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fach_i_81

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  1. Hier wurde ja schon recht viel geschrieben. Den TE als "überheblich", "träge", "selbstbeweihräuchernd" o. ä. zu bezeichnen, hilft leider überhaupt nicht weiter und bringt ihm auch nichts. Ich würde ihm konkret dazu raten, die Ausbildung abzubrechen, wenn er sich damit schon unterfordert fühlt, und ein Studium zu beginnen. In dieses sollte er sich aber richtig "reinknien" und es NICHT "schleifen" lassen, sonst wird das nichts werden. Das mit dem "unterfordert fühlen" kann man nachvollziehen, da die FI-Ausbildung nicht besonders anspruchsvoll ist und man mit Studium durchaus mehr aus sich machen kann. Aber zurück zum Thema (jetzt wieder konkret @chaoz631) 1.) mach den Führerschein so schnell wie möglich zu Ende 2.) informier dich ausführlich bei der Studienberatung über mögliche Studiengänge, evtl. noch beim Arbeitsamt oder woanders 3.) besorg dir den entsprechenden Studienplatz, und dann, wenn Du den sicher hast, 4.) kannst Du die Ausbildung abbrechen. Und bevor die Kritiker mit ihrem alten Lied kommen: nein, ein Abbruch muss kein Handicap im Lebenslauf sein, wenn das darauf folgende Studium vernünftig absolviert wurde. Wenn er nämlich später sowieso nie als FI tätig sein wird, dann hilft ihm der IHK-Zettel auch recht wenig. Gruß
  2. @haukebruno "Akademische Titel" gibt's sowieso nicht, höchstens "akademische Grade" :D (Sorry, dieses kleine Wortspiel musste jetzt einfach sein, aber es stimmt natürlich trotzdem )
  3. Alternativen im Bereich Informatik? Hmm, ich muss jetzt nicht unbedingt für unseren "eigenen" Fachbereich Werbung machen, aber nehmen wir doch mal ein Beispiel: schau dir mal dies hier an: www.verwaltungsinformatiker.de Dieses Studium bezieht sich zwar (so, wie es auf der Website beschrieben wird) nur auf Bayern und wird zunächst mal auch nur dort angeboten, aber vergleichbare Studiengänge gibt es auch in anderen Bundesländern, dort eben teilweise unter anderen Bezeichnungen. Das Studium wird also auch außerhalb von Bayern angeboten! (In diesen Bereich reinzukommen ist aber nicht ganz einfach, dazu müssen die Leistungen in der Schule schon entsprechend sein ...) Dort hast Du genügend mit Informatik zu tun. Und darum geht es dir doch, oder nicht? Außerdem ist das ja auch ein duales Studium. Ich selbst studiere nicht Verwaltungsinformatik (Dipl. Verwaltungsinformatiker), sondern bin im "angrenzenden" Fachbereich (Dipl. Verwaltungswirt) - beide sitzen ja an derselben Hochschule und somit einen recht guten Einblick. Ansonsten bietet das Studium die üblichen Vorteile, die man nicht extra aufzählen muss. Gruß fach_i_81
  4. So sehe ich das auch, @DarkMaster hat wohl recht. Im Kern geht es hier um folgendes Problem: ein Masterstudium ist immer nur ein Zweistudium, d. h. also man kann es nur nach erfolgreichem Abschluss eines vorherigen Studiums (entweder Bachelor oder Diplom) absolvieren. (In den allermeisten Fällen sind die Masterstudenten natürlich Bachelors, da es von den Diplomstudiengängen ja nicht mehr viele gibt.) Es kann aber nicht ohne ein vorheriges Studium absolviert werden, erst recht nicht nach einer (IHK-) Berufsausbildung. Höchstwahrscheinlich wird hier, wie LEIDER nur allzu oft, wieder einmal einer der beliebten Begriffe "Studium", "Bachelor", "Master" usw... missbräuchlich verwendet und gaukelt als eine Art von Weiterbildung etwas vor, was es tatsächlich nicht ist: nämlich ein "echtes" Studium. Schade eigentlich, aber das ist ja nichts neues. Gruß fach_i_81
