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stefan.macke

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Alle Inhalte von stefan.macke

  1. ...und gerade bei Ergebnissen unter dem Strich sollte die Argumentation hieb- und stichfest sein. Allein schon, um sich als Prüfungsausschuss abzusichern. Da wird dann eher einmal zuviel als zuwenig protokolliert und begründet. Eine zweite Frage ist natürlich, inwieweit die IHK dir eine Auskunft erteilen wird/muss. Um beim nächsten Mal nicht die gleichen Fehler zu machen, wäre die Info für dich natürlich klasse. Aber der Ausschuss macht sich potentiell natürlich angreifbar, sobald Gründe genannt werden (egal für welche Note). Undl etztlich ist ja auch immer noch ein gewisser Ermessensspielraum dabei. Ich würde trotzdem erstmal bei der IHK nachfragen. Das ist vielleicht auch ein Tipp, den sich einige andere Prüflinge mal zu Herzen nehmen sollten. Anstatt "das Internet" zu fragen, ruft doch einfach mal in dem Laden an. Die helfen euch sicher weiter. Und die Aussagen sind dann auch gleich noch verbindlich und keine Mutmaßungen auf Basis persönlicher Erfahrungen.
  2. Die Aussage der IHK passt doch genau zur Verordnung. Du hast eine 5 und der PA ist der Meinung, dass du in die MEP musst. Das würden wir bei uns nicht so machen, aber da hat wohl jede IHK ihre eigenen Regeln. In meinen Nachprüfungen ging es bislang ausschließlich um das Erreichen der 4. Wenn man insgesamt drüber liegt und nur eine 5 hat, wäre bei uns keine MEP fällig. Aber durch den Passus "nach Ermessen des Prüfungsausschusses" (s.o.) ist es schon ok, wenn man auch bei nur einer 5 in die MEP muss.
  3. Es ist aber recht eindeutig: Eine 6: Durchgefallen Alles 4: Bestanden Eine oder zwei Fünfen: MEP auf Antrag des Prüflings oder Empfehlung des PA, sofern das Ergebnis zum Bestehen (also Gesamtnote 4) führen kann
  4. Das ist so üblich und nennt sich Ergebnisfeststellung. Du musst keine Prüfung mehr machen, aber dein Ergebnis muss formell von einem Ausschuss festgestellt werden. Pack einfach die Dinge auf der Liste ein und sei pünktlich da. Das Berichtsheft will wahrscheinlich niemand sehen. Aber das ist halt ne Formsache.
  5. Das wäre einfach nur dumm seitens des Betriebs. Es geht hier um die Bewertung der "handwerklichen" Fähigkeiten des Prüflings. Und Anwendungsentwickler erzeugen nunmal Code. Wenn ich den als Prüfer nicht anschauen kann, wie soll ich dann die Leistung bewerten? Ich vergleiche das einfach mal mit dem Gesellenstück in anderen Berufen. Für mich ist der Code Bestandteil der Abschlussprüfung. Dokus ohne Code würde ich schlechter bewerten. Ich kann nur allen Prüflingen raten, als Abschlussprojekt keinen Verschlüsselungsalgorithmus für das BKA zu entwickeln. Ehrlich gesagt denke ich bei diesen Geheimhaltungsgeschichten nämlich unweigerlich "der/die hat nix programmiert und will sich rausreden". Wie @Crash2001 schon sagt: Welcher Betrieb lässt Azubis schon unternehmenskritische und geheimhaltungsbedürftige Projekte umsetzen, wenn schon im Vorfeld bekannt ist, dass externe Prüfer das Projekt bewerten (müssen)?
  6. Ich würde es probieren. Und wenn der Betrieb dich nicht einlädt, hast du halt Pech gehabt. Das werden sie dann aber wohl kaum tun, weil du "uninformiert" bist, sondern weil du halt kein Abi hast. Du hast also nichts zu verlieren. Was soll passieren? Sie laden dich nicht ein! Wenn du es aber gar nicht erst versuchst, hast du schon verloren. Es gibt bestimmt Unternehmen, die nicht gerade mit Bewerbungen überschüttet werden. Und wenn du im Bewerbungsgespräch deutlich machst, dass du die Ausbildung auch mit Realschulabschluss schaffen kannst, kann ich mir gut vorstellen, dass sie dir eine Chance geben. Wir bekommen auch ständig Bewerbungen von Realschülern, obwohl wir Abitur "fordern". Und es gibt halt auch schlechte Abiturienten und gute Realschüler. Ich würde eine Einstellung nicht ausschließlich vom Zeugnis/Abschluss abhängig machen. Und als Bewerber würde ich grundsätzlich jede Chance nutzen!
