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pruefer_gg

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  1. Vermutlich hat das Arbeitsamt Zweifel daran, dass Du die Ausbildung erfolgreich zu Ende bringst. Es gibt sehr wenige Betriebe, die das anbieten. Und denen geht es eher um billige Hilfarbeiter, denn um Ausbildung! Und die Erfahrung zeigt auch, dass man mind. einen guten RS-Abschluss haben muss, um diese Ausbildung einigermaßen erfolgreich abzuschließen. Wenn Du die entsprechenden Noten am Ende der Ausbildung hast, sollte es keine Probleme geben. Ich würde an Deiner Stelle die MR nachholen! Englisch ist u.a. Bestandteil der Abschlussprüfung. Und natürlich wichtig für Deinen Beruf! Wobei das meistens nur technisches Englisch ist. Zu was? Das ist vielleicht eine Frage NACH der Ausbildung! Und die sollte man mit ganzer Kraft durchlaufen. Und nicht Zeit für irgendwelche Qualifikationen verplempern, die man dann doch nicht braucht! GG
  2. Du kannst am Anfang verkürzen. Das hängt von dem Betrieb ab, in dem Du anfängst, ob der das zu lässt. Du kannst am Ende verkürzen. Das hängt von Deinen Noten ab! GG
  3. ich kann bubu nur zustimmen. auch wir lassen lieber Prüflinge bestehen, als sie durchfallen. Aber verschenken können wir den Abschluss auch nicht! Und alle Prüfer versuchen auf eine einheitliche linie zu kommen - sowohl in der Doku, als auch in der Präsi. Dazu wird häufig sehr intensiv diskutiert. vor allem bei Prüflingen, die auf der Kippe stehen. die Tatsache, dass Du viele Fragen gestellt bekommen hast, deutet für mich auch darauf hin, das man versucht hat, dir eine (letzte) Chance zu geben! Du kannst gerne Einspruch erheben. Der wird Dir aber - selbst, wenn ihm statt gegeben wird, was als extrem unwahrscheinlich zu sehen ist - nicht viel bringen. Die nächste Prüfung findet im Juni statt - so oder so! Dir würde lediglich dieser eine Versuch nicht angerechnet werden! Was vielleicht wichtiger ist, wäre herauszufinden, warum deine Doku so schlecht bewertet wurde. Dazu steht zumindest unser PA immer gerne zur Verfügung! GG
  4. Das kann ich mir nicht vorstellen. Die IHK stellt nämlich keine Lösungen, sondern nur Lösungsbeispiele zur Verfügung. Und die Prüfer jedes PAs können von diesen Lösungen abweichen - und werden dies im Falle von Fehlern auch tun. Sie sind in der Bewertung also weitestgehend autonom! GG
  5. Das gabze blabla von 15%, 3-facher Ausfertigung etc. will kein Prüfer lesen. Das kannst Du von mir aus in Deiner Doku in die IST-Erfassung schreiben. Den Projektantrag macht es nur länger - aber nicht besser (im Gegenteil). Ich würde das ganze auf folgende Aussage reduzieren: GG
  6. Also ich habe mit VPN kein Problem. Du musst ja immer noch die Entscheidung treffen, ob Du ein SSL- oder IPsec-VPN aufbaust. GG
  7. Was machst Du konkret? Das ist alles viel zu schwammig. Das gilt so wohl für den einzig brauchbaren Satz als auch für Deinen Zeitplan. Die Fragen, die ich mir hier u.a. stelle sind: setzt Du einen eigenen Authentisierungsserver auf, gegen den die RFID-Daten abgeglichen werden wie sicherst Du diesen sensiblen Server gegen unberechtigte Zugriffe ab machst Du ein Sicherheitskonzept und Sicherheitstests? werden die Daten der Kamera auf einem Server (zwischen)gespeichert und wie sieht es mit dem Datenschutz aus Was hat die Kamera überhaupt mit RFID zu tun - oder wurde die nur so "dran geflanscht" um zusätzliche Zeit im Projekt "zu schinden"? usw. usw. GG
  8. Ein komplettes Projekt auf einem Thema aufzubauen, das Du nicht kennst, halte ich für extrem kritisch. Abgesehen ist die reine Installation und Konfiguration von Nagios zu wenig komplex/ vielschichtig für ein Abschlussprojekt! GG
  9. Wenn Du das ganze um eine Sicherheitsbetrachtung während der Planung und Sicherheitstest erweiterst wird das Ganze schon besser. Wobei ich mich frage, wie diese PKI aussehen soll, die Du aufbauen willst - wenn Du das richtig machst, ist das (mehr als) ein eigenes Projekt. Da solltest Du noch etwas konkreter werden. GG
