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ickevondepinguin

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Alle Beiträge von ickevondepinguin

  1. Ja, das ist ind er Tat wahr. ABER: Damit ist das "Projekt" ein Arbeitsauftrag. Und ist SO nicht genehmigungsfähig. Heißt konkret: Wenn @JaWiesoNicht hier "Abweichungen vom P-Antrag" hat bzw. die Auflage nicht erfüllt, ist das Projekt so nicht bewertbar. Die Auflage ist eine Vorgabe. Es muss ein Vergleich stattfinden, in welcher Weise auch immer! Und dieser muss sich vom Kaufmann für IT-System-Management und vom IT-Systemelektroniker abheben. Sprich: Welches PROBLEM wird mit der neuen Anlage gelöst, und was sind die Alternativen unter dem neuen Ansatz. Problem: Analge ABC auf $_Technik-basierend hat folgende EInschränkungen/es passiert in nächste rZeit das, es geht nicht jenes. Soll: Eine neue Analge die A, B, und C kann. Gewichtung der Kriterien ist folgende... Vgl: 3 Alternativen. Dadurch ist bedingt, das es eine "Pseudo"-Auswahl wird. Das ist eigentlich so nicht gewollt. Dein Antrag jedoch genehmigt mit der Auflage. Bring das also entsprechend ein, so, als wenn Du hier wirklich einen Vgl. machen würdest... Dein Projektantrag wäre bei uns so niemals durchgegangen. Käme im Verlauf (durch eine Rückfrage durch uns oder deinem Antrag eindeutig) heraus, das die Lösung feststeht oder gar umgesetzt ist, wäre es "verbrannt". Wir würden ein neues Thema fordern. Soviel zu den Fakten. Inhahtlich kann/darf Dir hier keiner mehr helfen, da genhmigt mit Auflage.... Vielleicht hat @charmanta oder @skylake in ihrer jeweiligen, großherzigen Weisheit noch einen allgemeinen Hinweis.
  2. Oftmals ist die Bearbeitung durch den Prüfungsausschuss erst nach der Abgabefrist der Prüflinge möglich. Sprich, bei uns ist das so, das wir dann folglich vor dem 08.03. nicht an die Anträge kämen, auch wenn wir wollten. Bis zu zwei- bis drei Wochen ist in der ersten Phase normal, nach Deadline. Es sind immerhin alles ehrenamtliche Prüfer, die das in ihrer Freizeit machen und ggf. über Entscheidungen auch sprechen müssen. Rausgeschickt werden die Antworten dann wieder nach der Bearbeitungsphase der Prüfer, gesammelt auf einem Mal.
  3. Warum denn nicht? Ich bin z.B. auch FiSi und betreibe in einem Verein, in welchem ich aktives Mitglied bin, andere Softwarelösungen als wir sie in der Firma hier anwenden würden oder betreue dort auch die technischen Aspekte der Webseite.
  4. Darf ich fragen bei welcher Kammer?! Wir wollen dir da keinen Strick raus drehen, aber eigentlich ist das ja kein FiSi-Projekt. Das ist ja krass.
  5. Ich würde die Aufzählerei weglassen. x Windows-Server, y Linux/Ubuntu-Server. Diese laufen auf Desktop-PCs in einer gewachsenen Struktur. Sehe ich auch so. Suche eine Lösung für die Abschaffung der Desktop-PC-Server. Damit hast du mehrere Lösungen. Virtualisierung ist möglich und ein sinnvolles Projekt. Vor Allem mit der Übernahme der Dienste/Server in die VM-UMgebung.... Denn die "gewachsene" Struktur ist dein Problem!
  6. Meine zitierten Stellen lassen somit noch auf Arbeitsauftrag schließen. Damit nicht genehmigungsfähig....
  7. Und das jetzt bitte in der Textform sauber formulieren und als gesamten Antrag neu hier eintragen Dann schauen wir gerne drüber
  8. Ja, genau. Aber: sowie sagen mir im Zusammenhang das hier lediglich eine neue ESXi-Version installiert wird und ein Server getauscht wird. Das ist ein Arbeitsauftrag, somit nicht genehmigungsfähig. Problem: HV ist alt und unsicher. Verstanden. Aber wo ist die kaufmännische Entscheidung? Du sagst, das du den bestehenden ESXi aktualisieren möchtest. Was passiert aber mit den VMs? Müssen die konvertiert werden? Da steckt viel mehr hinter, als nur den HV zu aktualisieren - wenn man nicht bei ESXi bleibt. Wo liegen die VMs? Auf den Datenträgern auf den einzelnen Servern? Auf einer SAN? Die fachliche Tiefe ist nicht da, weil wie gesagt, es erst einmal nur ein Arbeitsauftrag ist.
  9. Beim Durchscrollen fallen mir, ohne richtig zu lesen, drei Dinge auf: Abnahme ist unzureichend beschrieben, mir fehlt im Anhang ein Abnahmeprotokoll mit allen Tests und Ergebnissen; Bedingung für die volle Punktzahl hier: Tests sind im SOLL definiert worden VOR der Lösungsauswahl Qualitätskontrolle lässt sich drüber streiten, max. erkennbar, siehe vorherige Punkt keine Kundendokumentation, dies alleine rechtfertig schon -10 Punkte von 100, siehe Bewertungsmatrix. Ich sehe das so wie @charmanta. Und alleine die drei Punkte da oben bringen mich in Richtung 3, ohne den Rest wirklich zu lesen und zu werten.
