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Wie früh vor Ausbildungsende bewerben?


eljop

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Habe jetzt im Winter Abschlussprüfung als FIAE. Im Januar mündliche und Ausbildungsvertrag geht bis 01.03.24 ca.

Ausbildungsbetrieb hat Interesse an Übernahme aber ich wollte mich vorher mal umschauen auf dem Markt.

Ab wann kann/sollte ich mich bei anderen Unternehmen bewerben? Ist jetzt noch zu früh für Februar/März?

Und was schicke ich alles in der Bewerbung mit? Schulzeugnis, Arbeitszeugnis?

 

Viele Grüße

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Die Dauer des Bewerbungsprozesses ist höchst individuell, aber zwischen 3 und 6 Monate sind üblich, entsprechend solltest du dich bald bewerben.

Auch welche Unterlagen ein Unternehmen will, ist sehr unterschiedlich. Bei einem Azubi vor der Abschlussprüfung würde ich folgendes erwarten: höchstes allgemeinbildendes Schulzeugnis, alle Berufsschul-Jahreszeugnisse und ggf. letztes Halbjahreszeugnis und ein vorläufiges Ausbildungszeugnis. Falls schon relevante Zertifikate vorliegen, sind diese natürlich auch beizulegen. 

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vor 2 Minuten schrieb allesweg:

vorläufiges Ausbildungszeugnis.

Dem würde ich vorsichtig entgegensehen. Wenn das Unternehmen die Azubis eigentlich übernimmt kann das nach hinten losgehen. Bekannter wird nach der Ausbildung nach Mindestlohn bezahlt als FiSi im Ausbildungsbetrieb.

Es steht gar nicht zur Diskussion in diesem Betrieb bleiben zu wollen. Er wird auch wechseln - aber wenn er hier
jetzt, als Verkürzer, schon sagt "Ich hätte da mal gerne..." weiß der Betrieb, wo er dran ist und könnte einem das Leben erschweren.... Muss man abwägen!

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vor 10 Minuten schrieb allesweg:

Wenn ein Betrieb bei einem befristeten Vertragsverhältnis auf die Anforderung eines Zeugnisses verstimmt reagiert, hatte es meines Erachtens nie ernsthaftes Interesse, das Beschäftigungsverhältnis auf Augenhöhe weiterzuführen.

Bei einem befristeten, "normalen", Arbeitsverhältnis ja. Das Ausbildungsverhältnis ist aber ja kein normales Arbeitsverhältnis. Es gibt viele Sonderrechte und Pflichten. Es gibt somit ja auch fristen ab wann ich eine Weiterbeschäftigung vertraglich regeln darf als Ausbildungsbetrieb. Von daher könnte der Betrieb sich ja doch auf dem Schlipps getreten fühlen....

Außerdem, wie von mir ja erwähnt, könnte der Betrieb ja auch das Projekt gefährden bzw. den Erfolg der Prüfung beeinflussen.
Man kann natürlich neutral schon einmal ein Ausbildungszeugnis anfordern, um eben die Holschuld getan zu haben und direkt vorher schon Einblick und Feedback zu erhalten.....

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vor 2 Minuten schrieb ickevondepinguin:

Es gibt somit ja auch fristen ab wann ich eine Weiterbeschäftigung vertraglich regeln darf als Ausbildungsbetrieb

Jein. Ein Ausbildungsbetrieb darf ein Übernahmeangebot jederzeit unterbreiten. Nur Verpflichtungen des Azubis zur Weiterbeschäftigung nach Ausbildungsende dürfen frühestens 6 Monate vor Ausbildungsende vereinbart werden.

vor 4 Minuten schrieb ickevondepinguin:

Außerdem, wie von mir ja erwähnt, könnte der Betrieb ja auch das Projekt gefährden bzw. den Erfolg der Prüfung beeinflussen.

Wenn der Betrieb SO drauf ist, duckt man sich besser weg und überlebt die letzten Monate bis Ausbildungsende und bewirbt sich schnellstmöglich weg - am besten noch innerhalb der Ausbildung.

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vor 46 Minuten schrieb allesweg:

folgendes erwarten: höchstes allgemeinbildendes Schulzeugnis, alle Berufsschul-Jahreszeugnisse und ggf. letztes Halbjahreszeugnis und ein vorläufiges Ausbildungszeugnis. Falls schon relevante Zertifikate vorliegen, sind diese natürlich auch beizulegen. 

