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fach_i_81

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  1. @Soldiar Diese Formulierung "bei gleicher Qualifikation ... bevorzugt" (usw...) ist zumindst im öffentlichen Dienst Standard, und man sollte dabei ja nicht vergessen, dass die Telekom früher genau diesem Bereich zuzuordnen war (deswegen hatte die Telekom ja auch z. B. einen großen Anteil von Beamten bei ihren Beschäftigten, die sie z. T. bis heute hat). Natürlich ist es nun für einen männlichen Bewerber nicht angenehm, eine solche Formulierung zu lesen, aber letztendlich ist dieser Passus eben weit verbreitet. Gruß fach_i_81
  2. Hallo MrBurns, bist Du sicher, dass diese Angabe hier richtig ist oder hast Du dich da evtl. vertippt? Sind 34 Stunden pro Woche wirklich in einem Tarifvertrag geregelt, ist das so korrekt? Die Arbeitszeitregelung kam mir hier etwas ungewöhnlich vor ... . Gruß fach_i_81
  3. Guten Morgen, okay, du bist jetzt 28, Studium abgebrochen und auch nicht weiter verwendbar, weil fachfremd bzw. andere Fachrichtung. Was ich dir raten würde: anstelle eine Ausbildung zu machen (Dauer mit Abitur/Fachabitur ja nur 2 Jahre), würde ich lieber doch noch studieren, um zumindest noch ein abgeschlossenes Studium zu haben. Das ist eine gute Alternative, denn Du musst berücksichtigen, dass ein Bachelor-Studium ja nur 3 Jahre dauert, also nur 1 Jahr mehr als eine (verkürzte) Ausbildung. 28 ist ja noch kein Alter, wenn Du dann mit 31 (oder auch 32) abgeschlossen hast, reicht das noch immer aus. Da möchte ich mich DeForester bzw. Soldiar anschließen, 100% Zustimmung. Dass die (Zwischen- bzw. Abschluss-) Prüfungen für den FI nicht besonders anspruchsvoll sind, ist schon klar, von daher erklären sich auch die Ergebnisse. Aber nochmals: mach dir wegen dem Alter keine Sorgen, es ist jetzt noch nicht zu spät, um zu studieren. Gruß, fach_i_81
  4. @Carina83 Hi, ich kann dir nur empfehlen, das Studium NICHT abzubrechen. Ehrlich, zieh es durch. Ein abgeschlossenes Studium ist immer gut im Lebenslauf und auch für deinen späteren beruflichen Werdegang. Wenn's wirklich am finanziellen liegt, dafür gibt es Förderungsmöglichkeiten zur Studienfinanzierung. Daran sollte es also nicht scheitern. Denk daran, es sind ja (beim Bachelor) nur 3 Jahre, also auch nicht länger als eine FI-Ausbildung, soweit diese nicht verkürzt wird. Deshalb: bring es zu Ende und bewirb dich danach um einen Job. Gruß fach_i_81
  5. Hallo, blubbla hat es völlig richtig geschrieben. Tatsache ist, dass ein Bachelor als Abschluss bei weitem nicht ausreichend ist, da das Lehramt einfach anspruchsvoller ist. Mit diesem Abschluss (Bachelor) kann man kein Lehrer werden. Im Normalfall wird dafür einfach das klassische Lehramtsstudium benötigt, das mit dem (zweiten) Staatsexamen endet (also dasselbe wie bei Juristen). Es gab oder gibt (?) noch (?) das Studium zum Diplom-Handelslehrer, mit dem man dann z. B. an Berufsschulen unterrichten kann, oder an der FOS (nicht jedoch am Gymnasium). Allerdings: ob dieser Studiengang noch angeboten wird, oder noch in dieser Form, weiß ich nicht (ein Freund studiert an der Uni so was in der Richtung, damit er später an der BS unterrichten kann, da müsste ich ihn aber erst mal fragen, ob das 100%ig dasselbe ist.) Gruß fach_i_81
  6. Leute, beruhigt Euch doch mal wieder. Der Thread ist ja, auch inhaltlich, ganz interessant und man kann durchaus verschiedene Einstellungen vertreten, aber muss es denn in diesem doch z. T. recht unfreundlichen Ton sein? Wenn wir alle jetzt einfach mal sachlich bleiben, dann wird's schon wieder besser ... Und reine Vermutungen, dass irgendemand etwas "kann" oder auch "nicht kann", helfen leider gar nicht weiter, vielleicht sollte man das einfach weglassen. Gruß fach_i_81
