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Ich sehe in der in der Tat eine kleine Gefahr wenn du schon programmieren kannst. Es gibt durchaus Betriebe die, wenn sie sehen dass der Azubi schon "programmieren kann", ihn wie eine Aushilfskraft ansehen. Sprich du läufst Gefahr ein Programmieräffchen zu werden, denn man zwar Aufgaben gibt aber nichts beibringt. Pass also auf wo du landest.
- Skara und stefan.macke reagierten darauf
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Die mündliche Prüfung besteht aus 15 Minuten Präsentation und einem 15 Minuten langen Fachgespräch in dem die Prüfer Fragen stellen.
Wie lange hat den deine Prüfung jetzt gesamt gedauert? Soviel wie ich es verstanden habe, hast du 16 Minuten präsentiert und hast keine Fragen erwartet.
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Ich verstehe nicht wo dein Problem ist...du hast das Problem doch schon definiert. Jetzt suche halt einfach in der Dokumentation bei String nach Lösungen. Natürlich kann man das auch mit ipadress lösen, aber du willst ja was zu Strings lernen.
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11 Antworten, aber 0 Aufrufe? @StefanE
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Das ist so nicht richtig. Weiterbeschäftigung erfolgt nur auf ausdrückliche Weisung seitens des Arbeitgebers. Wenn er einfach arbeiten geht ohne jegliche Weisung erfolgt keine Weiterbeschäftigung nach §24 BBiG
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Man wird mich jetzt vermutlich auslachen, aber für 1000€ bis 1300€ würde ich gucken wie viel die fertigen PCs im Laden drin haben. Dann brechnen wie viel es kostet die billigen Komponenten zu ersetzen.
Ich kann den Kaufwahnsinn nicht verstehen. Gut wenn du Videobearbeitung willst, dann brauchst du halt sehr gute Hardware. Ich persönlich finde es aber suboptimal einen Gamig PC zu haben, der auch noch für Videobearbeitung ausgelegt ist.
Wenn du solch hohe Qualitätsanspruche hast, wirst du sowieso recht bald wieder Komponenten ersetzen.
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vor 22 Minuten schrieb Gottlike:
Software für den öffentlichen Dienst. Das kann über Personalverwaltungssoftware über KFZ-Genehmigung online bis hinzu Wohngeldberechnung- und auszahlung gehen.
Wie wird da entschieden, ob es von externen Diensten oder der eigenen IT entwickelt wird? Also ich berkam eher mehr mit, dass man lieber Software in Auftrag gibt, als Leute anzustellen.
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@Fauch naja die von dir genannten Themen werden wohl in den seltensten Fällen von FIAEs übernommen.
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Dürfte ich fragen, wieso du speziell in den ö.D. willst? Gehaltstechnisch ist dieser der Wirtschaft gegenüber meist nicht konkurrenzfähig. Ansonsten würde ich davon ausgehen, dass man als AE im öffentl. Dienst meist eher Datenbankgeschichten macht. Soviel ich mitbekommen habe, werden für Websiten o. Apps eher Freelancer o. Unternehmen beauftragt. Wobei bei Websiten vermutlich nur ständig mit CMS gearbeitet wird, für die man nicht zwingend einen AEler braucht.
Ansonsten musst du halt schauen in welches Gebiet du willst. Persönlich kann ich deine Unsicherheit nicht nachvollziehen. Wenn man sich ansieht was man alles programmieren kann, dann sollte schon irgendwas dabei sein, was zu dir passt. Die Sache ist halt, dass du dich mal entscheiden musst und dich auf diese Sache spezialisierst.
Wenn du ein Data Scientist werden willst, solltest du ausgezeichnete Mathematik Kenntnisse mitbringen...denn damit wirst du dich die erste Zeit beschäftigen.
Übrigens: Als jemand der selbst mal im ö.D. gearbeitet hat (nicht als Entwickler, sondern in der Verwaltung) kann ich nur sagen: Dort guckt man auch auf die Gewinne/Kosten...nur sind halt die Bürger deine Kunden. Gewinnorientierung wirst du überall finden.
