19. August 20214 j Hallo zusammen, ich habe vor 2 Monaten den AG gewechselt. Vorher habe ich im ĂD gearbeitet. Je nach Behörde kommt man dort leider nicht ĂŒber eine E9 hinaus, was mir viel zu wenig war. Das ist bei meinem neuen AG alles top. Generell bin ich dort sehr glĂŒcklich. Nur macht mein ehemaliger AG zicken seit meinem Weggang. Auf diverse Dokumente musste ich Ewigkeiten warten. Nun steht immer noch die Auszahlung meiner nicht genommenen Urlaubstage aus. Die habe ich aus Kulanz nicht genommen. Es war vereinbart diese auszubezahlen und jetzt wird mir auf Nachfragen nicht mehr geantwortet. Hatte ihr schon Ă€hnliche Probleme und wie kann ich da jetzt vorgehen? Ich bin zu tiefst enttĂ€uscht, da es aus Freundlichkeit war und um nicht wenig Geld geht...  Viele GrĂŒĂe kanute1
19. August 20214 j Hast Du diese Vereinbarung irgendwo schriftlich? Falls nicht, wurden beim Arbeitgeber Arbeitszeitnachweise gefĂŒhrt ĂŒber die Du Abschriften hast oder Zeitstempelsystem etc, also irgendwas womit belegbar ist das der Urlaub nicht genommen wurde? Das nicht ausbezahlt wurde lĂ€sst sich mithilfe eines Kontoauszuges belegen. Je nachdem wie hoch die Summe ist die Dir ausbezahlt werden sollte wĂŒrde ich mir ĂŒberlegen ob ich hier nicht einen Anwalt fĂŒr Arbeitsrecht kontaktieren wĂŒrde. Die Kosten mĂŒsstest Du zwar vorstrecken (falls Du keine Rechtschutzversicherung hast), sollte das ganze aber dann vorm Arbeitsgericht landen wird Dein ehemaliger AG wahrscheinlich Deine Auslagen ĂŒbernehmen mĂŒssen. Die meisten AG knicken bei solchen Geschichten schon ein wenn das erste Anwaltsschreiben eintrudelt, mach Dich da echt mal schlau.  Bearbeitet 19. August 20214 j von Montaine
19. August 20214 j Autor vor 4 Minuten schrieb Montaine: Falls nicht, wurden beim Arbeitgeber Arbeitszeitnachweise gefĂŒhrt ĂŒber die Du Abschriften hast oder Zeitstempelsystem etc, also irgendwas womit belegbar ist das der Urlaub nicht genommen wurde? Das nicht ausbezahlt wurde lĂ€sst sich mithilfe eines Kontoauszuges belegen.  Ja. Die Urlaubsplanung war digital gefĂŒhrt. Hab auĂerdem eine Urlaubsbescheinigung aus der hervor geht das ich von 18 Urlaubstagen 0 genommen habe. Fehlen zwar noch ein paar aus dem Vorjahr, aber das ist schon mal der GroĂteil. Geht bei der Nummer auch um knapp 2000 âŹ. Ein gang zum Anwalt könnte sich also lohnen. Ich wollte nur mal nach Ideen fragen, bevor ich mir den Stress antue. Finde die ganze Angelegenheit unfassbar traurig...
19. August 20214 j Setze schriftlich eine Frist zur Zahlung und kĂŒndige bei Verstreichen der Frist die Klage beim Arbeitsgericht an.  Knapp 2000âŹ? Anwalt lohnen? Ăhm: ja, also. Das lohnt sich immer. Mindestens fĂŒr den Anwalt. Frage vor der Unterschrift, was es dich kosten wird!
