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mqr

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Alle Beiträge von mqr

  1. mqr hat auf Nopp's Thema geantwortet in Plauderecke
    vor zwanzig Jahren hätte ich geantwortet: "ganz oben", heute heißt es nur noch: "bis zur Rente auf festen Boden". Grüße Micha
  2. Hallo Unstoppable, hab ich dann wohl falsch interpretiert, ich dachte es sei ein fließender Übergang ohne Unterbrechung. Das die Verhältnisse so ungünstig (vorsichtig formuliert) waren, dass Du jetzt bis zum 01.09. pausierst, kam bei mir nicht so rüber (man kann natürlich auch nicht immer alles schreiben, "schwebende Verfahren", "Rechtsnachteile", "Lügen" usw.). Aber da Du ja folgendes erreicht hast: besser: "(...) dass dieser Ex-Ausbilder (...)" scheint die Lage ja doch übel gewesen zu sein. Dann wünsche ich Dir viel Erfolg bei deinem Neuanfang und hoffe, dass Du uns Okt./Nov. mal berichtest, wie Du Dich in dem anderen Betrieb eingelebt hast. Grüße Micha .
  3. Hallo Unstoppable, nun sind es ja ca. 1,5 Monate im neuen Betrieb. Oft ist anfangs alles viel besser und die Welt die ersten Tage rosig, da sind viele noch schleimig und versprechen sich vieles, teils auch völlig Unrealistisches. Daher die Frage: Bist Du denn jetzt mit allem zufrieden, bzw. ist es annehmbar besser geworden? (Der ganze mühsame Weg, den dieser Thread beschreibt, ist ja nur dann lohnenswert wenn tatsächlich eine Besserung eintritt und sich die Ursache des Problem nicht doch an einer anderen Stelle versteckt) Grüße Micha
  4. Hallo SaJu, ... an sich ist das doch ein cooler Job, viel Bewegung, man kommt in der ganzen Firma herum und wird meist auch ein bisschen besser bezahlt. Grüße Micha
  5. Wenn Du diese zwei Punkte gewährleistest und unterschreiben kannst: "§4 (2) Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen sich in sicherem Zustand befinden und sind in diesem Zustand zu erhalten. (3) Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur benutzt werden, wenn sie den betrieblichen und örtlichen Sicherheitsanforderungen im Hinblick auf Betriebsart und Umgebungseinflüsse genügen." dürfte das kein Problem werden (Stichwort: Gefahrenlage). Aber Deine Verantwortung kann Dir keiner abnehmen, falls Du das so entscheidest und es passiert was. Ähnlich dem Hersteller oder Errichter, falls der Schrott verkauft. Frag am Besten noch einmal den Verantwortlichen, der hat das ja gelernt und trägt eh die fachliche Verantwortung und mit so einer Prüfung hast Du alles notwendige getan, sodass keine Fahrlässigkeit vorliegen kann. Lötkolben müsste man vor jedem Gebrauch prüfen. Grüße Micha
  6. Fundort zwecks Vollständigkeit: https://www.bghw.de/arbeitsschuetzer/regelwerk-und-praeventionsmedien-der-bghw/regelwerk/bg-vorschriften-bg-grundsaetze-bg-regeln-und-bg-informationen/bg-vorschriften/bgv-a-3-elektrische-anlagen-und-betriebsmittel
  7. Wird sie wohl, da sie ja nicht unter historische Dokumente, sondern unter aktuell verfügbare Dokumente abgelegt ist. Wer sagt denn, das es tiefgreifende Änderungen gab? Gerade im Rahmen der Erstprüfung, muss im Handel doch eh der Wareneingang geprüft werden und bei Inbetriebnahme auch die Funktion, sonst geht auf Garantie zurück. Bei einem Neuwagen brauch ich doch auch kein TÜV.
