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fisof

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Alle Inhalte von fisof

  1. Hallo tb4ever, falls du es schaffst, den Projekttitel kürzer zu bauen, hast du es auch für deine Präsentation einfacher. Der Titel muss ja auf verschiedene Dokumente. Je kürzer, desto besser für dich. Mein Vorschlag wäre: 1. Projektbezeichnung (Auftrag / Teilauftrag): statt "Erstellung eines Konzepts zur Prozessoptimierung des Managements der an die Mitarbeiter ausgegebenen Vermögensgegenstände" eher "Konzeption zur Optimierung des IT-Asset Managements" Meiner Meinung nach solltest du die reine Prozessoptimierung würde nicht in den Titel aufnehmen, weil du dir dann die kostenmäßige Optimierung komplett aufsparen könntest.
  2. Das hängt davon ab, wann die Prüfungskomission ihre Sitzung dazu hatte. Meist dauert es danach noch 1-2 Wochen, bis du den schriftlichen Bescheid bekommst. Du kannst aber auch schon mal nachsehen in der Übersicht, die von den IHKs kommt. Darin steht ein ungefährer Zeitplan, der monatsweise ausgeführt ist.
  3. Hallo, also es gibt mit diesen Online-Portalen die Möglichkeit, dass du als Prüfling deine Doku direkt hochladen kannst und die Prüfungskommission damit schon einmal bewerten kann. Verbindlich ist vom Layout und Inhalt meist aber dennoch die Papierversion, da ja auch äußere und formale Kriterien teilweise nur an der Papierfassung erkennbar sind. Schau mal im IT-Prüfungshandbuch nach.
  4. Viel Erfolg für deine Vorbereitung und die mündliche Ergänzungsprüfung.
  5. Hallo Moritz, wenn der praktische Teil bereits bestanden ist, muss es ja so sein, dass du den schon in einem vorangegangen Prüfungslauf bestanden hast. Üblicherweise bekommst du den Bescheid 14 Tage nach den mündlichen praktischen Prüfungsterminen. Da du die ja nicht mehr absolvieren musst, kannst du dich direkt wenn die mündlichen Prüfungen bei den anderen Prüflingen gelaufen sind bei der IHK erkundigen. Hoffe das beantwortet deine Frage. fisof
  6. Hallo Moritz, also rechnerisch ergibt sich ja bei Beachtung der üblichen Regeln weniger als 50 % in einem der drei Teile. Hier also in GA 1. Du kannst durch sein. Aber möglicherweise würde es sich anbieten, in GA1 in die mündliche Ergänzungsprüfung zu gehen und darin besser zu bestehen. Gruß fisof
  7. Also die Sache ist die: Wenn du wirklich für alle Situationen kompetent dastehen willst, bleibt dir nur juristisches Grundwissen anzueignen und ansonsten jeweils in Fachzeitschriften zu recherchieren und Urteile abzurufen. Denn bis sich Entscheidungen in Ratgeberliteratur niederschlagen vergeht einfach Zeit. Und es ist fraglich, ob es für Verlage wirtschaftlich ist, solch unspezifische Titel aktuell zu halten.
  8. Hi, also die üblichen Verdächtigen: Deutsch, Englisch, Französisch, Plattdeutsch. Ansonsten PHP, C, Java.
  9. Hallo Gribok, was ist denn jetzt eigentlich genau draus geworden? Denk dran auf jeden Fall in deinem Berichtsheft aufzuschreiben was du jeweils gemacht hast. Und zieh die Ausbildung bis zur Prüfung auf jeden Fall durch. Wenn du im Berichtsheft nachweisen kannst, nur bestimmte Bereiche erledigt zu haben, können unter Umständen deine Ausbilder etwas auf die Finger bekommen. Was Übernahmequoten angeht, ist das meiner Meinung nach der zweite Schritt. Noch bist du in der Ausbildung und die solltest du möglichst gut abschließen in gut einem Jahr. Zu den Arbeiten eines Fisi kann auch mal was von den Systemelektronikern gehören. Aber diese gewerblich-technischen Anteile sind dann doch eher gering. - Zumindest in der Theorie, praktisch bist du als Azubi eine günstig einsetzbare Arbeitskraft. Frohe Festtage und guten Rutsch.