19. August 20214 j Also was Du noch machen kannst bevor Du zum Anwalt gehst..  Schick dem AG ein Einschreiben mit der Erinnerung an die Vereinbarung, Auflistung der Summe und dazu setzt Du ihm eine ausreichende Frist von max. 3 Wochen (ich wĂŒrde wahrscheinlich den 15.09. nehmen) und der Information das Du das ganze nach Ablauf an Deinen Rechtsanwalt ĂŒbergeben wirst. Dazu wĂŒrde ich persönlich noch mit rein schreiben das ich aufgrund des frĂŒheren guten ArbeitsverhĂ€ltnisses den offiziellen Rechtsweg gerne vermeiden wĂŒrde, mich aber angesichts der aktuellen Lage dazu gezwungen sehe den Weg ĂŒbers Arbeitsgericht zu gehen. Kopie des Schreibens bleibt bei Dir, Nachweis ĂŒber Zustellung liegt ĂŒber das Einschreiben (per RĂŒckschein) vor, somit kannst Du auch nachweisen das Du von Deiner Seite aus alles versucht hast um hier eine auĂergerichtliche Einigung zu erzielen. Bearbeitet 19. August 20214 j von Montaine
19. August 20214 j vor 2 Stunden schrieb Montaine: Kopie des Schreibens bleibt bei Dir, Nachweis ĂŒber Zustellung liegt ĂŒber das Einschreiben (per RĂŒckschein) vor, somit kannst Du auch nachweisen das Du von Deiner Seite aus alles versucht hast um hier eine auĂergerichtliche Einigung zu erzielen. Einschreiben ist eine Subvention fĂŒr die Deutsche Post, denn es kann nicht nachgewiesen werden, was da drin steht und das ist im Zweifelsfall das interessante. Also entweder einen unbeteiligten Dritten eine Kopie anfertigen lassen, die zusammen beim AG ĂŒbergeben wird oder noch besser (irgendwas um) 30⏠fĂŒr einen Gerichtsvollzieher anlegen, denn dann ist das in der spĂ€teren Verhandlungen absolut wasserdicht. Bearbeitet 19. August 20214 j von Listener
19. August 20214 j vor 10 Stunden schrieb Montaine: Je nachdem wie hoch die Summe ist die Dir ausbezahlt werden sollte wĂŒrde ich mir ĂŒberlegen ob ich hier nicht einen Anwalt fĂŒr Arbeitsrecht kontaktieren wĂŒrde. Die Kosten mĂŒsstest Du zwar vorstrecken (falls Du keine Rechtschutzversicherung hast), sollte das ganze aber dann vorm Arbeitsgericht landen wird Dein ehemaliger AG wahrscheinlich Deine Auslagen ĂŒbernehmen mĂŒssen. Nein, beim Arbeitsgericht trĂ€gt in der ersten Instanz jeder seine Kosten selbst. Ich wĂŒrde die ausstehende Bruttosumme schriftlich mit Frist von 14 Tagen anmahnen und danach das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Das kostet fast nichts und spĂ€testens wenn ein Brief vom Gericht ankommt werden sie sich schon rĂŒhren.
20. August 20214 j Einschreiben belegt nur die Zustellung eines Briefes. FĂŒr den Inhalt brauchst du entweder einen Zeugen oder eine Zustellungsurkunde.
20. August 20214 j Autor vor 10 Stunden schrieb Th0mKa: Nein, beim Arbeitsgericht trĂ€gt in der ersten Instanz jeder seine Kosten selbst. Ich wĂŒrde die ausstehende Bruttosumme schriftlich mit Frist von 14 Tagen anmahnen und danach das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Das kostet fast nichts und spĂ€testens wenn ein Brief vom Gericht ankommt werden sie sich schon rĂŒhren. Ich bin mir halt nicht sicher wie sehr sie sich rĂŒhren werden, wenn ich mit dem Anwalt oder einem gerichtlichen Mahnverfahren komme. Ist halt öffentlicher Dienst. Sowas perlt an den meisten dort ab wie sonst nichts. Und Konsequenzen hat da eh niemand fĂŒr irgendwas zu tragen. Aber danke fĂŒr die Tipps. Ich werde mal schauen was ich mache...
