Hab gestern durch Zufall im Stern gelesen, das wir Herrn Hartz auch eine mehr oder weniger schwerwiegende Stilblüte verdanken.
Gedacht war das ganze als Arbeitnehmerschutz um zu verhindern das Arbeitnehmer dauerhaft nur mit Zeitverträgen beschäftigt werden. Also heisst es wohl im Gesetzestext das ein Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeber nur einmal mit einem Zeitvertrag beschäftigt werden darf.
Der Haken wird z. B. sichtbar wenn man eine ABM bei einer Stadtverwaltung gemacht hat und später versucht sich bei der selben Verwaltung auf eine befristete Stelle zu bewerben. Man darf nicht eingestellt werden.
Mich interessiert ob von Euch schon jemand negative Erfahrungen mit dieser Regelung gemacht hat?
Hat vielleicht auch jemand positive Erfahrungen damit gemacht(man kann sich wohl bei erneuter, gesetzeswidriger, Einstellung auf Zeit in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis klagen)?
Greetz so far, freue mich auf Feedback