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Jobsuchend gesperrt worden


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Hallo, ich habe eine Massnamhme von der A-Gentur nicht angenommen, weil meine Mutter kurz vor einer OP stand und ich Abschluss-Prüfungen in meinem Fernlerngängen hatte.

Daraufan erhielt ich den Brief von der Agentur, wo ich zum 2ten mal eingeladen war und 1 mal belehrt wurde in einem Termin, wo ich die Gründe angegeben habe.

Dann kamm die Einladung zur 2en Maßnahme und darauf die Sperrung für 3 Wochen vom ARbeitsl.-Geld. Habe die Erklärung denen pers. vorbeigebracht und Maßnahme besucht zur 2 einladung, musste dazu noch 2 Formulare ausfühlen.

Jetzt nach der Teilnahme kommt Bestätigng über den Eingang der Sperrung bei denen. Sind die wirklich so herzlos oder sollte ich durch den Anwalt den Widerspruch einlegen, da ich angeblich den Freiraum v. nem Monat dafür hätte.

Danke für Tipps und gruß aus der Nacht,

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weil meine Mutter kurz vor einer OP stand und ich Abschluss-Prüfungen in meinem Fernlerngängen hatte.......

..... Sind die wirklich so herzlos ......

Bist du noch zu retten?

Was denkst du denn was du tust wenn du mal nen Job hast?

Hey Chef diese Woche kann ich net Arbeiten, lass das Projekt sausen meine Mutter ist krank.

(Ich möchte damit in keinster Weise das Schiksal deiner Mutter herunterspielen, aber die Wirklichkeit sieht nunmal so aus)

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ich versteh ned, wieso Du mich hier angreifst.:)))

Bei der Maßnahm wurde uns wörtlich gesagt, wenn in d. Familie was passiert, kannst Du dich entschuldigen lassen.

Erstens ist ja AG nicht mein Arbeitgeber, ausserdem bin ich deren Kunde und ich kann verstehen, dass Geld dem Staat direkt od. undirekt gehört, vielleicht sollte der Punkt eure Meinung nicht beeinflussen.

Was ich wissen wollte, hatte mit denen schon jemals Kontakt gehabt?

Ein Kumpel hat denen gedroht mit dem Anwalt, dann kam direkt Geld.

Ok, ich habe den Maßnahme-Träger nicht benachrichtigt, aber naja...

danke und nice WE noch!

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ja es geht hier nicht um seine Mutter primär, bitte back zum Thema: A-Agentur , es hilft ja ned wenn man sagen würde, dass Vater krank war, oder? :0

Ich würde vielleicht die Angelegenheit vor Ort klären?

Die reagieren im AAmt doch nur dann, wenns um einen Todesfall handelt, haben die wort wörtlich ma gesagt!

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Sie haben dir zwei Maßnahmen angeboten, die du beide nicht wahrgenommen hast. Somit würde für mich auch die Entscheidung feststehen, dir nichtsmehr zu geben.

Ob deine Mutter krank ist oder ob du viel lernen musst ist die Last, die du persönlich tragen musst. Deswegen musst du aber trotzdem deine Arbeit leisten. Glaub mir, jeder hat seine Probleme mit denen er fertig werden muss, aber desshalb kann man dich nicht bevorzugt behandeln. Wir müssen schließlich auch mit beidem fertig werden.

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Daraufan erhielt ich den Brief von der Agentur, wo ich zum 2ten mal eingeladen war und 1 mal belehrt wurde in einem Termin, wo ich die Gründe angegeben habe.

den satz verstehe ich schon mal gar nicht.

aber zu den 2 terminen: hast du dich schriftlich/mündlich für dein fernbleiben entschuldigt? war das abgesprochen mit dem amt? wußten die von mutters krankheit und deiner prüfung?

bigredeyes

p.s. vom 2.post

Erstens ist ja AG nicht mein Arbeitgeber, ausserdem bin ich deren Kunde...

na, da muss das an amt ja angst um einen guten kunden haben!

sorry, aber mit dem satz bist du bei mir unten durch...

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da kann ich dem da über mir nur zustimmen XD, der letzte satz is voll fürn *****,

wenn du vom staat geld krichst dann bist du sicher nicht KUNDE!!!!! sondern dann bis du einer der in der pflicht steht arbeit zu finden, und dem vorrübergehend ausgeholfen wird, mehr nicht. Das unter den hier geschilderten umständen die zahlungen vorrübergehend ausbleiben seh ich als logischen schritt, denn so isses nunmal, nem Betrieb würd das auch nicht schmecken.