  5. Guten Morgen, Zumindest zu dieser Frage ein ganz klares und eindeutiges nein. Medizinische Dinge gehen den Betrieb nichts, aber auch absolut nichts, an, noch nicht einmal ansatzweise. Das sollte eigentlich klar sein, aber ich betone es nochmal sehr gerne. Gruß fach_i_81
  6. Interessant zu sehen, wie weit sich hier manche Leute aus dem Fenster lehnen und wie sehr diese von sich (bzw. ihren angeblichen Fähigkeiten) überzeugt sind. Bleibt zu hoffen, dass ein solcher Schuss nicht eines Tages mal nach hinten losgeht. (Ach ja, ich hab zwar nur einen einfachen PPL-A, traue mir aber locker zu, trotzdem einen Airbus zu fliegen ... :D nene, Spaß beiseite.) Gruß fach_i_81
  7. Hallo Pixelmauz, zunächst mal wirst Du dich natürlich weiterhin bewerbern, das ist wohl klar. Wenn Du trotz aller Bemühungen keine Lehrstelle bekommst, dann bleibt ja im Prinzip nur noch eine Möglichkeit übrig: weiter zur Schule gehen und einen höheren Abschluss machen. Du schreibst, das ist aus finanziellen Gründen unmöglich? Ich kann natürlich deine finanzielle Lage nicht beurteilen, aber vorstellen kann ich mir das trotzdem nicht. Es gibt z. B. Schüler-Bafög, das bekommst Du, wenn Du bedürftig bist bzw. deine Eltern nicht zuviel verdienen und Du nicht zuviel Vermögen hast (teilweise gibt es das sogar noch in einer anderen Form unabhängig vom Einkommen deiner Eltern.) Das Schüler-Bafög soll es ja gerade ermöglichen, dass jeder die Möglichkeit hat, zur weiterführenden Schule zu gehen und der Schulbesuch eben NICHT am Geld scheitert. Also sollte das nicht das Problem sein. Zum Studium bzw. seiner Finanzierung: auch da gibt es Möglichkeiten, teilweise Befreiungsmöglichkeiten von den Gebühren, Bildungskredite, wiederum Bafög usw... ich kann nicht alle Möglichkeiten aufzählen und kenne auch nicht alle, aber es sind zumindest etliche Optionen vorhanden. Auch beim Studium soll es also NICHT am Geld scheitern, das war auch die Absicht, als damals (2006) die Studiengebühren eingeführt wurden. Also, informier dich mal, Gruß fach_i_81
  8. Hallo Abd Sabour, natürlich kommt es auf die Steuerklasse an, das ist richtig. Allerdings: die 300 Euro Abgaben können sich nicht alleine auf die Steuer beziehen. Von 750 brutto zahlst Du niemals 300 Euro Lohnsteuer. Du kannst jeden (Online-) Rechner heranziehen, z. B. den bei Spiegel.de, im Prinzip ist es so: Steuerklasse 1: da zahlst Du bei 750 brutto keine Steuern Steuerklasse 2: - dürfte auf Azubi kaum zutreffen - Steuerklasse 3: da natürlich auch nicht (wenn schon in Klasse 1 keine Steuern anfallen, dann natürlich in Klasse 3 erst Recht nicht) Steuerklasse 4: - identisch, wie bei 1 - Steuerklasse 5: okay, da fallen 100 Euro Lohnsteuer an (aber welcher Azubi ist schon in Steuerklasse 5 - verdient Deine Frau in Klasse 3 so gut, dass sich 5 für dich lohnen würde) Steuerklasse 6: da trifft im Prinzip dasselbe zu wie bei Klasse 2, es dürfte mehr als unrealistisch sein, die ist ja nur für Zweitarbeitsverhältnisse vorgesehen, bei Klasse 6 wären es ca. 110 Euro die eigentlichen Abgaben fallen für die Sozialbeiträge an, das wären in diesem Beispiel grob ca. 155 Euro Gruß fach_i_81
  9. @haukebruno Wobei aber 1.) - bei einer Azubi-Vergütung von z. B. 800 € brutto dann immer noch deutlich mehr netto rauskommt als die 250 € von dem "Versklavten", und 2.) - halten sich die Abzüge bei den Azubilöhnen sowieso in Grenzen, Lohnsteuern fallen da ja keine an, da die allermeisten Vergütungen noch unterhalb der Freigrenze liegen (selbst wenn Steuern anfallen, werden diese am Jahresende über die Steuererklärung wieder zurückerstattet). Im Prinzip zahlt der Azubi also nur seine Sozialabgaben als Abzug vom Bruttolohn, mehr nicht.