  10. Sehe ich das richtig, dass Du ein SSL-VPN aufbauen willst - und sonst nichts! Das ist/ wäre etwas dünn für ein Projekt! Ansonsten ist Dein Antrag viel zu unkonkret, was die Technik angeht und zu viel heiße Luft, die bestenfalls etwas in der Doku zu suchen hat - nicht aber im Antrag (z.B. das ganze 15% Gerede etc.). GG
  11. Volle Zustimmung. Dazu ergänzend: e) auch Du bist subjektiv Mein Tipp: Versuche seine positiven Seiten zu sehen, sie zu nutzen bzw. hervor zu heben. Vielleicht ändert er sich ja, wenn ihn jemand Ernst nimmt/ versteht bzw. wenn er den Eindruck hat. Außerdem muss er ja 'mal anders gewesen sein - sonst wäre er nicht in den BR gewählt worden! GG
  12. Ich sehe im Moment das Problem, dass Du ja eine fristlose Kündigung hast. So lange nicht durch ein Arbeitgericht geklärt wurde, dass die unrechtmäßig ist/ war, sehe ich ganz schwarz für einen neuen Ausbildungsplatz. Du musst - fürchte ich - als erst das Urteil abwarten, bis Du einigermaßen Chancen auf einen neuen Ausbildungsplatz hast (wen Dich überhaupt jemand will). Wenn Du aber vom Arbeitsgericht Recht bekommst, könntest Du ggf. die Ausbildung auch bei Deinem alten Betrieb fertig machen. Alternativ würde ich mich bei der IHK einmal danach erkundigen, wie es ist, ohne Betrieb - also als sog. "Externer" die Prüfung zu machen. Vielleicht kann man sich vor dem Gericht auch so einigen, dass die Kündigung zwar zurückgenommen wird, Du aber gleichzeitig beurlaubt bist. Dann müsste Dein bisheriger Betrieb die Kosten für die Prüfung übernehmen. Die Ausbildungsvergütung müsstest Du dann aber vermutlich abschreiben. Hängt halt davon ab, ob Du Dir vorstellen kannst weiter in Deinem alten Betrieb die Ausbidung zu machen! GG GG
  13. Wenn die Frage ernst gemeint war: Für den Punkt: "Zielgruppe erreicht" gäbe es 0 Punkte. Weitere Abzüge denkbar. GG
  14. Was auch noch gut kommt, ist ein Ausblick, in dem Du weitere Entwicklungs-/ Verwendungsmöglichkeiten bringst und ggf. auch auf Dinge eingehst, die Du aufgrund zeitlicher Beschränkungen nicht realisieren konntest. Bei den Empfehlungen von wäre ich vorsichtig. Das könnte Dir auch als Zeitschinderei ausgelegt werden bzw. könnte in der Prüfungsaufregung auch anders schief gehen. Eine fertiger Netzplan/ PAP im Rahmen Deiner Präsi, den Du während Deiner Präsentation sauber erklärst, ist da bestimmt ungefährlicher! GG
  15. Auch bei uns bekämst Du bei weniger als 12 Minuten (30% zu kurz) definitiv Abzug. Unter 10 Min. richtig kräftig. Vermutlich käme dann noch hinzu, dass Du in dieser kurzen Zeit viele wichtige/ notwendige Dinge nicht unterbringen konntest. D.h. dafür gibt es dann u.U. nochmals Abzüge! Du solltest beim Üben nicht weit unter 15 Min. bleiben - eher noch ein bisschen darüber GG
  16. Ich kann aus Deinem Antrag nicht herauslesen, was Du wirklich machen willst. Für mich sieht das im Moment so aus, als wenn Du einen Server aufbaust und darauf Exchange und eine Fax-Software installieren willst. Das ist sehr dünn. Die ganzen Infos, wie Euer Netz verkabelt ist, kannst/ solltest Du übrigens weg lassen. DDas hat keinen Bezug zum bzw. Einfluss auf das Projekt. GG
  17. Wie hier andere schon gesagt haben, kann Dir letztendlich nur ein Anwalt genau sagen was Sache ist. Allerdings sehe ich die fristlose Kündigung auf schwachen Beinen (wobei zum 31.1. nicht fristlos ist - aber auch nicht den normalen Kündigungsfristen entspricht). Das würde IMHO schon bei einem normalen Arbeitsverhältnis gelten (da sind IMHO auch einige Formfehler drin) - bei Dir als Azubi im fortgeschrittenen Stadium ist es, wie "Der Kleine" bereits gesagt hat, noch viel schwerer. Eine Aussage zum Thema Abmahnung und Kündigung für ein normales Arbeitsverhältnis findest Du hier. Viel Glück und zeige Demut GG P.S. Ob Du in einem solchen Betrieb mit einem solchen Chef weiter arbeiten möchtest, steht auf einem anderen Blatt. Die fristlose Kündigung würde ich aber auf jeden Fall anfechten. Im übrigen hast Du bereits einen Fehler gemacht, in dem Du die Abmahnung akzeptiert hast.