  10. Im Soll-Ist-Vgl hinterher! Zu Planen sind aber erst einmal die 40h! Im Zwefel wirfst du die übrige Zeit in die Doku und Auswahl - mach es dir nicht komplizierter als notwendig. Aber du aktualisierst doch nur ESXi?! Wo ist die fachliche Tiefe? Das ist ein Arbeitsauftrag, kein Projekt. Hier muss eine Auswahl stattfinden! ESXi kann natürlich aus $Gründen gewinnen. Aber ein ernsthafter Vergleich lohnt sich immer. Ich als Prüfer würde ablehnen und um ein neues Thema bitten, sollte der Antrag mir so vorgelegt werden, da alle Entscheidungen schon getroffen sind. Orientiere dich bitte an den "Standardtext" vom geschätzten Kollegen @charmanta
  11. @ByteMaster du beantwortest die Frage nicht, ob das Projekt schon läuft oder du noch in der Antragsphase bist. Sollte das schon genehmigt sein, viel Spaß...
  12. Zusatz, zu @charmanta: Terminfindung je nach Ausschuss. Bei uns gibt es teilweise kurzfristige Termine, die WIR als Ausschuss vorgeben. Wenn der Termin nicht passt, erst im nächsten Zyklus. Solange bleibt das Prüfungsverfahren offen.
  13. Würde hier auch eine Ablehnung schreiben. Keine richtige Entscheidung, eher ein Arbeitsauftrag oder Kaufmanns-Projekt, wenn überhaupt. Backup kann ein ganzes Thema sein, mit entsprechenden Ansätzen oder so. In welchem Bezirk prüft denn der Kollege deines Vaters? Manche Ausschüsse finden die Auswahl eine NAS formal ausreichend... Die Mehrheit aber eigentlich nicht
  14. Bitte neutrale Sprache verwenden, hier machst du das auch: Das ist fast wie die religiöse Glaubensfrage. Es gibt den Punkt "Inhaltliche Form (Strukturierung, fach- und normgerechte Darstellung, etc.)" in der Bewertungsmatrix. Problem: Es gibt keine Norm für das Gendern - damit KÖNNTE, je nach Prüfer, dir das als nicht-normgerechte Darstellung ausgelegt werden. Ohne hier eine Grundsatzdiskussion anzetteln zu wollen. Daher neutrale Formen verwenden, wie du es am Beispiel der Mitarbeitenden gemacht hast. Damit gehst du dem komplett aus dem Weg. Würde aber bei uns in der Tat sehr wahrscheinlich durchgehen. Mir erschließt sich nicht, wie "extern" die Lesenden sind. Ich würde ablehnen und um Information bzgl. der Rolle der Lesenden bitten, den Zusammenhang sowie die Inhalte die eingestellt würden. Je nach Inhalten und Zugriff auf das System wäre eine Betrachtung bzgl. Datenschutz wünschenswert und sollte erwähnt werden. Spätestens dann wäre es bei uns durch, da hier andere, fachliche Faktoren mit den Netzwerktrennungsthemen der Bereiche zusammen kommen, welche uns für ein tiefgründiges Fachgespräch reichen und das Projekt für einen FiSi rechtfertigen. Wohlgemerkt: Obwohl es dann exterm aufgebläht wäre. Aber rein formal ist der Antrag grundsätzlich genehmigungsfähig. Einzig die fachliche Tiefe muss abgewogen werden: fachlich flach und daher aufgebläht oder fachliche Tiefe gegeben.
  15. Auf keinen Fall. Einfach den Projektantrag als Anhang hintenr ein, fertig. Dann ist das Ding halt 7 Seiten länger - die wollten das ja als Anhang. Denke, damit die Prüferkollegen in eurem Kammerbezirk nicht suchen müssen.
  16. Sehe ich wie der geschätzte Kollege @charmanta
  17. Mit der Ergänzung würde es hier so eben durchgehen, bei uns. Bin aber inhaltlich auch bei @mapr und @Brapchu.
  18. Bei uns war es bisher immer so, das keine richtigen Pausen vorgesehen waren.
  19. Wo ist die Lösungsauswahl in was? Finde klingt alles sehr vordefiniert...
  20. Bei mir wird bei Klick auf einen Namen um diesen als @Name zu bekommen, hochgescrollt. Auch schräg. Firefox 122.0.1 bei mir.
  21. Unkritisch. Zumindest bei uns. Solange dieser Part erkennbar bleibt, ist das kein Thema bei uns. Wenn es die Möglichkeit gibt, das etwas vielleicht wirklich mal anders ist wie Zuständigkeiten, Gegebenheiten oder ähnliches, dann kann man das als "Abweichungen zum Projektantrag" am Anfang der Dokumentation unterbringen. Dies ist auch einer der Punkte in der Bewertungsmatrix im Bereich Projektdefinition.
  22. Nein, das verstehe ich anders. "Es kommt häufig vor das" heißt für mich: Es ist normal, je nach dem wie kleinlich man Untergliedert. Da das Inhaltsverzeichnis ja nicht in die max 10 Seitenr einzählt, ist es wurscht solange es nicht 1,5-2 Seiten sprengt. - Meine bescheidene Meinung dazu.
  23. Ja. Diese Vorgaben sind verbindlich. "fach- und normgerechte Darstellung" ist der Punkt in der Bewertungsmatrix dazu. Dies ist eine Vorgabe, ohne diese ist es für den zuständigen PA dieser Kammer nicht oder nur teilweise[...] fach- oder normgerecht.
  24. Das Projekt sollte keine Wissensvermittelung sein! Im Projekt erwarte ich uneingeschränkte Handlungsfähigkeit, die auch jemand mitbringt der den Schein, der angetrebt wird, schon hat.

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