20. August 20214 j Als erstes prĂŒfen welche VerjĂ€hrungsfristen im AV ausgemacht sind, es kann sein, dass das teilweise nur 3 Monate sind, sprich alles was man danach noch haben will ist verjĂ€hrt und man bekommt.. nichts. Deine Erinnerungsmails etc "hat man nicht bekommen", bedeutet pp da du die Zustellung nicht beweisen kannst. Also wĂ€re Eile geboten. Das hier ausfĂŒllen und beim zustĂ€ndigen Arbeitsgericht (google fragen) einreichen. Ideal wĂ€re ausfĂŒllen, offen mitnehmen, den Rechtspfleger (Angestellter bei Gericht, so was springt da frei rum) einfangen, tzeigen, fragen ob das so passt und Klage einreichen. Ganz ohne Anwalt, und schneller noch dazu. Oder auf der Seite "deines" Gerichtes schauen ob es dazu schon Onlineformulare gibt.  Â
20. August 20214 j Am 19.8.2021 um 14:04 schrieb Montaine: ... und der Information das Du das ganze nach Ablauf an Deinen Rechtsanwalt ĂŒbergeben wirst. Jeder, der das bewusst macht, weiĂ was nach einer Firstsetzung kommt. Oder eben nicht. Das muss man nicht speziell betonen, finde ich. Hat ein wenig was von "... aber sonst! Ja, sonst!!!" Am 19.8.2021 um 14:04 schrieb Montaine: Dazu wĂŒrde ich persönlich noch mit rein schreiben das ich aufgrund des frĂŒheren guten ArbeitsverhĂ€ltnisses den offiziellen Rechtsweg gerne vermeiden wĂŒrde, mich aber angesichts der aktuellen Lage dazu gezwungen sehe den Weg ĂŒbers Arbeitsgericht zu gehen. Und das wĂŒrde ich auch nicht in den Brief schreiben. Platzverschwendung. Wenn dem AG am "frĂŒheren guten ArbeitsverhĂ€ltnis" etwas liegen wĂŒrde, hĂ€tte er seine ausstehenden Schulden ohne Hinterherlaufen schon lĂ€ngst ausbezahlt. Wenn ich aber das höre: Am 19.8.2021 um 13:39 schrieb kanute1: Vorher habe ich im ĂD gearbeitet. Glaube ich, dass das einfach nur die ĂŒbliche ĂD-Schulderei ist. Liegt bei jemandem auf dem Tisch, der ist krank, kein Ersatz, etc. Hier wird Dir weder gutes Zureden, noch Drohungen helfen, da das dem Bearbeiter u. U. vollkommen egal ist. - Einschreiben oder GV mit Fristsetzung - Nach Ablauf der Frist: Mahnung und Mahnverfahren wĂ€re mein Vorschlag, da ohne Rechtschutzversicherung vor dem Arbeitsgericht jeder seine Kosten selber tragen muss. Die Chance ist hoch, dass die auf die Mahnung auch nicht reagieren Du so kostengĂŒnstig den ausstehenden Betrag eintreiben kannst. Bearbeitet 20. August 20214 j von Kwaiken
9. September 20214 j Autor Man ist ĂŒbrigens mittlerweile eingeknickt und zahlt. War angeblich nur ein Sachbearbeiter lĂ€nger krank. đ Wer es glaubt. Ich bin jetzt jedenfalls befreit vom Ăffentlichen Dienst. Â
9. September 20214 j vor 7 Minuten schrieb kanute1: War angeblich nur ein Sachbearbeiter lĂ€nger krank. đ Wer es glaubt. Ich glaube das sofort, deckt sich nĂ€mlich mit meiner Erfahrung.Â
10. September 20214 j Am 9.9.2021 um 10:04 schrieb kanute1: ... nur ein Sachbearbeiter lĂ€nger krank Sagte ich doch. Ist sicherlich auch wahr. Nur im ĂD kann man krank sein, ohne dass ein Ersatz da ist und die Aufgaben bearbeitet (habe damals oft gehört, als ich in Behörden unterwegs war: "Warum soll ich das fĂŒr den machen?! Ist nicht mein Job!"). Da ergehen dann auch VersĂ€umnisurteile weil der Vorgang auf jemandes Schreibtisch liegt und keiner sich berufen fĂŒhlt, sich dem anzunehmen. Am Ende zucken alle mit den Schultern und machen da weiter, wo sie aufgehört haben. Ist eben so, wenn es "fremdes" Geld ist, das ausgegeben wird.Â
10. September 20214 j vor 8 Minuten schrieb Kwaiken: Ist eben so, wenn es "fremdes" Geld ist, das ausgegeben wird. Man darf aber auch nicht vergessen, dass gerade im ĂD das Zusatzpaket "Mitdenken" gerne mit Absicht nicht gebucht wird. Frei nach dem Simpsons Film "die ham mich gewĂ€hlt um zu lenken nicht um zu denken". Wenn selbstĂ€ndiges Denken nicht honoriert wird (in "danke" oder Geld) dann lĂ€sst man es halt irgendwann mal sein.
