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timmi-bonn

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  1. Unbedingt! Hier bei uns in Bonn wird das Glossar für FISI-Dokus z.B. verbindlich gefordert. Wir geben aufgrund schlechter Erfahrungen inzwischen sämtliche formalen Anforderungen als Handout an die betroffenen Azubis aus. ...Und trotzdem habe ich gerade im Moment wieder in einer Doku vergeblich nach dem Glossar gesucht. Ich verstehe das nicht. gruss, timmi
  2. So richtig kann ich das Problem gar nicht nachvollziehen. Denn ich lese heraus, dass du dein Modul als Teilprojekt auch jetzt schon erstellen kannst. Ob die restlichen Module (Daten-Zulieferer) bereits existieren oder auch nicht, das macht für dich eigentlich kenen Unterschied, da das sowieso aus deiner Sicht ausschliesslich Schnittstellen sind, die du präzise definieren musst. gruss, timmi
  3. Du meinst "auf das Projektmanagement vorbereitet". Solltest Du nie etwas von den verschiedenen Tests gehört haben, dann fehlt in Deiner Ausbildung wirklich etwas. Das ist auch OK. Beim Anwendungsentwickler heisst das Äquivalent dann "Modul-Test". Den gibt es AUCH. Das ist die eigentliche QS-Phase - für die Du ein Testkonzept haben solltest. Man geht halt nicht in den Testraum und testet dann "das, was einem gerade so einfällt". Tests sollten strukturiert und gut vorbereitet sein. Nur dann machen sie wirklich Sinn. Und die Test-Ergebnisse werden im sog. Testprotokoll (das kann ganz unterschiedlich aussehen) festgehalten und dem Auftraggeber bei der Abnahme übergeben. Aam sinnvollsten ist zum Testen meistens eine Testmatrix, die alle möglichen Fehler enthält, die NICHT vorkommen dürfen. Und die werden der Reihe nach abgehakt. Nach der reinen Lehre wäüre das so. Aber das würde den Rahmen eines Abschlussprojektes bei weitem sprengen. Daher ist es schon OK, wenn überhaupt ein nachvollziehbarer Test vorhanden ist. gruss, timmi
  4. Trotzdem gehört nicht die "Klick-Orgie" in die Doku, sondern die Entscheidungen, warum Du welche(n) Parameter für die Installation so gewählt hast. Noch wichtiger wären natürlich die Betrachtungen, die zur Auswahl genau dieser Software führten (Evaluierung, Alternativen). Aber das ist hier bereits soooo oft gesagt worden, dass ich dich damit nicht langweilen will. gruss, timmi
  5. Es gibt verschiedene Testverfahren. Der von Dir geschilderte Fehler zeigt sich (bereits) beim sogenannten Anschalt-Test, dem üblicherweise ersten Test überhaupt. Und da er (der Test) nicht dem erwarteten Ergebnis entsprach, gehört er in das Fehler-Protokoll. Die "eigentlichen" Testfälle ergeben sich dann aus dem Fachkonzept, in dem ja ganz genau drin stehen muss, was das erzeugte OProdukt alles können muss - bzw., direkt daraus folgend, welche Fehler nicht auftreten dürfen. Und genau gegen diese Fehler testest Du. Sinngehalt hinter dieser Form des Testens ist, dass Du niemals Fehler-Freiheit garantieren kannst. Du kannst aber anhand einer Testmatrix nachweisen, welche Fehler (in einer definierten Umgebung) NICHT auftreten. Hier liegt einer der häufigsten Fehler der von mir bewerteten Dokumentationen. Allens Chlor?!?, ...wie der Schwimmeister zu sagen pflegt. gruss, timmi
  6. Die Formeln in den Arbeitszeugnissen entsprechen Schulnoten. gruss, timmi
  7. Ich habe trotzdem eine Seite gefunden, auf der die gängigsten Formulierungen in Arbeitszeugnissen zusammengestellt sind. Das ist schon mal ein guter Ansatz, um ein Zeugnis zu bewerten. http://www.uni-tuebingen.de/uni/qqp/Geheimcode.html gruss, timmi
