorhersehbar war. Dafür gibt es extra den Abschnitt "Änderungen gegenüber dem Antrag" in der Doku. Am saubersten spaltest Du den nicht zu schaffenden Teil in ein Folgeprojekt ab (Schnittstelle definieren); denn sonst hast Du am Schluss keine Übergabe / Abnahme. Und das hiesse, streng nach den Regeln des ProjectManagements: Das Projekt wurde nie beendet. gruss, timmi
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Dann schauen wir uns doch mal die Kriterien an, welche die Verordnung (der bekannte §15) vorgibt - und ob sie hier erfüllt werden: A) Realisieren und Anpassen ... OK oder Erweitern / Einbinden von Komponenten ... OK 1.) eines komplexen Systems ... OK 2.) Anforderungsanalyse ... wird hoffentlich erstellt --> OK 3.) Planung ... ohne geht's wohl kaum ---> OK 4.) Angebotserstellung ... wird hoffentlich erstellt --> OK 5.) Inbetriebnahme ... ohne geht's wohl kaum ---> OK 6.) Übernahme ... ohne endet kein Projekt ---> OK 7.) Stundenzahl < 35 ... sollte zu schaffen sein ---> OK Falls die noch nicht angesprochenen Punkte (2 bis 7) im Antrag zu erkennen sind, dann sollte das kein Problem werden. gruss, timmi
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In Bonn zählen die nicht dazu. Wie die Kollegen in Köln das handhaben, das weiss ich leider nicht. Aber falls das Handout der IHK Köln zur Projektarbeit das nicht explizit sagt, dann sollte dieses Blättchen vielleicht mal überarbeitet werden. gruss, timmi
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Es gibt PAs, die bei über- oder unterschreiten der vorgegebenen Seitenzahlen dieses als KO-Kriterium werten - und die Projektarbeit daher als "6" werten. Das ist aber von IHK zu IHK unterschiedlich; und kann sich sogar von PA zu PA bei einer IHK unterscheiden. gruss, timmi
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Wie ich bereits schrieb: "Auch wenn Du eine selbstproduzierte Lösung verkaufen willst (musst), dann musst Du trotzdem untersuchen (und beweisen), warum diese Lösung die günstigste ist. Dazu musst Du sie mit anderen Lösungen vergleichen ("Evaluierung")." Du musst nachweisen, dass das, was er will, auch für das gewünschte Ergebnis das beste ist. gruss, timmi