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joderbaer

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Alle Inhalte von joderbaer

  1. Das ist mit hoher Wahrscheinlichkeit _kein_ Hardware-Problem. Es sieht eher danach aus, daß ACL oder SAM zerschossen sind. Mein Tip: Dateien sichern auf andere Platte, System komplett neu installieren. Alles andere kostet wahrscheinlich zuviel Zeit... JDB
  2. Es sitzen da immer 2*n+1 Prüfer, n=[1,2,3] (das Zeichen für "Element von" finde ich auf die Schnelle nicht) Üblich sind 3er PAs, wobei da auch noch Gäste sitzen können, die nicht an der Notenfindung teilnehmen. Also zur Sicherheit würde ich, wenn nötig, 5 Handouts anfertigen. JDB
  3. Wieder wird wild spekuliert. Ein Blick ins Gesetz schafft Rechtssicherheit: http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/arbzg/index.html Das steht alles Wissenswerte drin. Was hier teilweise in den Raum geworfen wurde, ist ein Mischmasch aus Tarifverträgen, ArbZG und Gerüchten. Die erste Rückfrage an den Ursprungsposter: a) Wie alt? Was steht im Arbeitsvertrag? Ohne diese beiden Angaben ist alles Raterei. JDB
  4. Das jetzt einige Mitglieder von PA ´s nach ihren eigenen "Vorschriften" beurteilen, ist nicht gerecht. Es kann doch nicht sein, das jeder anderes bewertet.
  5. was Sie sich hier vorstellen ist in keinster Weise mit der Ausbildungsverordnung vereinbar. Starker Tobak, aber keines Kommentares wert. JDB
  6. Die Vorgabe steht im _Gesetz_, die ist nicht von der IHK. Als Prüfer habe ich mich an das Gesetz zu halten... Die IHK prüft grade, ob im Falle "Projektarbeit vor Genehmigung", der PA überhaupt die _Befugnis_ für eine mögliche Kulanzentscheidung hat. Man muß ja eins sehen: Eine Arbeit mit mehr als 35 (70) Stunden durchgehen zu lassen ist de jure ein Formfehler. Wenn Du also mit der Note nicht einverstanden bist ("ich hätte 100 Punkte bekommen müssen") dann könntest Du das Ergebnis mit hochwahrscheinlichem Erfolg anfechten. [Einschub: Wenn das irgendwo mal in Deutschland einer macht, ist es mit Kulanzentscheidungen Essig!!] Also versucht jeder PA, einem Einspruch keine Breitseite zu bieten. Am besten dadurch, daß man sich an Recht und Gesetz hält... Ach ja, Nachtrag: Jeder, der eine Projektarbeit beim Kunden macht (und wer macht das nicht ;-), sollte unbedingt den Kunden davon informieren, bzw. dessen Genehmigung dazu einholen!!! Gruß JDB
  7. Das ist doch nicht das Thema. Du kannst gerne deinen MdB aktivieren, um das zu ändern. BIS DAHIN ist es einfach Gesetz, und man sollte sich dran halten! Ich hätte in der Bewertung und Notengebung auch geren was geändert, aber die Mühlen mahlen halt etwas langsam... JDB
  8. Als Prüfer hat man's auch schwer... Wieso gibt es immer noch Dokus, in denen die (gesetzlich vorgeschriebenen) 35 Stunden überschritten werden? Wir von der IHK Stuttgart nehmen jetzt aus reiner Menschenfreundlichkeit _nur_ Punktabzug vor (bis ca. 40 Stunden). Danach ist Schluß, 0 Punkte. Und _jeder_ muß doch eigentlich wissen, daß Projekte erst _nach_ der Genehmigung durchgeführt werden dürfen. Natürlich werden wir öfters "belogen", aber man darf sich doch nicht erwischen lassen. Meint Ihr, es macht mir Spaß jemandem 0 Punkte deswegen zu geben, wenn er ohne das vielleicht eine 3 bekommen hätte?? Die Bewertungskriterien liegen eigentlich jedem vor. Warum vermissen wir dann immer wieder Ablaufpläne, Kostenrechnungen, Qualitätssicherung usw.? Es gibt genügend Möglichkeiten eine gute oder weniger gute Note zu bekommen, da muß man doch nicht an solchen Formalien scheitern??? JDB :confused: :confused:
  9. 2 x xeon 1800 o.ä. reicht da völlig aus. am wichtigsten ist ram!!! bei 85 clients _mindestens_ 2 gb, eher mehr. platte ist völlig unkritisch... jdb
  10. Häh?? Ich hab einen funktionierenden Link angegeben, übrigens mit google-spezial gefunden... wieso muß man dann noch bei zdnet oder chip suchen????? JDB
  11. Nein. "Betriebssysteme für Peer-to-peer Vernetzung" ist eigentlich nichts, worüber man spekulieren kann. JDB
  12. Nicht gut wenn es eine Workstation ist, dann ist da nur der lokale Benutzermanager. Unter NT konnte man das übrigens so bekommen: Erst NT4-Server installieren, dann NT4-Workstation "drüberinstallieren", schwupps hatte man den Domänen-Manager... JDB
  13. Oh Leute, spekuliert doch nicht so rum. Peer-to-peer (gleicher zu gleichem) bedeutet Vernetzung _ohne_ einen dedizierten Server(= Server-Client Architektur). Beispiel Peer-to-peer: Alle möglichen Windows-Versionen (ab WfW 3.11) untereinander (ohne daß einer Server ist), Personal NetWare u.ä. Beispiele Server-Client: Windows NT-, 2000-Server, Novell Netware ab 3.x u.ä. zu allen möglichen Clients. JDB
