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bigvic

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  1. Hi, Aufwand für WAS ersetzen lassen kann? Bestimmt nicht dafür, dass er die Gesetze einhält.Vielleicht(auch nur vielleicht, da du keine Quelle genannt hast, die das belegt) dafür, dass wenn der Provider personelle Ressourcen aufwenden muss, die bei einer Ermittlung notwendig sind, aber das wars auch schon. Ich kann dir ein anderes Beispiel nennen - Kreditwesengesetz 24 c (Beachte Absatz 5). ALLE Banken sind dazu verpflichtet mit einer Verfügbarkeit von über 99% ein System bereitzustellen das Behörden wie z.B. FA, Sozialamt, ... den Zugriff auf sämtliche Kontostammdaten erlaubt. Glaubst du ernsthaft, dass der Staat dafür nur einen Penny zahlt? Einhaltung von Gesetzen werden nicht vom Staat finanziert. ciao, vic
  2. Hi, ja, da es in D eine Art "Behindertenquote" gibt, d.h. das Unternehmen eine Gewisse Anzahl von behinderten Menschen einstellen müssen (oder afaik Ausgleichszahlungen leisten müssen) und somit wirst du bei gleicher Qualifikation idR bevorzugt. ciao, vic Btw. "Wäre" nicht "währe".
  3. Hi, für alle die, die sagen die Abschlussprüfung sei für jeden ein Klacks würde ich mal empfehlen während der "heissen Phase" hier im Prüfungsforum bzw. im Chat mitzulesen. Ich finde es auf jeden Fall sehr amüsant, wie es einmal "soooooooo schwer und ungerecht" ist und ein anderes mal "gar kein Problem/ aus dem stegreif machbar" ist. Das Thema Studium ist hier mal wieder völlig deplaziert, da dies dem TE überhaupt nicht weiterhilft. ciao, vic
  4. Hi cat50, meiner Meinung aufgrund deiner Angaben ist, dass du es wahrscheinlich nicht schaffen wirst. Problem 1) Ausbildungsplatz finden Viele Unternehmen stellen heutzutage nur noch Gymnasiasten für die Ausbildung ein. Warum? Siehe Problem 2. Problem 2) Ausbildung bestehen Formal ist zwar die Ausbildung mit einen Hauptschulabschluss erlaubt, aber idR denke ich nicht zu schaffen. (Persönliche Erfahrung: In meiner Ausbildungs-BS-Klasse gab es einen Hauptschüler - er hat nach 6 Monaten abgebrochen, weil er einfach nicht mithalten konnte, obwohl er es wirklich versucht hatte). Die Praxis zeigt eben, dass es eben doch etwas anderes ist, als die "klassichen" IHK Ausbildungen. Und wenn du bei der Ausbildung zum Bürokaufmann, dass erst bei der 3ten Prüfung mit einer 4 schaffst (die vllt. auch nur Mitleid war - als Prüfer ist man auch nur ein Mensch ...) kann ich mir nicht vorstellen, dass du den Abschluss des FI (der kein Hexenwerk ist, aber schon etwas mehr verlangt) schaffen wirst. Wenn du 1+2 schaffen solltest ist natürlich noch keine Garantie für einen Job - aber das ist es bei niemandem. Falls du es dennoch versuchen möchtest, würde ich mich an deiner Stelle bei sozialen Einrichtungen umschauen. Ich bezweifle, dass du in einer (rein) leistungsorientierten Unternehmung gegen deine Mitbewerber bestehen kannst. Ich wünsche dir viel Erfolg die richtigen Weg für dich zu finden. ciao, vic
  5. Hi, nur mal so als Denkanstoss, ob so ein Praktikum das Gelbe vom Ei ist ... Karriereplanung: Generation Praktikum - Wirtschaft - stern.de ciao, vic Edit: Ich lese gerade, dass du eines machen MUSST um deinen Abschluss zu erhalten?! Dann hast ja keine Wahl, aber für alle anderen Praktikumsfanatiker ist der Link denke ich mal interessant ... Wobei der Absatz hier auch für dich interssant sein dürfte (mit der Einschränkung, dass dies für D gilt): ### Sehr oft unterbezahlt Für die Bezahlung gibt es keine Regelung. Der DGB empfiehlt 300 Euro im Monat, für Universitätsabsolventen 600 Euro. Die Realität sieht allerdings anders aus. "40 Prozent der Praktikanten bekommen keine Bezahlung", berichtet der Experte. Die verbleibenden 60 Prozent erhielten zwischen 150 und 300 Euro im Monat. ###
