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Kann mein Betrieb mich kündigen wenn ich keine Dokumentation abgebe?


newnewb

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ich hab mein projekt ziemlich verbockt... kann mein betrieb mich jetzt dafür abmahnen das ich keine dokumentation abgebe?

 

ich werde mich noch anstrengen und vielleicht etwas abgeben aber rechtlich gesehen kann mein betrieb mich deshalb abmahnen weil ich dann ja nochmal ein halbes jahr länger azubi bin?

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Zu den Arbeitsaufgaben eines Azubi zählt neben den Aufgaben die ihm im Betrieb übertragen werden auch der Berufsschulbesuch sowie die Durchführung des Projektes inklusive der Anfertigung der Dokumentation.

Sollte er einen der Teile nicht ausführen so kann und wird dies im Allgemeinen als Arbeitsverweigerung gewertet werden. Was dann Abmahnfähig ist. Da es sich bei Arbeitsverweigerung beim ersten mal nicht um eine schwerwiegende Pflichtverletzung handelt besteht erstmal keine Möglichkeit der fristlosen Kündigung.

 

P.S. das alles ist meine Eigene Erfahrung und Meinung und stellt keine Rechtsberatung dar.

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vor einer Stunde schrieb newnewb:

ich werde mich noch anstrengen und vielleicht etwas abgeben aber rechtlich gesehen kann mein betrieb mich deshalb abmahnen weil ich dann ja nochmal ein halbes jahr länger azubi bin?

Typischer Fall von "kommt drauf an"!

Wenn dir dein Betrieb ein Projekt zur Verfügung gestellt und dir auch die entsprechenden zeitlichen Freiräume gegeben hat dieses Projekt durchzuführen, dann ist es selbstverständlich abmahnfähig. Wenn es bereits im Vorfeld Abmahnungen wg Arbeitsverweigerung oder ähnlicher Punkte gegeben hat, kann ich mir sogar gut vorstellen dass dein Betrieb in dem Rahmen eine außerordentliche / fristlose Kündigung durchbekommen könnte.

Daher würde ich kein Risiko eingehen und auf jeden Fall eine vollständige Dokumentation abgeben.

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Die große Frag an der Stelle ist erst mal, WARUM wurde das Projekt verbockt?

Hat es der Azubi (alleine) versemmelt, oder hat auch der Betrieb nicht danach geschaut, dass das mit dem Projekt läuft?

vor 18 Minuten schrieb Enno:

Zu den Arbeitsaufgaben eines Azubi zählt neben den Aufgaben die ihm im Betrieb übertragen werden auch der Berufsschulbesuch sowie die Durchführung des Projektes inklusive der Anfertigung der Dokumentation.

Stimmt zwar, aber auch der Betrieb hat an der Stelle Pflichten. So was wie "ermöglichen eines geeigneten Projektes", "zeitliche Freiräume dafür schaffen", "(bei Hardware) Bestellungen rechtzeitig auslösen" und (das ist jetzt nur noch moralisch verpflichtend) vielleicht auch mal die ein oder andere Statusabfrage WÄHREND der Durchführung.

Hat der Betrieb das alles gemacht, kann er zwar abmahnen, aber einen Azubi kurz vor der Prüfung (auch nicht bestehen ist "kurz vor der Prüfung, da es nur 6 Monate bis zur nächsten sind) kündigen ist extrem schwer. Da die Unzumutbarkeit einer Weiterführung der Ausbildung begründen zu können ist bei "nur Arbeitsverweigerung" fast nicht mehr drin.

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agree

allerdings muss eine Abmahnung auch nicht immer auf eine Auflösung des bestehenden Vertragsverhältnisses abzielen. Manchmal kann es auch als Begründung für eine nicht Übernahme nach der Ausbildung genommen werden. Um eventuelle Übernahmegarantien durch Tarifverträge auszuhebeln.

Bearbeitet von Enno
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Oh.. ich merke gerade es ist die gleiche Person die vor !9 Tagen! gesagt hat das sie ihre Doku nicht fertig bekommt.. mit Abgabetermin 22.5.

Sorry aber wenn du es in 2 Wochen nicht schaffst dich für deine Zukunft mal auf den Hosenboden zu setzen weiß ich auch nicht weiter.

