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timmi-bonn

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  1. Trotzdem ist es wichtig, diesen Aspekt im Rahmen eines WLAN-Projekts anzusprechen. Ich würde wetten, dass spätestens im Fachgespräch das Thema darauf kommen wird. gruss, timmi
  2. "Irgendwann mal durchgeführt haben" ??? Doch wohl besser nicht! Das Abschlussprojekt darf erst nach dem Antrag bei der IHK begonnen werden. gruss, timmi
  3. Hilf mir doch mal; vielleicht habe ich, als gebürtiger Ostfriese, ja wirklich Probleme mit dem Verstehen: was meinst Du mit "offen"? Und wieso kann man das hier nicht? Ich habe hier noch niemals einen Maulkorb für meine "offene" Meinung bekommen. gruss, timmi (grübelnd)
  4. Das widerspricht sich doch: Wenn der ANTRAG nachgebessert werden muss, dann muss er auch neu eingereicht werden. Sonst wäre es kein ANTRAG. Die sollten bei Deiner IHK vielleicht mal einen Deutsch-Kurs belegen?!? gruss, timmi
  5. Ein ähnliches Problem hatte ich mal, als bei einem der beiden Geräte eine a/b-Vertauschung (Kabeldreher) passiert war. gruss, timmi
  6. Na, das ist doch endlich mal ein nachvollziehbares Argument! gruss, timmi (immer noch grinsend)
  7. Ja, das ist wirklich merkwürdig. Aber es ist sogar noch alberner: Diese Seiten werden, wie man mir bei der IHK in Bonn auf meine Frage erzählte, von Köln geliefert und gepflegt. ... Die Bonner dürfen sich nur dafür auslachen lassen. gruss, timmi
  8. Das wird schwoerig ohne Angabe von Fachrichtung und zuständiger IHK. Komplettiere doch mal Dein Profil! Letztlich ist das eine Sache des PA. Ich z.B. neige eher dazu, einen Antrag mit vielen Hinweisen zu genehmigen, um sicher zu stellen, dass eben in der Aufregung wichtige Komponenten (wie halt Sicherheitsaspekte, Alternativen oder Kosten-/Nutzen-Analyse u.ä.) nicht vergessen werden. Andere PAs vetretreten vielleicht eher die Auffassung, dass sie nicht die Hausaufgaben des Prüflings machen könnten - und lassen daher die Hinweise bei der Genehmigung weg. Beide Versionen haben ihren Sinn. Letztlich ist's halt, wie bereits gesagt, Geschmackssache des zuständigen PA. gruss, timmi
  9. Ich habe bei den "kleinen" Modellen nicht eine einzige gefunden, deren Objektiv-Qualität mir auch nur halbwegs zusagte. Darum hatte ich seinerzeit die Olympus gewählt; und weil der Junge ja ab und zu ein neues Spielzeug braucht, wurde es jetzt halt eine Nikon. So sehr mich "die Kleinen" reizen: Die Bildqualität ist mir, selbst bei wesentlich höherer Auflösung (MioPixel) als bei meiner "alten" Olympus, zu schlecht. Wir haben damals etliche Messreichen mit verschiedenen Kameras geschossen. Selbst die 5MB "Ixus" konnte mit meinen "mickerigen" 1,5 MB der Olympus nicht einmal annähernd mithalten. gruss, timmi
  10. Bleibt die Frage offen, was Du mit den Bildern später machen willst: Am Monitor oder am TV anschauen; Ausdrucken (Grösse?) ... Ich kann Dir meine alte Olympus anbieten. Damit habe ich Vergrösserungen bis über DIN-A4 hinaus ausgedruckt - mit sehr gutem Ergebnis. Schaue doch mal auf meine Homepage . gruss, timmi