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Hallo zusammen,

also ich weis, dass des Arbeitsamt einen ziemlich schnell das Geld sperren will und das es Termine gibt wo die des auch machen wenn man da nicht erscheint, aber des kostet im normalfall einen Anruf beim Amt und die netten Damen sagen das einen wenn des rechtliche oder irgendwelche Konsequenzen hat!

Wenn du Abschlussprüfungen in Lehrgängen hast, dann muss des doch auch das Amt wissen, oder wissen die nix von deinen Fernlehrgängen?!

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wir sollten uns nicht streiten wer wann freigestellt werden sollte und ab welcher krankheit man ansprüche hat... ;-)

tatsache ist das man regeln finden muss!

jeder fall nach dem eigenen ermessen geht nicht! deswegen gibt es zB auch gesetze...

hast du es mit kulanz probiert?

oder bist du einfach nicht hingegangen... dann wärst du selber schuld - die können keine gedanken lesen ;-)

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Seitdem es die ArbeitsAGENTUR ist, ist man als Arbeitssuchender KUNDE... das mal nur am Rande ;-)

Ihr habt aber ein Thema aufgeblasen, bin ich der Bock der das ganze ausbaden soll? ;-)

Vielleicht bin ich ja der Kunde, jedenfalls erwähnen die es ständig?!!

Ja mit kulanz werde ich versuchen, ich habe mir schon n paar gesetzte raus gesucht...

Habe angerufen bei denen, dass ich ned hingehen, bei der 2ten runde nahm ich teil, die haben mich trotzdem gesperrt.

Mhh den Betrieb würde ich nicht mit der agentur vergleichen, bei bestem willen ned, die sind so was von unmotiviert, rauchen kurz davor im zimmer, wenn man grad nen terim hatt - Johny tnt lässt es zieml. explodieren :))

Weg. Prüfung wussten die ja...

--- aLeXL

Sie haben dir zwei Maßnahmen angeboten, die du beide nicht wahrgenommen hast. Somit würde für mich auch die Entscheidung feststehen, dir nichtsmehr zu geben.

Was würdest Du mir nicht geben, weitere Masnahme oder für 2 Monate lieber sperren ?:beagolisc

ich glaube schon, dass ich zu meinem recht finde, es war Bewerbungstraining für asis oder so...

greetz,

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Du hast eine Maßnahme nicht wahrgenommen. Hast du diese Maßnahme schriftlich mit Begründung abgelehnt? Wurde dir das Fernbleiben genehmigt? Oder wurde da schon angekündigt, dass eine Sperre folgt?

Wenn du nur angerufen hast, um mitzuteilen, dass du aus welchen Gründen auch immer nicht zur Maßnahme gehst, hast du schlechte Karten.

Wenn du aber schriftlich belegen kannst, dass aufgrund der familiären Situation eine Teilnahme unmöglich war und dies durch die Agentur anerkannt wurde, erst dann kannst du etwas gegen die Sperre unternehmen.

Sollte diese Schulung für Assistenten gewesen sein, ok. Sollte dies eine Abwertung sein, ...

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Ich denke, auch wenn das ehemalige AAmt mittlerweile "privatisiert" ist und AAgentur heisst sind sie immer noch diejenigen welche das Geld vom Staat verteilen. Und ihre Aufgabe ist es das Geld gerecht und fair zu verteilen - das ist schier unmöglich weil es immer zu wenig ist.

Demnach müssen sie ganz klar von vorn herein überall das Geld kürzen wo sich die "Kunden" nicht an den Vertrag halten. Dieser Vertrag ist ausnahmsweise kein Vertrag den man unterschreiben muss, damit er Wirksamkeit erlangt, sondern nennt sich GESETZ und ist damit für JEDEN der diverse Voraussetzungen erfüllt (in diesem Fall Arbeitslosigkeit) bindend.

Wie immer bei Gesetzen gilt hier: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".

Bei fahrlässigem Handeln jedoch (hier: nicht einreichen von Dokumenten, Verhinderungsanzeigen oder Änderungsnachweisen) muss der "Kunde" - oder auch arbeitsloser Bürger genannt - die Konsequenzen in vollem Umfang tragen.

Daher: selbst schriftliche Bitten oder Angaben nach Möglichkeit immer per "Einschreiben mit Rückschein" eingeben. Oder wenn persönlich, dann quittieren lassen von der netten Dame am Empfang.

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