  10. Hallo Lehrmeister, also mein erster Vorschlag an dich wäre, dir erst einmal klar zu werden für welchen Bereich du genau Entlastung benötigst und was du genau für Anforderungen hast. Im zweiten Schritt siehst du dich dann mal um, z.B. im Berufenet der Agentur für Arbeit, welche Lehrberufe und entsprechende Absolventinnen und Absolventen am besten dafür passen. Dann wird es Zeit entsprechende Stellenausschreibungen zu entwickeln und Anzeigen zu schalten. Aber davor solltest du für dich einen Plan haben, was genau wer machen soll und wie du die Neuen nach und nach integrieren kannst in den betrieblichen Ablauf. Viele Grüße fisof
  11. Hallo, also so wie ich die Infos oben lese, bist du kemosabe IT-Verantwortlicher und IT-Mitarbeiter für dein Werk. Aber ein IT-Leiter macht auch Konzeptarbeit, trägt Personalverantwortung für andere IT-Mitarbeiter und leitet eben auch mehrere von euch IT-Verantwortlichen. 3000 Euro netto sollten schon drin sein. Ich würde allerdings mit 3200 Euro einsteigen. Im Verhandlungsmarathon solltest du immer Luft nach unten haben zu deiner Zielsumme. Viel Erfolg und Gruß fisof
  12. Hi, also ich denke, dass da für lokales Arbeiten etwas von "schwerpunktmäßig finden die Arbeiten in ...Stadt" hätte stehen müssen. Wenn du kannst, sie dich nach einem Unternehmen um, wo du wenigstens die Mehrarbeit und Bereitschaft über entsprechende Zulagen oder Abbummeln honoriert bekommst. Grüße fisof
  13. Hallo, also was du natürlich machen kannst, ist am Samstag krank zu werden. Ob das nun zufällig ist oder nicht spielt ja keine Rolle. Aber du solltest ein ärztliches Attest einreichen lassen per Fax vom Arzt. Und das Orginal in der Folgewoche einreichen. Gruß fisof
  14. Herr XXX hat sich mit seinen sehr gut fundierten Fachkenntnissen und seinen unerschöpflichen Engagement in der gesamten Kaserne einen durchweg positiven und kompetenten Ruf erarbeitet. Er war stets sehr pflichtbewusst und zielstrebig, seine Aufgaben nahm er stets überaus gewissenhaft, äußerst zuverlässig und stets zur vollsten Zufriedenheit seiner Vorgesetzten und Kollegen wahr. Herr XXX erfasst auch schwierige Zusammenhänge schnell und kommt zu guten Lösungen. Er handelt sehr eigenständig und mitdenkend. Aufgrund seines Ideenreichtums gibt er Impulse und konstruktive Anregungen zur Verbesserung des Betriebsablaufes. Seine Fähigkeiten, auch komplizierte Sachverhalte verständlich aufzuarbeiten und in Mitarbeiterschulungen zu vermitteln, sind besonders ausgeprägt. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets respektvoll und konstruktiv. Ebenso war ihm der richtige Umgang mit Untergebenen alles andere als fremd. Selbst mit schwierige Kameraden wusste Herr XXX stets richtig umzugehen.
  15. Hallo, also so wie sich die Situation aus deinen Posts darstellte, kannst du bei euch dann eigentlich vergessen so bezahlt zu werden wie du das anstrebst. Also bleibt dir nur das Unternehmen zu wechseln und ggfs. in eine andere Region zu gehen, wo mehr für dich drin ist. Gruß fisof
  16. Hallo, es gibt zwar die Möglichkeit gegen diese Maßnahme anzugehen, wenn sie in der Tat nicht berechtigt war. Allerdings ist es meiner Lebenserfahrung nach sinnvoller, diese Maßnahme erst einmal zu absolvieren und sich parallel dazu schon dagegen zu wehren. Das hat der Threadstarter ja getan. Im Regelfall sind mehrere Abmahnungen zu erteilen vom Betrieb, bis ein Azubi wirklich gekündigt werden kann. Allerdings sind die Berufsschullehrer natürlich auch bestrebt, dass ihr Wirken vom Chef nicht torpediert wird und nicht von Ausbildenden. Sonst würden sie sich lächerlich machen. Die größere Strafe ist doch für den Lehrenden, dass er gezwungenermaßen am Samstag zur Schule muss. Und dafür macht er ja Überstunden, die ebenfalls nicht vergütet werden. Die Argumentation mit der gestohlenen Lebenszeit hinkt in meinen Augen ganz gewaltig. Ebenso hinkt die Argumentation der Investition und des wirtschaftlichen Totalschadens. Vom wirtschaftlichen Totalschaden spricht man, wenn der Zeitwert eines Objektes (Auto, ...) geringer ist als der tatsächlich entstandene Schaden. Und ich gehe nicht davon aus, dass an einer Person ein Sachschaden entstanden ist. Ziel einer solchen Maßnahme ist zumeist, dass die Schülerinnen und Schüler sich konsequent an die Ansagen der Lehrer halten. Anderfalls ist eine Gruppe wie eine Schulklasse kaum im Zaum zu halten. Und wenn der junge Mann von ganz oben wirklich komplett unschuldig wäre, hätte er ja statt den Rechner herunterzufahren (= potentielle Arbeitsverweigerung in Unterrichtszeit) einfach seinen Lehrer ansprechen können. Wenn der Lehrer informiert worden wäre, dass der Schüler fertig ist, hätte er ihn ja vorzeitig aus der Klasse schicken können. Natürlich könnte er einen Widerspruch gegen diese Maßnahme einlegen. Aber heute ist Mittwoch und am Samstag soll die Maßnahme stattfinden. Da wäre früheres Handeln notwendig gewesen. Im Übrigen ist die Berufsschulpflicht eine gesetzlich und durch Verordnungen und Erlasse geregelte staatliche Sache, die nicht durch einen Vertrag zwischen Schule und Ausbildungsbetrieb geregelt wird. Von daher kann ein Unternehmensvertreter zwar Kontakt mit der Berufsschule aufnehmen, aber die muss sich nicht an die Bitten des Ausbilders halten. Unternehmen sind Schulen gegenüber nicht weisungsbefugt. Aus meiner persönlichen Sicht ist es einfach gegessen, wenn er zum Nachsitzen geht und die Kröte schluckt.