  6. Hi, Fakt ist, dass die Kosten um Gesetze einzuhalten (idR) nicht Sache des Staates sind. Im obigen Beispiel kann der Discobetreiber nicht zur Stadt gehen und sagen: ich hätte gerne 100 Euro pro Abend da ich jemand einstellen muss der die Ausweise kontrolliert. Andere Beispiele aus dem Alltag: - TÜV. Der Staat sagt du brauchst TÜV. Die Gebühr zahlst aber du. - Der Staat sagt, du brauchst Feuerlöscher/... in Unternehmen. Das Unternehmen zahlt die Kosten. - 1.000.000 andere Gesetze/Vorschriften Die Gründe von den 2 Beispielen - Verkehrssicherheit und Brandschutz - sind für uns einleuchtend und ich denke da haben viele kein grosses Problem damit, dies zu akzeptieren. (Wobei manche auch sagen könnten, dass sie die Gesetze für falsch halten, weil ... - dennoch müssten sie dafür blechen) Bei der VDS ist der Grund eben die "innere Sicherheit" und einige sind mit den Gründen nicht einverstanden (andere schon). Es ändert aber nichts daran, dass - wie immer und m.E. auch zurecht, denn nur so funktioniert ein Staat - die Kosten auf die Bürger/Unternehmen abgewälzt werden. Fazit: Du kannst zwar die Sinnhaftigkeit der Gesetze anzweifeln, aber es ist völlig normal, dass die Kosten von den Bürgern oder Unternehmen getragen werden. ciao, vic
  7. Hi Eins ist wichtig - mach genau das nicht! Du willst deinem Arbeitgeber deutlich machen, dass du aufgrund deiner Leistung fürs Unternehmen den Betrag X haben möchtest. Alles andere sind keine sachlichen Argumente und nur rumgebettle, dass vielleicht bei Mutti ums Taschengeld klappt, aber nicht in der Wirtschaft. ciao, vic
  8. Hi, Wirst du es beim zweiten Mal (in englisch) schaffen? Wenn JA, dann machs. Wenn NEIN, dann nicht. Du kannst doch nur selber wissen, ob dein Know-How ausreicht. ciao, vic
  9. Hi, es ist sinnvoller für eine beschriebene Stelle eine Gehaltsfrage zu stellen, anstatt für ein persönliches Wissensprofil, da diese oft abweichen bzw. andere Faktoren noch mitspielen. ciao, vic
  10. Hi, warum sollten sie sofort "Nein, hier ist die Tür" sagen, wenn sie an dir interessiert sind? Geht das jetzt um eine Gehaltserhöhung in der selben Firma oder ist das eine neuer Job? Bei Gehaltserhöhung spielt eine maßgebende Rolle wieviel du jetzt verdienst. ciao, vic
  11. Hi, dennoch bleibt die Frage ... Was kannst du jeden Tag machen? Und Clustering, Security, Virtualiserung sind Ueberbegriffe und keine Spezialisierungen ... Was willst du Virtualisieren? Server, Storage, Network, ...? Welche (Server-)technik - VMware, Containering, ... Security ist ebenso zu komplex. Willst du in die Technik gehen, wie Firewalls, Hardening von Servern, Viren, Intr. Detection, ...? Oder eher in die "höhere" Ebene wie technische Revision? Clustering genauso. Meinst HA-Cluster oder Rechencluster. Welches OS schwebt dir vor? .... Wie auch immer, du solltest dir genauer Gedanken machen WAS du genau willst ... ciao, vic
  12. Hi, die Frage ist - was kannst du im daily business umsetzen? Wenn du ein Kurs machst in irgendeinem Thema das du nicht im täglichen Geschäft "üben" kannst, ist er sinnlos. Prinziepiell boomt z. Zt. immernoch SAP. Ausserdem werden eigentlich immer DBAs (speziell Oracle) gesucht. Aber ob das in 5 Jahren noch immer so ist weiss nur der liebe Gott. ciao, vic
  13. Hi, deshalb ja auch: ciao, vic