  7. Kurz und knapp: 1.) den Begriff "schraube" würde ich nicht verwenden, er klingt eher umgangssprachlich bzw. wenig aussagekräftig 2.) noch wichtiger: auch, wenn Du das hier recht schnell heruntergeschrieben hast: achte im Anschreiben (bzw. in der gesamten Bewerbung) auf die Rechtschreibung, hier sind noch mehr als genug Fehler vorhanden, Beispiele: bei meiner suche .... -> "bei meiner Suche" der von ihnen angebotenen ... -> "der von Ihnen angebotenen" Netzwerk Administration ... -> "Netzwerkadministration" (sowas liest man recht oft falsch, aber zumindest in Deutschland werden die Wörter nicht einfach auseinandergerissen) "Da ich Privat auch" .... -> "privat" "Fachinformatiker Ausbildung" ... siehe oben "Elektronischen Geräten" ... -> elektronischen (...) (Adjektive natürlich klein) "nach erreichen" ... -> nach Erreichen Ist wirklich nicht böse gemeint, im Gegenteil, nur gut gemeint, lies es dir doch noch mal sehr genau durch, hier sind einfach noch zu viele Fehler vorhanden. Gruß
  8. @GoSu SoL_Psycho hat es schon richtig dargestellt, dass Du bei Ausbildungsverträgen die Vergütung normalerweise nicht verhandeln kannst, Du kannst dich aber zumindest mal vorher informieren (soweit ich weiß, bei den IHKs), was in bestimmten Berufen und Branchen typischerweise im ersten, zweiten und dritten Lehrjahr durchschnittlich gezahlt wird. Gruß fach_i_81
  9. Hätte .. würde ... könnte ... Tatsache ist, dass der Lebenslauf recht sprunghaft ist (und dabei bringt es auch gar nichts, über die Frage zu diskutieren, ob das nun die dritte oder "nur" zweite Ausbildung ist). Ich sehe es ähnlich wie die Vorposter (bzw. Chief Wiggum) : auf einen Arbeitgeber macht das einen ungewöhnlichen Eindruck, und auch keinen guten, wie ich meine. Was die "Aussage" der Firma angeht: die ist so allgemein gehalten, dass die Aussagekraft Richtung Null geht ... Naja, wer hat das denn nicht? Das hat (heutzutage) wirklich fast jeder. Und erst recht bei den Leuten hier im Forum. Gruß fach_i_81
  10. Kurz und knapp: im Prinzip brauchst Du für die Ausbildung ja gar keinen bestimmten Schulabschluss, theoretisch reicht, wie für jede IHK-Ausbildung, ein Hauptschulabschluss, man sollte aber natürlich grundsätzlich immer versuchen, den höchstmöglichen Abschluss zu machen. Ob nun Abitur oder Fachabitur - für die FI-Ausbildung düfte das - meiner bescheidenen Meinung nach - keine allzu große Rolle spielen, beide Abschlüsse sind natürlich gut genug, immer vorausgesetzt, der Notendurchschnitt passt und ist nicht zu schlecht. Fachhochschulreife (Fachabitur) sollte im Prinzip absolut ausreichend sein. Ob die zweite bzw. dritte Fremdsprache (Latein, Französisch) für die FI-Ausbildung wirklich benötigt wird oder einen zusätzlichen Vorteil bringt, mag jeder für sich beurteilen. Was den informationstechn. Assistenten angeht: den kann ich nicht beurteilen - soweit ich weiß ist das ja eine rein schulische Ausbildung - aber hier im Forum war schon öfter mal zu lesen, dass eine betriebliche IHK-Ausbildung, hier z. B. der FI, meistens oder oft etwas besser angesehen wird als eine rein schulische. Vielleicht hab ich dir zumindest ein wenig weitergeholfen. Gruß fach_i_81
  11. Okay - so etwas wird natürlich längst nicht überall angeboten. Im Prinzip ist dies (bestimmte Art von "Schwerpunkt") ja auch egal, mit der allgemeinen Hochschulreife kannst Du ja (abgesehen von NC) sowieso alles und jedes studieren, und wenn es ein FH-Studiengang sein soll, reicht auch Fachabitur (Fachhochschulreife). Gruß fach_i_81
  12. Hi, hab gerade deine Nachricht gesehen... ob Nürnberg oder Erlangen besser ist ... Naja, ich war nicht in Erlangen, die kenne ich nicht und kann sie nicht beurteilen, in NBG gibt's ja zwei BOSse, eine städtische und eine staatliche, ich war auf der staatlichen. Also vergleichen kann ich die natürlich nicht, aber die BOS war vom Stoff her gesehen schon kein zuckerschlecken, aber mir hat es gut gefallen und echt was gebracht (hab dort mein Fachabitur gemacht und studiere jetzt). Gruß fach_i_81

  13. @blubbla Ich vermute mal, @0xDEADBEEF meint wahrscheinlich "schwierger und stressiger" als ein normales (klassisches) Uni- oder FH-Studium. Ob das tatsächlich so ist, kann ich natürlich nicht beurteilen.