  17. Also zunächst musst du ein Zeugnis ja so lesen, dass all das was nicht als das beste über den Formulierungskamm geschoren wurde eher unteres Mittelfeld ist. Falls es möglich ist, lass dir ein Zeugnis mit Schließung und eines ohne die Sache mit der Schließung ausstellen. Am besten in mehreren Exemplaren. Denn das ist ja nicht dir anzulasten und es ist ein Grund ein solches Arbeitszeugnis auszustellen. Und wenn du beide Varianten hast, kannst du immer noch wählen, ob du die Schließungsvariante zur Bewerbung nutzt oder nicht. Hintergrund für diese Lobpudelei ist, dass Arbeitszeugnisse nicht negativ formuliert dürfen, denn das wäre zum Nachteil der Arbeitnehmer. Da man als Arbeitgeber aber natürlich nicht nur 1,0er unter den Arbeitnehmern hat, muss man dann also die schlechteren Arbeitnehmer mit weniger Superlativen bezeichnen. Sonst fallen die nicht so gut gelittenen Arbeitnehmer nicht so auf bei der Weitergabe an die nächsten Personaler.
  18. Das Zeugnis klingt trotz Baukastenformulierungen nach einem 2,x Zeugnis. Wobei eben einige Bezeichnungen wie pflichtbewusst sehr nach BW-Jargon klingen.
  19. Also rechtlich gesehen hat der PA das Recht dich bei 2 Noten mit unter 4,0 in die Nachprüfung zu schicken und darf sogar auswählen in welchem Fach du ranmusst. Nutze die Chance und verbessere deine Note. Das lässt dann auch deine Chancen für den nächsten Job mit steigen. Der Prüfungsrechner ist zwar gut und schön, aber im Zweifel hat der Prüfungsausschuss das letzte Wort und ihr seid auf deren Kulanz etwas angewiesen. Gruß fisof
  20. Hallo, wenn ihr sowieso monatlich es abbezahlt, macht doch einen Mietvertrag mit ortsüblicher Miete zum Vorlegen für BAB. Und was dein Vater damit macht, ist ja seine Sache. Gruß fisof
  21. Hi, du wirst dann wohl selbst MP3-Dateien aufnehmen müssen. Es gibt zwar auch Webinare mit Audiodateien für FISI, aber ich möchte hier keine Schleichwerbung machen.
  22. Hallo, falls möglich rege doch stattdessen an, eine SAP-Zertifizierung bezahlt zu bekommen. Damit kannst du ja auch schon mal einen Grundstein für Arbeit mit SAP schaffen. Gruß fisof
  23. Hi, wenn es eben geht, würde ich an deiner Stelle versuchen, dich soweit als möglich allein durchzuboxen und zwar auch weil du dann schon Wichtiges für die Vorbereitung auf Job und Abschlussprüfung anzueignen: Dir selbst neues Wissen anzueignen. Du könntest zwar den Vorgesetzten deines Ausbilders formal mit einer begründeten Beschwerde zu konfrontieren. Wenn dein Ausbilder fachlich so wenig qualifiziert sein sollte, wie dargestellt, wirst du allerdings mit heftiger Gegenwehr rechnen können. Dein Chef hat für deinen Vorgesetzten nämlich eine Fürsorgepflicht. Grüße fisof
  24. Ihr wisst aber sicher auch, dass der Threadstarter sich bei Nichterscheinen zu einer solchen Ordnungsmaßnahme einen Grund schafft, vom ausbildenden Betrieb abgemahnt und ggfs. gekündigt zu werden oder? Berufsschulpflicht heißt nicht, dass ihr euch das einfach so aussuchen könnt, ob ihr mal kommen wollt oder nicht. Gruß fisof
  25. Hallo, also wenn du Tom Ruine duale Ausbildung abgeschlossen hast, dann hast du mittlerweile eigentlich die fachgebundene Hochschulreife. Das müsste im BBiG stehen. Den Abschluss kannst du dann natürlich angeben. Da ein guter Bekannter auch beim Bfw arbeitet, weiß ich, dass die Psychologen und die Arbeitserprobungen dazu dienen, Prognosen über deine weitere Verwendbarkeit zu treffen. Die DRV macht eine Förderung dann von solchen Gutachten abhängig. Deine düstere Jobprognose für Mediengestalter kann ich gut nachvollziehen. Als Fisi hast du eher eine Chance als als verkabelnder FE mit deinen Rückenproblemen. Du packst auch die Umschulung bestimmt. Nutze die möglichen Kontakte die sich ergeben lieber gut. Gruß fisof

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