Würde ich auch so schicken, allerdings aber das vorläufige Ausbildungszeugnis verzichten. Wie @ickevondepinguinschon schrieb, könnten "böße Geister/Gedanken" geweckt werden, die man nicht haben möchte, besonders nicht im ersten "Arbeitszeugnis" überhaupt.

Ich musste das leider erleben als mein Ausbildungsbetrieb wusste, dass ich mich noch "woanders umschaue" wollte.

Bearbeitet von eulersche_Zahl
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Alles klar, vielen Dank für die Antworten! Dann werde ich mich die Tage mal intensiver mit meinen Bewerbungsunterlagen beschäftigen und ggf. auch schon Bewerbungen rausschicken. Sind ja auch nur noch knapp mehr als 4 Monate bis mein Ausbildungsvertrag abläuft.

AP1 Note wollte ich eigentlich vermeiden mit meinen 67 oder 68 Punkten😂 aber mal schauen.

Arbeitszeugnis/Ausbildungszeugnis werde ich dann erstmal nicht anfordern von meinem Arbeitgeber.

Viel Druck ist schonmal nicht da, weil mein Ausbildungsbetrieb mich ja übernehmen möchte, also denke ich, dass ich einigermaßen entspannt in Verhandlungen gehen kann :) auch wenn ich den Arbeitsmarkt für Juniors nicht so gut einschätzen kann. (Rhein Main Gebiet)

 

Beste Grüße

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vor 26 Minuten schrieb allesweg:

Bieten Ausbildungsbetriebe so schlechte Übernahme-Konditionen oder weshalb scheuen die den Markt-Vergleich?

:( 

Also ich kann nur von meinem ehemaligen Ausbildungsbetrieb sprechen und dort ging es dann hauptsächlich um das "Investment" in den Azubi bzw. Mitarbeiter.

Man steckt viel Geld und Zeit in den MA (Schulungen kosten tausende von €, andere Kollegen "müssen abkommandiert" werden um den MA etwas beizubringen/einzuarbeiten) und als "Dank bewirbt sich dieser bei der Konkurrenz" für gerade mal 35% mehr Gehalt. Eigentlich sollte der für immer und ewig dankbar sein.

Naja, dass man dem Kunden den Azubi im 3. Lehrjahr schon als vollwertige Arbeitskraft verkauft und voll in Rechnung stellt, wird natürlich nicht erwähnt. Ansonsten hätte sich der Azubi wahrscheinlich schon positiv auf die Bilanz ausgewirkt.

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vor 17 Stunden schrieb allesweg:

Jein. Ein Ausbildungsbetrieb darf ein Übernahmeangebot jederzeit unterbreiten. Nur Verpflichtungen des Azubis zur Weiterbeschäftigung nach Ausbildungsende dürfen frühestens 6 Monate vor Ausbildungsende vereinbart werden.

Muss ja sogar. Sonst wären alle Tarifverträge die eine Übernahmepflicht durch den AG vorsehen an der Stelle ja nichtig.

Also ja, Angebot machen geht schon ab Tag 1, Übernahme für den Azubi bindend schriftlich fixieren erst ab 6 Monate vor Ausbildungsende.

Wie ist das eigentlich wenn der Azubi mit Übernahmevertrag durch die Prüfung fällt, und es keine "nur wenn er besteht" Klausel im AV gab, ist das für den Azubi dann trotzdem bindend? Ist ja dann nicht mehr 6 Monate vor Ausbildungsende...

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vor 3 Minuten schrieb Maniska:

Wie ist das eigentlich wenn der Azubi mit Übernahmevertrag durch die Prüfung fällt, und es keine "nur wenn er besteht" Klausel im AV gab, ist das für den Azubi dann trotzdem bindend? Ist ja dann nicht mehr 6 Monate vor Ausbildungsende...

Spannendes Konstrukt.

Variante 1: Azubi beantragt Verlängerung der Ausbildung nach §21(3) BBiG, wodurch das Ausbildungsende sich um ~6 Monate verschiebt und somit wieder §12(1) greifen könnte (je nach zu erwartendem Prüfungstermin) und der Vertrag ist nichtig.