  14. @Nikomania Um das zu klären: HappyHero hat es völlig richtig dargestellt. Hauptschule (bzw. Hauptschulabschluss) ist für den Beruf inhaltlich gesehen und vom Lernstoff her ausreichend. Die Betriebe können natürlich nur für sich höhere Kriterien festlegen (mittlere Reife/Realschule, Fachabitur ...). Das ist aber nur eine Frage von Angebot und Nachfrage (Bewerberzahlen) bzw. persönlichen Präferenzen und hat nichts mit den (Ausbildungs-) Anforderungen zu tun, die inhaltlich auch ein Hauptschüler locker schaffen sollte. (Das Hauptschüler teilweise Defizite in gewissen Bereichen haben ist klar und steht auf einem anderen Blatt, hier wohl nicht zur Diskussion.) Falls tatsächlich bestimmte Kenntnisse verlangt werden, ist das wohl vom Einzelfall und vom Betrieb abhängig, bei mir z. B. wurden weder Mathekenntnisse oder sonstige Vorkenntnisse benötigt noch vorausgesetzt. Ebenso war bei uns (Betrieb und Berufsschule) keinerlei Mathematik vorhanden bzw. wurde nicht benötigt, erst recht keine höhere Mathematik (Differentialrechnung, Integralrechnung, Stochastik). Also (@OttoWagner) kurz und knapp: lass dich nicht verunsichern, so schwer bzw. anspruchsvoll ist der Beruf nicht, ganz im Gegenteil. Gruß fach_i_81
  15. Guten Morgen, gleich mal zum Thema: sorry, aber das, was der Chef hier meint ist schlicht und einfach Unsinn. Das ist eine ganz normale IHK-Ausbildung, so wie jeder andere Beruf auch (Bankkaufmann, Industriekaufmann). Was bitte soll daran schwer oder anspruchsvoll sein? Nichts. Ohne den Beruf herabwürdigen zu wollen, ist er aber vor allem auch nicht schwerer / anspruchsvoller als andere Berufe. Soviel ist das auch nun wieder nicht. Informier dich mal anhand der Lehrpläne in der Berufsschule, man kann es grob umreissen, dazu fehlt mir jetzt allerdings die Zeit. Wie schon erwähnt, sehr knapp gesagt: nein, ist sie nicht. Siehe oben. Nein. ist okay ist kein Problem, das lernst du später Ja, warum nicht, wenn es möglich ist, wenn nichts dagegensteht? Nein, warum auch warten? MfG fach_i_81
  16. Ohne direkt auf die beiden vorhergehenden Posts einzugehen (ein Hinweis wie "geh studieren" ist ja auch nur sehr allgemein gehalten), zum TE selbst: - wenn es um die Entscheidung "Ausbildung oder Studium" geht: ich würde dir (wenn man die Berechtigung zum Studium hat, also Abitur oder Fachabitur) auch grundsätzlich immer (!) zum Studium raten, denn Du hast ja die Möglichkeit, also warum solltest Du sie nicht nutzen - ich bin der Meinung, und das ist nur meine sehr bescheidenen persönliche Meinung, dass Du mit einem Studium ganz allgemein bessere Jobaussichten hast (das ist auch ein wesentlicher Grund, soll aber keine dieser altbekannten und endlosen Diskussionen anstoßen) - und daneben gibt es noch eine Reihe von anderen Gründen (z. B. mal einige Jahre lang Studentenleben hat auch sein gutes) - Was du konkret studieren sollst: das kann man so pauschal überhaupt nicht beantworten. Dazu müsste man dich besser kennen, deine Kenntnisse, Neigungen usw... . Empfehlung auch hier: rede mit der Studienberatung, die allgemein an jeder Uni oder FH angeboten wird. Gruß fach_i_81