  14. Hi, hier mal Rande ein paar Links ... TP: Zu kurz gedacht: Schuble und seine Kritiker Bundestrojaner: Geht was -- was geht - heise Security ciao, vic
  15. Hi, hier ein Auszug aus dem Hamburger Schulgesetz ... (Die wichtigen Dinge sind fett markiert) § 39 Beginn und Dauer der Berufsschulpflicht (1) Die Berufsschulpflicht beginnt nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht mit dem Ausscheiden aus einer Vollzeitschule oder mit dem Eintritt in ein Ausbildungsverhältnis. (2) Auszubildende, die in einem Ausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (Bundesgesetzblatt I Seite 1112), zuletzt geändert am 20. Juli 1995 (Bundesgesetzblatt I Seiten 946, 947), in der jeweils geltenden Fassung stehen, sind für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig. (3) Jugendliche, die nach der Erfüllung der Vollzeitschulpflicht weder eine weiterführende allgemeinbildende Schule besuchen noch in ein Ausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes eintreten oder sich in einer öffentlich geförderten Bildungsmaßnahme befinden, erfüllen die Berufsschulpflicht nach neunjährigem Vollzeitschulbesuch durch den Besuch einer mindestens zweijährigen beruflichen Vollzeitbildungsmaßnahme oder nach zehnjährigem Vollzeitschulbesuch durch den Besuch einer mindestens einjährigen beruflichen Vollzeitbildungsmaßnahme. (4) Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Umschulungsmaßnahmen der Arbeitsverwaltung oder an Rehabilitationsmaßnahmen der Rehabilitationsträger sowie Personen, die sich extern auf eine Prüfung vor einer zuständigen Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz vorbereiten, sind für die Dauer der Maßnahmen zum Besuch der Berufsschule berechtigt. (5) Jugendliche, die eine Ausbildung im öffentlichen Dienst erhalten, sind von der Berufsschulpflicht befreit. Jugendliche, die eine dem Berufsschulunterricht entsprechende Ausbildung auf bundes- oder landesgesetzlicher Grundlage erhalten, kann die zuständige Behörde von der Berufsschulpflicht befreien. (6) Die Berufsschulpflicht entfällt oder endet vorzeitig am Ende des Schulhalbjahres, wenn die zuständige Behörde feststellt, daß die bisherige berufliche Ausbildung den weiteren Besuch der Berufsschule entbehrlich macht. § 40 Ruhen der Schulpflicht (1) Die Schulpflicht ruht für eine Schülerin mindestens vier Monate vor und sechs Monate nach einer Niederkunft, sofern die Schülerin dies beantragt. (2) Die Berufsschulpflicht ruht für die Dauer des Wehr- und Zivildienstes oder eines freiwilligen sozialen Jahres oder ökologischen Jahres. Sie kann für die Dauer des Besuchs einer Bildungseinrichtung ruhen; die Entscheidung hierüber trifft die zuständige Behörde auf Antrag der Berufsschulpflichtigen oder des Berufsschulpflichtigen. (3) Die Zeit, in der die Schulpflicht ruht, wird auf Antrag auf die Dauer der Schulpflicht angerechnet. § 41 Verantwortung für die Einhaltung der Schulpflicht (1) Die Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, daß die Schulpflichtigen am Unterricht und an den Unterrichtsveranstaltungen der Schule regelmäßig teilnehmen. Sie sind verpflichtet, die Schulpflichtigen bei der zuständigen Schule an- und abzumelden. (2) Ausbildende melden die in einem Ausbildungsverhältnis stehenden Berufsschulpflichtigen an und ab. Sie gewähren ihnen die zur Erfüllung der Schulpflicht erforderliche Zeit und halten sie dazu an, daß sie am Unterricht und an den sonstigen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnehmen. ciao, vic P.S.: Ich frage besser nicht, warum du nicht in die BS gehen willst ...