  18. Weil z.B. ITIL v4, ITIL v.5 o.ä. kommt. Außerdem habe ich nicht über das Wissen, sondern Zertifikate gesprochen. Und die müssen - meistens zumindest - regelmäßig wiederholt werden. Übrigens spricht nichts dagegen, sich auch nach einem Studium fortzubilden. Allerdings dann von einer anderen Basis aus. Also kann im Falle eines Studiums das eine tun, ohne das andere zu lassen. GG
  19. D'accord. Und in der Präsentation (zumindest, wenn der Ausschuss = Fachpublikum die Zielgruppe ist) geht es darum, das Projekt zu präsentieren ggf. auch fachliche Besonderheiten zu erklären. Aber nicht, fachliche Binsenweisheiten zu verbreiten. Und das genannte Beispiel mit VoIP gehört dazu! Richtig, ich habe auch niergendo von einem Verkaufsgespräch gesprochen! Vielleicht kannst Du mir erklären, was dieser Allgemeinplatz mit dem Topic zu tun hat! GG
  20. Ich weiß nicht, wo bei Euch die Prüflinge stehen. Bei uns stehen sie direkt an der Tafel/ Leinwand. Deswegen muss es aber nicht schlecht sein. Laserpointer sind aus meiner Sicht die schlechtere Variante! Weil man den Punkt auf der Präsentation erst finden muss. GG
  21. Von dem Respekt kann sich der Prüfling aber nichts kaufen, wenn er es versemmelt. Und die Gefahr ist groß. Zumal in einer Umgebung, die er nicht kennt, d.h. wo er nicht weiß, wo die Leinwand hängt und das Flipchart steht. Nach der Prüfung kann er sich das gerne aneignen und zu geg. Zeit auch beweisen. Aber die Präsentation ist dazu in den meisten Fällen bestimmt nicht der richtige Platz, das auszuprobieren! Zumal es auch - s.o. - ohne 100% geben kann! Schließlich geht es hier nicht um die Abschlussprüfung in einem Moderations-, Präsentations- oder Verkaufsseminar, sondern um die saubere Darstellung eines technischen Projektes. Oder sieht man das in München anders und man benötigt eine Flipchart, um 100% zu bekommen?? GG
  22. Da hilft auch ein Zeigestab. Und man neigt bei dem nicht dazu, was drauf zu schreiben und/ oder drauf schauen zu wollen! Sehe ich auch so. Habe ja nicht gesagt, dass man den nutzen soll. Sehe ich/ wir anders. Damit kann man am besten zeigen, wo man sich gerade auf der Folie befindet bzw. er eignet sich am besten dazu eine Grafik/ Tabelle zu erklären. Und ohne Hinweise/ Erklärung ist die Gefahr von Abzügen für den Vortagsstil groß. Würde ich auch sagen, wenn ich Schulungen verkaufe! Auf jeden Fall! Auch z.B. den Umgang mit dem Zeigestab! GG
  23. Okay. Dann lasse es mich so formulieren: Wenn die technische Beschreibung einen Beitrag zum Verständnis des Projektes (inkl. aufgetretener Probleme etc.) liefert, dann natürlich. Technische Erklärungen um der technischen Erklärung Willen jedoch nicht. Das langweilt den Ausschuss und gibt Abzug im Bereich "Zielgruppe erreicht"! Das kommt dann im Fachgespräch. Und da ist es auch viel besser aufgehoben, weil man (nur) da sieht, dass der Prüfling die Technik verstanden hat (auch ohne helfende Folien)! GG
  24. Jo! Dann hatte ich Dich falsch verstanden. Dann liegen wir ja auf einer Linie! GG

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