  10. Guten Morgen, Du machst also jetzt dein Fachabitur und suchst parallel dazu einen Ausbildungsplatz zum FI? Nachdem Du bis jetzt noch keinen Ausbildungsplatz gefunden hast: denk noch daran: mit deinem Fachabitur kannst Du ja auch studieren (nein, welche Überraschung), deshalb bewirb dich parallel bei den FHs, um einen Studienplatz zu finden (zum Wintersemester). Die Bewerbungsphase beginnt an den allermeisten FHs ca. Anfang Mai, also schon bald. Wenn Du deinen Studienplatz bekommen hast, brauchst Du dich nicht weiter um Ausbildungsstellen zu bewerben, und - darauf möchte ich hinaus - falls Du keinen Ausbildungsplatz bekommst, hast Du immerhin mit dem Studium eine gute Alternative gefunden (natürlich musst Du vorher überlegen, was dich so interessiert, welche Fachrichtungen für dich in Frage kommen...) Dein Notendurchschnitt ist bis jetzt ja gut, wenn Du diesen in etwa halten kannst, sollte es auch keine Probleme mit den NCs geben. Gruß fach_i_81
  11. @Darkeldar Da hat sxs schon recht, es ist tatsächlich so, dass es diese BA-Studienplätze eben nicht wie Sand am Meer gibt und es nicht ganz so einfach ist, einen solchen zu bekommen, ich hab selbst mal die Anforderungen im Internet angeschaut. Meistens wird schon ein überdurchschnittlicher o. ä. Schulabschluss gefordert. (Auch wenn so etwas mehr oder weniger überall dabeisteht ...) Mit einem "klassischen" Uni- oder FH-Studium ist das ja nicht zu vergleichen ... .
  12. Es hängt zwar vom Bundesland ab, aber normalerweise gibt es Fachoberschuen (FOS) und Berufsoberschulen (BOS), teilweise haben diese (BOS) auch andere - ähnliche - Bezeichnungen. An die FOS geht man normalerweise direkt nach der mittleren Reife / Realschule, also noch ohne Berufsausbildung. Wenn Du schon eine Ausbildung abgeschlossen hast (bzw. fast, wie bei dir), dann kommt normalerweise keine FOS in Frage, sondern eben die BOS bzw. "berufliche Oberstufe" (wie erwähnt: je nach Bundesland sind auch andere - ähnliche - Bezeichnugen möglich). Dauer: normalerweise 1 Jahr in Vollzeitform, manchmal gibt es auch Teilzeitformen, in denen die Schule dann 2 Jahre dauert. "Crashkurse" gibt es keine. Die Schulen können ihren Lehrplan ja nicht so einfach auf ein Kompaktprogramm zusammenstampfen, es ist vom Ministerium vorgegeben, was unterrichtet werden muss (Lehrplan). Studieren kannst Du: - alle Studiengänge an FHs und vergleichbare (z. B. Verwaltungs-FH) - unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein Wechsel an Uni-Studiengänge möglich Hoffe, die Frage ist damit beantwortet Gruß fach_i_81
  13. @Jonny88 flashpixx hat es schon richtig geschrieben. Was die akademischen Grade angeht: z. B. die Bezeichnung "Diplom" ist alleine für sich genommen noch nicht geschützt, die Kombinationen, die einen akademischen Grad ergeben, allerdings sehr wohl. Man kann sich (kleines Beispiel) z. B. straflos als "Diplom-Kaffeekocher" bezeichnen, als "Diplom-Betriebswirt" aber nur dann, wenn man das entsprechende Studium erfolgreich abgeschlossen hat und tatsächlich auch Dipl. Betrw. (FH) ist. An