Variante 2: Ausbildung endet gemäß §21(1) BBiG zum vertraglich vereinbarten Datum und somit gilt der Arbeitsvertrag für beide Seiten.

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vor 54 Minuten schrieb allesweg:

Variante 2: Ausbildung endet gemäß §21(1) BBiG zum vertraglich vereinbarten Datum und somit gilt der Arbeitsvertrag für beide Seiten.

Tritt der Prüfling dann aber zur Prüfung erneut an?

Weil, er arbeitet ja. Entweder macht er die Prüfung nun als Externer oder der Betrieb unterstützt das.

Ich habe erlebt wie ein Prüfling einen Job anfing und ein Projekt machen durfte aber der Rest war sein Privatvergnügen!

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Ich meinte schon die Option "Ausbildung wird verlängert" aber ich glaub da war ich an Anfang schon falsch unterwegs: so wie ich den Text beim noch mal Lesen verstanden habe, ist der Vertrag dann doch komplett nichtig. Ich war irgendwie bei "selbst wenn es für den AN nicht gilt, kann sich der AG nicht auf Nichtigkeit berufen".

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vor 18 Stunden schrieb eulersche_Zahl:

Ich musste das leider erleben als mein Ausbildungsbetrieb wusste, dass ich mich noch "woanders umschaue" wollte.

 

Kann dem zustimmen. Mein Arbeitgeber hat mich bis zum Ende warten lassen. Sie behaupteten, dass sie eine unbefristete Stelle für mich in einem Projekt hätten und dass ich diese besetzen sollte. Sie hatten zuvor auch gesagt, dass die Übernahmechancen garantiert wären.

Trotz wiederholter Nachfragen habe ich nie einen vorläufigen Arbeitsvertrag erhalten. Aufgrund der Ungewissheit darüber, ob ich übernommen werde, habe ich mein vorläufiges Ausbildungszeugnis 2-3 Monate vor Ablauf angefordert. Nach ein paar Tagen fragte ich nach meinem Zeugnis. Mir wurde gesagt, dass dies in der Regel ein halbes Jahr dauert und ich keinen Anspruch darauf habe. Am Ende habe ich mein Zeugnis erst nach viel Drängeln drei Wochen nach der bestandenen Prüfung erhalten und wurde zwei Tage vor Prüfungsende nicht übernommen.

vor 17 Stunden schrieb eljop:

AP1 Note wollte ich eigentlich vermeiden mit meinen 67 oder 68 Punkten😂 aber mal schauen.

 

Ach Quatsch... Wenn ich meine Prüfungsergebnisse betrachte, habe ich in meiner Zwischenprüfung 52 Punkte bekommen und in meiner Abschlussprüfung zweimal die Note 2 und einmal eine 1. Auch meine Präsentation und Doku wurden mit einer 1 bewertet, meine Berufsschule mit einer 1,6.

Als man mich dann gefragt hat, warum ich eine 4 bekommen habe, musste ich ehrlich zugeben, dass ich aufgeregt war, da ich noch nie zuvor eine so wichtige Prüfung geschrieben hatte. Für meinen Hauptschul- und Realschulabschluss gibt es in meinem Bundesland keine Abschlussprüfungen. Stattdessen zählen die Notendurchschnitte in den Haupt- und Nebenfächern. Das war dann in Ordnung.

Seit dem Sommer habe ich einen Job als IT-Administrator, mit Schwerpunkt auf IT-Security, und bin sehr zufrieden damit.
Man sollte einfach ehrlich und authentisch auftreten, das versteht jeder. Letztendlich zählt nur, ob man den Abschluss bestanden hat und den Job mag.

 

 

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vor 17 Stunden schrieb eulersche_Zahl:

als "Dank bewirbt sich dieser bei der Konkurrenz" für gerade mal 35% mehr Gehalt. Eigentlich sollte der für immer und ewig dankbar sein.

Wenn der ehemalige Azubi wirklich geschätzt werden würde, würde dieser die gleichen Konditionen wie die Kollegen bekommen. Stattdessen wird man gedeckelt. Das nenn ich keine Wertschätzung.