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vor 6 Minuten schrieb Patrick Schlüer:
Sobald du da rein gehst und irgendeine Aufgabe erledigst und dich dabei keiner hindert hast du automatisch schon einen unbefristeten Arbeitsvertrag
Das stimmt NICHT. Siehe
ZitatEine Weiterbeschäftigung iSd. § 24 liegt vor, wenn der Auszubildende an dem der rechtl. Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses folgenden Arbeitstag erscheint und auf Weisung oder mit Wissen und Willen des Ausbildenden oder eines Vertreters tätig wird (BAG 8. 2. 1978 EzA BBiG § 10 Nr. 1; LAG HM 14. 7. 1976 DB 1977, 126). Wird auf einen Vertreter abgestellt, muss dieser auch zum Abschluss von Arbeitsverträgen befugt sein (BAG 20. 2. 2002 ZTR 2002, 439; LAG D 26. 9. 2002 DB 2003, 668). Teilweise wird weiter verlangt, der Ausbildende müsse von der Beendigung des Rechtsverhältnisses Kenntnis haben, damit die Fiktionswirkung des § 24 ausgelöst werden kann (LAG RP 18. 1. 2006 – 6 Ta 12/06 –; LAG B/BR 20. 4. 2007 EzA – SD 2007 Nr. 14, 11), weil das Gesetz diese Wirkung an eine fehlende ausdrückliche Vereinbarung knüpft; eine Veranlassung zum Abschluss einer solchen Vereinbarung könne aber nur derjenige AG haben, der weiß, dass die Abschlussprüfung beendet ist. Dies überzeugt nicht: das Bestehen der Abschlussprüfung ist dem Prüfling bekannt zu geben, aber auf besondere Anforderung auch dem Ausbildenden, § 37 II 2. Eine Planung hinsichtlich der möglichen Weiterbeschäftigung eines Auszubildenden muss auch nicht gerade im Moment der Abschlussprüfung einsetzen; eine vorsorgliche Erklärung darüber (Rn. 1) ist in zeitlicher Nähe zum bevorstehenden Ende der Ausbildungszeit möglich und zumutbar. Wer die ihm mögliche Kenntniserlangung durch Nichtstellen des entsprechenden Antrags versäumt, ist zu behandeln als ob Kenntnis bestünde. Über die Anschlussbeschäftigung darf keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen worden sein; liegt eine solche vor, ist sie an § 12 I zu messen. Hat der Ausbildende ausdrücklich erklärt, dass er den Auszubildenden nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses nicht weiter beschäftigen wolle oder könne, greift § 24 nicht (LAG HE 14. 6. 1982 EzB BBiG § 17 Nr. 8; BMMS/Stück § 17 aF Rn. 9). Rechtsfolge des § 24 ist das Zustandekommen eines ArbVerh. auf unbestimmte Zeit. Soll stattdessen ein befristetes ArbVerh. geschlossen werden (vgl. § 14 I Nr. 2 TzBfG; dazu Kliemt NZA 2001, 296 f.), muss die Befristung schriftlich erfolgen, § 14 IV TzBfG. Eine stillschweigende Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses wird zT angenommen, wenn die Abschlussprüfung nach dem Ende des Ausbildungsvertrages liegt und die Ausbildung einvernehmlich fortgesetzt wird (§ 21 Rn. 2). Wird der Auszubildende dann mit Facharbeiten beschäftigt, wandelt sich das Ausbildungs- in ein ArbVerh. mit den entspr. Entgeltansprüchen um (ArbG Kiel 7. 10. 1970 AP BBiG § 17 Nr. 1).
Quelle: https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata/komm/ErfKoArbR_10/BBiG/cont/ErfKoArbR.BBiG.p24.htm
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Es gibt von manchen IHKs ein offizielles Statement:
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vor 2 Stunden schrieb arlegermi:
Und mit Xamarin.Forms musst du auch nicht einmal mehr die Oberfläche getrennt entwickeln. Für einfache Apps ist das durchaus ausreichend und man kann mit etwas Übung auch komplexere UIs entwickeln.
Xamarin.Forms unterstützen aber glaube ich keine Services/Tasks. Die müssen ja plattformspezifisch erstellt werden.
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Ja den Link habe ich ihr schon im Chat gepostet...hat aber nicht geholfen. Sie sucht wohl eher sowas wie ein Tutorial..
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Was genau soll das den werden? Ein WCF-Service?
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vor 40 Minuten schrieb Fauch:
Mit dem Software-Entwicklungsteil hat der aktuelle Arbeitgeber genau null zu tun. Welches "Wissen" soll er hier bitte erlangen?
Sämtliches Wissen das nicht öffentlich zugänglich ist und er innerhalb der Firma erlangt hat. Hierbei geht es auch um so Sachen wie Workflows oder eben aus allen Details des Auftraggebers für das Projekt. Sämtliche Informationen aus dem Auftrag stehen dem AG zu Verfügung und waren nur für den AG bestimmt. Zu kündigen und auf Basis dieser Informationen eine eigene Lösung zu entwickeln kann durchaus rechtliche Probleme für den TE verursachen.
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vor 10 Stunden schrieb Fauch:
Wenn die Idee wirklich so gut ist, gibt es Mittel und Wege, damit Geld zu machen. Und zwar wesentlich mehr als 4K €.
Ja und wenn er die Idee nur umsetzen konnte, aufgrund des Wissens, dass er beim alten AG erlangt hat, wird er verklagt bevor du 3 zählen kannst.
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Wichtig ist jetzt erstmal, dass du kein Stück daran arbeitest. Solltest du nämlich wirkich gehen, könnte je nach dem was im AV steht, dein Chef sagen, dass alles was du bisher daran getüffelt hast Firmeneigentum ist.
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Du meinst wohl WPF oder? Ja WPF ist derzeit schon eher Standard als WinForms. Soviel ich weiß wird WinForms auch gar nicht mehr supported und weiterentwickelt.
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https://www.djv-bawue.de/2018/05/18/efail-investigative-journalisten-und-der-trend-zur-panikmache/
https://lists.gnupg.org/pipermail/gnupg-users/2018-May/060315.html
Wenn du E-Fail willst, weil es gerade polarisiert....gut. Aber im großen und Ganzen ist es hauptsächlich Panikmache
Wenn du da etwas recherchierst, wirst du feststellen, dass da viel Lärm um nichts gemacht wurde.
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Wo steht, dass eine Projektdoku eine Kundendoku enthalten muss?
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Und was bitte schön erhoffst du dir davon? Willst du zur IHK rennen und sagen: "Sehen sie wildfremde Menschen in einem Forum würden die Doku auch anders bewerten..." ??
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vor 17 Minuten schrieb baum2:
Danke für den Tipp! Funktioniert leider noch nicht bei jeder IHK
wenn jeder auf https://ausbildung.ihk.de/pruefungsinfos/Peo/login.aspx geht, dann könnte das wohl etwas zu "Performanceproblemen" führen^^
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Berufsschule Englisch befreien lassen (FISI)
in Ausbildung im IT-Bereich
Geschrieben
Seid ihr nur zum Schulleiter gegangen?