  8. Also zur Erstprüfung gilt: §5 (4) Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme nach Absatz 1 ist nicht erforderlich, wenn dem Unternehmer vom Hersteller oder Errichter bestätigt wird, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den Bestimmungen dieser Unfallverhütungsvorschrift entsprechend beschaffen sind. Quelle: https://www.bghw.de/arbeitsschuetzer/regelwerk-und-praeventionsmedien-der-bghw/regelwerk/bg-vorschriften-bg-grundsaetze-bg-regeln-und-bg-informationen/bg-vorschriften/bgv-a-3-elektrische-anlagen-und-betriebsmittel/at_download/file bei Nachprüfungen kann ich allerdings sagen, dass gerade die ersten Wewechen nach vielleicht einem halben Jahr auftauchen. Dazu kommt noch die Staubablagerung. Falls das aber Seriengeräte sind (Mit Warnungen der Hersteller-Rückrufaktionen), kann man schon 1 Jahr ohne Prüfungen durchlaufen lassen. Hierbei wird eh die Funktionsprüfung und Sichtprüfung sporadisch gemacht. Ist aber von Einzelfall abhängigund Gewährleistung kann ich für diese Aussage auch nicht bieten. Grüße Micha
  9. Hallo, die Prüfungen unterscheiden sich nach ortsveränderlichen und ortsfesten Anlage. Der Firmeninhaber hat jederzeit sicherzustellen, dass sich alles in einwandfreien Zustand befindet und dazu gehören nunmal Prüfungen bei Inbetriebnahme und in regelmäßigen Intervallen. Er bestimmt dies nach Gefahrenlage zumeist wird in jährlichem Turnus geprüft. Davon kann und muss abgewichen werden, wenn es das Gerät (z.B. Lötkolben-die Dinger liegen ständig auf der Leitung, oder die Deckenlampe-da tut sich eh nichts) erfordert. Was, wann, wie geprüft wird entscheidet der Verantwortliche. Die Prüfungsmethoden haben dafür tauglich zu sein. Wenn man vom Standard abweicht hat man die Tauglichkeit nachzuweisen und bei Messverfahren kann das dann auch eine Expertise eines Professors werden. Falls was passiert, dient das dem Nachweis, dass das nicht hätte sein dürfen, also nicht fahrlässig ist. Grüße Micha
  10. Hallo community, Zielgruppe ist in diesem Fall "IT-Fachpersonal". Think bigger, die IHKs prüfen auch andere Fachrichtungen (z.B. Maschinenschlosser). Unter zielgruppengerecht versteht man den Einsatz von Fachsprache und die Ausschmückung der Präsentation mit z.B. "smilies", eben den Gesamteindruck (Echtheit, Routine, Auftreten). Dabei wird auf Blickkontakt, Einsatz von Präsentationsmitteln, Zusammenhang zum Projekt und Wertschätzung des Publikums geachtet (alberne Witzchen). Es soll auch kein Psychodrama für eine Doktorarbeit der Psychologie bewertet werden, da hat ein "sehr gut" noch einen ganz anderen Charakter. Versteht es bitte nicht falsch, es geht hier um die Verteidigung einer Facharbeit auf Facharbeiterniveau und nicht um ein Diplom in Theaterwissenschaft oder die Belustigung im Kindergarten. Beispiele: "If you want to say 'yes', 'yes' to..." hätte den Charakter einer Werbeverkaufspräsentation vor ein paar Tausend auf dem Podium. "Was wir da für einen Unsinn zusammen geproggt haben...", wäre im Sprachgebrauch eher für ein fi.de-Treffen geeignet (Zielgruppe). "Unter einer IDE-Schnittstelle versteht man...", wäre für die ersten Tage vor Auszubildenden geeignet (Fachsprachgebrauch). Bedenkt auch ein Rollenspiel benötigt eine Einweisung, die wertvolle Zeit kostet und wie soll mit einem Zwischenbericht das ganze Projekt bewertet werden? Grüße Micha