diesem Beispiel siehst Du, dass die Bezeichnung "Wirtschaftsdiplom", das die VWA vergibt, keine echte Aussagekraft hat und man dieses insofern im Prinzip vergessen kann. Die "Steinbeis"-Hochschule ist anscheinend eine "echte" FH (also Hochschule), die dementsprechend einen echten akademischen Grad - Bachelor - vergeben kann. Nur, um diesen zu bekommen, würde das Studium an sich genügen, dafür braucht man die VWA nicht noch zusätzlich oder vorher zu absolvieren. Ansonsten ist klar, dass Du nur solche akademischen Grade verwenden darfst, die Du tatsächlich erworben hast, wenn Du "Bachelor" bist, ist die Bezeichnung "Diplom" für dich tabu. Wie flashpixx schon richtig erwähnt hat: der Bachelor-Studiengang dauert natürlich länger als 2 Semester - klar. Gruß, fach_i_81
  14. Ein direktes "Reiseverbot" herrscht nicht. Du musst für längere Abwesenheiten (länger als 2 oder 3 Tage, genau weiß ich es nicht) aber die Genehmigung des Arbeitsamts einholen, wenn Du dort arbeitslos gemeldet bist. (Normalerweise hast Du als Arbeitsloser gewisse Pflichten, z. B. musst Du werktags - Montags bis Freitags - telefonisch und per Post für das Arbeitsamt erreichbar sein, damit es dir bei Bedarf Stellenangebote unterbreiten kann oder dich telefonisch zu Terminen laden usw...) Samstags und Sonntags gilt das natürlich nicht - klar. Eine längere Abwesenheit würde dem Arbeitsamt diese Optionen nehmen, und das ist der Grund, warum hier diese Genehmigung nötig ist. Gruß fach_i_81
  15. @schrödingers Katze Das ändert aber nichts daran, dass ein Studium hier objektiv betrachtet sinnvoller wäre - die Gründe dafür wurden oben erklärt. Gruß fach_i_81
  16. Mittlere Reife / Realschule sollte locker reichen. Gerade kleine und mittlere Betriebe stellen oft keine überzogenen Anforderungen (und nein, für den Beruf an sich braucht man kein Abitur/Fachabitur). Ich würde dir also raten, dich erstmal bei kleinen und mittleren Unternehmen umzusehen. Außerdem lohnt es sich, sich trotzdem zu bewerben, auch dann, wenn in der Stellenausschreibung "Abitur" genannt wird, das ist nämlich nicht immer 100%ig ernst zu nehmen. Schreiben kann man erstmal viel, ob es dann tatsächlich so gehandhabt wird, ist eine andere Frage. Also, lass dich nicht entmutigen und bewirb dich einfach. Und, wie schon erwähnt: die Noten sind ja wirklich nicht schlecht. Gruß fach_i_81
  17. Hallo Jonny, dieses Thema ("Studium" an VWA) hatten wir schonmal in einem anderen Thread, den Link hab ich gerade nicht da, aber nutze mal die Suchfunktion. Dazu nur soviel: - es handelt sich dabei nicht um ein echtes, klassisches (Hochschul-) Studium, auch wenn die VWA diese Bezeichnung verwendet - die VWA ist selbst keine Hochschule und darf keine akademischen Grade, z. B. Diplom, Bachelor usw... vergeben. Die VWA versucht immer wieder, nach außen hin den Anschein zu geben, als würde es sich um eine Hochschule handeln. Das ist aber eben nicht der Fall. - d. h. also für dich, mit dieser Art von Ausbildung bist Du danach kein Diplom-Betriebswirt o. ä. Ob die "Vorlesungen" in