  17. Interessant, es ist doch gerade bei diesen Threads immer und immer wieder dasselbe. Im neuen Jahr geht es hier also genauso, in dem selben Ton, weiter, wie es im alten aufgehört hat. Wenn hier schon wieder in dieser Art und Weise geschrieben wird, kann man sich vorstellen, wie der Thread endet bzw. wie es weitergehen wird. Was ich eigentlich schreiben wollte war die Frage, ob es denn nicht möglich ist, hier - vielleicht als guten Vorsatz fürs neue Jahr - einfach mal etwas "gemäßiger" bzw. vorsichtiger (zurückhaltender) zu schreiben, das würde vielen Threads guttun. Nachträglich noch ein gutes und erfolgreiches neues Jahr an alle! Gruß fach_i_81
  18. So, jetzt mal wieder im Ernst ... @Julia Schneider Ehrlich, es sollte doch kein Problem sein, einen kleinen Nebenjob zum Studium zu finden - da frage ich mich auch, was diese Frage soll. Ob man nun dieses oder jenes Fach in der 12. bzw. 13. Klasse hatte, ist doch für den Nebenjob völlig irrelevant. Ich hab z. B. mal in den Semesterferien auch einen kleinen Nebenjob in einem Callcenter gemacht (es ging damals nicht darum, ob diese Tätigkeit nun besonders toll ist oder ob sie mir gefällt, sondern nur darum, einen gewissen Zeitraum in den Semesterferien mehr oder weniger sinnvoll zu überbrücken), und schon da hat niemand danach gefragt, welche Fächer in der Schule mit welchen Noten abgeschlossen wurden, wie die Leistungen im bisherigen Studium waren und so weiter, das hat dafür überhaupt nicht gezählt ... . Also, es sollte wirklich kein Problem sein. Ein gutes und erfolgreiches neues Jahr an alle, Gruß fach_i_81
  19. Leute, bitte! Nur eine Frage: was soll denn das? Immer und immer wieder dasselbe, auch wenn wir es vorher schon in 529 anderen Threads hatten: warum ist es nicht verständlich: ständiges Vergleichen mit anderen Berufen, Berufsgruppen und Branchen bringt eigentlich überhaupt nichts, es ist höchstens kontraproduktiv, wie man hier sehen kann. Da werden dann z. T. Vergleiche angebracht, die eigentlich weder sinnvoll noch angemessen sind (siehe oben - Aldi-Kasse usw...), das hatten wir doch schon soooo oft, es führt zu nichts, auch in anderen Variationen schon x-mal vorgekommen ... ... Schönen Tag noch ... fach_i_81
  20. @Microp Nur als Frage: wenn es dir darum geht, Beamter zu werden, warum machst Du dann nicht einfach die normale, Standard-Beamtenlaufbahn im mittleren bzw. gehobenen Dienst (abhängig von deinen Voraussetzungen, Schulabschluss)? Wenn die Computer und IT und all diese Sachen interessieren: kein Problem. Du kannst ja auch - später - als Beamter in diesem Bereichen eingesetzt werden, auch in Behörden gibt es Rechenzentren, wir haben z. B. bei uns einen eigenen User-Suppert, der meistens mehr als genug zu tun hat usw... . Natürlich bist Du - rein formal - erst mal Verwaltungsbeamter, nehmen wir an, Du bist in der inneren Verwaltung eingesetzt. Das hindert dich aber nicht daran, dich auf die entsprechenden EDV-Stellen zu bewerben (solche gibt es durchaus, wie erwähnt). Ansonsten ist das, was @mistro in Bezug auf die "Unkündbarkeit" bei Angestellten geschrieben hat, richtig, als Ergänzung zu den 15 Jahren Zugehörigkeit zur Behörde musst Du auch noch mindestens 40 Jahre alt sein (beide Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein), und zusätzlich gilt dieser Kündigungsschutz nur für ordentliche Kündigungen, fristlose bzw. außerordentliche sind weiterhin möglich. Gruß fach_i_81