  14. Das ist so möglich, hab ich auch woanders schon geschrieben. In BaWue korrigieren die Lehrer die Arbeiten, und der PA übernimmt _üblicherweise_ die Noten. Nur bei Zweifelsfällen wird exakt nachgeschaut. Ansonsten wäre das personell nicht mehr zu schaffen! Wer jetzt schreit "UNGERECHT", sollte sich vor Augen führen, daß die Lehrer nach meiner Erfahrung milder bewerten... eine Nachkorrektur durch den PA kann durchaus schlechtere Noten zur Folge haben! JDB
  15. Eigentlich eignen sich Beamer nur für Visualisierung von Bewegungen oder "Zeichentrickeffekte". Da sind sie sicher sinnvoll. Beispiel: - Eine Mail geht über x-Stationen zum Empfänger, was wird im Header warum hinzugefügt. - Eine neue Kühlung verbessert den Wärmetransport, Gegenüberstellung zweier Simulationen - Ein Netzwerk wird aus Komponenten zusammengefügt, zu jeder Komponente gibt's eine Erklärung. Nervend sind Schriftzüge in x verschiedenen Fonts, die von allen Seiten einfliegen, drehen und klappen. Reiß die Note runter... JDB
  16. IHK Stuttgart: Unser Rechtsreferendar hat uns immer wieder dringlichst drauf hingewiesen, daß a) Äußerungen bzgl. gut und schlecht zu jedwedem Prüfungsteil zu unterbleiben haben die IHK die ERgebnisse mitteilt, der PA sagt nur Bestanden/Nicht Bestanden. Dies ist zumindest ein Formfehler, wegen dem die Prüfung angefochten werden kann. NICHT wegen der Note an sich, nur wegen Formalien! Zweiter Formfehler der IHK. Die Noten stehen erst fest, wenn der PA sie nach der Prüfung an die IHK gemeldet hat, vorher sollte man sie unbedingt als "unverbindlich" kennzeichnen. Erst nach Ende der _gesamten_ Prüfung gibt die IHK hier in Stuttgart die Noten raus... Dann endlich ist jemand in der IHK aufgewacht und hat das einzig richtige getan... endlich zurückzukommen zum geltenden Recht. Ja, das ist soweit rechtens (bis auf die Formfehler), Ja, der PA kann die schriftlichen Arbeiten nachkorrigieren und eine Mündliche kann fällig werden... Fachanwalt für Verwaltungsrecht suchen, der vielleicht auch die Prüfungsproblematik kennt, und wegen Formfehler Prüfung anfechten. Die Noten selber können kaum gekippt werden... JDB
  17. Man kann bei Logitech anrufen, es gibt eine ziemlich komplizierte Prozedur den Kanal zu wechseln... JDB
  18. Die SCSI-Experten sitzen in der Redaktion von Fachinformatikers Liebliengszeitschrift: c't Lese Heft 11/93, S. 106, Heft 09/96, S. 218 und 02/97, S. 118. Da steht _alles_ drin. Und das auch noch korrekt. Wenn Du die Artikel nicht hast, schreib ne PM, ich mail die Dir dann zu. JDB P.S. Ich könnte die hier auch dranhängen, ist aber eine Urheberrechtsverletzung höchsten Grades...
  19. Das ist so nicht korrekt. Die Note beinhaltet, ob der Medieneinsatz zum Thema und zur Zielgruppe paßt. Mehr wird nicht bewertet. Ich kann von einem Prüfling/Ausbildungsbetrieb nicht verlangen, daß man dort Beamer und Notebook bereit hat. Das sollte Dein Lehrer wissen. Wenn Du mir jetzt noch IHK, PA-Nr. und Name gibst, kann ich da vielleicht mal helfend eingreifen... JDB
  20. Ich würde mal auf defektes/untaugliches Netzteil tippen. JDB
  21. Wenn ich mich hier mit dem Titel PA-Vorsitzender schmücke, dann kannst Du sicher sein, daß Uli das weiß... ansonsten hilft fragen. Aber Du hast es ja nicht nötig gehabt, auch nur eine PM zu schreiben. Kinderkram. JDB
  22. Nein. a) Kann er nicht nach eigenem "Gusto" entscheiden, sondern muß sich so entscheiden, daß das vor einem Verwaltungsgerichtsverfahren Bestand hat. Der Unabhängigkeit sind hier Grenzen gesetzt. Wenn der PA feststellt, daß in einer Aufgabe ein Fehler drin ist, dann kann er die Bewertung ändern. Eigentlich sollten die Azubis doch da drüber froh sein! Nur gibt es leider keinen Kanal, auf dem solche Fehler bekannt werden. Und mit der Hilfe hier (Wischiwaschi-Andeutungen, nicht nachprüfbar), macht sich kein PA die Mühe, das groß zu recherchieren. Ich werde den bewertenden Lehrer fragen, ob ihm was aufgefallen ist, wenn nicht --> auch gut. JDB
  23. Also wenn ein PA-Vorsitzender ein Mitglied eines anderen PAs anruft, um deren Vorgehen bei der Bewertung zu erfragen , dann ist das ein _SINNLOSER_ Telefonanruf???? So egoistisch kann frau sein? Den nach ihr kommenden Prüflingen eine faire Chance verweigern? Weil der PA nämlich die von den Lehrern korrigierten Arbeiten nicht mal anschauen muß, und deswegen einen gravierenden Fehler vielleicht gar nicht sieht? Nein, so egoistisch kann frau nicht sein, weil die ganze Geschichte offensichtlich doch erfunden ist... JDB, langsam sauer werdend
  24. Hmm, ist es eine Neuigkeit für Dich, daß nicht jede PS/2-Maus am seriellen Anschluß funktioniert?? Das können nur Mäuse, die beide Protokolle verstehen. JDB

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