  8. Warum googelt Ihr nicht einfach mal selbst (Arbeitszeugnis Formeln) und vergleicht die dort gefundenen Formeln (und Auslassungen!) mit dem eigenen Zeugnis? So schwer ist das doch gar nicht. Zu Deinem Zeugnis: Klopfe es mal auf fehlende Superlative ab. Dann merkst Du selbst ganz schnell, dass es sich um eine gute bis durchschnittliche Beurteilung handelt. Das "sehr gut" wurde regelmässig und explizit vermieden. gruss, timmi
  9. Das wird es als "Vordruck" wohl kaum geben. Denn das entsteht aus deinem Test-Konzept (Test-Matrix) - welches wiederum das Fachkonzept als Ursprung hat ... welches das Pflichtenheft als Vorgänger hatte. gruss, timmi
  10. Du schreibst eine Projekt-Dokumentation - keinen Roman oder Sachbuch. gruss, timmi
  11. Ich habe diese Information von Personalern verschiedener Unternehmen und einem Anwalt in privaten Gesprächen. Rechtsverbindliches gibt es da wohl nicht. Der Vorteil des Arbeitnehmers liegt hauptsächlich wohl darin, dass die meisten (grösseren) Unternehmen Arbeitsgerichts-Verfahren generell lieber vermeiden. gruss, timmi
  12. Die Formulierungen gelten nicht nur in "deinem" Unternehmen. Es gibt allgemeingültige Ausdrücke, deren Fehlen Abwertung bedeutet. So fällt z.B. bei Deinem Zeugnis auf, dass da formuliert wurde "stets zur vollen Zufriedenheit". Ein "sehr gut" muss formuliert werden "stets zur vollsten Zufriedenheit". Diese Formulierungen sind heutzutage alle bekannt. Daher hat ein Arbeitnehmer heute meist sehr gute Erfolgsaussichten, wenn er auf den (Formulierungen für) Bestnoten im Zeugnis besteht. Denn ein Personalchef müsste, falls er das verweigert, Punkt für Punkt ausführlichst begründen, warum er hier keine Bestnote(n) vergeben hat. Und diesen Aufwand scheuen die meisten Arbeitgeber. Die meisten korrigieren bei diesbezüglichen Anfragen erfahrungsgemäss lieber das Zeugnis. gruss, timmi
  13. Den Fehler wirst du ja wahrscheinlich beim Testen (QS) festgestellt haben. Also gehört er ins Test-Protokoll. Und das übergibst Du, zusammen mit den anderen Unterlagen, bei der Abnahme an den Auftraggeber. Wichtig ist nicht, dass beim Projekt-Ende alles sauber läuft; wichtig ist, dass Du das Projekt sauber strukturierst und dokumentierst. gruss, timmi
  14. Darüber war ich zuerst auch gestolpert. Aber das liegt wohl daran, dass diese Wortwahl einfach nur ungewöhnlich im Arbeitszeugnis ist. Ich finde es angenehm, dass der Zeugnis-Ersteller sich wirklich Mühe gegeben hat, ein sehr individuelles Zeugnis zu erstellen, welches sich deutlich von den reinen Formel-Werken absetzt. Trotzdem sind alle wichtigen Bestandteile eines guten zeugnisses vorhanden. So wird beim beim "kameradschaftlich" sehr wohl differenziert zwischen "Vorgesetzen, Ausbildern und Mitarbeitern aller Abteilungen", "seinen Mitauszubildenden" und "unseren Kunden". Damit ist dieser Passus absolut in Ordnung. gruss, timmi
  15. ... Oder einfach - und sicher - ein unverändertes Buch (keine Zusätze, keine Einkleber ...) zur Prüfung benutzen. Mein Gott, man könnte meinen, eure Seligkeit hinge von den jeweiligen Individualisierungen des Tabellenbuches ab. gruss, timmi
  16. Das Thema ist viel komplexer und in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Hier mal der entsprechende Auszug aus der Regelung für Bayern. Analoges für die anderen Länder sollte sich finden lassen: ------------------------------------------------------------------ Jugendliche mit Ausbildungsplatz Berufsschulpflicht während der Dauer der Ausbildung -entweder: bis Abschluss der Ausbildung -oder: bis Ende des Schuljahres, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wird (dann Berufsschulberechtigung) Ausnahmen: -Auszubildende mit Hochschulzugangsberechtigung (keine Berufsschulpflicht) -Jugendliche mit Berufsschulberechtigung -Jugendliche mit einer ersten abgeschlossenen Berufsausbildung = Berufsschulberechtigung bei 2. Berufsausbildung und Umschulung. -Bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung und Antrag auf Verlängerung ist die/der Jugendliche weiterhin berufsschulpflichtig. Gesetzliche Grundlagen: - Art. 39 (2) BayEUG - Art. 40 BayEUG - § 14 Abs. 3 BBiG --------------------------------------------------------------- gruss, timmi
