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Eingruppierung von FISlern nach BAT???


Alemanne

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Tach zusammen!

Ich bin gerade in Gehaltsverhandlung und wollte mal Fragen ob jemand von euch schon Erfahrungen gesammelt hat, wo ich den Beruf im BAT Tarifvertrag finden kann. Ich bin Fisler und in 2 Wochen mit der Ausbildung fertig.

Ich habe mich einmal bei VERDI erkundigt, hab aber gemerkt das die Paragraphen seeehhrr schwammig sind. Also wäre ich für Hilfe dankbar von denen, die sich damit mal selber auseinander gesetzt haben (Bei Gehaltsverhandlungen) :mod:

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Hi,

Fachinformatiker werden in der Regel mit BAT IV oder V eingestellt, in schlechten Fällen auch VII. Vernünftiges Angebot seitens des Arbeitgebers wäre z.B. ein halbes Jahr BAT V als Bewährung und dann Höhergruppierung auf IVb.

Ich bin in einer Anstalt des öffentlichen Rechts angestellt, konnte daher auch noch ein Zulage raushandeln. Weiß nicht wie das bei starrer gefassten Behörden ist.

Viel Glück beim Aushandeln! :)

Gruß,

Honky

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Fachinformatiker werden in der Regel mit BAT IV oder V eingestellt, in schlechten Fällen auch VII. Vernünftiges Angebot seitens des Arbeitgebers wäre z.B. ein halbes Jahr BAT V als Bewährung und dann Höhergruppierung auf IVb.

Ich denke da gibt es keine Regel, das Gehalt schwankt von AT bis BAT VII in alle Richtungen, je nachdem in welchem Landkreis, Stadt, Bundesland etc. man arbeitet.

Gruß

Terran

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Habt ihr nähere Informationen zur Eingruppierung im öffentlichen Dienst?

Ich fange nach 3 Jahren Ausbildung FaSI mit BAT8 an.

Uff...Also Ich hab ja schon von Eingruppierungen bis BAT7 gehoert, aber BAT8 ist heftig. AFAIK ist man von BAT X bis BAT VII nicht weisungsbefugt, was bedeutet, dass Du nicht eigenverantwortlich arbeiten kannst.

Das schwierige am FI ist, dass er in jedem OeD anders eingruppiert wird. Das kann von BAT VIII (wie bei Dir) bis BAT III gehen (wenn man Glueck hat). Da argumentiert und kategorisiert jeder anders. Ich (persoenlich) wuerde nichts unter BAT Vc annehmen - auf der anderen Seite hast Du so natuerlich erst einmal einen Job. Aber ich frag mich ernsthaft, ob bei BAT VIII so viel mehr rauskommt, als bei Deiner Azubi-Verguetung.

Um ein Bild davon zu bekommen, hier die BAT-Tabellen:

BAT Ost

BAT West

Beide Tabellen sind allerdings Grundgehaelter ohne Ortszuschlag, etc. pp.

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Ich denke da gibt es keine Regel, das Gehalt schwankt von AT bis BAT VII in alle Richtungen, je nachdem in welchem Landkreis, Stadt, Bundesland etc. man arbeitet.

Gruß

Terran

Da stimme ich dir zu.

"In der Regel" sollte in diesem Falle auch nicht heißen, dass es Regelungen gibt. Eher zu verstehen im Sinne "meinem Erfahrungswert nach" ;)

Ansonsten kann ich mich auch nur Hawk anschließen...

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  • 2 Wochen später...
Tja, jeder kann täglich einen sehr guten Job hinlegen und vor seinem Arbeitgeber glänzen.

Aber damit belege ich doch nicht, dass meine Qualifikation der eines FH-Abschluss´gleichkommt, oder? Und darum gehts doch.

Doch für meine Firma hatte ich damit die Qualifikation um in die entsprechende BAT-Stufe eingruppiert zu werden. Für sie hatte ich wertvollere Qualifikationen als jeder FH-Absolvent, der sich ersteinmal in alle Projekte hätte einarbeiten müssen. Hinzu kommt noch, dass vor ein paar Jahren, der FISI-Abschluss noch höher angesehen wurde als heute. Zusätzlich wurde meine Ausbildung durch sehr viele Kurse aufgewertet, so dass ich ohne weiteres mit dem Wissen eines FH-Absolventen mithalten kann. Des Weiteren entspricht die Stellenbeschreibung für die Stelle, die ich besetze einer Stelle im gehobenen Dienst. Das heißt sehr viel Eigenverantwortung usw. Alles sehr kompliziert, aber es hat seine Berechtigung so wie es ist ;)

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hast wohl bei der SPE ausbildung gehabt, hm? ;)

das was Du schreibst erscheint mir schon sinnig. allerdings hörte sich das posting von m1mail so an, als sollte er schwarz auf weiss "beweisen", dass die FISI qualifikation einem FH-Abschluss gleichkommt.

vielleicht kann sich ja m1mail nochmal hier äußern wie das genau gemeint war :mod:

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Wie bewerkstelligt man so etwas? Vorrausgesetzt man hat eine "normale" FISI-Ausbildung.

Zunächst mal die implizite Frage: Ja ich bin "ganz normaler" FISI (Umschulung), zum Zeitpunkt meiner Bewerbung mit 1/2 Jahr Berufserfahrung

"Bewerkstelligt" hab ich das durch eine Art "Kurzprüfung" (mündlich) bei einem Informatk-Prof. Über diese Prüfung wurde ein Protokoll geschrieben und das zusammen mit einer Bescheinigung des Informatikers, dass meine Kentnisse denen eines FHlers entsprechen, an die Personalverwaltung geschickt.