diesem "Studium" (ich schreib es bewusst in Anführungszeichen) dabei von "echten" Professoren abgehalten werden oder nicht, spielt dafür keine Rolle. Fazit: entweder ganz oder gar nicht. Ich würde davon eher abraten und mehr ein "normales" Studium empfehlen. Gruß fach_i_81 (Ergänzung: hab den Link doch noch gefunden, es ging hier um eine "VWA-Studentin" http://forum.fachinformatiker.de/ausbildung-im-it-bereich/117151-programmieren-eurer-ausbildung-vwa-studentin-neugierig.html lies dir das mal durch)
  18. Sorry, aber das ist einfach Unsinn. Ich weiß nicht, ob Du jemals an einer solchen Behörde gearbeitet hast (ich schon), aber - worauf ich hinausmöchte: das Arbeitslosengeld ist nicht zweckgebunden. Du kannst es - als Arbeitsloser - ausgeben, wofür auch immer Du möchtest. Auch für einen Urlaub. Da wird nichts verrechnet oder abgezogen oder was auch immer. Anders sieht es mit dem ALG II (Hartz 4) aus, bitte aber nicht ALG 1 und 2 miteinander verwechseln. Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Es ist für einen Arbeitslosen mit ALG I beispielsweis auch nicht verboten, 3 Mercedes-Luxusautos und 2 Sportpferde zu besitzen, für einen ALG 2 - Empfänger allerdings sehr wohl, weil bei ihm (nicht jedoch beim ALG1er) damit höchstwahrscheinlich die (Vermögens-) Freibeträge überschritten werden, die ihm zustehen. Bitte überleg dir doch vorher, ob die von dir geposteten Informationen auch tatsächlich richtig sind, gerade wenn es um solche Angaben wie diese geht (bei persönlichen Meinungsäußerungen ist es ja noch egal, aber nicht bei Fakten). Gruß fach_i_81
  19. Hallo, war nicht böse gemeint, wirklich nicht. Das war nur eine Anspielung darauf, dass Du mit deinen 15 Lebensjahren wahrscheinlich noch nicht sooo viel Lebenserfahrung hast, was man z. T. an den Fragen erkennen kann. Aber das ist ja nichts negatives, ich bin, als ich 15 war, ganz normal zur Schule gegangen wie jeder andere Schüler auch und hab mir in diesem Alter noch absolut keine Gedanken darüber gemacht, was ich später mal werden möchte (und damit zusammenhängende Fragen, Karrierechancen, Aufstieg, Verdienst), das war in diesem Alter auch (noch) nicht nötig. Gruß fach_i_81
  20. @Mc-S Naja, die Schule muss die Schüler, die sich bei ihr anmelden, natürlich so nehmen, wie sie sind, und sie kann (was auch klar ist) nicht prüfen, ob jemand (in welchem Sinne auch immer) "ungeeignet" ist. Wenn alle Plätze belegt sind, ist erstmal nichts zu machen. @Simon Bewirb dich weiter an allen anderen Schulen, die sonst noch in Frage kommen würden, etwas anderes bleibt kaum übrig ... . Gruß fach_i_81
  21. @Simon Falls Du die Ausbildung abbrechen möchtest, ist es wichtig zu wissen, wie es danach weitergeht, insbesondere sollten dadurch keine Lücken im Lebenslauf entstehen. Beispiel: melde dich zuerst an einer weiterführenden Schule an (z. B. FOS / BOS, um das Abitur oder Fachabitur dort anzufangen). Bei manchen Schulen läuft jetzt z. Zt. noch die Anmeldefrist, bei anderen ist sie schon abgelaufen, je nachdem, in welchem Bundesland Du lebst. Erst