  11. ACHTUNG: Ich weiss nicht, ob diese Vorschrift für BaWü gültig ist! ------------ Zitat Anfang ---------------- IHK-GBA-News Ausgabe 8/2000 Schriftliche Abschlussprüfung IT-Berufe Hilfsmittel Neben dem Taschenrechner ist ab dem Prüfungstermin Winter 2000/20001 zur Bearbeitung der Ganzheitlichen Aufgaben I und II in der Abschlussprüfung der IT-Berufe auch ein Tabellenbuch als Hilfsmittel zugelassen. Dadurch soll der zur Abschlussprüfung Sommer 2000 vorgetragenen Kritik Rechnung getragen werden, dass zur Bearbeitung praxisnaher, beruflicher Handlungssituationen auch die Zulassung des praxisüblichen Hilfsmittels in Ausbildungsbetrieb und Berufsschule erforderlich sei. Analog zu der in den Abschlussprüfungen der PAL in den gewerblich-technischen Ausbildungsberufe üblichen Verfahrensweise erfolgt auch in den IT-Berufen keine Beschränkung auf eines oder wenige "Standardwerke" bestimmter Verlage und Autoren. Es werden auch keine Empfehlungen ausgesprochen. Im Sinne eines ordnungsgemäßen und kontrollierbaren Prüfungsablaufes und einer einheitlichen Prüfungsdurchführung darf aber von jedem Prüfling nur 1 Tabellenbuch verwendet werden. Die Verwendung mehrerer Tabellenbücher durch einen Prüfling ist nicht zugelassen. Ausgenommen hiervon ist nur der (seltene) Ausnahmefall, dass ein Tabellenbuch keine Formelsammlung enthält und diese separat zur Prüfung mitgeführt wird. Köln, 22. Septemper 2000 bäh ------------------------------------------- Ausgabe 3/01 Schriftliche Zwischenprüfungen IT-Berufe Hilfsmittel für die Zwischenprüfungen der IT-Berufe Neben dem Taschenrechner ist ab dem Prüfungstermin Herbst 2001 analog zu den Abschlussprüfungen auch bei den Zwischenprüfungen ein Tabellenbuch als Hilfsmittel zugelassen. Im Sinne eines ordnungsgemäßen und kontrollierbaren Prüfungsablaufes sowie einer einheitlichen Prüfungsdurchführung darf jeder Prüfling nur ein Tabellenbuch verwenden. Ausgenommen hiervon ist nur der (seltene) Ausnahmefall, dass ein Tabellenbuch keine Formelsammlung enthält und diese separat zur Prüfung mitgeführt wird. Die Verwendung mehrerer Tabellenbücher durch einen Prüfling ist nicht zugelassen. Es erfolgt keine Beschränkung auf eines oder wenige "Standardwerke" bestimmter Verlage oder Autoren, ebenso werden keine Empfehlungen für bestimmte Tabellenbücher ausgesprochen. Nürnberg, 01-04-11 ry-to ------------ Zitat Ende ---------------- gruss, timmi
  12. Mit ein paar "Tipps" ist Dir wenig geholfen, wenn du ein sauberes Testkonzept erstellen willst. Suche doch mal hier im Forum nach Beiträgen von mir zum Thema "Testkonzept". Darüber habe ich mich vor einiger Zeit mal ausführlich ausgelassen. (Testmatrix, Nach Fehlern suchen, Testprotokoll ...) gruss, timmi
  13. Warum schreibst Du "SmartCard" hier bereits fest? Wenn Du wenigstens "z.B. mittels SmartCard" geschrieben hättest, dann wäre eine "echte" Evaluierung von Alternativen einfacher. gruss, timmi
  14. Hmmm... Prüfer schicken die - zumindest hier in Bonn - deshalb keine vorbei. Aber wenn aus Deinen Steuerunterlagen nach ca. 2 Jahren immer noch keine "Gewinnerzielungsabsicht" deutlich zu erkennen ist, dann wird das Gewerbe halt wieder gelöscht und/oder als Hobby betrachtet. Also: Falls Du ein Gewerbe anmeldest und vielleicht auch noch die steuerlichen Vorteile für den Aufbau dieses Gewerbes in den ersten 2 Jahren in Anspruch nehmen willst (Hardware, Software, Büro-Einrichtung ...), dann solltest Du zumindest nach diesen 2 Jahren Deine Bilanzkurven soweit verbiegen, dass sie wenigstens deutlich in Richtung Plus weisen. Sonst wirst Du anschliessend zumindest ziemlichen Erklärungsnotstand bekommen und lästigen Schriftverkehr nicht vermeiden können. gruss, timmi
  15. Ich weiss nicht so recht, wie Du "Städtereise" definierst. Meinst Du stattdessen "zelten in der Wüste" oder "Ferien auf dem Bauernhof" ... oder was? Ansonsten hätte ich Dir Pisa empfohlen. Ryan-Air fliegt da recht günstig hin; der Flugplatz liegt direkt an der Stadt (2 Bus-Stationen oder 15 Minuten zu Fuss); und die Stadt ist wunderschön. Teuer werden lassen kannst Du es dann immer noch durch die Hotel-Wahl. gruss, timmi (begeistert von Pisa)