Organisiert hat das der Prof an dem Institut, an dem ich angestellt bin.

Ein Freund von mir arbeitet in der öffentlichen Verwaltung, er ist der Meinung, das es bei solchen Eigruppierung nie um tatsächliches Wissen geht, sondern lediglich um schriftlich nachgewiesene Qualifikationen, also Abschlüße. "Schiebungen" sind nur sehr selten möglich, die Grauzone ist relativ eng.

Grüße

M1

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Hallo alligator,

dein Vergleich hinkt ein wenig. Denn auch Sekretärinnen werden meistens erst mit BAT VIII angestellt und bekommen während ihres Bewährungsaufstieges (wie es so schön heißt) oder durch Höherqualifikation eine höhere BAT-Eingruppierung.

Ich habe damals meine erste Ausbildung an der Uni in Münster zur Kauffrau für Bürokommunikation gemacht. Dort wurden alle nach der Ausbildung mit BAT VIII eingestellt. Die meisten sind heute erst bei BAT VI angelangt (durch Bewährungsaufstieg). Zwei aus meinem ehemaligen Ausbildungsgang haben inzwischen BAT Vc (durch zusätzliche Qualifikationen) und werden auch nicht mehr höher steigen.

Und noch ein Beispiel, so sieht die Eingruppierung bei uns aus (Behörde in NRW):

Sachbearbeiter nach der Ausbildung- je nach Abschlussnote Einstieg ins Berufsleben zwischen BAT VIII und BAT VI. Im Laufe des Bewährungsaufstieges können sie bis zu BAT Vc kommen.

Dann gibt es soetwas wie den Inspektorenlehrgang (vergleichbar mit dem Verwaltungsdiplomstudium der Beamten) bei uns für die Angestellten. Das heißt dann bei uns Vb-Lehrgang, da sie nach Abschluss dieses "Studiums" einen Anspruch auf eine Eingruppierung in den höheren Dienst (BAT Vb) haben. Auf diese Lehrgänge können sich nur Leute mit sehr guten hausinternen Beurteilungen bewerben. Die Bewerberzahl ist meistens viel höher als die tatsächlichen Lehrgangsplätze. Wer diesen Lehrgang erfolgreich abgeschlossen hat kann mit dem Bewährungsaufstieg bis zu BAT III kommen.

Außnahmen sind bei uns die Fachinformatiker, sie werden nach der Ausbildung direkt in den höheren Dienst übernommen, da ihre Ausbildung quasi mit der Qualifikation des Vb-Lehrgangs gleichgesetzt wird.

Wer sich bei uns mit einem abgeschlossenen Studium bewirbt, wird direkt in BAT Vb eingruppiert.

BAT II und höher bekommen nur Leute, die ein abgeschlossenes wissenschaftliches Studium (Jura, BWL, ...) haben und schon jahrelang bei uns beschäftigt sind. Das sind dannn Abteilungsleiter und alles was darüber liegt.

Ziemlich kompliziert das ganze ;) Aber bei den Beamten ist das noch viel komplizierter ;)

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Ich (FISI) wurde nun auch für zwei jahre mit der BAT Einstufung VIII eingestellt (in einem Krankenhaus). Die Einstufung läßt sich als "Mitarbeiter in der Verwaltung mit schwerer Tätigkeit" beschreiben. Ich bin erst 21 und beschwere mich da erstmal nicht über VIII...

Die Hälfte meiner Mitschüler sind übrigens nun arbeitslos...

Grüße,

TokTok

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Hi,

also ich selber bin auch grade fertig und im ÖD tätig. Bin nach BAT VII eingestuft worden und ein anderer ehemaliger Schulkollege von mir nach BAT VIb (andere Behörde).

Also dieser bereich von BAT VI-VIII ist eigentlich ganz normal zum einstieg und für den Anfang kann man sich auch nicht beschweren, denn der Job im ÖD ist auch noch relative sicher (auch wenn es schon mal besser war).

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Hi,

also ich selber bin auch grade fertig und im ÖD tätig. Bin nach BAT VII eingestuft worden und ein anderer ehemaliger Schulkollege von mir nach BAT VIb (andere Behörde).

Also dieser bereich von BAT VI-VIII ist eigentlich ganz normal zum einstieg und für den Anfang kann man sich auch nicht beschweren, denn der Job im ÖD ist auch noch relative sicher (auch wenn es schon mal besser war).

Hi,

Das Argument mit dem sicheren Job ist ok, aber deshalb verdient man ja auch maximal BAT III (nach X Jahren), wenn ich das richtig rausgehört habe.

cya

alliagtor

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Hi,

Das Argument mit dem sicheren Job ist ok, aber deshalb verdient man ja auch maximal BAT III (nach X Jahren), wenn ich das richtig rausgehört habe.

cya

alliagtor

Man muss auch immer schauen was einem wichtiger ist, ob ich in der freien Wirtschaft erst richtig Geld verdiene und nach ein paar Jahren vielleicht ohne Job da stehen, oder nicht so viel Geld verdiene aber dafür einen sicheren Job habe. Denn wenn man einmal aus dem ÖD raus ist kommt man sehr schwer wieder rein.

Und man kann auch vom Geld was man im BAT verdient ganz gut leben!

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