16. November 20223 j Ich brauche RatschlĂ€ge bezĂŒglich der Bescheinigung, die ich erhalten soll, und ich bin mir nicht sicher, welche der beiden ich beantragen soll. Ich habe meinem Arbeitgeber gesagt, dass ich ein qualifiziertes Zeugnis brauche, und er empfiehlt mir ein unqualifiziertes Zeugnis. Kann mir jemand hier sagen, welches besser fĂŒr die Arbeitssuche ist? Vielen Dank im Voraus
16. November 20223 j Im Qualifizierten Zeugnis stehen auch Leistungsbeurteilungen, im einfachen nicht. NatĂŒrlich ist es besser mit einer Beurteilung. Wieso will er die verweigern ? Ich als AG will nicht nur den Abschluss, sondern auch Hinweise auf Dein Verhalten
16. November 20223 j vor 2 Stunden schrieb Goku7: Ich habe meinem Arbeitgeber gesagt, dass ich ein qualifiziertes Zeugnis brauche, und er empfiehlt mir ein unqualifiziertes Zeugnis. Klar will dein AG ein unqualifiziertes Zeugnis ausstellen, das ist bedeutend weniger Arbeit fĂŒr ihn. Dir steht aber das Qualifizierte zu, sofern du es verlangst, was du getan hast. Wenn das Arbeitszeugnis "gut" oder besser ausfallen wird, gibt es fĂŒr dich keinen Grund dich mit einem Unqualifizierten zufrieden zu geben. Nur, wenn der AG dir - zu Recht und belegbar - im Zeugnis bescheinigen kann dass du nichts kannst, ne faule Socke bist etc. kannst du dann nicht mehr sagen "ok, stimmt, besser wĂ€re das Unqualifizierte". Ein "Downgrade" geht dann nicht mehr
16. November 20223 j https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__16.html Du hast ein Anrecht auf ein qualifiziertes Zeugnis. Nur fĂŒr dein Fall, dass dein Verhalten im Betrieb unter aller Sau gewesen sein sollte kann man auf ein unqualifiziertes Zeugnis zurĂŒckgreifen. Allerdings sagt das dann dem neuen AG aus "Wenn man ĂŒber den Bewerber nix gutes sagen kann lĂ€sst man es besser ganz sein".
17. November 20223 j Ganz klar ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis - und möglichst sogar als solches bezeichnet.
17. November 20223 j Autor Leider war einer der GrĂŒnde, warum ich die Ausbildung abgebrochen habe, die Tatsache, dass ich die meiste Zeit alleine im BĂŒro war, ich sehe keinen Grund, warum ich etwas Schlechtes ĂŒber mein Verhalten erfahren sollte. Im Afuhebungsvertrag steht, dass ich qualifiziert werde, aber jetzt empfiehlt er mich als unqualifiziert, warum, weiĂ ich nicht. Danke fĂŒr die Hilfe!
18. November 20223 j wenn Du die Ausbildung abgebrochen hast.....dann kannst Du aber mMn kein qualifiziertes Ausbildungszeugnis verlangen, Du hast ja keine Ausbildung absolviert Â
18. November 20223 j vor einer Stunde schrieb CoffeeJunkie: kein qualifiziertes Ausbildungszeugnis Aber ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.
19. November 20223 j Autor Danke fĂŒr die Hilfe.  Ich habe ein qualifiziertes Arbeitszeugnis angefordert und die Antwort bekommen, dass ich einen Text erstellen muss und dann wird geĂ€ndert, was geĂ€ndert werden muss. Ich bin verwirrt, wie ich das ĂŒberhaupt machen soll.
20. November 20223 j Am 17.11.2022 um 12:12 schrieb Goku7: Ausbildung abgebrochen Diese sehr wichtige Information hat gefehlt. Bestehe auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. In Bewerbungen verweist du darauf, dass dieses situationsbedingt noch erarbeitet wird.
20. November 20223 j Am 19.11.2022 um 08:47 schrieb Goku7: dass ich einen Text erstellen muss und dann wird geĂ€ndert, was geĂ€ndert werden muss Musst du nicht! Das Erstellen und ausformulieren eines Arbeitszeugnisses ist Aufgabe des Arbeitgebers. Das kann auch nicht einfach auf den Arbeitnehmer abgewĂ€lzt werden, nur weil es dem Arbeitgeber zusĂ€tzliche Arbeit macht. Das ist pP fĂŒr den AG.
22. November 20223 j Am 19.11.2022 um 08:47 schrieb Goku7: Ich habe ein qualifiziertes Arbeitszeugnis angefordert und die Antwort bekommen, dass ich einen Text erstellen muss und dann wird geĂ€ndert, was geĂ€ndert werden muss. Ich bin verwirrt, wie ich das ĂŒberhaupt machen soll. Naja, Arbeitszeugnisse erstellen sie alle irgendwie widerwillig. Nein, der AG soll das Arbeitszeugnis anfertigen, nicht Du. Wenn du da keine groĂartigen Erfahrungen hast, schieĂt du dir damit selber ins Bein und verbaust dir womöglich bei den nachfolgenden Personalern deine Stellen mit dem Ding. LG đ
22. November 20223 j Am 20.11.2022 um 12:53 schrieb Maniska: Musst du nicht! Das Erstellen und ausformulieren eines Arbeitszeugnisses ist Aufgabe des Arbeitgebers. Das kann auch nicht einfach auf den Arbeitnehmer abgewĂ€lzt werden, nur weil es dem Arbeitgeber zusĂ€tzliche Arbeit macht. Das ist pP fĂŒr den AG. Die sind ja richtig raffiniert auf seiner Arbeit. In Zukunft lasse ich die Zeugnisse auch von den Azubis schreiben und Ă€ndere nur noch ab.... Â
Erstelle ein Konto oder melde dich an, um einen Kommentar zu schreiben.