  16. Geht nicht: Das Kind im Hause bin ich. Wenn ich schwanke, ob ich auf eine Anfrage antworten soll - oder nicht, dann ist das für mich eine wichtige Entscheidungshilfe. So blieben bereits etliche Anfragen hier im Forum von mir genau aus diesem Grunde letztlich doch unbeantwortet. gruss, timmi
  17. Inzwischen gibt's angeblich schon so gute Cremes - damit kriegste sogar Wellblech wieder glatt. gruss, timmi (bei mir hat's gewirkt)
  18. Mit dem Anspruch "optischer Zoom > 3-fach" hast Du einfach Recht. Damit stichst Du fast immer die MPs mühelos aus. Überhaupt sollte das Objektiv sehr gut (Lichtstärke und Verzeichnung) sein. Die Auslöseverzögerung hängt von mehreren Faktoren ab; u.a. auch von der Geschwindigkeit der Speicherkarte. Meine alte Digikam (Olympus E-100RS) war gerade für ihre hohe Aufnahmegeschwindigkeit bekannt. Ich habe mir gerade eben eine neue Digicam gekauft. Nicht, weil mir die Qualität der alten nicht mehr gereicht hätte - ich brauchte einfach mal wieder ein neues Spielzeug. Und da kam mir die neue Nikon 8700 gerade recht. Ich habe vor ein paar Minuten erst ein DIN-A3 grosses Passfoto (Rollenplotter) eines Kollegen gekriegt, welches ich mit der alten Olympus gemacht hatte: Ich habe damit gleichzeitig auch noch eine Wette gewonnen, weil die Layout-Abteilung im Hause mir nicht glauben wollte, dass dieses Foto mit einer Auflösung < 2 MB gemacht worden ist. Wie gesagt: Das Objektiv ist viel wichtiger als die Auflösung! gruss, timmi
  19. Ich weiss natürlich nicht, wie der zuständige PA in "Liberty-City" oder in "Vice-City" (das erste kriege ich ja noch hin - aber was ist "Vice-City"?) das sehen. Ich meine, da das Erstellen der Doku Bestandteil der Projekt-Durchführung ist - und das Inhaltsverzeichnis Bestandteil dieser Doku - , dass es etwas schwierig sein dürfte, die Diskrepanz zwischen "mit dem Projekt erst nach Genehmigung begonnen" und "ausgefeiltes Inhaltsverzeichnis bereits vorher fertig" zu erklären. gruss, timmi
  20. Mich würde schon interessieren, auf welche prüfungsrelevanten Vorschriften Du Dich dabei berufst. Gib uns doch mal die Quellen dafür an! Ich kenne nämlich auch nur die Version, die Hawkeye hier völlig korrekt skizziert hat. gruss, timmi
  21. z.B. mit "IrfanView" als GIF abspeichern. Dabei die Option "Transparenz" einschalten. gruss, timmi
  22. Weil es 4 (in Worten: vier) Arten gibt, einen Antrag zu bewerten: genehmigt; genehmigt mit Hinweis(en); abgelehnt; abgelehnt mit Hinweisen. Bei allen Varianten ausser "genehmigt" ist der Antrag mit dem selben Thema neu einzureichen - bei "abgelehnt" kann ein neues Thema ODER das alte dem PA ("der" IHK) zur Genehmigung vorgelegt werden. (Das ist der - meistens missverstandene - Vorteil gegenüber "abgelehnt mit Hinweisen".) gruss, timmi.
  23. Erfahrenes Personal und nicht notwendige Schulungen (/ -skosten) sind sogar ein sehr gewichtiges Argument für eine Lösung. gruss, timmi
  24. Erstens macht das Thread-Pushing auch nicht besser. Das ist und bleibt unschön - egal warum das gemacht wird. Und zweitens: Wie sollte hier denn jemand qualifiziert etwas zu dem Antrag sagen, wenn Du in Deinem Profil die wichtigsten Angaben (Fachrichtung, IHK) dazu verschweigst?!? gruss, timmi
  25. Wohin? (s. Profile von "Talon" in diesem Thread ) gruss, timmi

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