  21. @dr.dimitri Was den Fall von alexC++ betrifft: Die beabsichtigte Wirkung, in diesem Fall keine Sperrzeit vom Arbeitsamt zu bekommen, kann hier nicht funktionieren. Natürlich hat er nicht selbst (von sich aus) gekündigt, kann aus diesem Grund also keine Sperrzeit bekommen, was ansonsten ja der Fall wäre. Allerdings hat er die Arbeitgeber-Kündigung ja durch ein grob pflichtwidriges Verhalten (einfach nach Hause gehen) selbst verschuldet. In diesem Fall tritt natürlich auch eine Sperrzeit ein. Siehe als Beispiel dazu hier: Sperrzeiten : Wann gibt's kein Arbeitslosengeld? - Wirtschaft - Extra - STERN.DE Zitat: Sperrzeiten entstehen zum Beispiel bei verhaltensbedingten Kündigungen, denn diese gelten als vom Betroffenen selbst verschuldet (...) Die Sperrzeit stellt letztendlich also immer auf die Frage des Verschuldens des Arbeitnehmers ab - hat er ganz oder teilweise die "Schuld" daran, dass er seinen Job verloren hat, das ist die Frage. Einen schönen Adventssonntag noch an alle, Gruß fach_i_81
  22. Hallo ... da hast Du schon recht, das ist wirklich etwas kompliziert. Bei einer Suche im Internet hab ich vorhin noch mehr gefunden (wir haben jetzt sowieso gerade Mittagspause an der Behörde, abgesehen davon, dass ohnehin nicht viel los ist), dieser Link führt zur Regierung von Mittelfranken: Regierung von Mittelfranken Laut Überschrift handelt es sich dort zwar um "Beamte an beruflichen Schulen", das spielt hier aber keine große Rolle, weil die Regelungen im Beamtenrecht (innerhalb eines Bundeslandes natürlich!) zunächst mal für alle gleich sind, es ist - abgesehen von Spezielvorschriften - also erstmal egal, ob ich nun Polizist, Lehrer, Feuerwehrmann oder Verwaltungsbeamter bin. Es wird zwischen zwei Arten der Beurlaubung unterschieden. Es gibt die arbeitsmarktpolitische Beurlaubung (Art. 80 c Bayer. Beamtengesetz), sowie die familienpolitische Beurlaubung (Art. 80 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Bayer. Beamtengesetz). Beide unterscheiden sich im Wesentlichen von den Anspruchsvoraussetzungen. Arbeitsmarkpolitische Beurlaubung Beamten kann auf Antrag 1. Urlaub ohne Dienstbezüge bis zur Dauer von insgesamt sechs Jahren 2. nach Vollendung des 50. Lebensjahres bis zum Beginn des Ruhestandes Urlaub ohne Dienstbezüge gewährt werden, wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Der Urlaub nach Nr. 2 darf einschließlich einer früheren Beurlaubung nach Nr. 1 und einer familienpolitischen Beurlaubung insgesamt 15 Jahre nicht überschreiten. Wie erwähnt, das ist alles kompliziert und noch dazu landesabhängig, deshalb sollte sich doch @Zaccharias wirklich mal bei seinem Dienstherren direkt erkundigen, was hier konkret möglich ist, das würde ich vorschlagen ... Gruß fach_i_81
  23. Okay, hier ist ein Auszug aus dem BayBG und ein Link : Art. 80b Bayerisches Beamtengesetz (BayBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1998 Art. 80b Familienpolitische Teilzeit und Beurlaubung (1) 1 Einem Beamten mit Dienstbezügen ist auf Antrag, wenn zwingende dienstliche Belange nicht entgegenstehen, 1.die Arbeitszeit bis auf die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit zu ermäßigen, 2.Urlaub ohne Dienstbezüge bis zur Dauer von zwölf Jahren zu gewähren, wenn er a)mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder b)einen nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen tatsächlich betreut oder pflegt. 2 Der Antrag auf Verlängerung einer Beurlaubung soll spätestens sechs Monate vor Ablauf der Genehmigung einer Beurlaubung gestellt werden.3 Art. 80a Abs. 3 gilt entsprechend. 