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Außerordentlich/fristlos wird diese Kündigung niemals sein. Sogar die "Arbeitsverweigerung" ist dir nicht immer gleich nachzuweisen, sofern du offensichtliche Tätigkeiten nicht vernachlässigst. Heißt du gibst z.B. nichts ab. Falls man dir aber fahrlässiges / mutwillig sabotierendes Verhalten nachweisen kann, kann eine Abmahnung erfolgen. Wenn du wegen "Arbeitsverweigerung" bereits abgemahnt wurdest, kann dir, sofern du die Gelegenheit hattest, dein Verhalten zu ändern, eine ordentliche(weil verhaltensbedingte) Kündigung ausgestellt werden 

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@Brapchu @alleswegaus älteren Posts sieht man jedoch, das die Person offen zu ihrem Handicap steht, wenig Unterstützung des Betriebs beim Suchen eines Projektthemas hatte, dann anscheinend ein für ihn unbekanntes Thema als Projekt genommen hat(das hab ich jetzt aber eher aus dem Kontext geraten), und damit vielleicht auch keine realistische Zeitplanung hat. Wenn jetzt der Betrieb die Person nicht freigestellt hatte von der Schule, wundert es mich dann nicht so sehr, dass das Projekt in der verbliebenen Woche nicht umgesetzt wurde.

Bearbeitet von MarcelforFIAE23
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Ja, GDB80 wurde im ersten Thread erwähnt. 

Wenn wirklich ein völlig unbekannter Themenbereich für das Abschlussprojekt gewählt wurde, ist dies übermütig bis fahrlässig.

Die Zeitplanung war vorher klar auf Kante und die wenige Zeit wird statt für Projektarbeit für Forenposts verwendet.

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vor 10 Minuten schrieb allesweg:

Ja, GDB80 wurde im ersten Thread erwähnt. 

Wenn wirklich ein völlig unbekannter Themenbereich für das Abschlussprojekt gewählt wurde, ist dies übermütig bis fahrlässig.

Die Zeitplanung war vorher klar auf Kante und die wenige Zeit wird statt für Projektarbeit für Forenposts verwendet.

Habe auch ein Thema zugeteilt bekommen womit ich während meiner Ausbildungszeit gar nicht mit gearbeitet habe (PowerShell-Scripting, Azure Runbooks usw.). Habe die Sache dennoch ernst genommen und habe eine Doku mit 32 Seiten geschrieben und meine PowerPoint Präsi gerade fertig bekommen. Die mündliche Prüfung findet erst in 4 Wochen bei mir statt ^^ kurz gesagt: man muss es nur wollen. 

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Welche IHK hält 32 Seiten Text für zulässig? ich habe auch meine Projektarbeit innerhalb des zeitlichen Rahmens abgegeben. Allerdings versuche ich aus meiner Leistung kein allgemeines Urteil über das Wirken anderer abzuleiten. Letztlich ist das auch vollkommen irrelevant. 

Das der TE vermutlich dieses Thema NACH dem finalen Abgabetermin besprechen sollte, ist an dieser Stelle definitiv nicht zu bestreiten.  

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vor 20 Minuten schrieb MarcelforFIAE23:

Welche IHK hält 32 Seiten Text für zulässig? ich habe auch meine Projektarbeit innerhalb des zeitlichen Rahmens abgegeben. Allerdings versuche ich aus meiner Leistung kein allgemeines Urteil über das Wirken anderer abzuleiten. Letztlich ist das auch vollkommen irrelevant. 

Das der TE vermutlich dieses Thema NACH dem finalen Abgabetermin besprechen sollte, ist an dieser Stelle definitiv nicht zu bestreiten.  

mache die Ausbildung zum FiSi. Meine Doku geht 15 Seiten lang (mit Anhänge 32).

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vor einer Stunde schrieb MarcelforFIAE23:

Welche IHK hält 32 Seiten Text für zulässig? ich habe auch meine Projektarbeit innerhalb des zeitlichen Rahmens abgegeben. Allerdings versuche ich aus meiner Leistung kein allgemeines Urteil über das Wirken anderer abzuleiten. Letztlich ist das auch vollkommen irrelevant. 

Das der TE vermutlich dieses Thema NACH dem finalen Abgabetermin besprechen sollte, ist an dieser Stelle definitiv nicht zu bestreiten.  

Zitat "allesweg: "Je nach zuständiger IHK!"

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Wenn du gegen die Anweisungen des Vorgesetzten oder die vertraglichen Vereinbarungen verstoßen hast und dadurch nicht in der Lage warst, die Projektdokumentation abzuschließen, halte ich eine Abmahnung für gerechtfertigt.

Sollte du aufgrund fehlender kompetenz nicht abgeben, dann ist es meiner Meinung nach nicht Abmahnungswürdig. Eine rechtmässige fristlose Kündigung kann ich mir garnicht vorstellen.

Wenn du 1-2 Tage noch hast dann mach die halt fertig. Eine nicht abgegebene arbeit ist ein 100%tiges durchfallen, eine schlechte Doku immer noch ein 4-5 womit man eventuell noch bestehen könnte.

 

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