dann, wenn die Anmeldung erledigt ist und Du deinen "Schulplatz" sicher hast, kannst Du deinen Ausbildungsvertrag kündigen, das aber natürlich nicht mit sofortiger Wirkung, sondern zum Beginn des neuen Schuljahres (z. B. zum 31.08, wenn die Schule z. B. am 01.09. beginnt). Dadurch vermeidest Du - wie erwähnt - eine Lücke im Lebenslauf. Natürlich ist damit noch nicht alles getan, Du musst dich im Laufe des Schuljahres dann rechtzeitig darum kümmern, einen Studienplatz zu bekommen (noch bevor die Prüfungen abgelegt sind) usw..., aber das ist eigentlich alles klar und selbstverständlich. (Es würde dir ja nichts nützen, wenn Du die Ausbildung jetzt abbrichst, danach aber keine Aufnahme in die Schule mehr möglich ist.) Gruß fach_i_81 Noch eine nachträgliche Ergänzung: bei dem späteren Studium musst Du dann natürlich sicherstellen, dass dieses "gutgeht" und Du es mit zumindest akzeptablen Noten abschließen kannst. Falls das Studium nämlich später - egal aus welchen Gründen auch immer - abgebrochen würde, hättest Du das Problem, dass in deinem Lebenslauf dann sowohl eine abgebrochene Berufsausbildung als auch ein abgebrochenes Studium vorhanden ist. Eines davon ist vielleicht noch zu verschmerzen (meine ich), aber beides zusammen ist ganz schlecht.
  22. Nun ja, natürlich ist es ein IT-Beruf. Das ist klar, nur zählt der FI eben, wie erwähnt, zu den kaufmännischen Berufen (was bedeutet, dass er bei der IHK eben so eingeordnet ist). Gruß fach_i_81
  23. Über die doch recht unpräzisen Fragen bzw. "Formulierungskünste" von @masterraver, der mit seinen 15 Jahren doch (nach meinem Eindruck) noch etwas grün hinter den Ohren scheint, muss ich mich schon etwas amüsieren, aber um noch etwas zum Thema beizutragen, sei vielleicht folgende Anmerkung (@ad83.dll) erlaubt: dies hier ist im wesentlichen richtig: allerdings dauert ein Master-Studium im allgemeinen nur 3, maximal 4 Semester (keinesfalls mehr, erst recht nicht 9 Semester ) Der Master selbst ist dann also, zumindest zeitlich betrachtet, kein großer Aufwand mehr. Hier nochmals die Übersicht über die Regelstudienzeiten, Ausnahmen sind natürlich immer möglich: Bachelor (Uni bzw. FH): 6 Semester Master (FH): 3 Semester Master (Uni): 3 Semester, teilweise 4 Diplom (Uni und FH): 8 Semester Staatsexamen (Uni): i. a. 10 Semester ("Hybrid" ist übrigens sehr nett formuliert, so ein Wort hab ich in Zusammenhang mit einem Studium noch nie gelesen, aber man versteht natürlich, was gemeint ist ) Gruß fach_i_81
  24. Fachinformatiker zählt zum Bereich der kaufmännischen Berufe. Einige kaufmännische Grundlagen sind auch beim FI (egal welche der beiden Fachrichtungen) enthalten. Gruß fach_i_81
  25. Im Prinzip ist das ganz einfach, wie z. T. schon erwähnt: diese Frage sollte man direkt beim Arbeitsamt mit dem zuständigen Sachbearbeiter klären, und normalerweise wird so etwas auch genehmigt. Selbst für H4ler, die von der ARGE betreut werden, haben wir damals solche freien Tage ("Urlaub") genehmigt .... Gruß fach_i_81

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