  11. Hallo Rienne, Hast ja recht aber im Sinne von Datenbankmanagement und Speicherplatzverschwendung könnte man dann eine Tabelle mit einer Codierung implantieren. War nur eine Anmerkung zum Thema: Aufgabe lesen und Angabe char(20) umsetzen. Es könnten doch so einige Speicherplatz sparen wollen. Natürlich kann man auch die Zwischenrechnung in Byte vornehmen und erst den Verbrauch auf 4 Byte hochrechnen, wichtig ist ein richtiges Ergebnis und die Nachvollziehbarkeit der Zwischenrechnungen für Teilpunkte. Letztendlich wird aber alles binär gespeichert und bei einer Frage nach dem Speicherplatz ist der Ausgangsvariablentyp so nicht erheblich. Ich wollte die nicht als Intengerwert anlegen, sondern als Binärzeichen. Zusätzlich: Wobei die id des Eintrags noch nicht im Speicherbedarf berücksichtigt wurde. ---> Es könnte also die Kundennummer mit der Eintragsid kombiniert werden müssen. Grüße Micha
  12. Hallo marina.schatz, --> eintragGröße = 20 Zeichen a 8 bit + 32 bit = 192 bit Wobei natürlich fünf Dezimalstellen reichen (40000 Kunden) und die nach binär umgerechnet, reichen 16 bit, char (2) anstatt 160 bit, char (20). Vielleicht wollen die aber noch expandieren *grins*. Grüße Micha
  13. ich war 22 als ich mit dem Studium angefangen hab. Davor kamen eine Ausbildung 3,5 Jahre und 1 Jahr Fachoberschule und dann hatte ich 26 Jahren mein Diplom in Elektrotechnik. Dabei hieß es auch feiern und Frauen. Ich möchte fast meinen, dass das so einfacher ist als 40 Stunden/Woche plus Überstunden und Stress. Gut ein Minimum an Geld muss man dann schon haben. Grüße Micha
  14. Hallo 420, hab ich falsch verstanden. Ich habe da einen anderen Sprachgebrauch, da gibt es die FHR in zwei Versionen 1 Jahr oder zwei Jahre, beides rein schulisch und der Abschluss ist in beiden Fällen die Fachhochschulreife. Ich wusste nicht, dass man ohne die formelle Zulassung das Einjährige quasi vorlegen kann. Grüße Micha
  15. Hallo 420, nach meinem Informationsstand ist doch die Fachhochschulreife (FHR) die formelle Zugangsberechtigung für Fachhochschulen mit der jeweiligen fachlichen Ausrichtung und im zweiten Schritt entspricht das Vordiplom bzw. der BA der allgemeinen Hochschulreife kurz Abitur, dann könntest Du schon wechseln: Astronomie, Kunst, Molekularbiologie oder Sport. Beides Fachabi und Abi sind zunächst schulische Abschlüsse, bei denen die jeweilige Zugangsberechtigung Fachabi (FHR einjährig), Ausbildungsabschluss und Realschulabschluss bzw. Gymnasium 10. Klasse darstellen und der Zugang zum Gymnasium entscheidet sich doch gymnasiale Reife 6.Klasse oder 10. Klasse Gesamtschule mit Empfehlung. Daher reicht die Fachhochschulreife zum Besuch einer Fachhochschule mit entsprechender Ausrichtung ohne NC oder ähnliche Beschränkungen. Grüße Micha
  16. Hallo Unstoppable, Ich gratuliere Dir auch zu Deinem Wechsel, mach was draus und überzeuge mit Erfolgen. Grüße Micha
  17. mqr hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Hallo community, es gibt auch unter den Ärzten verschiedene Lohngruppen. Wenn ich mich recht erinnere bekommt ein Stationarzt in einem städtischem Krankenhaus auch nur so um 2500 brutto und in Berlin ist es nicht mal selten, dass Ärzte bei Zeitarbeitsfirmen wie "medirent" als Krankenschwester für Hilfsdienste (Urinkelner) eingesetzt werden. Das liegt natürlich auch daran, dass durch die vielen Unis in Berlin halbjährlich viele neue Ärzte auch den Arbeitsmarkt schwemmen. Neue kassenärztliche Zulassungen gibt es so wohl nicht und daher werden Praxen meist sehr teuer mit der Zulassung verkauft. Auf dem Privatmarkt muss man sich erst Patienten suchen und dann kann einen das schnell die Ethik kosten. Grüße Micha
  18. Hallo Unstoppable, da hat Saju völlig recht. Eine andere Lösung fällt mir da auch nicht ein. Alles andere wäre dann Energieverschwendung, vielleicht kommst Du ja noch bis zum Ende Deiner Ausbildung mit der Situation klar. Grüße Micha
