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Mündliche Prüfung Fachgespräch


Redmoon147

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Ich sollte meine Berichtshefte mitbringen, als ich diese dem PA geben wollte meinte er nur, dass das nicht nötig sei und uninteressant für diese Prüfung ist, aber ist natürlich PA abhängig.

Ich denke, dass dein Projekt einige und bessere Fragen hergibt als das Berichtsheft.

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Gast RichPPablo

Hatte am Mittwoch meine mündliche und da wurde das Berichtsheft auch kaum beachtet. Kurz durchgeblättert und eine Frage zur Form, aber der Inhalt hat niemanden interessiert. Es soll aber durchaus Prüfer geben die einen genaueren Blick darauf werfen und unter Umständen auch Fragen dazu stellen.

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Da haben es die Umschüler gut - die müssen laut IHK garkein Berichtsheft führen.

Hatte mein Heft dabei, aber hat keinen Interessiert (IHK-Köln).

Der Azubi vor mir musste auch nichts vorzeigen, er hatte extra noch elendig viel nachgearbeitet da sein Heft nicht up-to-date war.

Die Prüfer fragen dich erstmal inhaltlich zum Projekt auftauchende Fragen. Danach kam bei mir nur noch Standardwissen wie OSI-Modell und bisschen was zu Projektmanagement.

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Da haben es die Umschüler gut - die müssen laut IHK garkein Berichtsheft führen.


Erzähl nicht so einen Mist. Das ist hier im Forum schon mehrfach diskutiert worden und jedes mal ist rausgekommen, dass die IHK/der PA sehr wohl das Berichtsheft sehen wollte. Und bist mir jemand eine beglaubigte Aussage eines zuständigen IHK-Verantwortlichen vorlegt, würde ich auf solche Behauptungen einen feuchten ***** geben. Denn das nicht Führen eines Berichtsheftes, wenn du es musst, kann dich die Prüfung kosten. Das Führen eines Berichtsheftes, wenn du es nicht müsstest, wird dir genau 0 Nachteile bringen.
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vor 6 Stunden schrieb Sullidor:

Das ist hier im Forum schon mehrfach diskutiert worden und jedes mal ist rausgekommen, dass die IHK/der PA sehr wohl das Berichtsheft sehen wollte.

"Jedes Mal" bezweifel ich stark. Denn, wie so oft, ist es immer noch Sache der IHKs, ob sie ein Berichtsheft auch bei Umschülern verlangen oder nicht.

Wie @Nihonium bereits geschrieben hat, ist es bei der IHK Köln zumindest nicht zwingend Pflicht, außer es ist vertraglich festgehalten.

Rein vom Gesetz her muss ein Umschüler erst einmal kein Berichtsheft führen (§62 (3) BBiG):

Zitat

(3) Für die Durchführung von Prüfungen im Bereich der beruflichen Umschulung errichtet die zuständige Stelle Prüfungsausschüsse. § 37 Abs. 2 und 3 sowie die §§ 40 bis 42, 46 und 47 gelten entsprechend.

Dort steht nämlich, welche Paragraphen bezüglich der Prüfung für Umschüler gelten und §43 Zulassung zur Abschlussprüfung zählt nicht dazu.

Allerdings gibt es dort auch noch §59 Umschulungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen, der es u.a. erlaubt eigene Zulassungsvoraussetzungen zu erlassen:

Zitat

[..] Die zuständige Stelle regelt die Bezeichnung des Umschulungsabschlusses, Ziel, Inhalt und Anforderungen der Prüfungen, die Zulassungsvoraussetzungen sowie das Prüfungsverfahren unter Berücksichtigung der besonderen Erfordernisse beruflicher Erwachsenenbildung.

Zusätzlich gilt zwar noch §60 Umschulung für einen anerkannten Ausbildungsberuf. Allerdings lässt dieser die Zulassungsvoraussetzungen außen vor.

 

TLDR: IMMER bei der eigenen IHK nachfragen wie die Regelungen zum Ablauf der Prüfung und Prüfungszulassung sind, sofern Unklarheit herrscht. Und das gilt sowohl für Azubi, Umschüler als auch für Teilnehmer einer Externenprüfung.

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vor 6 Stunden schrieb Sullidor:

Erzähl nicht so einen Mist. Das ist hier im Forum schon mehrfach diskutiert worden und jedes mal ist rausgekommen, dass die IHK/der PA sehr wohl das Berichtsheft sehen wollte. Und bist mir jemand eine beglaubigte Aussage eines zuständigen IHK-Verantwortlichen vorlegt, würde ich auf solche Behauptungen einen feuchten ***** geben. Denn das nicht Führen eines Berichtsheftes, wenn du es musst, kann dich die Prüfung kosten. Das Führen eines Berichtsheftes, wenn du es nicht müsstest, wird dir genau 0 Nachteile bringen.

 

Aus reinem Interesse hab ich mal schnell bei der IHK Köln nachgesehen, auf die er/sie sich ja zu beziehen scheint.

Dort steht tatsächlich

Zitat

12. Diese Regelungen können mit Ausnahme der Ziffer 3 für Umschüler entsprechend angewendet werden, soweit die Führung des Ausbildungsnachweises vertraglich vereinbart wird. 

Zitat

3. Der ordnungsgemäß geführte Ausbildungsnachweis ist gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung. 

Von daher würde ich es genauso verstehen.

Aber, zum Glück hat meine Meinung nicht viel zu bedeuten, was die IHK angeht, und man sollte - um auf nummer sicher zu gehen - nachfragen.

 

 

Edit:

Da war Rienne tatsächlich ein paar Sekunden schneller.

Bearbeitet von RubberDog
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vor 20 Stunden schrieb Nihonium:

Der Azubi vor mir musste auch nichts vorzeigen, er hatte extra noch elendig viel nachgearbeitet da sein Heft nicht up-to-date war

Jeden Tag 5 Minuten arbeit und das Problem ergibt sich gar nicht erst, alternativ 30min am Ende der Woche.

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