10. September 20214 j Ach das ist in der freien Wirtschaft nie so? đ€  Gut, dass ich nach ~20 Jahren erfahre, dass ich in Wahrheit immer im öD war! Bearbeitet 10. September 20214 j von allesweg
10. September 20214 j Autor vor 2 Stunden schrieb allesweg: Ach das ist in der freien Wirtschaft nie so? đ€  Gut, dass ich nach ~20 Jahren erfahre, dass ich in Wahrheit immer im öD war! Auch in der freien Wirtschaft ist nicht immer alles richtig. Aber was ich die letzten Jahre im öD erlebt habe, war hochgradig asozial. Ein Unternehmen was so mit Menschen umgeht, wĂŒrde nicht lange bestehen können.  Auch die Auszahlung der Urlaubstage war wieder das gleiche. Von dort noch arbeitenden Freunden weiĂ ich, dass diese Person nicht krank war. Man hat versucht mich abzustrafen, dafĂŒr das ich mich nicht betratschen lasse und eben zu einem AG gewechselt bin der tatsĂ€chlich fair bezahlt, anstatt den ganzen Tag ĂŒber die Umwelt zu jammern. Und so geht man zumindest in meiner ehemaligen Behörde mit fast jedem um, der nicht zufrieden ist.Â
10. September 20214 j vor 4 Stunden schrieb kanute1: Und so geht man zumindest in meiner ehemaligen Behörde mit fast jedem um, der nicht zufrieden ist. Wow, das ist unterste Schublade. Nicht nur, dass die oft fremdes Geld verplempern, sie enthalten fremdes Geld auch ihren ehemaligen Kollegen vor. Sie profitieren nicht einmal persönlich davon. Geschieht aus rein niedertrĂ€chtigen Motiven. Das mĂŒssen charakterlich wirklich widerwĂ€rtige Menschen sein. Traurig.
12. September 20214 j Am 10.9.2021 um 13:02 schrieb allesweg: Gut, dass ich nach ~20 Jahren erfahre, dass ich in Wahrheit immer im öD war! Wird wohl Zeit fĂŒr nen neuen Job đ
13. September 20214 j @Kwaiken bisher hat keiner meiner Jobwechsel etwas daran geĂ€ndert. Egal ob KMU oder DAX-Konzern: diese MentalitĂ€t habe ich ĂŒberall vorgefunden. Mal stĂ€rker, mal schwĂ€cher ausgeprĂ€gt. Mal auf allen Ebenen von fast allen Leuten, manchmal nur von Einzelnen. Wo bin ich denn sicher vor solchen "ich sehe das Problem, kĂŒmmre mich aber nicht darum"-Leuten?
13. September 20214 j @allesweg: ich bin hier durch jahrelanges Consulting etwas biased, aber grundsĂ€tzlich wĂŒrde ich sagen: wo Du der Firma durch deine Arbeit direkt Geld einbringst und jeder unnötige Management-Eingriff in deine Autonomie Overhead generiert und deinen RoI schmĂ€lert. Muss nicht Consulting sein, obwohl es die naheliegendste Möglichkeit ist. Auch dort, wo die IT Abteilung als Profit- statt als Cost-Center gefĂŒhrt wird, sollten die Bedingungen besser sein. Just my 2 Cent.
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