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FISI-I

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  1. Der Inhalt des Bewerbungsschreibens zeigt aber nicht, dass es um einen Ausbildung zum FIAE geht, sondern nur, dass Du Dich auf eine Stelle als Fachinformatiker bewirbst. Formuliere eindeutiger, dass Du eine Ausbildung beginnen willst.
  2. Wenn Du schon so "nüchtern" die Berufe betrachtest, wirst Du dann den $Beruf auch entsprechend "leidenschaftslos" ausüben? Falls das so sein sollte, muss man Dir von der IT abraten, da diese eine ständige Fortbildung erfordert und die ist mMn ohne eigenes Interesse, um nicht den Begriff intrinsiche Motivation anstrenden zu müssen, nur schlecht möglich. Ob es dann einen zufriedenstellt, darf bezweifelt werden.
  3. Aber, ob und das nicht alle die Dokumentation gelesen haben, muss er ja nicht berücksichtigen (soweit nicht von der IHK explizit erklärt) und macht das durch seine Formulierung auch nicht. Allerdings ist der Hinweis auf die Dokumentation und der dann doch im Vortrag erwähnten Information eher was Stilistisches.
  4. Natürlich kannst Du das so machen. Letztlich hat die Präsentation die Projektarbeit und damit die Dokumentation dazu als Grundlage.
  5. Hat man Dir erläutert, was es für Deinen Berufsabschluss im worst case bedeutet, wenn Deine Klage Erfolg hat?
  6. RAID-5/6 hast Du in Deiner Erwähnung ausgelassen. Das Aufteilen der Daten beim grundlegenden RAID-0 hat eine bestimmte Bezeichnung. Kannst Du die erläutern? Und warum läuft das dann darauf hinaus, dass man zwar unterschiedliche Speichergrößen zum RAID-0 zusammenschalten kann, aber immer nur als Ergebnis die Größe der kleinsten Platte in die Berechnung einfließt? Wenn beim RAID-1 eine (einmalige) Spiegelung vorliegt, dann bedeutet das für die nutzbare Speicherkapazität nach Deinem Beispiel (ersetze mal mit einer Variablen) was genau? Gibt nur zwei Rechenoperationen, die zu Deinem Beispielsergebnis führen. Nur eine davon ist richtig.)
  7. Nun, das liegt ein Hase im Pfeffer. Denn viele Unternehmen überlassen das den Auszubildenden, soweit man die das überhaupt so nennen kann. Der betriebliche Ausbildungsplan ist Teil des Ausbildungsvertrages und muss daher dem Auszubildenden ausgehändigt werden (können). Dass das die wenigsten Unternehmen machen und die IHK das nicht überwacht, ist der Sache auch nicht hilfreich.
  8. Nun, zum Ausbildungsrahmenplan gehört auch die sachliche und zeitliche Gliederung von der manch Ausbilder, wie ich feststellen musste, angeblich noch nie gehört hat, obwohl die Kenntnis dessen zur Ausbildung der Ausbilder gehört. Aber auch da kann naturgemäß nicht bis in Detail aka Produkt vorgeschrieben werden, was vermittelt werden soll. Das würde der schnellen Veränderung in den IT-Berufen zuwiderlaufen. Mein Einwand besteht darin, dass die Prüfungsteile eben Inhalte zu Themen abfragen, die im Gesamten eben noch nicht zur Vermittlung in der Ausbildung anstehen oder aber eben nicht der Vorgabe des Tenors der AP1/AP2 entsprechen. Das geht ganz klar in Richtung an den ZPA, die die Prüfungen erstellen. Das da nicht fehlerfrei gearbeitet wird, zeigen schon alleine die in der Vergangenheit aufgekommenen Fehler in den Aufgaben, die dem halbwegs Versierten schon beim Durchlesen aufgefallen wären. Andererseits muss aber auch die vermittelnde Seite, sei es Ausbildender oder aber die Schule entsprechend nachschärfen. Und da sollte man immer im Blick haben, dass die Ausbildung kein Selbstzweck ist, sondern später in praktischer Arbeit müünden soll.