  7. Obwohl ich als ITler weniger Wert auf die Gestaltung legen und mich auf den Inhalt konzentrieren würde, sieht die Bewerbung schon aus wie ein 08/15-Word-Dokument. Da kann man noch was rausholen. Es gibt z.B. tolle Vorlagen mit großen Bildern für das Deckblatt: https://www.google.de/search?q=bewerbung+deckblatt&tbm=isch Aktuell sind die Inhalte einfach untereinander gepackt. Das wirkt nicht sehr ansprechend. Und sticht vor allem nicht aus der Masse der Bewerbungen heraus. Ein bisschen Farbe wäre auch nicht schlecht. Die Fußzeile auf dem Deckblatt würde ich weglassen. Die Seitenzahl würde ich weglassen. Und wo ist das Anschreiben? Außerdem würde ich deinen Namen und die Kontaktdaten (Handy/E-Mail) auf jeder Seite in der Kopfzeile platzieren. Die Infos muss man schnell finden können. Bei den "beruflichen Stationen" würde ich zusätzlich noch deine Erfolge ergänzen. Die gelisteten Aufgaben hat jeder Admin. Aber was sind deine Leistungen? Kostenersparnis, Automatisierung, Sicherheit erhöht usw. "Schule und Studium" -> du hast doch gar nicht studiert!? Wenn man kein Auge für eine ansprechende Dokumentgestaltung hat (was überhaupt nicht schlimm ist), gibt es auch immer noch die Möglichkeit, einen professionellen Designer dranzusetzen. Kostet zwar ein bisschen was, führt aber vielleicht zu besseren Ergebnissen bei der Einladungsquote Viele Fotostudios bieten z.B. solche Pakete an. Die machen ein professionelles Bewerbungsfoto (dein Beispielfoto sieht eher nach einem Passfoto aus) und gestalten drumherum die Bewerbung. Dann kann man z.B. die Farbe deines Hemdes in die Kopfzeile übernehmen usw.
  8. Bestanden. Vgl. §15 http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/itktausbv/gesamt.pdf Eine Nachprüfung ist nur notwendig, wenn das Gesamtergebnis unter 50% liegt und man eine Chance hat, mit der Nachprüfung auf eine 4 zu kommen.
  9. 1) Glaube ich nicht. Zu wenig Stunden sind nicht so toll, aber meiner Erfahrung nach fällt man damit nicht durch. Und vor allem nicht mit einer 6. Dafür muss schon etwas Krasseres gewesen sein, z.B. eine triviale Aufgabe, keine erkennbare Eigentleistung, Plagiat usw. 2) Ja. Bis zu zwei 5en kann man mit Nachprüfung ausgleichen, wenn insg. eine 4 rauskommt. Eine 6 kann man aber nicht ausgleichen. Vgl. §15, Abs. 8 http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/itktausbv/gesamt.pdf
  10. Mein kompletter Entwurf (Fachinformatiker Anwendungsentwicklung, Thema SQL) ist online: Unterweisungsentwurf für die AdA-Prüfung. Ist allerdings schon aus 2006. Hier gibt es noch zwei weitere Beispiele (ISDN-Karte einbauen, PC aufbauen) aus den IT-Berufen: http://www.ada-schein-pruefung.de/unterweisung.php Wenn noch jemand etwas aktuellere Entwürfe hat, gerne her damit!
  11. Ähhh... der Text der Verordnung steht ja sogar drunter!? "A und B mindestens ausreichend" -> Bestanden. Keine Nachprüfung nötig. http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/itktausbv/gesamt.pdf
  12. So ist es bei uns. Das Themengebiet darf natürlich nicht zu eng sein (z.B. Getter/Setter). Aber OOP, Datenbanken, Projektmanagement, Netzwerktechnik, Rechnungswesen usw. kommen in Frage. Ich würde dir raten, deine IHK nach den genauen Vorgaben zu fragen. Das scheint wieder mal ein Thema zu sein, das überall anders gehandhabt wird.
  13. So ist es. Außerdem wird die Projektdokumentation sehr wahrscheinlich auch grottig sein, wenn noch nichtmal der Code geschrieben wurde. Das dürfte also auffallen. Und ich würde nicht sagen, dass kein Prüfer den Code zu Gesicht bekommt. Bei meinem eigenen Azubi wurde der komplette (!) Sourcecode vor der Prüfung explizit vom Prüfungsausschuss angefordert. Kommt also wieder mal auf die IHK und den Ausschuss an.