Und naja, dein Betrieb hat die Ausbildung vielleicht sehr gut gestaltet, dass man wirklich dankbar sein kann, ich musste mir alles selbst beibringen, hatte einen Ausbilder dem alles am Arsch vorbeiging und nur auf Druck mal was gemacht hat. Da zeig ich sicher keine Dankbarkeit, vor allem mit den Punkten von meinem Kommentar davor.

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vor 17 Stunden schrieb eulersche_Zahl:

Man steckt viel Geld und Zeit in den MA (Schulungen kosten tausende von €, andere Kollegen "müssen abkommandiert" werden um den MA etwas beizubringen/einzuarbeiten) und als "Dank bewirbt sich dieser bei der Konkurrenz" für gerade mal 35% mehr Gehalt. Eigentlich sollte der für immer und ewig dankbar sein.

Wenn ein Ausbildungsbetrieb einem Azubi eine Schulung für mehrere Tausende Euro bezahlt, und dann lieber eine Person vom freien Markt für 40% mehr einstellt, welche sie dann auf eine Schulung für mehrere Tausende Euro schicken muss, dann will dieser Betrieb das offenbar so 🤷‍♂️

vor 6 Minuten schrieb IT Wikinger:

gesagt

ohne unabhängige Zeugen wertlos, wie du gemerkt hast.

vor 6 Minuten schrieb IT Wikinger:

Zwischenprüfung

die damalige Zwischenprüfung ist nicht vergleichbar mit dem heutigen ersten Teil der gestreckten Abschlussprüfung.

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Gerade eben schrieb allesweg:

die damalige Zwischenprüfung ist nicht vergleichbar mit dem heutigen ersten Teil der gestreckten Abschlussprüfung.

Wie bereits geschrieben, bin ich erst seit diesem Jahr fertig, bin also Jahrgang 2020.. War demnach sogar der erste Jahrgang der neuen VO2020 ;) 

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vor einer Stunde schrieb IT Wikinger:

Wenn der ehemalige Azubi wirklich geschätzt werden würde, würde dieser die gleichen Konditionen wie die Kollegen bekommen. Stattdessen wird man gedeckelt. Das nenn ich keine Wertschätzung.

Ein fertiger Azubi ist er im ersten Schritt, wenn ordentlich ausgebildet, erstmal ein Berufsanfänger und erstmal auch so zu bewerten. Natürlich mit dem Vorteil (oder Nachteil, abhängig von der Art des Azubis), dass man ziemlich genau über das Leistungsvermögen und den Kenntnisstand des neuen ANs bescheid weiß. Von daher muss man als AG hier abwägen was einem das Wert ist und was ich von dem Azubi, so wie ich ihn kennengelernt, erwarten kann. Das bepreise ich dann mit Betrag X. Ein Vergleich mit Kollegen mit (eventuell) x-jahren Berufserfahrung hinkt demtentsprechend.

Ein externer Berufseinsteiger (um auf dem gleichen Level zu bleiben) kostet mich als AG erstmal mehr Invest, wenn dieser nicht zufällig Fähigkeiten (durch Zertifikate belegt) mitbringt die ich grade gut gebrauchen kann. In dem Fall biete ich einen ähnlich dotierten Vertrag mit reduzierten Bezügen in der Probezeit / Einarbeitungsphase an.




Klar gibt es da Ausnahmen bei denen der Azubi ab dem 2. LJ voll im Betrieb, Projekten etc. integriert ist und als billige Arbeitskraft fungiert ABER was soll den AG in dem Fall davon abhalten sich einfach einen neuen Deppen (ähm Azubi) zu suchen der diese Arbeit nach kurzer Zeit und minimalem Invest weiter führt?

Bearbeitet von SR2021
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  • 3 Wochen später...

Hab mich Ende Oktober/gegen Ende des Betriebspraktikums bei passenden Stellen beworben. Fertig bin ich im Januar. Mein Praktikumsbetrieb übernimmt mich aber, darum kein Interesse an anderen Stellen mehr.

Ein Betrieb, bei dem ich mich bewarb, hat rasend schnell reagiert (am gleichen Tag angerufen). Bewerbungsgespräch, Einstellungstest, alles in derselben Woche. Von den anderen habe ich noch nichts gehört. Insgesamt habe ich 10 Bewerbungen geschrieben.

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