  9. Bitte unterscheiden zwischen der Bewertung der abgegebenen Leistung des Prüflings und der korrekten, schaffbaren, der Ausbildungsordnung in Einklang stehenden Prüfung/-aufgaben. Gegen Letzteres soll sich wohl beschwert werden. Der einfachste Nachweis wäre es, zu beweisen, dass in der AP1 Themen abgefragt wurden, die nicht in der Ausbildungsordnung für diesen Prüfungsteil aufgeführt sind. Die zweite Möglichkeit ist dann noch nachzuweisen, dass Lehr-/Lerninhalte laut AO erst nach dem Prüfungsdatum, sprich zum späteren Zeitpunkt, in der Ausbildung behandelt werden sollen. Schon bei der alten Zwischenprüfung hat sich der ZPA nicht mit Ruhm bekleckert, wenn er Aufgaben zu Themen gestellt hat, die erst in hôheren Ausbildungsjahren vermittelt werden sollten. Damals war der Grund der Zwischenprüfung, dem Auszubildenden zu zeigen, wo er wissenstechnisch steht. Um Dem dann zu zeigen, dass er über noch nicht ausgebildete Themen keine Kenntnisse hat, brauchte es allerdings keine ZP. Eine Beschwerde nur über das schlechte Ausfallen/Abschneiden, wenn auch durch evtl. die o.b. Ursachen erzeugt, ist dann doch zu "individuell" und damit angreifbar.
  10. Die Berechnungsformeln stimmen so nicht. Was macht ein RAID-0? Was macht ein RAID-1? Was macht ein RAID-5/6? Der Angabe "Festplattenkapazität" sollte ein "kleinste" vorangestellt werden. Kannst Du Dir erklären, warum?
  11. Wenn Du Dir die RAID-Level noch einmal genau ansiehst un d dabei beachtest, dass diese RAID-Verbunde nichts anderes als Kombinationen davon dasrstellen, sollte es Dir nicht allzu schwer fallen, dass zu verstehen. Wie lauten denn die Berechnungsregeln von RAID-0 und RAID-1 und RAID-5?
  12. Ein kleiner Zusatz. Nach der allgemein anerkannten Defition von Projekt ist auch die IHK-Prüfungsaufgabe kein Projekt.
  13. Bevor Du Dir die Mühe mit einer Petition machst, solltest Du Dir mal die Erfolgsquote von solchen Petitionen ansehen. Dann bewerte die aufzubringende Arbeit in Bezug auf die Wahrscheinlichkeit des zu erwartenden Ergebnisses.
  14. Allerdings solltest Du an ein Verlängerungskabel nicht noch eine Steckdosenleiste anschließen.
  15. Na, dann erkläre Du doch erst einmal, woher Du die Anzahl der Hosts in den Subnetzen weißt.
  16. Du solltest erst einmal Deinen Fokus auf die Ausbildung legen und so den ersten vor dem zweiten Schritt machen. Eine vorherige Festlegung, soweit überhaupt möglich, ist weder in noch nach der Ausbildung notwendig, um später die entsprechende Fortbildung zu absolvieren. Bedenken sollte man auch immer dabei, dass Erfahrung nur über die Zeit gemacht wird. Ein Meister ist kein Meister, nur weil der den Meistertitel führt.
  17. Zu a) Erläutere doch einmal, wie die Zahl 84 ermittelt hast. zu b) Weißt Du was ein ASCII-Zeichen ist und wie es mit Zahlen in Verbindung steht?
  18. Dann kann Sie versuchen, dennoch unterliegt sie gesetzlichen Regelungen, die auch die IHK zu beachten und einzuhalten hat.
  19. Dann lies Dir mal ganz genau die Funktion von Native VLAN und default VLAN an, insbesondere die Behandlung von Paketen in trunks. Dann wirst Du schon verstehen, warum man das so nicht machen soll.
  20. In den eigenen Händen ist ein sehr gutes Stichwort. Das bedeutet, dass man zusieht, das auch selbst zu regeln.
  21. Kannst Du da mal einen Link einstellen? "Rechtliches Interesse" ist eine seltsame Formulierung. Allein das IFG wird das schon ohne Angabe von Gründen erlauben. Schließlich handelt es sich bei der IHK um eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Es sollte daher eine formloser Antrag auf Prüfungseinsicht ohne Angaben von Gründen reichen.
  22. Grundsätzlich ist zwischen der Verkürzung, am Anfang der Ausbilung und der frühzeitigen Zulassung zur Prüfung zu unterscheiden. Bei ersterem hast Du die Zugangsvoraussetzungen durch die bestandene Ausbildung erfüllt. Zu letzterem musst Du einen Notendruchschnitt in der Berufsschule von <2,5 haben und die Bestätigung Deines Ausbildenden, dass Du über das Wissen wie nach einer Regelausbildungszeit verfügst.
  23. Am einfachsten ergibt sich das doch wohl anhand der Spaltenüberschrift bei der entsprechenden Aufgabe. Wo ist denn der Unterschied bei den beiden Genannten?

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