  19. Hallo Unstoppable, fang doch einfach mit einer "index.htm" an, zB. ganze Seite mit dem Firmenlogo als backround und geh nach den 10min. wieder hin und sag ihm, dass Du mit Deiner Aufgabe fertig bist. Wahrscheinlich wird er Dir dann speziellere Anweisungen für den Inhalt geben. So kann er dann auch sehen, ob Du den grundsätzlichen Aufbau richtig hinbekommst. Ich hatte ein ähnliches Problem mit einem der größten und besten Ausbildungsbetriebe hier in Berlin. Da gab es eine Aufgabe für ca. 2,5 Stunden Arbeitszeit und der Meister sagte dann: "Warum machen sie es nicht wie alle anderen, gehen an den Strand oder in die Spielhalle...", am Ende drückte er mir einen Besen in die Hand und schickte mich den Betriebshof fegen. Grüße Micha
  20. mqr hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Coffeehouse's Themen
    Hallo community, ich hab zur Zeit einen Ohrwurm: Grüße Micha
  21. Hallo allesweg, vielleicht sind es gelöschte, versteckte oder verschobene Inhalte, hier im Forum wird zur Zeit das Editieren getestet und das führt ua. zu Fehlermeldungen wenn man dann den entsprechenden Beitrag aufruft. Die jeweilige Kommentarnummer bleibt erhalten, der Löschbefehl erhält eine weitere Kommentarnummer und der Beitragszähler des jenigen geht auch zwei Beiträge hoch. Solche Beiträge gelten dann wahrscheinlich auch als "ungelesen" und es kann nur, wie bereits vorgeschlagen, mit "alles als gelesen markieren" behoben werden. Grüße Micha
  22. Hallo, ich denk mir auch, dass einem bewusst sein muss, dass der Inhalt eine weltweite Veröffentlichung darstellt und die entsprechenden Bezüge auch nachvollziehbar erhalten bleiben müssen. Wie sollte man sich denn bei Streitigkeiten verhalten? Bildschirmfotos anfertigen? Wenn man noch dazu befürchten muss, dass es eventuell am nächsten Morgen heißt: "Wovon träumst Du denn so, das stimmt nicht, lies noch einmal nach" macht es auch weniger Spaß sich zu beteiligen. Man könnte ja eine Berichtigung, Entschuldigung oder Zusammenfassung anfügen. So dramatisch sind seltene Fehler nun auch nicht. Selbst Zeitungen/Fernsehsender müssen so etwas tun. Es haben ja allen schon mehr oder weniger Fehler gemacht. Es gab auch schon Moderatoren/Admins, die voreilig gehandelt haben (natürlich nicht hier) bzw. ihre Rechte am Text Anderer falsch interpretiert haben. Wo sollte das dann hinführen? Dass jeder, alles, immer ändern kann oder immer mindestens zwei Moderatoren und ein Admin zustimmen müssen. Also nachdenken, dann senden und für Problemfälle einen Alkomaten. Grüße Micha
  23. mqr hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Kurze Zusatzinfo: Dein Sachbearbeiter weigert sich zu zahlen, oder zu wenig? Kannst Du bei Deinem Ex-AG Material pfänden? Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe zu beantragen in der Stadt Würzburg in Deinem Wohnbezirk: Quelle: Veröffentlichung des Amtsgerichts Spandau (Dürfte in Würzburg gleich oder ähnlich sein-Grundlage heißt hier: Glaubhaft machen). Zusätzlich, wie gesagt, sollte in einem Deiner nächsten Beiträge eine anonyme, allgemeine Bewerbung eingefügt sein. Dann folgen die Fragen: Was sagt... -Dein Amtsgericht -Dein Anwalt -Dein Arbeitsamt usw. Grüße mqr
