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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo zusammen,

am 20. Juni habe ich meine mündliche Prüfung zum FIAE.

Leider stellt mir meine Firma keinen Laptop zur Verfügung. 

Habt ihr eine Idee wo ich mir einen leihen könnte? Familie und Freunde habe ich schon gefragt.

 

vor 3 Minuten schrieb jschubert:

Leider stellt mir meine Firma keinen Laptop zur Verfügung. 

Mit welcher Begründung?

Ist Laptop + Beamer notwendig zum Ablegen der Prüfung? Dann müssen sie:

Zitat

Berufsbildungsgesetz (BBiG)
§ 14 Berufsausbildung

(1) Ausbildende haben

3.Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge, Werkstoffe und Fachliteratur zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses stattfinden, erforderlich sind,

Frag noch mal schriftlich nach Beamer und Laptop über die Firma und lass dir eine mögliche Ablehnung schriftlich geben. Dann irgendwo online mieten und die Rechnung im Betrieb einreichen. Ich gehe davon aus du willst nicht übernommen werden? ;)

Hi,

ich glaube manchmal steht in den Prüfungsräumen ein Rechner, den du benutzen kannst, um im Falle, dass deine Hardware bspw. ausfällt, präsentieren zu können. Falls das nicht der Fall sein sollte bitte korrigieren.

vor 4 Minuten schrieb MaskedF:

Hi,

ich glaube manchmal steht in den Prüfungsräumen ein Rechner, den du benutzen kannst, um im Falle, dass deine Hardware bspw. ausfällt, präsentieren zu können. Falls das nicht der Fall sein sollte bitte korrigieren.

Ganz schwierige Aussage. In der Einladung zur Prüfung steht in der Regel, dass du alle notwendigen Mittel zur Präsentation selbst mitbringen musst. Auch den Beamer. 
Du kannst dich nicht darauf verlassen, dass etwas da ist. Und selbst wenn, kann es gut sein, dass du nicht bestehst, weil du deine Arbeitsmittel nicht dabei hast. Egal wie der Raum ausgestattet ist. 

Bei meiner IHK werden Prüfungen auch in den Räumen der BS abgehalten. Die sind alle komplett ausgestattet. Hardware aus den Räumen darf dennoch nicht verwendet werden.

Gerade eben schrieb neinal:

Ganz schwierige Aussage. In der Einladung zur Prüfung steht in der Regel, dass du alle notwendigen Mittel zur Präsentation selbst mitbringen musst. Auch den Beamer. 
Du kannst dich nicht darauf verlassen, dass etwas da ist. Und selbst wenn, kann es gut sein, dass du nicht bestehst, weil du deine Arbeitsmittel nicht dabei hast. Egal wie der Raum ausgestattet ist. 

Bei meiner IHK werden Prüfungen auch in den Räumen der BS abgehalten. Die sind alle komplett ausgestattet. Hardware aus den Räumen darf dennoch nicht verwendet werden.

Okay, vielen Dank für die Information.

vor 25 Minuten schrieb jschubert:

Leider stellt mir meine Firma keinen Laptop zur Verfügung. 

Wie schon geschrieben wurde, hier den AG nochmal darauf hinweisen, dass es seine Pflicht ist dir die Arbeitsmittel zu stellen. 

vor 25 Minuten schrieb jschubert:

Habt ihr eine Idee wo ich mir einen leihen könnte? Familie und Freunde habe ich schon gefragt.

Eine kurze Google-Suche hat ergeben, dass es einige Anbieter gibt, bei denen man Hardware, wie Laptops und Beamer mieten kann. Zum Beispiel: https://www.milo-rental.com/

Wie gut oder schlecht so ein Angebot ist, kann ich nicht beurteilen. Habe ich noch nicht gemacht. Aber vielleicht hilft das im Notfall weiter? 

Alternative wie geschrieben, schauen ob du gebraucht was günstiges schießen kannst. 

vor 9 Minuten schrieb tkreutz2:

Man kann eine Präsentation auch über Folien / Handouts halten (Rückfrage IHK, ob es die Möglichkeit gibt). Das wurde von unserem Lehrer als Backup-Lösung empfohlen, falls die Technik aus irgendeinem Grund versagt (Foliensatz).

 

Auch hier: Auf jeden Fall vorher abklären! Und falls es für die IHK klar geht, schriftlich geben lassen!

Das ist im Normalfall NUR eine Backup-Lösung. 

Nochmal, ich bin der Meinung: Das kann und darf nicht sein. Der Azubi hat ein Recht darauf dass ihm die benötigten Mittel gestellt werden. Der Betrieb hat das asap einzusehen, ansonsten sollte der Azubi sich diese Dinge privat organisieren und die Kosten mit dem Hinweis auf §14BBiG dem Betrieb in Rechnung stellen.

Disclaimer und bevor einer meckert: Falls ein Azubi verpennen würde die nötige Ressource im Pool zu buchen würde ich das ggf anders sehen. Aber der Betrieb scheint es ja "einfach so" zu verweigern

vor 37 Minuten schrieb Maniska:

Aber der Betrieb scheint es ja "einfach so" zu verweigern

Das finde ich allerdings auch merkwürdig, denn es würde ja bedeuten, dass der Betrieb kein Interesse daran hat, dass der Azubi die Prüfung besteht. An der Stelle sollte man auf jeden Fall mal ein klärendes Gespräch führen.

Sollte "Leihe" tatsächlich zum Tragen kommen, auf jeden Fall rechtzeitig mit dem Equipment vertraut machen, damit eben vorgenannte "Pannen" auf Foliensatz zurückgreifen, weil es mit der Technik hängt, nicht passieren.

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