  16. Hi, um eine sichere Antwort zu erhalten solltest du die IHK-Person, die für die Förderung verantwortlich ist, einfach mal anrufen. Ich glaube aber nicht, dass es bei der Weiterbildung zu MS-Gedönz Probleme geben sollte. ciao, vic
  17. bigvic

    Solaris auf Sun netra t1

    Hi, genauso wie es bei Linux auch ist ... Xserver ist dein Stichwort. ciao, vic
  18. Hi, bei mir war es so, dass ich mich erstmal für das Programm bewerben musste, da nicht alle die dafür in Frage kommen auch die Förderung erhalten, d.h. Schritt 1) Bewerbung auf Förderprogramm - Bestätigung zur Aufnahme abwarten - Schritt 2) Weiterbildung aussuchen und einreichen bis zum Betrag X (bei mir waren es glaub ich +/- 5000 Euro) Ich hab natürlich vorher mit meiner IHK-Tante öfter telefoniert um alles vorab abzuklären, so dass der Weiterbildungsantrag genehmigt wird. Das spart enorm Zeit, denn wenn er von der Kommision abgelehnt wird dauert es Ewigkeiten zum Neueinreichen, etc. Was dein Chef damit zu tun hat ist mir jedoch völlig unklar. (Ausser du willst für Weiterbildungszeit bezahlten Urlaub bzw. Sonderurlaub - aber das würde ich erst ansprechen, wenn du definitv "förderfähig" bist) ciao, vic
  19. Hi, ungeduldig / genervt ... so schreibt man diese Wörter. Was willst du jetzt hören? Manche wie ich werden sagen: JA, das war ungeduldig. Hättest halt noch abgewartet. Andere sagen: Mach dir kein Kopf, alles ist super. Such dir was aus, mit dem du besser schlafen kannst, denn ändern kannst eh nix mehr. ciao, vic
  20. Hi Nhuya, die Frage war .... "Ist Verpflegungsgeld steuerfplichtig?" und nicht "Wie rechne ich meinen Nettolohn aus?". @mlt9n Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube ja. Hab nur das gefunden. Mehraufwendungen für Verpflegung (passt aber nicht ganz) ciao, vic
  21. Hi, das ist Unfug ... eine sogenannte "urban legend". ciao, vic
  22. Hi, warten. (Mindestens bis Anfang/Mitte nächste Woche). ciao, vic
  23. Hi, kann es für eine Beschwerde zu spät sein? Auch wenn diese Wahl durch ist - die ja zum Glück öffentlich war - ist es denke ich nie zu spät, seinem Vertreter im Parlament Feedback zu geben. Und jedes Gesetz kann wieder rückgängig gemacht werden. ciao, vic
  24. Hi, eine Verfassungsbeschwerde ist der eine Weg - ein weiterer ist EUREM direkt gewähltem Abgeordnetem im Bundestag fachlich die Hölle heiss zu machen, d.h. schreibt ihm eine E-Mail mit allen Punkten und Bedenken (z.B. über Abgeordnetenwatch oder am besten direkt). Das hab ich gemacht. Denn nur wenn es an die eigene Karriere von Entscheidungsträgern geht - nämlich wenn sie Angst haben ihr Mandat zu verlieren, da viele Wähler sich beschweren - wird sich evtl. was ändern. Das grosse Problem ist jedoch, dass in 2 Jahren wieder alle vergessen haben, wer sich für diese Geschichte ausgesprochen hat. Der Wähler vergisst schnell ... ciao, vic

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