  24. mqr hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Hallo @Micha94, lass Dich mal nicht gleich entmutigen (" ...den Einstieg wohl vergessen können :-( "). Viele machen das hier in ihrer Freizeit aus Spaß an der Freude und wollen helfen. Was die Spekulationen betrifft, ich mag die auch nicht. Meist kann man damit wenig anfangen oder sie sind irreführend. ABER man braucht halt auch Informationen um Deine Lage verstehen zu können und viel mehr, Dir Wege aufzuzeigen, die Dir Lösungen Deiner Probleme in Aussicht stellen. Nun gut, jetzt gibt es fast mehr Informationen als nötig, jedoch ist der Text meiner Ansicht nach sehr aufrichtig geschrieben und damit vor allem glaubwürdig. Es ist nicht sinnlos, sich auf begonnene Ausbildungen zu bewerben. Wie schon geschrieben: Es gibt unbesetzte Plätze, Abspringer bzw. auch Firmen, die noch gar nicht wussten, dass sie ausbilden wollen. Von daher bewerben, bewerben und natürlich bewerben. Du hast ja schon gehört, dass die entsprechende IHK da nicht an Fristen gebunden ist und das wissen auch die Ausbildenden, somit würde ich das Startdatum auf "sofort loslegen" datieren und vielleicht auch dazuschreiben, dass Du durch Deine Elektronikerausbildung eine wertvolle (natürlich bezahlte) Hilfe bis Ausbildungsbeginn sein könntest. Einsatzwille ist hier oft ein gutes Argument. Das Arbeitsamt arbeitet per Sachbearbeitung. Der Sachbearbeiter wird Dich los und hat damit einen Erfolgspunkt. Es geht denen nicht um langfristige Entwicklung und schon gar nicht um Deine Persönlichkeit (meine Meinung). Da grenzt das manchmal schon an Zwangsarbeit: "Sie müssen das tun, sonst bekommen Sie nur noch Essensmarken...". Also nicht einschüchtern lassen und beim nächsten Gespräch viele Bewerbungskopien mitnehmen. Denn auch die Umschulungsplätze müssen besetzt werden und die sind begehrt. Der Sachbearbeiter muss dann aber im Team für Dich begründen und überzeugen. Grüße mqr
  25. mqr hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    @Crash2001 wenn man nach der abgeschlossenen Ausbildung zum Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik, eine Ausbildung zum Elektroniker für Geräte und Systeme anfängt, ist das in etwa so, als ob man nach der FISI-Ausbildung noch einmal dreieinhalb Jahre zum FIAE ausgebildet werden soll. Ich finde das ziemlich unseriös und nun beginnen ohne Aufklärung die Spekulationen: Es könnte natürlich sein, dass der neue Ausbildende hier nur günstig eine ausgelernte Fachkraft als Azubi auf dem Bau einsetzen wollte und gesundheitliche Gründe sind dann völlig klar: entweder das Kabeltrommel schleppen oder die Psyche (Weil man ja praktisch mehr oder weniger schon fast alles weiß). Zumindest die ersten zwei Jahre sind die Berufsbilder absolut identisch (Ohmsches Gesetz, Grundschaltungen bzw. nicht zuletzt "Spanabhebende-/spanlose Bearbeitungsmethoden" und danach unterscheiden die Berufsbilder sich auch nur in Feinheiten in der Tiefe). Bei dem Gehalt ist das auch etwa ähnlich zum FI: arbeitet man als Helfer auf der Baustelle, als Produktionshelfer in der Elektronik Fertigung und Bestückung bzw. Schaltschrankbau über eine Zeitarbeitsfirma oder ist es die Entwicklungsabteilung der NASA/Infinion in Festanstellung. @Micha94 zum Ausbildungsabschluss gehört die bestandene Prüfung und demzufolge die Prüfungszulassung. Hier gilt "Viele Wege führen nach Rom". In erster Linie muss der Erwerb der Qualifikationen nach gewiesen werden. Dh. idR. bestätigt Dir das der Ausbildungsbetrieb, aber es ist auch möglich ein Prüfungszulassung im Rahmen der Arbeitstätigkeit und durch Heimstudium zu erlagen. Daher kann man die "Mindestausbildungszeit" so nicht beziffern, nur welcher Betrieb lässt sich darauf ein? Mitten im Ausbildungsjahr?, verkürzen (, verlängern)?, das ist für die Zulassung alles problemlos möglich. Der Betrieb, vor allem die größeren haben aber feste Ausbildungspläne z.B. "1 Woche IO-Geräte" und falls Du dann später kommst kann man vieles nicht einfach am Rande erklären. Wenn Du denen deutlich machst, dass Du Dir besonders aus der Anfangsphase schon viel Wissen angeeignet hast, steigert das die Wahrscheinlichkeit erheblich.

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