  14. §15 Abs. 7 http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/itktausbv/gesamt.pdf
  15. Das "N" wird noch kleingeschrieben!? Ich würde "als" schreiben und eine Referenznummer nennen (falls es sie gibt). Persönlicher Ansprechpartnert -> gut. Korrekturen siehe Zitat. Doppelt. Hast du da auch irgendwas erreicht (Optimierungen, Kostenersparnis, konkrete Zahlen) oder hast du das nur "gemacht"? Nach drei Jahren Ausbildung noch ein Praktikum!? Du baust nicht auf deine Zukunft, sondern auf die des Betriebs. Aber das würde ich auch nicht schreiben. Hört sich so an wie "ich glaube, Sie gehen nicht so schnell pleite". Oder du "orientierst" dich "an". Und wenn es keine Fragen gibt? Und hast du keine Fragen? Warum nicht einfach "Sie ... kennenzulernen"?
  16. Das würde ich genau anders herum sehen: In GH2 kannst du ALLES gefragt werden. Also auch Softwareentwicklung oder Elektronikkram.
  17. Das entspricht dann aber nicht der Verordnung! Vgl. §15 (7) http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/itktausbv/gesamt.pdf
  18. Achso! Das las sich wie dein Ergebnis. Dann überleg dir einfach, welches Themengebiet dir am besten liegt. Bei einem Prozent Unterschied würde ich das nicht von den Zahlen abhängig machen. Da du das Thema frei wählen kannst, nimmst du am besten eins, das dir besonders gut liegt, z.B. Objektorientierung, VPNs, Datenbanken usw. In GH1 kannst du halt die "Programmierthemen" wählen und in GH2 hast du quasi freie Wahl. Ich habe auch schon Anwendungsentwickler gehabt, die in der MEP über Netzwerkinfrastruktur geprüft wurden. Das kann dir hier aber niemand sagen, da nur du weißt, wo deine Stärken liegen.
  19. Die Frage zielte wohl darauf auf, WARUM du in die Nachprüfung musst. Du hast doch in beiden Teilen >50%!? Zieht WiSo dich unter die 50%? Selbst dann müsstest du nicht in die Nachprüfung. Erst bei zwei Fünfen ist das notwendig.
  20. Ich habe meine Gedanken zur Verwendung fremder Vorlagen noch einmal ausführlich zusammengeschrieben: Verwendung von fremden Vorlagen für die Projektdokumentation. Wer mag, kann ja mal reinschauen. Über Feedback oder eine Diskussion würde ich mich freuen! Kurz zusammengefasst: Layout übernehmen ist ok. Warum soll das jeder wieder neu machen? Struktur übernehmen ist auch ok. Die Struktur orientiert sich am Projekt, das eh immer ähnlich abläuft. Inhalte dürfen nicht ohne Quellennachweis übernommen werden. Bei Verwendung fremder Vorlagen ist auf deren Lizenz zu achten. Ggfs. muss die Erlaubnis des Autors eingeholt werden.
  21. Das stimmt nicht. Eine Selbstbeteiligung (übrigens das gleiche Prinzip wie bei der KFZ-Versicherung) ist dazu da, die Versicherungsunternehmen von "Kleinvieh" (z.B. übliche Arztrechnungen vom Hausarzt über 50 EUR) zu entlasten. Die Grenze von 5.000 EUR ist sehr hoch angesetzt. Übliche Selbstbeteiligungen in der KV sind z.B. einige hundert Euro pro Jahr. Und für einen Tarif mit Selbstbeteiligung zahlt man natürlich auch geringere Monatsbeiträge. Man kann also einfach rechnen: 1) ohne SB -> 12 * Monatseitrag; 2) mit SB -> 12 * Monatsbeitrag + SB. Und das günstigere nimmt man dann (falls die jährliche Belastung das zentrale Kriterium bei der Wahl des Tarifs ist). Ist man z.B. nur selten beim Arzt, ist der Tarif mit SB deutlich (!) günstiger als der ohne. Und in keinem Fall gleicht das einer Nichtversicherung. Du würdest sicherlich bei einer Vollkasko mit SB für dein Auto auch nicht von einer Nichtversicherung sprechen. Mit SB zahlst du halt deine kleinen Rechnungen erstmal selbst und bei großen Kosten springt dann der Versicherer ein. Zu DeMorgan: Jetzt übertreibst du aber ein bisschen Aussage 2 ist falsch und Aussage 4 ist richtig. Begründung siehe oben.