4 Die zuständige Dienstbehörde kann eine Rückkehr aus dem Urlaub zulassen, wenn dem Beamten die Fortsetzung des Urlaubs nicht zugemutet werden kann und dienstliche Belange nicht entgegenstehen. (2) Beamten mit Dienstbezügen kann auf Antrag die Arbeitszeit bis auf durchschnittlich wöchentlich zehn Stunden ermäßigt werden, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Buchst. a oder b vorliegen und dienstliche Belange nicht entgegenstehen. (etwas gekürzt - der Artikel ist noch wesentlich umfangreicher) Aber ich muss mich korrigieren, die maximale Dauer für die Beurlaubung beträgt ja 12 Jahre. (Es sind hier übrigens auch noch andere Gründe möglich, die Beurlaubung zu beantragen, abgesehen von der Pflege von Kindern usw... .) Wie erwähnt, rechtlich ist das schon alles möglich, die Frage bleibt eben, woher @TE dann seinen Lebensunterhalt bestreiten soll, die Azubi-Vergütung ist ja wahrscheinlich nicht so viel ... .... Gruß fach_i_81
  24. Hallo victorinox ! Zu deiner Frage: eine schriftliche Regelung, wo dies jetzt genau geschrieben ist, hab ich im Moment nicht da, und hier müsste ich erstmal einige Zeit lang suchen. Allerdings bin ich mir doch sehr sicher, dass dies tatsächlich so ist. Wir haben das Ende letzten Jahres u. a. im Unterricht (Beamtenrecht) so gelernt (die Unterlagen habe ich jetzt im Büro allerdings auch nicht da.) Rechtsstand war damals also 2007 - wobei diese Regelung aber nicht neu ist, sondern schon seit Ewigkeiten so existiert. Vielleicht finde ich später noch etwas, dann poste ich es noch nachträglich oder gebe einen Link dazu. Bei Gelegenheit mach ich mich nochmal an die Suche. Bis später, Gruß, fach_i_81
  25. Guten Morgen Zaccharias, okay, das wichtigste (Beurlaubung ohne Dienstbezüge anstelle Entlassung) ist jetzt schonmal klar - soweit, sogut. Was das finanzielle angeht: das wird wohl tatsächlich schwierig werden, ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass Du hier wirklich Zuschüsse bekommen kannst, das ist das eigentlliche Problem in deinem Fall ! Jede Stelle, die finanzielle Zuschüsse auszahlt (Arbeitsamt, Wohnungsamt / Wohngeld, Bafög, sonstwas) wird nämlich sehr wahrscheinlich argumentieren, dass Du das alles freiwillig machst und dich niemand gezwungen hat, den (sicheren) Beamtenjob auszuüben, außer Du wärst tatsächlich (polizei-) dienstunfähig. Das ist im Prinzip dasselbe, als wenn jemand seinen Job (in der Wirtschaft) von sich aus "kündigt" und dann vom Arbeitsamt kein Arbeitslosengeld bekommt (bzw. eine "Sperre"). Für eine Ruhestandsversetzung sind die Hürden außerdem recht hoch angelegt. In Bayern (Beamtenrecht ist ja Ländersache!) haben wir z. B. diese Regelung zur begrenzten Dienstfähigkeit: Art. 56a Begrenzte Dienstfähigkeit (1) Von der Versetzung des Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit soll abgesehen werden, wenn der Beamte unter Beibehaltung seines Amts seine Dienstpflichten noch während mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit erfüllen kann (begrenzte Dienstfähigkeit). Das Beamtengesetz in BaWü hab ich nicht da, ich denke aber, dass es wohl recht ähnlich oder identisch ist. Das bedeutet im Klartext: dein Dienstherr wird zunächst erstmal alle Möglichkeiten prüfen, ob er dich nicht doch irgendwie weiterverwenden kann (andere Stelle, andere Tätigkeit, sonstwas usw...) Erst dann, wenn das alles nicht möglich ist, würde er den Weg dafür freimachen, dass Du eine Tätigkeit in der Wirtschaft (Fachinformatiker-Ausbildung / Umschulung) antreten kannst. Das hast Du ja schon völlig richtig geschrieben, wahrscheinlich scheitert es schon daran. Gruß fach_i_81

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