  17. Ja. Schon alleine deswegen, um eine sinnvolle Kosten-/Nutzen-Rechnung machen zu können. gruss, timmi
  18. Das kannst du doch alles in der Verordnung nachlesen. Prüfungsausschüsse setzen sich aus Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Lehrern zusammen. gruss, timmi
  19. Warum fasst du das nicht elegant als "Evaluierung geeigneter Hard- und Software" zusammen? Mir fehlt, wie in den meisten Dokus, das Erstellen des Test-Konzepts. Du gehst doch nicht in den Testraum und überlegst erst dann, was du eigentlich wie testen willst. Wie willst du denn sonst ein ordentliches Testprotokoll (wo ist das bei dir eigentlich?) erstellen, welches bei der Abnahme zusammen mit allen anderen Unterlagen dem Auftraggeber übergeben wird? gruss, timmi
  20. Überlege doch mal, WEM das Berichtsheft überhaupt nützt. Ich empfehle jedem Azubi dringend, sein Berichtsheft peinlich genau zu führen und auch zeitnah unterschreiben zu lassen. Begründet habe ich das hier schon so oft, dass ich das nicht schon wieder wiederholen will. gruss, timmi
  21. Für wen oder was soll das gut sein? Worin siehst Du denn den Sinngehalt des Berichtsheftes? @Geek: Befolge diesen "Rat" im eigenen Interesse besser nicht! gruss, timmi
  22. Ein dringender Rat: Schreibe in Dein Berichtsheft genau das rein, was Du auch wirklich getan hast. Und lasse Dir das von Deinem Ausbilder auch so unterschreiben. Nur so hast Du später evtl. die Chance, etwas zu unternehmen. gruss, timmi
  23. Das würde ich dir ja gerne sagen. Aber in meinen Unterlagen "Sommer 2003; GH2; Aufgabe 1" steht diese Aufgabe nicht; nicht einmal eine ähnliche. Ich habe zwar nur die FISI-Unterlagen, aber in der Kernqualifikation (GH2) sollten die doch alle gleich sein (ausser Baden-Würtemberg). Präzisierst Du bitte einmal den fundort dieser Auufgabe? Dann schaue ich gerne noch einmal nach. Aber meinen kompletten Ordner danach zu durchwühlen, das ist mir dann doch zu viel Aufwand. gruss, timmi
  24. Es ist entscheidend, was und in welcher Sprache Du programmierst. Wenn Du wirklich auf reines Assembler gehst, weil Du hardwarenah arbeiten musst (z.B. in der Grossrechnerwelt für die Systemprogrammierung immer noch unumgänglich), dann kommst du um Mathematik nicht mehr rum. Du musst verstehen, was beim "shift" von Registern passiert, musst binär "xor" beherrschen und musst, natürlich, aus dem ff von dezimal in hex oder oktal umrechnen können. Mit reiner "Logik" ist das nicht mehr zu schaffen. Solange du aber "nur" Büro-Anwendungen entwickelst, solange wirst Du auch ohne Mathe gur auskommen. Grenzwertig wird es dann wahrscheinlich aber bereits bei Finanz- und Versicherungs-Software. Kurz: Als Anwendungsentwickler ist man mit profunden Mathe-Kenntnissen immer "auf der sicheren Seite". gruss, timmi
  25. Du solltest Dich umgehend mit "deiner" IHK in Verbindung setzen, um das zu klären. Wie gesagt: Das wird in den verschiedenen PAs unterschiedlich gehandhabt. Hier in Bonn als FISI würde ich das nicht durchgehen lassen. Eine Bitte: Trage doch deinen Wohnort (zuständige IHK) im Profil ein. Das macht manche Rückfrage überflüssig. gruss, timmi

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