  22. Nein, denn z.B. Beamte werden auch nicht gesetzlich versichert. Da bringst du leider etwas durcheinander. Im Gesetzestext geht es um einen Selbstbehalt von 5.000 EUR. Der Selbstbehalt ist der Anteil des Versicherten an den Krankheitskosten, den er selbst bezahlen muss. Bei einer teuren Herz-OP für 20.000 EUR zahlt der Versicherer also 15.000 EUR und der Versicherte 5.000 EUR. Und Unfallfolgen sind hier genauso abgesichert wie bei der gesetzlichen Versicherung. http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__193.html Und zuletzt muss ich noch zu diesem Beitrag etwas sagen: Denn genau das steht ja in Antwort 4 des WiSo-Bogens: Das bedeutet doch, dass es auch ohne geht! Die Antwort ist also völlig korrekt. Und die andere leider völlig falsch. Daher gibt es hier auch nichts mehr zu diskutieren!
  23. Sehr gut! +1 von mir! Zu deinen Fragen: Das Layout sollte kein Problem sein. Das ist bei einigen IHKen ja sogar bis ins Detail vorgegeben und alle Arbeiten sehen absichtlich gleich aus. Dafür könnte ich dir keine Punkte abziehen. Genausowenig wie wenn du eine unternehmensinterne Vorlage mit CI usw. verwenden würdest. Die hättest du ja auch nicht selbst erstellt. Und es kann - meiner Meinung nach - auch nicht Teil der ohnehin knappen Projektbearbeitungszeit sein, eine Hochglanzvorlage für Dokumente zu erstellen. Die Inhalte sind da schon eher ein Problem. Wenn du Passagen wörtlich aus anderen Dokumentationen übernimmst, ohne sie entsprechend zu kennzeichnen, begehst du ein Plagiat. Dabei ist es dann auch unerheblich, ob du ein Fachbuch oder eine andere Doku zitierst. Wenn du seitenweise Scrum erklärst und nicht daneben schreibst, dass du Schwaber zitierst, wird das auch mindestens einen Punktabzug geben, ggfs. aber sogar zum Nichtbestehen führen. Einfach deswegen, weil du eine fremde Leistung als deine eigene ausgibst. Und bei anderen Dokus wäre ich sogar extrem vorsichtig. Denn so viele Quellen gibt es für diese dann auch wieder nicht und die vorhandenen sind sicherlich auch dem ein oder anderen Prüfer bekannt (ja, die können auch das Internet bedienen ). Und da es sich bei den Inhalten dann sogar genau um solche Inhalte handelt, die du im Rahmen deiner Prüfungsleistung eigentlich selbst erarbeiten müsstest (dein Beispiel war die Wirtschaftlichkeitsanalyse), kann das eigentlich nur zum Nichtbestehen führen. Es spricht sicherlich nichts dagegen, sich bei Struktur, Inhalt, Layout usw. von anderen Dokus inspirieren zu lassen. Man kann - und soll - nicht ständig das Rad neu erfinden. Ganz besonders nicht in der IT. Aber ohne Kenntlichmachung fremde Inhalte zu verwenden ist absolut unzulässig. Auch wenn es sich bei der Doku nicht um eine wissenschaftliche Arbeit handelt, gelten immer noch die Regelungen einer Prüfungsleistung. Und wenn du von anderen abschreibst, hast du selbst die geforderte Leistung nun einmal nicht erbracht. Ich selbst habe schon mehrere Dokus gelesen, die offensichtlich auf meiner eigenen Vorlage basierten. Das ist dank LaTeX gut zu erkennen. Und das ist auch kein Problem. Im Gegenteil: Dafür habe ich sie ja veröffentlicht. Ich weiß selbst, wie viel Arbeit eine gute Vorlage macht. Aber wenn Inhalte übernommen werden, ist bei mir der Ofen aus. Und ich hatte tatsächlich schon einen Fall, bei dem der Prüfling einfach alle (!) meine Gliederungspunkte übernommen und einfach mit Text aufgefüllt hat. Auch wenn die Punkte für sein Projekt gar nicht relevant waren (z.B. Make-or-buy, Datenbank). Er hat sich noch nicht einmal die Mühe gemacht und die Aufzählungszeichen vor den Textpassagen entfernt, die offensichtlich nur für meine Stichpunkte gedacht waren. Das war einfach nur schlampig und lieblos. Das Prüfungsergebnis war entsprechend.
  24. Siehe § 15 http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/itktausbv/gesamt.pdf Solange du nur eine 5 hast und insgesamt auf 50% in dem Prüfungsteil kommst, bestehst du direkt. Wenn du zwei 5en hast, kannst du in die Nachprüfung gehen, sofern es dir dadurch noch möglich wäre, insg. auf 50% zu kommen. Hast du irgendwo eine 6, ist direkt Feierabend.
  25. Tut mir leid, aber das ist einfach nicht korrekt. Vielleicht überzeugt dich diese Veröffentlichung der Bundesregierung (http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Magazine/MagazinSozialesFamilieBildung/070/t4-private-krankenversicherung.html):

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